Beiträge von Nr.23

    Erstaunlicherweise hat die IFAB jetzt klargestellt, dass für Szenen wie in Kiel kein VAR-Eingriff erwünscht ist.

    Auch der Strafstoß an sich für solche Szenen wird kritisch gesehen ("Nur für absichtliche Eingriffe von außen, die das Spiel verändern, wurde die Regel 2016 eingeführt. Bei der Situation in Kiel wäre deshalb eine Ermahnung besser gewesen, so Brud.") - auch wenn der Artikel in der Hinsicht nicht eindeutig ist.

    Wegen

    "Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, in der Regel kein Vergehen vor:

    Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) des Spielers an dessen Hand/Arm."

    ?


    Das war ja dann gerade meine Frage im Ursprungspost, ob damit jedes darauffolgende Handspiel nicht strafbar ist.


    Und so klar scheint das ja nicht zu sein, wenn ich mir die Antworten von Manfred und BestRefinTown anschaue.

    Der entscheidende Unterschied bzgl. des VAR-Eingriff ist meiner Ansicht nach:

    Beim Eingriff des Auswechselspielers hätte der SR den Strafstoß gegeben, wenn er es selber wahrgenommen hätte.

    Beim vorzeitigen Betreten des Strafraums hingegen herrscht allgemein eine so große Toleranz, dass der SR dort wohl auch nicht auf Wiederholung entschieden hätte, wenn er es wahrgenommen hätte.


    Vermutlich gibt es auch entsprechende Anweisungen, den Strafstoß nur dann wiederholen zu lassen, wenn das zu frühe Reinlaufen einen Vorteil erbracht hat.

    Beim neuen Regeltext zum Handspiel ist mir noch nicht ganz klar, wie zu entscheiden ist, wenn der Spieler, der das Handspiel begeht, den Ball vorher klar unabsichtlich abfälscht, er seine Arme aber in einer unnatürlichen Position hält.


    Das vorherige absichtliche Spielen ist ja klar geregelt (kein strafbares Handspiel).


    Für das unabsichtliche Spielen gibt es dann noch den Abschnitt

    "Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, in der Regel kein Vergehen vor:
    Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) des Spielers an dessen Hand/Arm."


    Ich verstehe das "abgesehen von" eigentlich so, dass diese Regelung nur relevant wird, wenn keine der vorherigen Bedingungen erfüllt ist. Also sobald es eine absichtliche Berührung oder eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche oder ein Arm über Schulterhöhe ist, ist es vollkommen irrelevant, ob der Spieler den Ball vorher selbst abgefälscht hat.


    Seht ihr das auch so bzw. wie wurde euch das gelehrt?

    Ich habe nämlich den Eindruck, dass es eher so ausgelegt wird, dass jegliche vorherige Berührung des gleichen Spielers dafür sorgt, dass das Handspiel nicht strafbar wird.


    Hier noch ein Beispiel von heute Abend. Wenn man genau hinschaut, sieht man eine Berührung am Oberschenkel. Also dann Strafstoß oder nicht? (Thema Abseits hier ausgeklammert)

    Interessant auch: Der gelbe Spieler bewegt sich ja von der Mauer weg. Im Moment des Schusses könnte zumindest der Oberkörper schon 1m entfernt sein, die Beine sind es wahrscheinlich nicht.


    Insofern nur allgemein: Ist mit "bei der Ausführung eines Freistoßes" der gesamte Zeitraum zwischen Pfiff und Spielen des Balles gemeint oder nur genau der Moment, in dem der Ball gespielt wird? Das kann ja durchaus einen Unterschied machen.

    "Ein Spieler, der sich zum Zeitpunkt, in dem ein Mitspieler den Ball spielt oder berührt*, in einer Abseitsstellung befindet ...
    Fußnote: *Maßgebend ist der erste Kontakt beim Spielen oder Berühren des Balls."


    Damit wäre schon einmal ganz klar, dass es eben nur um die erstmalige Ballberührung des Mitspielers geht. Dribbelt der also den Ball und bleibt in Ballbesitz, kann ein anderer Spieler nie strafbar im Abseits stehen.

    Diese Herleitung sehe ich nicht so. Es ist schon jeder Berührung des Mitspielers relevant. Die Fußnote bezieht sich auf den ersten Kontakt pro Berührung. Da es ja möglich ist, dass eine Berührung länger als ein Frame dauert, ist dies vor allem für den Video-Assistenten relevant.

    da in der Fallbeschreibung nicht erwähnt ist, dass überhaupt schon ein weiterer Spieler den Ball berührt hat.

    Naja, da steht "ballführend", ich denke, dass inkludiert schon eine Berührung. Wenn der Mitspieler den Ball nicht berührt, kommt Abseits doch ohnehin nicht in Frage, oder?


