Beiträge von KozKalanndok

    Ich würde sagen idF für den Torwart gemäß Regel 12.3 (ganz am Ende kurz bevor der Gefährliches Spiel-Abschnitt losgeht).

    Er kontrolliert den Ball indem er ihn mit einer Hand gegen den Boden drückt und darf daher nicht mehr angegriffen werden.


    Das Regelwerk ist von der Struktur her zwar etwas inkonsistent, weil hier nicht wie bei den anderen Spiegelstrichen erwähnt ist "ein idf wird gegeben wenn...", aber der Teil, dass der TW nicht angegriffen werden darf, befindet sich in den Regularien, die Vergehen, die mit einem idF fortgesetzt werden, definieren.


    Evtl. käme auch gefährliches Spiel in Betracht mitsamt Verwarnung, aber das ist nur im Kopfkino :) In der Schilderung fehlen die dazu notwendigen Schlüsselwörter.


    tillongi: Wie kommst Du auf dF ohne dass es einen Kontakt gab?

    Netter Grenzfall und ich denke da werden wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. Daher rein von den objektiv geschilderten Tatsachen ohne Praxisbezug:

    Weder das Zeigen der roten Karte noch das Ergreifen der Disziplinarmaßnahme "Feldveweis auf Dauer" ist möglich. Beides ist nicht mehr möglich, wenn der der Schiedsrichter das Spiel beendet hat und danach das Spielfeld verlassen hat. Die Regel schreibt hier keinen Grund vor. Die Strafgewalt endet mit Verlassen des Spielfeldes nach Spielende. Und das ist hier beides erfüllt. Bestenfalls ist noch eine Meldung im Spielbericht möglich, welcher hoffentlich von der Turnierleitung genauso gewürdigt wird, wie es eine rote Karte werden würde.


    Interessant wird dieser Grenzfall aber, wenn wir den etwas ausdehnen auf die Frage, ob denn der Schiedsrichter im regeltechnischen Sinn überhaupt das Spielfeld verlassen hat.

    Meiner Meinung ist für alle Tatsachenentscheidungen bezüglich des Spiels exklusiv der Schiedsrichter zuständig. Und das schließt die Entscheidung, ob er denn das Spielfeld verlassen hat mit ein. Das ist zwar paradox, aber Befangenheit ist in den Fußballregeln kein Grund von einer Tatsachenentscheidung befreit zu sein. Solange der SR nicht der Meinung ist das Spielfeld verlassen zu haben, hat er es auch im Sinne des Regelwerks nicht verlassen.

    Desweiteren sollte man hier auch Regel 5.2 in Betracht ziehen, ob es im Sinne des Fußballs ist in diesem Fall dem Schiedsrichter für dieses "Vergehen" die Hände zu binden.


    Insgesamt denke ich, dass sowohl "rote Karte" als auch "nur Meldung" vertretbare Entscheidungen sind, sehe aber Unterschiede bei der Angreifbarkeit der Entscheidungen. Während man bei der roten Karte einen Regelverstoß konstruieren könnte (der auf Turnierebene dann in Zusammenhang mit einem möglicherweise unberechtigten vorläufigen Entzug der Spielbereichtigung einhergeht), wäre man mit "nur Meldung" eher auf der sicheren Seite.

    Regel 13.2 Stichpunkt 3 definiert einen Ort dafür. Diese wird aber von Regel 13.2 Stichpunkt 4 (in Verbindung mit 12.4) außer Kraft gesetzt, da sie eine speziellere Regelung als Stichpunkt 3 ist.


    Das bedeutet dann:

    Wenn Du in e) also unterbrichst, weil der Spieler einfach nur in die Kabine geht (jetzt mal in der Annahme das wäre korrekt), dann hättest Du eine Spielfortsetzung nach 13.2 (vorletzter Punkt) dort wo der Ball gerade war.

    Wenn Du aber wegen einer Tätlichkeit gegen eine Drittperson unterbrichst, dann hast Du eine Spielfortsetzung nach 13.2 (letzter Punkt), weil 12.4 ausdrücklich einen anderen Ort festlegt.


    Nicht wirklich schön, aber so hat's der Regelgeber nunmal leider geschrieben.

