Beiträge von Nr.23

    Missverständnis:

    KozKalanndok und vermutlich Mi-KhaEl- meinen, dass es nicht klar ist, welche Person auf der Bank das Vergehen begangen hat.

    gebi und Manfred meinen, dass die Person klar ist, aber sich nicht bestimmen lässt, wer das ist (Name, Funktion)


    Im ersten Fall geht es also um

    "Bei einem Vergehen, bei dem der Täter nicht eruiert werden kann, wird die Disziplinarmaßnahme gegen den höchstrangigen Trainer in der technischen Zone ausgesprochen." (Regel 12.3)


    Die berechtigte Frage ist also, was passiert, wenn dieser höchstrangige Trainer (und ggfs. auch jeder weitere Trainer) nicht anwesend ist.


    Meine Lösung wäre, den Spielführer über die Strafe informieren und im Spielbericht eintragen.

    Genau, aber man hätte es auch so interpretieren können, dass der Ballbesitz durch die Doppelberührung wechselt.

    Aber jetzt ist es ja klargestellt.

    Und man kann wohl davon ausgehen, dass es somit auch für alle anderen Spielfortsetzungen gilt.

    Stimmt, das ist dann wohl so gemeint.

    Wäre für mich logischer, wenn der Unterbrechungsgrund als "Zeitpunkt der Unterbrechung" gelten würde, aber vom Wortlaut her habt ihr und Lutz Wagner dann recht. :)


    Nebengedanke: Wenn erst der Pfiff als Zeitpunkt der Unterbrechung gilt, ist gemäß Regel 9 der Ball auch erst dann aus dem Spiel, d.h. mögliche Vergehen zwischen Berührung und Pfiff könnten noch zu Spielstrafen führen. Oder warum wäre das nicht so?


    Zur eigentlichen Situation:

    SR-Ball im Strafraum gäbe es dann trotzdem, wenn

    a) Der Balljunge den Ball im Strafraum aufhält oder

    b) Der Balljunge den Ball aufhält indem er einen Ersatzball gegen ihn wirft

    Richtig?

    F: Ein Balljunge läuft auf das Spielfeld und hält dort den Ball in der Nähe der Eckfahne auf. Weil der Ball ansonsten ins Toraus gegangen wäre, spielt der Balljunge ihm den Torwart zu. Wie entscheidet der Schiedsrichter, wenn vor dem Balljungen zuletzt ein Angreifer im gegnerischen Strafraum am Ball war?

    A: Schiedsrichter-Ball dort, wo der Ball vom Balljungen berührt wurde. Der Schiedsrichter-Ball wird mit einem Spieler der angreifenden Mannschaft ausgeführt, da diese Mannschaft vor der Ballberührung des Jungen zuletzt am Ball war.

    Das widerspricht meines Erachtens

    Zitat von Fußballregeln 22/23 Regel 8.2

    Der Schiedsrichterball erfolgt mit dem Torhüter des verteidigenden Teams in dessen Strafraum, wenn zum Zeitpunkt der Unterbrechung:

    [...] oder

    die letzte Ballberührung im Strafraum erfolgte.

    Wo ist mein Denkfehler?

    NB: Die Auslegung entspricht ja noch nicht mal dem Geist der Regeln, weil es sonst Abstoß gegeben hätte

    Da wir diese Frage schon mindestens einmal diskutiert haben (zumindest für Eckbälle), ich aber leider den entsprechenden Thread nicht finde, hier eine interessante Regelfrage und -antwort aus der neuen SR-Zeitung:

    F: Bei der Ausführung eines Freistoßes schießt der Schütze aus Versehen den ca. sechs Meter entfernten Schiedsrichter an, von diesem prallt der Ball direkt zu ihm zurück. Nun spielt er erneut den Ball und flankt ihn vor das Tor. Entscheidung?

    A: Indirekter Freistoß wegen zweimaligen Spielen des Balls. Das Anschießen des Unparteiischen führt hier nicht zum Schiedsrichter-Ball. Denn der Ball bleibt zwar im Spiel, aber der Ballbesitz wechselt nicht und auch keines der anderen Kriterien trifft zu.

