Beiträge von KozKalanndok

    Wenn man aber bedenkt, dass in vielen Gemeinden gegenüber der Gemeinde der Nutznießer einer Ordnungsmaßnahme gesamtschuldnerisch mit dem Ordnungsstörer haftet, finde ich es geradezu unverschämt, dass die DFL da nicht an den Einsatzkosten beteiligt ist.


    Der "Gehfehler" war in meiner Schulzeit das Manöver, bei dem ein Schüler einem anderen während des Gehens unerwartet von hinten das abhebende Bein hinter das Standbein getreten hat, so dass dieser in seinem Bewegungsabaluf gestört wird und stolpert.

    Das ganze dann im Sprint und man kann schon zu einer übermäßig harten Aktion mit Gesundheitsgefährdung kommen (wenn man das noch als Zweikampf um den Ball sieht) oder als übermäßig hartes Vorgehen gegen einen Gegner (Tätlichkeit) betrachten.


    Gelb ist dafür absolutes Minimum, über rot muss er sich nicht wundern und eine Zeitstrafe wäre hier wohl das Mittel der Wahl.

    Ich habe das Spiel geguckt und der Schlusspfiff kam nach der 90.Spielminute. Daher wurde Regulär abgepfiffen.

    Auf die Nachspielzeit wurde verzichtet, da das Spiel sowieso schon entschieden war und eine Nachspielzeit sowieso aufgrund der Fans Durchführbar gewesen wäre.

    Ok, dann ist das wohl in den Medien falsch rübergebracht worden.


    War denn die Nachspielzeit schon angezeigt? Falls ja hätte sie eigentlich gespielt werden müssen.

    Klar, die Zeitnahme ist eine Tatsachenentscheidung...geht mir hier nur um die Form was da genau abgelaufen ist.

    Hi,


    Habe gerade auf der Fahrt im Auto mitbekommen, dass Leverkusen Meister ist und entsprechend gefeiert wird (ich durfte zu der Zeit am Leverkusener Kreuz vorbei...es war fahrerisch grauenhaft, aber das ist eine andere Geschichte)...


    Im Radio wurde dann davon berichtet, dass der Schiedsrichter das Spiel 30 Sekunden vor Ende der regulären Spielzeit abgepriffen hätte, weil die Fans schon vorzeitig den Platz gestürmt hatten.

    Ich konnte den Sachverhalt jetzt nicht wirklich verifizieren, aber angenommen das stimmt...


    Reden wir dann überhaupt über ein korrekt beendetes Spiel oder ist das nicht vielmehr ein Spielabbruch, über dessen Wertung formell noch am grünen Tisch entschieden werden muss?

    Nach den beiden Hinweisen hier im Thread habe ich das nochmal versucht zu verifizieren.

    Tatsächlich ist da mein Wissen auf dem Stand von 2007 hängengeblieben weil ich das wohl nie weiter hinterfragt habe.

    dass auch der Vorname geändert werden muss, sofern er nicht zum gewählten Geschlecht passt laut Behörde.

    Streich da den letzten Teil.

    Aus den (Plural) Vornamen muss das Geschlecht hervorgehen. Deshalb sind in Deutschland ja auch Namen Kim, Hayden oder Taylor (paar prominente Beispiele, die mir spontan dazu einfallen) nicht zulässig.

    Ich sehe da kein Problem für die Schiedsrichter.

    Für die Spielberechtigungen ist der Turnierveranstalter zuständig.


    Wenn dann ein biologisch männlicher Sportskamerad sich plötzlich weiblich fühlt und zu einer sie wird, ist es Veranstalterentscheidung, ob die neue sie dann für die Frauenliga eine Spielberechtigung erhält.

    Ob der Veranstalter da einen Entscheidungsspielraum hat (und ggf. welchen) muss er mit den Behörden ausmachen, die für Antidiskriminierung und Gleichstellung zuständig sind.

    Wenn aber jemand gerade dumm von der Seite angelabert wird, finde ich dass "Halt die Fresse!" gerade so eben die Grenze zur Unsportlichkeit überschreitet.

    Also ich kann mir ein gerechtfertigtes "Halt die Fresse" von einem Spieler zum Gegner, nicht ohne zu vergelbendes "anmachen von der Seite" des Gegners vorstellen.

    eil dies als zusätzliche Bewegung und nicht als unmittelbare Konsequenz des Sprungs gesehen werden kann.

