Beiträge von KozKalanndok

    Das "bevor der Ball im Spiel ist" kann sich rein aussagenlogisch ausschließlich auf den Beginn des Zweikampfs beziehen.

    (Fallbeispiel: Torwart läuft an, Stürmer läuft ihm entgegen und beginnt damit einen Zweikampf (challenges the ball...unglückliche Übersetzungh meiner Meinung nach) bevor der Ball im Spiel ist, Torwart schiesst den Ball weg, Stürmer berührt ihn nicht...wäre zu wiederholen)


    Bei einer Berührung bevor der Ball im Spiel ist, kann es aber mangels Ball im Spiel ohnehin keine Wiederholung geben sondern nur die Erstausführung. Eine nicht ausgeführte Spielfortsetzung kann man nicht wiederholen. Der Teil mit der Berührung kann sich daher nur auf Momente nachdem der Ball im Spiel ist beziehen.


    Aber jetzt wiegen wir glaube ich wirklich Gold :)


    Was ich aber wirklich spannend finde ist die Grenzfall, ab wann genau der Stürmer, der beim Abstoß im Strafraum gestanden hat, eigentlich den Ball wieder berühren darf ohne dass der Abstoß wiederholt werden muss. Pragmatisch würde ich ja sagen "sobald der Ball und der Stürmer den Strafraum verlassen haben", aber die Regel gibt da nicht nur keine klare Grenze vor, sie gibt gar keine Grenze vor.

    Auf der Goldwaage würde ich fast schon sagen, dass der Stürmer, der beim Abstoß mit einem Bein im Strafraum steht und 30 Minuten danach (nachdem der Ball den Strafraum mindestens einmal verlassen hat) auf den Ball ins Tor kickt, für eine Wiederholung des Abstoßes sorgt :)


    Die Bedingungen, die für die Wiederholung des Abstoßes sorgt (war bei Ausführung im Strafraum und berührt den Ball) haben nämlich keinerlei auflösende Kriterien. Wann auch immer der an den Ball geht, hat er beide Bedingungen erfüllt und der Abstoß wäre zu wiederholen, aber da möchte ich eigentlich lieber den Geist des Fußballs für beschwören und weiterlaufen lassen :)

    Wiederholung gibt es wegen Seite 98.

    Der Ball ist im Spiel, aber der Gegner, der sich in dem Moment wo der Ball ins Spiel gebracht wurde (mit einem Bein) im Strafraum befand, greift ins Spiel ein.

    Die Unterbrechung hat in Deinem Beispiel zu erfolgen in dem Moment wo der Stürmer den Ball berührt, evtl. schon vorher wenn er einen Zweikampf beginnt.


    Übrigens:

    Wenn der Stürmer nur da steht und stehenbleibt und der Torwart aus Angst vor einem anderen anlaufenden Stürmer den Ball wegdrischt, ist das eine strafbare Doppelberührung (idF gegen den Torwart). Genauso rein formell dieses "ich werf mir den Ball irgendwo in den 5er und kick ihn dann lässig mit dem Fuß 'n Meter weiter auf die 5er-Linie". Da ist das weiterkicken auf die 5er-Linie die Ausführung des Abstoßes und der Torwart sollte sich hüten da selbst nochmal den Fuß dranzuhalten. Andersrum ist das aber auch eine gute Finte um legal Zeit von der Uhr zu nehmen :)


    Das war vor einigen Jahren tatsächlich noch anders. Damals war der Ball erst im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hatte.

    Im Großen und Ganzen kann ich mich meinem Vorposter anschließen.

    Riesen Respekt, dass Du selbst reflektierst, was Du falsch gemacht haben könntest.

    Aber wie auch schon vom Vorposter angemerkt, wir haben hier zur Bewertung nur Deinen Tunnelblick auf die Situation und nicht die Außenwirkung. Auch wissen wir nicht, was der Schiedsrichter wirklich wahrgenommen hat.