    Einerseits ein starkes Zeichen, andererseits stellt sich dabei immer die Frage:

    Gebe ich dem einzelnen Zuschauer dadurch nicht zu viel Macht, jederzeit ein Spiel eigenmächtig abbrechen zu können?

    Wenn der zwingende Abbruch eine unmittelbare Konsequenz ist, ist es leider letztlich so.

    Und das betrachtet noch gar nicht die Frage der Spielwertung und möglichem Ausnutzen in dieser Richtung.


    Insofern finde ich eigentlich eine Regelung, dass der SR in solchen Fällen abbrechen darf und seine Entscheidung dann vom Verband bedingungslos unterstützt wird, die bessere Version.

    Ich habe jetzt nur das in den Regeln gefunden:

    Zitat von Regel 13
    Zusätzliche Erläuterungen des DFB

    1. Fordert die zum Freistoß berechtigte Mannschaft die Einhaltung der 9,15-m-Entfernung vom Ball, soll der Schiedsrichter die Entfernung feststellen, aber durch ein unmissverständliches Zeichen verhindern, dass der Freistoß vor der Freigabe des Balles ausgeführt wird. Wird der Freistoß trotzdem ausgeführt, so ist er zu wiederholen und der schuldige Spieler ist zu verwarnen

    Gibt es mehr?

    Am Mittelkreis würde ich den Schützen gar nicht fragen.

    Im Normalfall geht es einfach direkt weiter.

    Wenn der Schütze mit der Ausführung offensichtlich deshalb wartet, weil noch ein Verteidiger zu dicht dran steht, oder sich ein Verteidiger wirklich direkt vor dem Ball befindet, schickt man den Verteidiger weg - und zwar durchaus auf 9,15m, die man aber nur ungefähr abschätzt. Dazu muss der Ball auch noch nicht gesperrt werden, der Schütze kann weiterhin jederzeit spielen. Dabei würde ich dann nicht die "paar Schritte" erwähnen, sondern eher etwas sagen wie "du musst noch weiter weg".


    Erst in Tornähe würde ich dann die komplette Freistoß-Prozedur durchziehen und den Schützen fragen, ob er Wert auf den Abstand legt.

    Wenn ja: Ball sperren, Distanz ablaufen, warten bis Verteidiger sich dorthin zurückziehen, anpfeifen

    Wenn nein: Ball ist frei (Die Verteidiger haben kein Recht, dass man wartet, bis die Mauer gestellt ist)


    Gelb gibt es, wenn der Verteidiger sich offensichtlich vor den Ball stellt, um die schnelle Ausführung zu verhindern. Oder natürlich, wenn er sich nach Aufforderung nicht entfernt. Wie streng man das durchzieht, ist dann wohl Geschmackssache. Vieles lässt sich dort auch durch Management bzw. Authorität lösen. Aber je unsportlicher es wirkt, desto mehr muss die Verwarnung kommen.

    Um es nochmal klar zu sagen:
    Die Abwägung muss passieren zwischen:

    - Die Angreifer bekommen einen Freistoß am Ort des Foulspiels

    - Nummer 11 kann aufs Tor schießen bzw. ohne seinen gefoulten Kollegen den Angriff fortsetzen

    Wenn der Ballbesitz von Nummer 11 eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit hatte als der Freistoß, sollte es Vorteil geben. Sonst nicht.


    Nicht relevant ist, was passiert wäre, wenn die Angreifer ohne das Foul weiterspielen hätten könnten.

    Regel 3.8 ist meines Erachtens nicht einschlägig, weil sie eine andere Situation ("wieder betreten") beschreibt.

    Dafür steht aber auch in Regel 12.3 das Notwendige ("Betreten des Spielfelds ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters").


    Insofern ist meiner Ansicht nach vom Regeltext klar, dass der einzuwechselnde Spieler zu verwarnen ist, wenn der SR ihm noch nicht die Erlaubnis gegeben hat.