    Ändert aber beides nichts an deiner weiteren Argumentation, die für mich schlüssig ist.

    Für mich ist dein Resultat "nicht strafbar" aber auch praktisch richtig, solange der Spieler so passiv bleibt, wie es in der Beschreibung steht.


    BTW:

    "(...) im Laufweg eines Gegners befindet und die Bewegung des Gegners zum Ball beeinträchtigt (...)"

    heißt dann auch, dass ein im Abseits stehender Spieler den Laufweg eines Gegners behindern darf, der sich nicht zum Ball (sondern z.B. zu einem weiteren Angreifer) bewegt. Natürlich nur solange er damit keine andere Regel übertritt.

    Die UEFA hat genauso wie der DFB kommuniziert, dass nur bei eklatanten Verstößen eingegriffen werden soll. Dies war auch schon im Supercup zu sehen, wo Liverpools Keeper bei der entscheidenden Parade schon leicht die Linie verlassen hatte.

    Ich würde "konfrontieren" hier mit "sich dem SR gegenüberstellen und dabei offensichtlich negativ ihm gegenüber eingestellt zu sein" umschreiben, aber da besteht sicherlich Auslegungsspielraum.


    Bei deinem Beispiel finde ich im Regeltext keine passende Begründung: Betreten des Spielfelds ist entweder eine Ermahnung (wenn es respektvoll/nicht-konfrontierend geschieht) oder eine Rote Karte (wenn man den SR konfrontiert oder ins Spiel eingreift). In diesem Fall also eigentlich Rot, und genau das, worauf das IFAB hier nochmal hinweist.

    So ein Verhalten von Trainern soll halt strikt unterbunden werden.

    Das IFAB hat noch ein paar Klarstellungen zu den Regeländerungen veröffentlicht:


    Regel 3:

    Die Änderung bei der Auswechslung fordert vom Spieler, der ausgewechselt wird, dass er das Feld am nächsten Punkt auf der Begrenzungslinie verlässt. Dies sollte strengstens durchgesetzt werden, außer es gibt klare Sicherheitsgründe oder der Schiedsrichter lässt den Spieler schnell an der Mittellinie das Feld verlassen. Wenn in dem Fall der Spieler nicht schnell das Feld verlässt, sollte eine Verwarnung (gelbe Karte) ausgesprochen werden.


    Regel 8:

    Es gibt nur einen Schiedsrichter-Ball, wenn der Ball den Schiedsrichter (oder einen anderen Spieloffiziellen) berührt und er 'im Spiel bleibt'. Wenn der Ball das Feld verlässt, geht das Spiel weiter, als hätte es den Schiedsrichter nicht berührt.


    Regel 12:

    Schiedsrichter müssen nun den Mannschaftsoffiziellen für die in Regel 12 aufgeführten Vergehen eine gelbe oder rote Karte zeigen. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Anforderung gelenkt, dass eine rote Karte gezeigt werden muss, wenn ein Team-Offizieller das Spielfeld betritt, um den Schiedsrichter zu konfrontieren, inklusive zur Halbzeit und nach Spielende.


    Regel 14:

    Eine der wichtigsten Änderungen beim Strafstoß (einschließlich Elfmeterschießen) gab Torhütern mehr Bewegungsfreiheit durch Reduzierung der Anforderung, Teile beider Füße in Kontakt mit der Torlinie zu haben, wenn der Strafstoß ausgeführt wird, auf nur einen Fuß - mit der zusätzlichen "Freiheit", dass der Fuß nicht die Linie berühren muss, sondern darüber (in der Luft) sein kann.

    Nachdem den Torhütern diese größere Freiheit eingeräumt wurde, müssen sie nun die Regeln einhalten und der Schiedsrichter sollte dafür sorgen, dass, wenn der Torhüter die Linie verlässt, bevor der Ball im Spiel ist und den Elfmeter hält, der Strafstoß wiederholt wird. Allerdings, wenn der Schuss das Tor verfehlt oder der Ball vom Torpfosten und / oder der Querlatte zurückprallt wendet der Schiedsrichter normalerweise den „Geist“ der Regel an und ordnet keine Wiederholung an, es sei denn, die Einnäherung hat sich eindeutig auf den Schützen ausgewirkt.

    Ich denke auch, dass das am meisten Sinn macht.

    Aber auch hier wieder die Frage: Was bringt uns der Zusatz "in Ballbesitz gelangt" bzw. was will das IFAB uns damit sagen?