    Wo genau ist in Regel 12.2 das unerlaubte Verlassen des Spielfeldes sanktioniert?


    Falls Du auf den 6. Stichpunkt anspielst...der greift nicht, weil das Verlassen des Spielfeldes in den Spielregeln erwähnt ist und damit nicht zur Menge der Vergehen gehört, die nicht in den Spielregeln erwähnt sind.

    Zwar würdest Du unterbrechen um zu verwarnen, aber das wäre nicht von den Regeln gedeckt.

    Damit auf idF entschieden werden dürfte, müsste das Verlassen des Spielfeldes ein Vergehen sein, welches nicht in den Regeln erwähnt ist. Das ist es aber 12.3 und damit ist eine notwendige Bedingung für diesen Stichpunkt nicht erfüllt.


    Ein Vergalvergehen des Trainers sehe ich zwar nicht, aber selbst bei einem Verbalvergehen würde ich als Unterbrechungsgrund bestenfalls 12.4 (Verbalvergehen) sehen.

    Der 3. Stichpunkt greift im Hinblick auf ein Verbalvergehen des Trainers nicht, weil 12.2 ausschließlich Vergehen von Spielern regelt.

    Ja, die gelben Karten müssen wohl nicht gezeigt werden, aber ich denke sie müssen sowohl dem Spielführer mitgeteilt als auch im Spielbericht als solche vermerkt werden und zwar nicht nur versteckt im Sonderbericht wo es am Ende vergessen wird sondern konkret an der Stelle, die für Verwarnungen vorgesehen ist. Ansonsten würden diese Pflichtverwarnungen (wir reden ja nicht über ein gleichzeitiges Vergehen von welchem das bösere bestraft wird sondern von zwei unabhängigen Vergehen) auf dem Konto für die Gelbsperren fehlen und das kann's meiner Meinung nach auch nicht sein.


    Wobei ich bei d2) wohl das "unsportlich" übersehen habe. Also je nachdem wie heftig wäre da möglicherweise nicht :rote_karte: sondern vielleicht auch eher :gelbe_karte::gelbe_karte::rote_karte: fällig.


    Was würdest Du bei e anders machen? Für unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes ist zwar eine persönliche Strafe festgelegt, aber keine Spielstrafe. Damit ist kein Grund gegeben zu unterbrechen. Auch nach Deiner Präzisierung sehe ich nichts, was für eine Unterbrechung sorgen würde. Ein Trainer darf seinen Spieler kritisieren, auch gerne lautstark (mein Kopfkino dabei: "Herrschaftszeiten, wie oft soll ich Dir das noch einhämmern?!? NICHT SOVIEL RÜCKLAGE BEIM SCHUSS VERDAMMT NOCHMAL!!!!111einseinself"). Von "beleidigend", "schmähend", "unsportlich" o.ä. hast Du ja nichts geschrieben

    Aber genau das ist es ja, worauf es im Einzelfall ankommt - war das wirklich unerlaubt (= unsportlich) oder konnte der Spieler doch davon ausgehen, dass meine (implizite) Zustimmung vorliegt

    Ok...dann interpretierst Du in die Sachverhaltsschilderung Dinge rein, die dort nicht stehen.

    Laut Sachverhalt ist das Verlassen nämlich unerlaubt und zumindest in meinem Kopfkino muss man da nicht mehr über eine implizite Zustimmung nachdenken, denn wenn das in Betracht käme, dann wäre es nicht mehr wie im Sachverhalt geschildert unerlaubt.



    Mark

    Bekommen wir auch mal Deine Einschätzung zu Deinen Fällen? :)

    d) idF auf der Begrenzungslinie, Gelb und Ampelkarte (eine Beleidigung eines Mitspielers ist für mich regelmäßig "nur" eine Unsportlichkeit)

    Warum? Beledigung ist ein Schlüsselwort für "feldverweiswürdig" und dabei ist es egal gegen wen sie geht...

    e) weiterspielen, Gelb in der nächsten Unterbrechung via Kapitän, aber selbst das ist einzelfallabhängig (war das Verlassen wirklich unsportlich)

    Verlassen ohne Erlaubnis muss nicht unsportlich sein für die Verwarnungspflicht.

    f) Situationsabhängig, dafür muss ich nicht zwingend sofort unterbrechen

    Ein Spieler, der nach einem Zuschauer tritt (Tätlichkeit!) ist kein Unterbrechungsgrund?