    Was mir als Gründe anhand der Beschreibung einfallen könnte:


    - Abstandsverstoß bei der Spielfortsetzung (Du hast Dich regelwidrig dem Ort der Spielfortsetzung auf weniger 9,15 m genähert, vgl. Regel 12, S. 86, Freistöße -> Ausführung -> Position der Spieler)


    oder


    - unsportliches Betragen (Du hast den gefoulten Spieler verbal abgelenkt)


    Die erste gelbe Karte hat (im Idealfall) keinen Einfluss auf die Entscheidung ob das am Ende geahndete Vergehen verwarnungswürdig war oder nicht.


    Was man ausschließen kann (von einem Schiedsrichterfehler zu Deinen Gunsten mal abgesehen) ist aber eine Beleidigung oder Tätlichkeit. Das hätte direkt rot gegeben.


    PS:

    Wenn man es ganz pedantisch sieht, sind das sogar zwei voneinander unabhängige Vergehen.

    Wenn man beide bestraft, dann geht man auch ohne Vorbelastung mit :gelbe_karte::gelbe_karte::rote_karte:

    Ok...dann nochmal mit einem anderen Sachverhalt (bewusst in die Lächerlichkeit übertrieben, aber es verdeutlicht, warum :(


    Trainer Heim warf in der 32. Spielminute dem sich noch auf dem Spielfeld befindenden Spieler Nr. 5 von Gast den Ball zu so dass dieser einen zuvor zugesprochenen Einwurf ausführen könnte.

    Ich verwies ich den Trainer Heim aufgrund absichtlichen Werfens von Gegenständen auf das Spielfeld des Feldes.

    Das Spiel wurde danach mit Einwurf für Gast fortgesetzt.


    Der erste Satz ist die Schilderung des Sachverhalts. Der Trainer hat einen Gegenstand (den Ball) auf das Spielfeld geworfen, damit ein Spieler weiterspielen kann.

    Der zweite Satz ist lediglich die Schilderung welcher Tatbestand genau geahndet wurde.

    Der dritte Satz ist die Schilderung wie es weiterging.

    Wo siehst Du da eine wertende Aussage?

    Etwa darin, dass beschrieben wird, welchen genauen Tatbestand ich als erfüllt angesehen habe? Sorry, aber genau das gehört meiner Meinung nach in einen Bericht.


    Dass der Sportrichter da natürlich (wegen der Absurdität) gerne die rote Karte irgendwie wegurteilen möchte, kann ich ja verstehen.

    Aber die Bewertung, ob es ein absichtliches Werfen war oder nicht obliegt ihm nunmal nicht mehr, da es Tatbestandsmerkmal für die Ahndung auf dem Spielfeld ist. Das hat der Schiedsrichter schon abschließend in dem Moment bewerten müssen, als er die rote Karte gegeben hat.


    Wenn ein Sportrichter da einem Schiedsrichter einen Regelverstoß bzw. fehlerhafte Spielleichtung andichten will, dann ist es seine Aufgabe zu erklären, warum der gezielte Wurf einen Gegenstandes zu einem Spieler keine Absicht gewesen sein sollte. Ohne den zweiten Satz mit dem geahndeten Tatbestand, ist der Feldverweis nicht wirklich nachvollziehbar und der Sportrichter hätte die Möglichkeit auf "Regelverstoß des Schiedsrichters" zu entscheiden. Aber rein nach Wortlaut ist es kein Regelverstoß gewesen.

    Lass doch einfach das "absichtlichen" raus - jedem Leser ist klar, dass der das nicht aus Versehen geworfen hat

    Die Bezeichnung des Tatbestands heisst aber nunmal nicht "Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld" sondern "absichtliches Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld".

    Für "Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld" ist kein Feldverweis vorgesehen und wäre eine unvollständige oder gar falsche Dokumentation.

    Beschreibe wie Du zur Überzeugung kommst das es "Absichtlich" oder eine "Tätlichkeit" war.


