Beiträge von KozKalanndok

    Z.B. das lockere Zuwerfen zum Mitspieler, damit dieser den Einwurf ausführen kann, haben wir ja bisher auch nicht als falschen Einwurf geahndet.

    Mit "lockeren Zuwerfen" in Verbindung mit "zur Seitenlinie trotten" und "überlegen wie ein Einwurf ausgeführt wird" sind wir aber schon verdammt knapp an den 10 Sekunden und wenn diese gerissen werden doch wieder bei "in die andere Richtung".

    Wie dem aber auch sei in meinem Kopfkino und der Aktion wo der TW auf den Ball schlägt und dieser weg springt haben wir trotzdem das Problem.

    Während er den Ball mit dem Schlag auf den Boden drückt hat er Ballkontrolle (und darf nicht angegriffen werden), wenn der Ball weggesprungen ist, dann hatte er mal Ballkontrolle und jetzt eben nicht mehr (und um den Ball darf wieder gekämpft werden).

    Soweit ist es klar. Die "positive Wahrnehmung des Tatbestands" ist eine notwendige Bedingung für die Intervention - keine Frage.

    Aber ist sie auch hinreichend oder muss ich zudem noch sicher sein, dass der Tatbestand erfüllt ist?

    Warum soll die von den Sinneseindrücken interpretierte positive Wahrnehmung des Tatbestands nicht hinreichend sein?

    Zwei Möglichkeiten:

    Deine Sinneseindrücke vermitteln positiv die Wahrnehmung, dass ein Tatbestand, der eine Intervention erfordert erfüllt ist, dann pfeifst Du ab.

    Oder Sie tun es eben nicht, dann pfeifst Du auch nicht.


    Was gibt es da für einen Graubereich? "Positive Wahrnehmung des Tatbestands" bedeutet "hinreichend sichere sensorische Indizien erfasst, dass der Tatbestand als erfüllt zu betrachten ist".

    Ich finde, für diese Aussage (also "nicht sicher" -> "kein Tor") bräuchte es schon eine Quelle oder eine Herleitung.

    Um auf "Tor" zu entscheiden, musst du den Tatbestand, der dazu führt, dass die Mannschaft einen Punkt bekommt, wahrgenommen haben.

    Der Tatbestand ist: "Ball hat das Spielfeld zwischen den Pfosten und unter der Querlatte verlassen".

    Dafür brauchst Du die positive Wahrnehmung dieses Tatbestands, Wenn Du die nicht hast, fehlt Dir Grund zu intervenieren (was wir hier normalerweise als "Entschediung auf Weiterspielen" bezeichnen).

    Ich denke auch, dass wir das gleiche meinen nur unterschiedlich beschreiben.


    Die Wahrnehmung in diesem Fall wäre das Ergebnis der Interpretation der Sinneseindrücke zur Fragestellung "Reichen die Sinneseindrücke um davon auszugehen, dass der Ball vollständig hinter der Linie war?". Das Ergebnis dieser Interpretation ist entweder "Ja" oder "Nein" und kein "Vielleicht". Bei einem "Vielleicht" reichen eben die Sinneseindrücke nicht um "Ja" interpretieren zu können , also ist es ein "Nein".

    Ein solcher Sinneseindruck kann beispielsweise ja auch die unmittelbare Reaktion der Verteidiger sein, wenn Du wie beschrieben die Lage nicht exakt gesehen hast. Nicht als alleiniger Eindruck, aber in Kombination mit anderen Sinneseindrücken. Beispielsweise wenn die Verteidiger im ersten Moment sich verhalten wie "Ball war drin" und erst später schalten "Moment, ich muss meckern".

    Es geht darum, wenn ich wahrgenommen habe, dass der Ball über der Linie war - aber mir nicht komplett sicher bin.

    Du widersprichst dir selbst im gleichen Satz.

    Entweder Du hast wahrgenommen, dass der Ball aus dem Spiel ist. Oder Du bist Dir nicht sicher, dann hast Du eben nicht wahrgenommen, dass der Ball aus dem Spiel ist.


    Die Situation, die Du beschreibst kann es bewertungstechnisch gar nicht geben. Für mich bedeutet Deine Schilderung einfach nur, dass Du nicht sicher bist, ob der Ball draußen war und damit kannst Du nicht wahrgenommen haben, dass der Ball auch draußen war.

    Was ist denn für diese Aussage die Grundlage?

    Eine Regel beschreibt (beispielsweise), wann der Ball aus dem Spiel ist.

    Um eine Regelentscheidung über die Folgen von "Ball ist aus dem Spiel" treffen zu können, musst Du im Rahmen einer Tatsachenentscheidung wahrgenommen haben (das ist wie Manfred eindrucksvoll beschrieben hat nicht nur Sehen), dass der Tatbestand "Ball ist aus dem Spiel" auch eingetreten ist. Was ist denn Deine Entscheidungsgrundlage, wenn Du nicht wahrgenommen hast, dass der Ball draußen war?


    Die Handspielregel ist gutes Beispiel um dieses "Prüfschema" darzustellen.