    Ist das nicht fast alles in 12.4 wörtlich geregelt? Ohne das jetzt explizit zu erwähnen sind bei allen Spielfortsetzungsorten die speziellen Strafraumregeln zu berücksichtigen.


    a) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Schlagen und direkten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie, die dem Ort wo Faust und Kiefer sich treffen am nächsten liegt.

    b) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Beleidigen und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie, die dem Ort wo die Beleidigung ausgesprochen wurde am nächsten liegt.

    c) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :gelbe_karte::rote_karte: für das Schubsen und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie, die dem Ort wo der Schubser passiert.

    d) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Beleidigen und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie, die dem Ort wo die Beleidigung ausgesprochen wurde am nächsten liegt.

    c) :gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Anspringen (bewertet als Tätlichkeit) und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie an der der Spieler das Feld verlassen hat.

    d):gelbe_karte: für das Verlassen, danach :rote_karte: für das Beleidigen und indirekten Freistoß auf der Spielfeldbegrenzungslinie an der der Spieler das Feld verlassen hat.

    e) Mitteilung an den Spielführer, dass der weggelaufene Spieler verwarnt ist in der nächsten Spielunterbrechung.

    f) :rote_karte: für das Treten (Tätlichkeit) und Schiedsrichterball am Ort der letzten Ballberührung mit der Mannschaft der letzten Ballberührung.


    Noch ein Hinweis zum letzten: Da ist die Sachverhaltsschilderung mehrdeutig, aber ich habe mich für folgendes Kopfkino entschieden:

    Der Spieler verletzt sich auf dem Feld, humpelt raus, legt sich hin und tritt dann den Zuschauer. In dem Fall wäre das Verlassen auch ohne Zustimmung des Schiedsrichters erlaubt. Für den Fall, dass er tatsächlich das Spielfeld unerlaubt verlässt und sich dann außerhalb erst verletzt lautet die Entscheidung :gelbe_karte: (Verlassen), :rote_karte: (Treten), idF (Verlassen).

    Er hat ihn aber ausgeführt, wenn er ihn mit dem Fuß spielt und der Ball sich eindeutig bewegt. Dass ein Spieler den Ball auch ins Spiel bringen wollen muss, ist nicht notwendig dafür, dass der Ball ins Spiel gebracht wird.

    Ob der Ball im Spiel ist oder nicht, entscheide alleine ich.

    Wenn Du aber in dieser konkreten Situation entscheidest, dass der Ball noch nicht im Spiel ist, dann ist das ein Regelverstoß. Dort ist nämlich

    In der Eckstoß-Regel ist nämlich detailiert beschrieben, welche Kriterien erfüllt sein müssen, dass der Ball im Spiel ist. Die Willkür des Schiedsrichters gehört nicht zu diesen Kriterien.

    Die Krux liegt in der Kombination mit dem Ruf - und genau dieser, daher die Parallele zu "Leo", ist für mich das, was man sehr wohl als Unsportlichkeit ansehen kann.

    Der Unterschied ist aber:

    Beim verbotenen "Leo" liegt die Unsportlichkeit aber nicht im Ruf an sich, sondern daran, dass man konkret den Gegner in seiner Sprache/seinem Code anspricht um ihn zu verwirren.


    Im Eckball-Beispiel ist aber nicht Rot der Adressat des Rufes sondern ein Mitspieler von Blau. Rot versteht lediglich die Sprache/den Code nicht, mit dem die Spieler von Blau untereinander kommunizieren. Worin genau liegt also die Unsportlichkeit von Blau, wenn Rot (überspitzt formuliert) einfach nur nicht kompetent genug ist die Sprache von Blau richtig zu verstehen?

    als wolle er den Eckstoß ausführen

    Kann er doch gar nicht mehr.

    Jeder hat gesehen, dass der Eckstoß mit dem Fuß gespielt wurde und sich eindeutig bewegt hat.

    Jeder am Spiel Beteiligte weiss damit, dass der Ball im Spiel ist. Wenn er es nicht weiss, dann ist das eine persönliche Fehleinschätzung. Aber seit wann ist die Nicht-Kenntnis von Spielregeln eine Unsportlichkeit des Gegners?