    "Ein Vergehen liegt vor, wenn einem Spieler der Ball an die Hand/den Arm springt,

    und er danach: [...]"

    würde doch das angeblich Gewollte präziser darstellen. Es wäre noch klarer, dass tatsächlich die Ballberührung mit der Hand das Vergehen ist. Und der Ballbesitz des Spielers ist ja gemäß der überwiegenden Meinung zur Situation im Ausgangspost nicht notwendig für eine Anwendung der Regel.

    Spannender finde ich aber die Frage nach dem Ort der Spielfortsetzung:

    Wenn man streng nach Regeltext geht, ist das Vergehen das Erlangen des Ballbesitzes nach einer Handberührung (wenn danach eine Torchance oder ein Tor entsteht). Insofern wäre es meiner Meinung nach logisch, den Ort des Erlangen des Ballbesitzes als Ort für die Spielfortsetzung anzusehen.

    Wenn der Spieler nach seiner Handberührung gar nicht selbst in Ballbesitz kommt, wird das natürlich problematisch - womit wir wieder bei meinem Ausgangspost wären...


    Timey: Wie ist folgende Situation nach der von dir vorgestellten Logik zu bewerten?: Ein Spieler bekommt 25m vor dem Tor den Ball an den Arm, gelangt dadurch in Ballkontrolle und schießt aufs Tor. Der Torwart kann den gefährlichen Schuss gerade noch über die Latte lenken.

    Dann lag nie eine "klare Torchance" im Sinne einer möglichen Notbremse vor und deshalb geht es mit Eckball weiter. Habe ich das richtig verstanden?

    Naja, eine Formulierung

    "... wenn eine Mannschaft in Ballbesitz gelangt, nachdem einem ihrer Spieler der Ball an die Hand/Arm springt und danach..."

    wäre jetzt nicht so schwer zu finden.


    Wenn wir jetzt schon wieder eine Diskrepanz haben zwischen dem, was in den Regel steht und wie es ausgelegt wird, folgen auch die üblichen Probleme:

    - Es gibt Schiedsrichter, die sich am Regeltext orientieren und nicht an Auslegungsanweisungen - entweder weil sie diese nicht kennen oder "aus Prinzip". Folge: Uneinheitliche Regelanwendung

    - Wenn sich eine Mannschaft beschwert und mit dem Regelbuch argumentiert, ist der SR in einer unangenehmen Lage ("Das steht da zwar so, aber wir Schiedsrichter haben uns überlegt, dass wir das anders auslegen" ist nicht das tollste Argument...).

    - Der interessierte Zuschauer, der im Regelbuch nachschlägt, kommt zu der Bewertung "Fehlentscheidung"


    Also entweder wirklich ungünstig formuliert oder die IFAB wollte es tatsächlich anders als es alle verstanden haben...

    Eine Hereingabe in den Strafraum wird von #7 mit dem Arm (in natürlicher Haltung und unabsichtlich) so abgefälscht, dass er zu seinem Mitspieler #9 kommt, der den Ball direkt ins Tor schießen kann. Wie ist zu entscheiden?


    Nach meinem bisherigen Verständnis sind solche Szenen ab dieser Saison abzupfeifen, weil durch das Handspiel eine Torchance bzw. sogar ein Tor entstand. Allerdings passt das in diesem Fall meiner Ansicht nach nicht zum Regeltext:

    Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler [...]

    in Ballbesitz gelangt, nachdem ihm der Ball an die Hand/den Arm springt,
    und danach:
    • ins gegnerische Tor trifft,
    • zu einer Torchance kommt,

    Das trifft deshalb doppelt nicht zu, weil

    • #7 nicht in Ballbesitz gelangt
    • #7 weder trifft noch zu einer Torchance kommt

    Wie seht ihr das?

    Wurde dieser Fall evtl. in euren Schulungen explizit besprochen?

    Wenn man die Verhinderung von Zeitspiel als "Sinn und Geist" der Rückpass-Regel ansieht (und ich stimme dir da zu), deckt man aber nur alle "Tricks" ab, die tatsächlich dem Zeitspiel dienen.


    Wenn z.B. die Abstoß-Variante mit dem Lupfen offensichtlich nur dazu dient, dass der Torwart den Ball aus der Hand abschlagen kann, aber keinerlei Verzögerung erkennbar ist (z.B. weil das Ganze zügig ausgeführt oder die Mannschaft einem Rückstand hinterherläuft), wäre dies nach "Sinn und Geist" der Rückpass-Regel inklusive Trick-Verbot ja gerade nicht zu ahnden.


    Und das ist auch gerade der Punkt, warum es eben nicht so einfach ist, dort eine allgemeingültige, gute Lösung zu finden.


    (parallel zu amfa geschrieben, der ja in eine ähnliche Richtung argumentiert)