    Einfach:

    Trainer Heim warf in der 32. Spielminute bei laufendem Spiel seinem Spieler Nr. 5 eine Trinkflasche zu. Da das Spielgeschehen zu diesem Zeitpunkt auf der gegenüberliegenden Spielfeldseite befand, lief das Spiel weiter. In der folgenden Spielunterbrechung (Gast spielte den Ball auf der den Trainerbänken gegenüberliegenden Spielfeldseite nahe der Mittellinie ins Seitenaus) verwies ich den Trainer Heim aufgrund absichtlichen Werfens von Gegenständen auf das Spielfeld verwies des Feldes. Das Spiel wurde danach mit Einwurf für Heim nahe der Mittellinie auf der den Trainerbänken gegenüberliegenden Spielfeldseite fortgesetzt.

    Für Tätlichkeiten ist (entgegen der weit verbreiteten Annahme und der üblichen Auslegung) laut Regeln keine Absicht notwendig.

    Aus dem Grund bin ich ja in meiner vorherigen Einlassung auch auf ein Beispiel umgeschwenkt, bei dem eine Absicht notwendig für die Strafbarkeit ist :)


    Bei einer Tätlichkeit ist die Erwähnung von "absichtlich" meiner Meinung nach auch kein Teil der Schilderung mehr sondern in der Tat wertend (und hat dabei auch keinen Platz).

    Bei Entscheidungen, wo aber (beispielsweise) die Absicht entscheidungsrelevant ist, ist die Dokumentation dass das entscheidungsrelevante Kriterium wahrgenommen wurde für die spätere Bewertung durch einen Dritten von Relevanz.


    Wenn jetzt dieser Dritte der Meinung ist, dass das entscheidungsrelevante Kriterium doch nicht vorgelegen hat, dann liegt es an diesem zu begründen. Aber dem Trainer keine Sperre zu geben, weil der Flaschenwurf nicht absichtlich gewesen wäre, aber die rote Karte stehen zu lassen geht nunmal nicht. Denn wenn man dem Flaschenwurf die Absichtlichkeit wegnimmt, dann nimmt man der roten Karte gleichzeitig die Regelgrundlage. Beim der roten Karte wegen Flaschenwurf (anders als bei der Tätlichkeit) muss nunmal die Bewertung der Absichtlichkeit bereits im Rahmen der unanfechtbaren Tatsachenentscheidung getroffen worden sein. Da gibt es nichts mehr rumzuinterpretieren (es sei denn mal will dem Schiedsrichter einen Regelverstoß andichten).

    nach den Regeln könnte ich alle verwarnen. Muss ich aber nicht

    Das ist falsch.


    Laut Regeln ist jeder Spieler, der protestiert, zu verwarnen. Ausnahmslos.

    Du kannst bestenfalls das Geplapper von einigen der Spielern nicht als "meckern" wahrnehmen, aber dann hast Du nicht fünf Meckerer um Dich rum sondern nur einen.

    Wenn Du aber fünf Meckerer um Dich rum wahrgenommen hast, dann sind fünf Verwarnungen regeltechnisch Pflicht.


    Den Regelverstoß wird Dir zwar keiner nachweisen können, weil niemand Deine Wahrnehmung nachweisen kann, es bleibt aber (wenn Du eben tatsächlich 5 Protestierer wahrgenommen hast) dennoch eine unzulässige Beugung der Regeln.


    Sich entgegen seiner Wahrnehmung nur einen rauszupicken, den man entsorgen will oder einen rauszupicken, dem man die rote Karte ersparen will, ist reine Willkür und hat mit Durchsetzung der Spielregeln nicht mehr zu tun.

    Ich denke dass da auch mit reinspielt, dass so mancher Klassenleiter gerne die Interpretationshoheit über Sachverhalte behalten möchte und daher den Schiedsrichtern ankreidet, wenn die ihre Wahrnehmung dokumentieren.


    Die Wahrheit ist aber:

    Der Klassenleiter oder das Sportgericht haben (beispielsweise) an der Wertung einer Aktion als "absichtlich" überhaupt nichts mehr rumzuinterpretieren.