    Wahrnehmung 1: Hand am Ball

    Wahrnehmung 2: Hand überm Kopf

    Und bei den Regeln haben wir:

    Handkontakt (1) und eine scheinbar unnatürliche Armhaltung (2), die zunächst mal auf strafbares Handspiel hindeuten.


    Wenn Du jetzt aber noch folgende Wahrnehmung hast, sieht das wieder ganz anders aus.

    Wahrnehmung 3: Der Arm wurde im Zweikampf von der Schulter des Gegenspielers hochgedrückt ohne dass es ein anderweitig verbotenes Spiel gewesen wäre


    Wahrnehmung 3 ist Folge der Berührung der beiden Spieler im spieltechnisch korrekt geführten Zweikampf und damit hast Du das Ausschlußkriterium für eine unnatürliche Armhaltung wahrgenommen.


    Eine Entscheidung auf "strafbares Handspiel, der Arm war zu hoch" wäre jetzt aber ein Regelverstoß, weil Du eine nicht zu Deiner Wahrnehmung passende Regelentscheidung getroffen hast.

    Es geht nicht um Wahrscheinlichkeiten sondern um Deine Wahrnehmung.


    Die Entscheidung ob der Ball drin oder draußen ist, ist eine binäre Entscheidung.

    Wenn Deine Wahrnehmung Dich zu dem Schluss führt, dass der Ball draußen war, dann war er draußen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann war er es eben nicht.

    Wie Du Deine Wahrnehmung interpretierst ist Deine Sache und ist das, was als "Tatsachenentscheidung" unanfechtbar ist. Die Interpretation Deiner Wahrnehmung darf niemand in Zweifel ziehen.


    Eine zweite solche Tatsachenentscheidung ist "wer war eigentlich als letztes dran". In Interpretation Deiner Wahrnehmung kann Dir (VAR jetzt mal außen vor) keiner reinreden.


    Wenn Du jetzt wahrgenommen hast, dass der Ball im Aus war und dass Blau zuletzt dran war, dann triffst Du eine dritte Entscheidung. Nämlich wie es weiter geht. Für diese dritte Entscheidung ist aber die Entscheidungsgrundlage nicht mehr die Deine Wahrnehmung sondern die Schlüsse, die Du zuvor(!) aus Deiner Wahrnehmung gezogen hast. Das ist dann die "Regelentscheidung". Wenn Du wahrnimmst "Ball war aus und Blau war dran", dann ist "Einwurf für Blau" ein Regelverstoß. Wenn Du wahrnimmst "Ball war aus und Rot war dran", dann ist "Einwurf Blau" richtig, auch wenn irgendwer aus besserem Winkel tatsächlich Blau als letztes am Ball gesehen hat.

    So oft wir das hier schon diskutiert haben - in Einzelfällen sogar den "Lebenslangen Ausschluss"

    Der "lebenslange Ausschluß" kam von Dir.

    Meine Variante hat mit einem "lebenslangen Ausschluß" nichts zu tun. Sondern vielmehr damit, dass der Vertrauensvorschuss, der mit der Annahme charakterlich für den Sport geeignet zu sein einherging, verspielt wurde und eben vor einer Neu-Aufnahme selbige im Rahmen der Beantragung der Spielerlizenz nachgewiesen werden muss.


    Zur Monopoltheorie: Das ist kein willkürlicher Ausschluß sondern ein faktisch begründeter. Auch Monopolisten sind nicht verpflichtet Verträge mit Personen einzugehen, die in erster Linie dem Monopolisten schaden. Nicht zu vergessen, dass es auch eine Verpflichtung zum Schutz der anderen Gemeinschaftsmitgliedern vor schädlichen Elementen gibt.


    Zum Übermaß: Es besteht jederzeit die Möglichkeit der Rückkehr in den Verband. Sobald der Nachweis der charakterlichen Eignung erbracht wurde.


    Zu den Grundrechten: Also für einen Täter ist es unzumutbar lebenslang auf sein Hobby zu verzichten, wenn er bei der Ausführung des Hobbys straffällig geworden ist? Ok, lebenslang ist da in der Tat zu viel, solange ist ja nichtmal beim Führerschein. Aber sieht das eigentlich das Opfer? Ist es da wirklich zumutbar bei der Ausübung seines Hobbys demnächst wieder in der gleichen Situation auf den Täter zu treffen? Warum muss das Opfer da dem Täter aus dem Weg gehen?

    Puh...also wenn ich aus meinem Spielbetrieb jemanden ausschließe, weil er gegenüber anderen Mitgliedern des Spielbetriebs Straftaten verübt hat, dann finde ich es gar nicht diskriminierend, dass eine solche Person ihre charkterliche Eignung nachweisen muss, bevor sie wieder gegenüber anderen Mitgliedern des Spielbetriebs straffällig wird.

    Ich würde mir wünschen, dass Vebände hier ein Mittel hätten um ihre anderen Verbandsmitglieder vor derartigen Peronen, denen offenbar die charakterliche Eignung zur Teilnahme an Mannschaftswettbewerben fehlt, zu schützen.

