Mir ist dazu noch ein anderer Gedanke gekommen:
Es gab ja bisher schon den Begriff "unnatürlich vergrößert" als eigenständigen Grund für ein strafbares Handspiel. Danach folgten diverse weitere Punkte, die ein Handspiel strafbar machen, aber der Begriff selbst wurde nicht definiert.
Deshalb war es bisher eine relativ freie Interpretation (die dann durch Auslegungsbeispiele etc. geformt wurde), wann der Körper unnatürlich vergrößert wurde. Eine Szene wie gestern wäre da üblicherweise als strafbar bewertet worden, weil der Arm im Moment des Kontakts deutlich vom Körper absteht.
In der neuen Formulierung gibt es nun aber eine Definition von "unnatürlich vergrößert", nämlich "wenn die Bewegung der Hand bzw. des Armes keine Folge der Körperbewegung des Spielers für diese spezielle Situation ist oder durch diese vertretbar ist"
Damit haben wir - im Gegensatz zur allgemeinen Tendenz - in diesem speziellen Punkt sogar eine (begrüßenswerte) Präzisierung der Handspielregel.
Um ein Handspiel als strafbar zu bewerten, muss man nun explizit einen Grund finden, warum die Armhaltung nicht durch die allgemeine Körperbewegung vertretbar ist. Wobei diese Bewertung dann natürlich durch den SR erfolgen muss.
Da es bei der Szene gestern plausibel ein Teil der normalen Laufbewegung sein konnte, ist es somit nach neuer Regel kein strafbares Handspiel mehr.