    Diese Wahrnehmung als "absichtlich" ist eine Tatsachenentscheidung und das ist die Grundlage für die im Spiel getroffene Entscheidung gewesen. Damit ist sie im Rahmen eines Berichtes eben gerade nicht mehr wertend sondern nur noch begründend. Und im Rahmen eines vollständigen Berichts ist es nunmal wichtig, dass die Wahrnehmung als "absichtlich" erfolgt ist, denn ohne Wahrnehmung einer Absicht wäre beispielsweise die rote Karte gegen den Trainer wegen Flaschenwurf aufs Feld für denjenigen, der den Bericht liest nicht nachvollziehbar oder sogar eine Fehlentscheidung/Regelverstoß. Und zwar nicht, weil der Leser den Bericht falsch liest, sondern einfach nur, weil der Bericht informativ unvollständig ist.

    Hier musst du den Spielern DEINE Linie zeigen.
    Das heißt du schaffst für das Spiel oder für dich als Person eine klare Rechtssicherheit.
    Solltest du also Spieler A in der 5. Minute die gelbe Karte gezeigt haben, weil er bei einer Auswechslung direkt reingelaufen ist ohne das der ausgewechselte Spieler raus war, dann musst du auch Spieler B in der 89. Spielminute noch die gelbe Karte dafür zeigen, wenn er das gleiche macht.

    Ein anderer Punkt, der auch eine klare Linie definiert:

    In die Bewertung, ob Du jetzt gelb gibst oder nicht, gehört unter absolut keinen Umständen die Überlegung rein, ob der Spieler schon gelb hatte oder nicht (ich rede aber von "normalen" Spielen...bei Jugendspielen mit Zeitstrafe kann das noch etwas anders aussehen).

    Gewöhn Dir an die Entscheidung "verwarnungswürdig oder nicht" zuerst zu treffen und danach die daraus entstehenden Konsequenzen rigoros abzuarbeiten.


    Beispiel:

    Ein AW-Spieler läuft zu früh rein.

    Du gibst ihm Gelb.

    Auf dem Weg wieder runter fängt er an zu protestieren (Schlüsselwort im Sinne des Regelwerks...da komme ich gleich zu).

    Dann hast du ihn erneut zu verwarnen. Das ist eine Pflichtverwarnung und dabei ist es egal, ob er kurz vorher schon gelb gesehen hat oder nicht. Da gibt es keinen Entscheidungsspielraum.


    Wo Du jedoch den Entscheidungsspielraum hast ist beim Punkt vorher. Nämlich ob das, was du wahrgenommen hast ein protestieren war oder doch nur unverständliches Gemurmel. Wenn Du aber zu dem Schluss gekommen bist, dass er protestiert hat, dann muss der Spielführer sich einen anderen AW-Spieler aussuchen oder die Auswechslung sein lassen.

    Gerade bei Vergehen, die eine Absicht als notwendige Bedingung haben, ist aber wichtig, dass der SR in der Schilderung auch erwähnt, dass er eine Absicht wahrgenommen hat.

    Ansonsten kann man daraus einen Regelverstoß ableiten eben wegen des in der Dokumentation fehlenden notwendigen Kriteriums für eine Strafe.


    Natürlich schreibt man dann nicht "Rot 10 hat Blau 24 absichtlich die Faust gegen die linke Schläfe geschlagen" sondern "Rot 10 hat Blau 24 nach eigener Wahrnehmung absichtlich die Faust gegen die linke Schläfe geschlagen".

    Ersteres ist eine Wertung.

    Letzteres ist die Schilderung über die Wertung einer vergangenen Aktion.

    Das ist zwar paradox, aber nunmal die Regel. Meiner Meinung nach gehört da die gesamte Dauer des Kontakts bewertet, aber eben nicht laut Regeltext.


    Anderes Beispiel: Direkter Freistoß aus 20m. Ball ist freigegeben, Fuss ist am Ball, aber Ball hat sich noch nicht eindeutig bewegt. Dann läuft ein Stürmer vor und der Ball wird ohne den Kontakt zu verlieren nach vorne gespielt.

    Es ist auch immer ein bisschen die Frage, wohin eine Aussage gerichtet ist.