    Ich sehe da überhaupt nichts unsportliches dran mit einem ins Spiel gebrachten Ball zur Eckfahne zu dribbeln und darauf zu warten, dass ein Gegner angelaufen kommt (sieht man in Pokalspielen übrigens regelmäßig).

    Bestenfalls könnte man es als unsportlich betrachten, dass der Gegner sich weigert aktiv am Spiel teilzunehmen.

    Bzw als SR müsste man im restlichen Spiel so konsequent sein und insbesondere für Blau dann alles als Doppelberühung zurück pfeifen, bei dem der Ball mit dem Fuß zurecht gelegt wird und zumindest kurzeitig mal still da lag.

    Also genau das war Ende der 90er sogar Teil meines Lehrgangs...Wer sich den Ball mit dem Fuß zurechtlegt, der bringt ihn ins Spiel.


    alls der Trick mal schief geht, weil der Verteidiger schon nach dem Pass von Blau 9 los läuft

    ...dann sagt man Blau, dass er den Ball nicht hätte ins Spiel ins Spiel bringen sollen, wenn er ihn nicht ins Spiel bringen wollte.

    Zu meiner Zeit haben auch Fußballtrainer noch ausdrücklich gelehrt, dass man das Ball-Zurechtlegen unter keinen Umständen mit dem Fuß machen darf, weil man damit den Ball ins Spiel bringt.


    Als SR ist man dann meistens doch auch so überrascht, dass man Rot wahrscheinlich zurück pfeift.

    Klar, in der Praxis wird ein großer Teil der Schiedsrichter diesen Trick wohl selbst nicht direkt durchschauen, daher wird er von Spielern nicht angewendet. Ging mir vor allem um das moralische Dilemma mit der Neutralität.

    Ok, eine Unsportlichkeit könnte man hier meiner Meinung nach nicht vertreten. Wer genau beginge denn die Unsportlichkeit?

    Weiterhin reden wir hier über eine verschleierte, aber teaminterne Kommunikation, welche vom Gegner abgefangen und falsch entschlüsselt wird.

    Meiner Meinung nach kann eine teaminterne Kommunikation niemals eine Unsportlichkeit zu Lasten des Gegners sein. Das bekannte "Leo" zum Gegner ist da eine andere Kategorie. Das ist im Gegensatz zu diesem Fall eine direkte Ansprache des Gegners um diesen zu täuschen.


    Den Anspruch auf Beantwortung der Frage ("Herr Schiedrichter, könnten Sie vielleicht geneigt dazu sein zu beginnen darüber nachdenken das hier gezeigte Verhalten des Gegners als verbotenes Zeitspiel in Betracht zu ziehen?" - oder wie oben in Kurzfassung: "Schirrie, Zeitspieél?!?") sehe ich ja in gewisser Weise auch, daher kommt ja das Dilemma, dass ich damit den Trickspielzug verraten würde. Ein einfaches "Nein" wäre da noch neutral. Mit einem "Nein, der Ball ist bereits im Spiel" würde ich aber doch diese Neutralität verlassen.


    Nr.23 Deine Beispiele sind übrigens gut. Aber keine dieser Informationen ist etwas, was einen Finte des Gegners verraten würde. Die meisten sind auch für Situationen, in denen der Ball noch nicht bereits im Spiel ist und es um eine korrekte Spielfortsetzung geht.

    Wie gesagt, ging es mir weniger um das regeltechnische.


    Aber hier den "Trick" zuungunsten der tricksenden Mannschaft aufzulösen hat meiner Meinung nach halt etwas davon, als ob man den Flankengeber vor der Flanke warnt "pass auf die Abseitfalle der Abwehr auf". Würde ja auch keiner auf die Idee kommen bei dieser Art von Finte dieausführende Mannschaft zu "verraten".

    Hallo,


    Ich bin ja eigentich der stur auf die Regeln guckt und in der Praxis nicht selbst aktiv ist, aber ich hätte da jetzt doch eine Situation, in der mich die korrekte praktische Ausführung interessieren würde.


    Situation:

    Team Blau bekommt einen Eckstoß zugesprochen.