    Es kann (nicht muss oder soll) aber mit der Sprungbewegung gerechtfertigt werden (Armschwung gehört zu einem Sprung dazu) und damit keine unnatürliche Vergrößerung.

    Die Formulierung mit weder...noch ist eigentlich ganz klar eine Formulierung, dass keines der beiden Kriterien erfüllt sein darf um den Hauptsatz zu bejahen. Also nach dem deutschen Text bin ich da erstmal bei 1a, aber nicht bei 1b. Der Umkehrschluss ist da genaugenommen nicht zulässig.

    Aber das muss er auch nicht. Denn wenn keine unnatürliche Vergrößerug vorliegt ist es unerheblich, ob die Vergrößerung "natürlich" ist oder irgendetwas anderes. Strafbar ist nur die fest definierte unnatürliche Vergrößerung.


    Der englische Text hat da aber eine ganz anderen Aufbau:

    A player is considered to have made their body unnaturally bigger when the position of their hand/arm...

    ...is not a consequence of, or justifiable by, the player’s body movement for that specific situation.


    Das umgeformt ergibt:

    ...is not...

    ...(a consequence of the player’s body movement for that specific situation or justifyable by the player’s body movement for that specific situation).


    Jetzt kommt aber ein gemeines Paradoxon der boolschen Algebra beim "ausmultiplizieren" von Nicht:

    Nicht (A oder B) = Nicht A und Nicht B

    (das ist im Übrigen die boolsche Formulierung für "weder A noch B" und passt auch so im den normalen Sprachgebrauch)


    Das nochmal umgeformt ergibt

    ...is not a consequence of the player’s body movement for that specific situation...

    ...and

    ...is not justifiable by the player’s body movement for that specific situation.


    Da muss ich sagen finde ich das "weder...noch"-Konstrukt deutlich angenehmer zu lesen.

    Dazu kommen dann halt noch die ganzen "unnatürlichen" Handhaltungen (naja) beim Wegdrehen, Grätschen, Schuss und was wir da nicht alles kennen.

    'Und all das sind Vergrößerungen des Körpers, die mit der Bewegung des Spielers in der aktuellen Situation in Einklang zu bringen sind gerechtfertigt werden können, und damit keine qualifizierende "Vergrößerung des Körpers" mehr.

    amfa Danke, das ist genau meine Argumentationskette.


    Es gibt drei Tatbestände, die einen Handkontakt strafbar machen.


    1. Vorsatz (im Regelwerk als absichtliches Handspiel normiert)

    2. Billigendes Inkaufnehmen (im Regelwerk als unnatürliche und spieluntypische Vergrößerung des Körpers normiert)

    3. Unglücklicher Handkontakt (im Regelwerk Tor nach Hand)


    1. und 2. schließen sich gegenseitig aus.

    Entweder der Spieler will absichtlich den Ball spielen oder er nimmt einen Handkontakt billigend in Kauf.

    Früher als nur das absichtliche Handspiel strafbar war, hat man sich damit beholfen das billigende Inkaufnehmen als "Absicht" zu interpretieren.

    Aber seit der Regelgeber da die Regeln präzisiert hat und in mehreren Iterationen versucht hat klarzustellen, dass absichtliches Handspiel wirklich nur absichtliches gezieltes vorsätzliches Handspiel bedeuten soll, ist diese Interpretation nicht mehr zulässig. Es gibt einen eigenen Tatbestand für das billigende Inkaufnehmen.


    Es war auch bisher nicht wirklich notwendig diese beiden Tatbestände voneinander abzugrenzen, von daher musste man sich darüber keine Gedanken machen.

    Mit der neuen Regeländerung kommt es aber je nach erfülltem Tatbestand zu einer unterschiedlichen Strafzumessung, da bei der DOGSO ausdrücklich(!) und wörtlcih(!) nur noch das absichtliche Handspiel und nicht mehr das billigende Inkaufnehmen eines Handkontakts zu einem FaD führen soll.


    Dass das unpraktisch und bescheuert ist, ist mir durchaus klar und wie das am Ende gelebt wird steht auf einem anderen Blatt. Aber geschrieben sind die Regeln nunmal so.

    Ob der Spieler die Arme von sich streckt um sie einfach nur mal zu dehnen (unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche nach Definition in der Regel) oder ob er das tut um den Ball zu spielen, kann man nicht bewerten ohne die Gedanken des Spielers zu lesen. Das war ja genau der Grund, warum der Regelgeber da differenziert haben wollte.