    Grundsätzlich ist der öffentlich gemachte Vorwurf der Parteilichkeit eine schmähende Äußerung gegenüber dem SR und damit :rote_karte: . Wenn das aber nur hinter (übertrieben) vorgehaltener Hand zur eigenen Mitspielerin gesagt wird, sehe ich da keine Schmähung sondern erstmal nur eine erlaubte Meinungsäußerung, auch dann, wenn man es im Vorbeigehen vielleicht wahrnehmen kann. Wenn die Stürmerin das aber lautstark über den Platz zu ihrer Torhüterin kommuniziert, dann sind wir wieder bei einer öffentlichen schmähenden Äußerung.


    Deiner beschriebenen Situation entnehme ich da aber, dass man kann man die Aussage im Zusammenhang mit der Rudelbildung und Deinem Versuch die Rudelbildung aufzulösen durchaus als schmähende Äußerung sehen und direkt Rot wäre vertretbar, aber je nachdem wie öffentlich das war könnte man auch über einen "Protest" nachdenken und wie Du es getan hast :gelbe_karte: ziehen. Bei der Äußerung mit den Pfeifen gibt es aber keine Diskussion mehr. Da ist :rote_karte: das einzig richtige. Und zwar ohne vorher noch eine weitere :gelbe_karte: .


    Manfred: Du gibst der "solidaritätsgeständigen" gefoulten Spielerin, von deren Geständnis Du überzeugt bist, dass es falsch ist, doch hoffentlich auch :gelbe_karte: , oder? (Ein Spieler ist [...] zu verwarnen, wenn er versucht den Schiedsrichter [...] zu täuschen.). Es bleibt ja genaugenommen auch dann ein Täuschungsversuch, wenn die täuschende Spielerin im Erfolgsfall einen Nachteil erleiden würde.

    Die Abwehrspielerin hätte man (wegen Pulk und so) meiner Meinung nach schon beim ersten Spruch entsorgen können, ansonsten aber alles richtig...

    Im Übrigen bleibt die persönliche Strafe für die Beleidigung stehen, auch wenn die Spielfortsetzung am Ende doch nicht Strafstoß ist.


    Wo Du aber (zumindest was die Beschreibung angeht) anders denken sollst: Auch Fouls, die aus Unbeholfenheit passieren sind verbotenes Spiel und keine Zweikampfsituationen.


    Vom Ablauf erinnert mich das aber an eine ähnliche Situation, die ich selbst mal hatte.

    Ich hatte ein Foul knapp außerhalb des Strafraums wahrgenommen und dementsprechend dF gegeben, Mauer gestellt, kurz vorm Ball wieder freigeben sehe ich, dass der Ball auf der Linie liegt, ich pfeife den Schützen 10cm zurück und da schreit aus der Mauer einer der Verteidiger "Warum, Schiri? Foul war doch auf der Linie" und der Trainer fängt zurecht an zum Hampelmann zu werden.

    Selbst auf Nachfrage beim Spieler, ob er sich wirklich sicher ist, ob es auf der Linie war (goldene Brücke um aus der Nummer nochmal rauszukommen), hat er nicht gerallt, was mit diesem "Geständnis" zu passieren hat...nämlich nicht mehr dF sondern Strafstoß...

    Ok...dann habe ich wohl irgendwie ein Problem mit der deutschen Sprache.


    Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er ein Handspiel begeht um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden.


    Nach meinen Deutschkenntnissen reicht es bei der Formulierung eben gerade nicht, dass das Handspiel einen aussichtsreichen Angriff verhindert. Vielmehr verlangt diese Formulierung ausdrücklich, dass das Handspiel begangen worden sein muss um diesen aussichtsreichen Angriff zu verhindern. Und bei einem versehentlichen zu weit rauslaufen sehe ich genau das eben nicht erfüllt an.


    Eine Formulierung, die jedes Handspiel, welches einen aussichtsreichen Angriff verhindert bestraft würde beispielsweise so lauten:


    Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er ein Handspiel begeht und damit einen aussichtsreichen Angriff verhindert oder unterbindet.


    Und derartige Formulierungen haben wir in der Auflistung der Unsportlichkeiten durchaus auch so stehen. Aber ausgerechnet nicht in den Tatbeständen mit dem aussichtsreichen Angriff.