    Blau 9 steht zur Ausführung des Eckstoßes bereit.

    Blau 10 ruft diesem kurz vor der Ausführung zu "Lass mich" und läuft nicht übermäßig schnell, aber in angemessenem Tempo in Richtung Eckfahne.

    Blau 9 spielt dann den Ball mit dem Fuß etwa 1m in Richtung von Blau 10 ins Feld rein und dieser legt sich denn Ball mit dem Fuß wieder in den Viertelkreis hinein.

    Blau 10 stellt sich danach auf die Seitenauslinie.

    Nach etwa 30 Sekunden merkt Rot 5 fragend an "Schiri, Zeitspiel?".



    Zum regeltechnichen, da gehe ich davon aus, dass der Ball von Blau 9 korrekt ins Spiel gebracht wurde (wurde mit dem Fuß gespielt und hat sich eindeutig bewegt) und von Blau 10 nicht auf verbotene Weise gespielt wurde (wurde nur mit dem Fuß wieder im Viertelkreis positioniert).

    Eine Unsportlichkeit vermag ich in dieser Aktion auch nicht zu erkennen. Vielmehr ist dies meiner Meinung nach eine taktische Finte, die zum Fußball gehört.

    Der Gegner hat die Finte ganz klar noch nicht durchschaut und glaubt, dass der Ball noch nicht im Spiel ist. Von daher würde ich die zögerliche Frage von Rot 5 auch nicht als unsportlich sondern eher sogar noch als berechtigt ansehen.

    Die Frage, die mich aber jetzt beschäftigt: Wie verhält sich der Schiedsrichter jetzt korrekterweise?

    Eigentich ist es Aufgabe der Spieler die Regeln zu kennen, und zu wissen ob und wann ein Ball im Spiel ist oder nicht. Normalerweise hätte ich auch keine Bedenken, einem fragenden Spieler den Status des Spiels zu bestätigen. Allerdings ist dies eigentlich keine der Aufgaben des Schiedsrichters. Und jetzt kommt das moralische Dilemma: Wenn ich Rot 5 mitteile "Ball ist im Spiel", dann gebe ich eine Information preis, die ich rein regeltheoretisch nicht preisgeben muss und diese Information ist zum konkreten Nachteil von Blau, deren Finte vom Gegner noch nicht durchschaut wurde. Und das wäre meiner Meinung nach eine Verletzung der Neutralität.


    Andererseits hat Rot 5 auch eine Antwort verdient. Anschweigen geht ja auch schlecht. Das beste und neutralste, was mir einfallen würde, wäre einfach nur ein "Nein", aber das führt zu Folgefragen wie "wiesoweshalbwarum" und das Dilemma geht weiter.

    Hat irgendwer bessere Ideen eine solche Situation zu lösen?


    Gruß,

    Kalanndok

    greift hier letztlich auch der "Meter", den ich sicher übersehe

    Und wenn der ausgewechselte Spieler (kein Schreibfehler, die Einwechslung ist vollzogen mit dem erlaubten Betreten des Auswechselspielers) sich dann auf genau diesem Meter umdreht und seinen Gegenern den Mittelfinger entgegenstreckt, dann hast Du als SR das Problem, dass Du zwar mit Rot nochmal "nachtreten" kannst/musst, aber dem Gegner gleichzeitig erklären musst, dass der eingewechselte trotzdem draufbleiben darf, weil Du die klare Regel um einen Meter gebeugt hast.


    Wobei man da auch kreativ sein kann:

    Der einzuwechselnde Spieler muss mit der aktuellen Formulierung eigentich auch eigenverantwortlich darauf achten, dass er das Feld erst betritt, wenn der andere draußen ist, auch wenn er Zeichen des SR bekommen hat. Die 4 Punkte, die angeben, wann ein Auswechselspieler das Spielfeld betreten darf sind nämlich Und-Verknüpfungen. Bedeutet sie müssen alle erfüllt sein, dass der Spieler das Feld betreten darf. Rein regeltextlich wäre also die Auswechslung vollzogen, weil er mit Erlaubnis des SR aufs Feld gegangen ist, aber trotzdem noch ein Verstoß gegen die Auswechselregel und damit Gelb für den zu früh Reinlaufenden.