Was ist denn für diese Aussage die Grundlage?
Eine Regel beschreibt (beispielsweise), wann der Ball aus dem Spiel ist.
Um eine Regelentscheidung über die Folgen von "Ball ist aus dem Spiel" treffen zu können, musst Du im Rahmen einer Tatsachenentscheidung wahrgenommen haben (das ist wie Manfred eindrucksvoll beschrieben hat nicht nur Sehen), dass der Tatbestand "Ball ist aus dem Spiel" auch eingetreten ist. Was ist denn Deine Entscheidungsgrundlage, wenn Du nicht wahrgenommen hast, dass der Ball draußen war?
Die Handspielregel ist gutes Beispiel um dieses "Prüfschema" darzustellen.
Wahrnehmung 1: Hand am Ball
Wahrnehmung 2: Hand überm Kopf
Und bei den Regeln haben wir:
Handkontakt (1) und eine scheinbar unnatürliche Armhaltung (2), die zunächst mal auf strafbares Handspiel hindeuten.
Wenn Du jetzt aber noch folgende Wahrnehmung hast, sieht das wieder ganz anders aus.
Wahrnehmung 3: Der Arm wurde im Zweikampf von der Schulter des Gegenspielers hochgedrückt ohne dass es ein anderweitig verbotenes Spiel gewesen wäre
Wahrnehmung 3 ist Folge der Berührung der beiden Spieler im spieltechnisch korrekt geführten Zweikampf und damit hast Du das Ausschlußkriterium für eine unnatürliche Armhaltung wahrgenommen.
Eine Entscheidung auf "strafbares Handspiel, der Arm war zu hoch" wäre jetzt aber ein Regelverstoß, weil Du eine nicht zu Deiner Wahrnehmung passende Regelentscheidung getroffen hast.