    Für so etwas wäre es doch schon nett, wenn ein Verband in begründeten Fällen als Aufnahmekriterium ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen dürfte.

    wobei es übrigens schwierig werden dürfte zu definieren, wer denn hier (welche) Schuld hat

    Im Zweifel der Verein, der die dort ungesichert gelagerten Tore nicht gegen unbefugte Nutzung gesichert hat.

    Das wird dann leider zur Folge haben, dass die Kinder halt in Zukunft nicht mehr mit Erlaubnis des Vereins auf dem Nebenplatz kicken dürfen, weil es könnte ja wieder was passieren und der Verein wäre dann irgendwas zwischen haftbar und lästigem Papierkram.

    Das ist also nicht verbandsspezifisch sondern steht genau so beim IFAB

    Ändert aber nichts daran, dass eine derartige Entscheidung seitens des SR regelwidrig ist, wenn ein Torwart 20 Sekunden auf dem Ball liegt und der Schiri die 8 Sekunden erst nach dem Aufstehen ansetzt. Im Satz unmittelbar vorher ist nämlich auch klar definiert, dass mit gefangenem oder unter dem Körper gesperrtem Ball die Ballkontrolle begonnen hat.

    Wenn der SR entscheidet, wann der TW den Ball kontrolliert, dann könnte ein Stürmer den Ball legal aus den Händen vom TW spielen

    Genau das ist der Punkt. Diese beiden Regeln sind nicht voneinander trennbar. Wenn der Torwart seitlich ab eine Hand auf dem Ball liegen hat, dann ist das entweder Ballkontrolle mit der Wirkung, dass er nicht mehr angegriffen werden darf und die 8 Sekunden laufen oder aber es ist noch keine Ballkontrolle, die 8 Sekunden laufen nicht und ein Stürmer darf ihm den Ball unter der Hand rauskicken.

    Ich denke das mit dem Zeitspiel könnte man (natürlich nur mit entsprechenden Regeländerungen) denke ich durch einen "weniger ist mehr"-Ansatz sinnvoll lösen.


    Aktuell geht es ja darum auch andere Spielfortsetzungen mit einem Countdown auszuzählen.

    Der Gedanke, den ich jetzt hatte war, dass man einen solchen auslaufenden Countdown einfach nicht mehr als Unsportlichkeit begelbt sondern stattdessen einfach sagt "Zeit ist um, äquivalente Spielfortsetzung in die andere Richtung, Zeit wird nachgespielt". (Und Edit: Das scheint wohl auch so umgesetzt zu werden mit Ausnahme der Freistöße)


    Das trifft härter als die drei gelben Karten, die sich Torwart, Libero und Innenverteidiger nacheinander am 5er abholen, bevor sich der Mittelstürmer erbarmt den Ball so mit dem Fuß zu spielen, dass er sich eindeutig bewegt. Vor allem löst es noch ein anderes Problem: Wem gibt man eigentlich die Karte, wenn sich gar kein Spieler (oder auch mehrere Spieler uneindeutig wer genau) anschickt die Spielfortsetzung auszuführen?

    Denn auch die 8 Sekunden für den TW beginnen nach dem ermessen des SR.

    Eigentlich genau das nicht. Die 8 Sekunden laufen ab dem Moment der Ballkontrolle mit den Händen, der wörtlich im Regelwerk definiert ist. Die Unschärfe kommt jetzt aber wieder daher, dass es verbandsspezifische Neudeklaration von "Ballkontrolle mit den Händen".

    Eine App auf einer Smartwatch würde sich da meiner Meinung nach durchaus anbieten und wäre eigentlich genau die richtige Lösung. Die könnte beispielsweise direkt die Spielberichte ins DFB-Net senden oder gar live ans angebunden sein (tickernder Schiedsrichter ohne großen Mehraufwand für den SR selbst).


    Das Problem sehe ich aber eher darin, wer denn die Hardware, auf der diese App laufen soll, zur Verfügung stellt. Das eigene Handy oder die eigene Smartwatch dafür zu nehmen...würde ich vielleicht persönlich machen, aber man kann bei den Preisen, die solche Geräte mittlerweile haben, nicht voraussetzen, dass jeder die der Gefahr des Sports aussetzen möchte.

    Das mit den Zeiten finde ich grundsätzlich in Ordnung, aber werden die denn auch eingehalten?

    Funktioniert das denn mit den 8 Sekunden für den Torwart jetzt wirklich besser als mit den 6 Sekunden vorher? Oder kontrollieren die Torhüter den Ball immer noch 30 Sekunden?

    Mit der geänderten Vorteilsregelung:

    Was soll denn der Mist? Genau dafür gibt es doch schon die Reduzierung von Rot auf Gelb...

    Mit der Argumentation darf man ja dann auch keine Karte mehr geben, wenn der Gefoulte nach der Blutgrätsche wieder aufsteht und aus 5m-Tor-Leer und unbedrängt den Ball über die Latte schlenzt...der Vorteil ist ja trotzdem eingetreten und es wurde keine klare Torchance verhindert...