amfa Danke, das ist genau meine Argumentationskette.
Es gibt drei Tatbestände, die einen Handkontakt strafbar machen.
1. Vorsatz (im Regelwerk als absichtliches Handspiel normiert)
2. Billigendes Inkaufnehmen (im Regelwerk als unnatürliche und spieluntypische Vergrößerung des Körpers normiert)
3. Unglücklicher Handkontakt (im Regelwerk Tor nach Hand)
1. und 2. schließen sich gegenseitig aus.
Entweder der Spieler will absichtlich den Ball spielen oder er nimmt einen Handkontakt billigend in Kauf.
Früher als nur das absichtliche Handspiel strafbar war, hat man sich damit beholfen das billigende Inkaufnehmen als "Absicht" zu interpretieren.
Aber seit der Regelgeber da die Regeln präzisiert hat und in mehreren Iterationen versucht hat klarzustellen, dass absichtliches Handspiel wirklich nur absichtliches gezieltes vorsätzliches Handspiel bedeuten soll, ist diese Interpretation nicht mehr zulässig. Es gibt einen eigenen Tatbestand für das billigende Inkaufnehmen.
Es war auch bisher nicht wirklich notwendig diese beiden Tatbestände voneinander abzugrenzen, von daher musste man sich darüber keine Gedanken machen.
Mit der neuen Regeländerung kommt es aber je nach erfülltem Tatbestand zu einer unterschiedlichen Strafzumessung, da bei der DOGSO ausdrücklich(!) und wörtlcih(!) nur noch das absichtliche Handspiel und nicht mehr das billigende Inkaufnehmen eines Handkontakts zu einem FaD führen soll.
Dass das unpraktisch und bescheuert ist, ist mir durchaus klar und wie das am Ende gelebt wird steht auf einem anderen Blatt. Aber geschrieben sind die Regeln nunmal so.