    Wenn wir jetzt wieder jede unnatürliche Vergrößerung als "Absicht" interpretieren, sind wir wieder an dem Punkt wie vor ein paar Jahren als nur das absichtliche Handspiel strafbar war.


    Fällt Dir denn ein Beispiel ein, wie man mit unnatürlich vergrößerter Körperfläche unabsichtlich den Ball mit der Hand spielt (so dass der zweite Tatbestand überhaupt jemals greifen könnte)?

    Und warum haben wir dann eine komplette Abhandlung im Regelwerk stehen über "unnatürliche Vergrößerung des Körpers", wenn genau dieser Tatbestand ja über die "Absicht" schon abgehandelt sein soll?

    Der Regelgeber hat hier ganz bewusst zwischen zwei Tatbeständen differenziert.

    Wenn der Spieler offensichtlich blockt wie ein Handballtorwart

    Nö...Hände gerade zur Seite raus und unbewegt. Das ist kein absichtliches Handspiel sondern bestenfalls fahrlässiges Inkaufnehmen. Und das ist mittlerweile in der unnatürlichen Vergrößerung aufgegangen.

    Wow...Die Änderungen an Regel 12 zur Handspiel-DOGSO haben's in sich und vermutlich vom Regelgeber mal wieder nicht zu Ende gedacht...


    Mit abgespreizten Armen auf der Torlinie stehen ist mittlerweile ja nicht mehr wie früher ein absichtliches Handspiel sondern ein eigener Tatbestand der "unnatürlichen Vergrößerung des Körpers".


    Der Sinn ist mir natürlich klar, aber da hat einer beim Formulieren nicht aufgepasst.

    Mal ganz abgesehen davon, dass damit mal wieder das "Absichtsfass" aufgemacht wird...

    Im Bereich des DFB (dem der Berliner Fußball-Verband meines Wissens angehört) ist das durch die 2. DFB-Anweisung klar geregelt.

    Wer sich nicht auf 9,15m zurückzieht handelt unsportlich und ist zu verwarnen, egal, ob schnell ausgeführt oder nicht.

    Eine Mauer, die sich auf weniger als 9.15m aufstellt, zieht sich nicht zurück sondern positioniert sich dort.

    Sry, dass ich das hier nochmal hervor krame, aber wo genau steht das im Regelbuch, dass der Angreifer das Recht auf Sperrung des Balles genießt

    Seite 90 in den Erläuterungen des DFB. Aber tatsächlich eben keine Regel sondern nur verbandsspezifische Durchführungsbestimmung. Hatte das eher als Regel in Erinnerung.


    Von den Regeln (abeits des DFB) her fällt mir jetzt auch keine Stelle ein, die einen Angreifer dazu berechtigt den SR zu zwingen den Abstand zur Mauer zu korrigieren.

    Rein nach Regeltext wäre der SR hier nicht mal verpflichtet den Ball zu sperren (wäre aber anzuraten einfach um Ruhe auf dem Platz zu haben).

    Erst wenn Korrekturmaßnahmen erforderlich werden, sieht das Regelwerk eine automatische Ausführungssperre vor.

    Aber sicher kann man das.

    Zitat

    Die beiden Teams tragen Farben, durch die sie sich klar voneinander sowie

    von den Spieloffiziellen unterscheiden.

    Wenn sich dunkelblau warum auch immer (in Deinem Fall eben das LED-Flutlicht) nicht klar vom SR-Trikot unterscheiden und das SR-Trikot eben schwarz ist, dann muss eben auch dunkelblau umziehen.

    Es ist zwar grundreteltechnisch eine Anweisung ohne dass jemand konkret verpflichtet ist. Im DFB-Bereich durch den Vorbehalt von Schwarz für den SR ist es jedoch eine Verpflichtung für die Spieler(!) geworden sich im Zweifel von einem schwarzen SR zu unterscheiden.


    Und ob sich dunkelblau genug von schwarz unterscheidet ist meiner Meinung nach eine Tatsachenentscheidung des SR.

    Wohlgemerkt, das ganze gilt nur bei schwarzen SR-Trikot und im DFB-Bereich. Bei farbigem SR-Trikot müssen sich die Beteiligten untereinander einig werden.