    Andererseits gibt es keine Regelgrundlage für eine Verwarnung, wenn der SR die Erlaubnis gegeben hat, aber der Spieler gegen Regel 3.3 verstößt, indem er das Feld betritt, bevor sein Mitspieler es verlassen hat.


    Ich denke auch, dass man die IFAB-Klarstellung so verstehen kann, dass es keine Verwarnung geben soll, wenn nur "after the player being replaced has left" nicht erfüllt ist - aber die anderen drei Bedingungen schon.

    Dann passt auch alles zusammen und es gibt keinen Widerspruch.


    Praktisch muss man jetzt entscheiden, ob die Zustimmung zum Wechsel automatisch eine Erlaubnis zum Betreten des Feldes ist oder nicht.

    Ich würde dies eher bejahen, weil der SR üblicherweise nicht nochmal bestätigt, dass der Einwechselspieler aufs Feld darf.

    Etwas anders ist es vielleicht, wenn der SRA1 die Auswechslung "durchführt".

    Ein paar Gedanken dazu:


    Regel 7: Mal sehen, ob das wirklich praktische Auswirkungen hat, da Torjubel auch bisher eigentlich schon nachgespielt werden sollte. Man könnte höchstens sagen, dass es nun noch verbindlicher ist. Im Bereich des DFBs dürfte es aber wohl weiterhin vergeudete Zeit sein, also unter Umständen nicht nachgespielt werden müssen.


    Regel 11: Schon mal gut, dass die neuen Anweisungen jetzt auch in den Regeln stehen. Und die Aufführung der Kriterien ist auch ein guter Ansatz. Leider wird nicht klar, ob dies hinreichende (min. 1 muss erfüllt sein) oder notwendige (alle müssen erfüllt sein) Kriterien sein sollen. Wahrscheinlich ist es weder noch, sondern es soll nur anhand dieser Kriterien abgewogen werden. Dadurch bietet der Regeltext ziemlich viel Interpretationsspielraum und eine einheitliche Auslegung lässt sich wohl nur über Musterszenen erreichen.


    Regel 12: Meines Erachtens kann ich auch in "einem Zweikampf um den Ball" halten, ziehen oder stoßen, aber ich glaube eher nicht, dass es so gemeint ist, dass damit auch solche Vergehen zur Strafminderung führen, falls sie im Zweikampf passieren. Schließlich werden diese Vergehen auch als "alle anderen Situationen" aufgeführt. Wenn es nicht so gemeint, erschließt sich mir bisher nicht, was der Vorteil der neuen Formulierung ist.

    Wäre es nicht eigentlich sinnvoll, wenn man die Kapitäne (oder Trainer) fragt, ob die vom Gegner vergeudete Zeit nachgespielt werden soll oder nicht.

    Evtl. könnte man das sogar als Bringschuld festlegen: Die vergeudete Zeit wird grundsätzlich nachgespielt, es sei denn der Gegner beantragt beim SR, dass darauf verzichtet werden soll.


    Das löst allerdings nicht das Problem von Manfred, wenn sich während der Nachspielzeit noch eine Änderung der Konstellation ergibt.

    Da muss es meiner Ansicht nach aber so sein, dass die Entscheidung einmalig vor Beginn der NSZ getroffen wird und dann nicht mehr geändert werden kann. Auch wenn das in bestimmten Fällen dann nicht komplett gerecht ist - aber dann wären wir wieder bei meinem ersten Punkt, dass die Entscheidung dann wenigstens bei den Teams liegen würde.

    Ja, das bezog sich auf die Zusatzfrage von Manfred.


    Bei deiner Frage würde ich sagen, dass sich das spielbar eher auf die Distanz bezieht, also es gibt eine bestimmte Distanz, die immer gilt, egal, ob der Ball gespielt werden darf oder nicht.

    Ist aber nicht eindeutig, denke ich. Also gute Frage - vielleicht was fürs IFAB. :)