Beiträge von Manfred

    Leute, die Diskussion ist durchaus interessant - geht jetzt aber massiv vom Thema weg, in dem es um persönliche Strafen im Jugendbereich geht ...


    Wenn ich jetzt einmal eine Zusammenfassung versuche, so fällt auf, dass es hier Kollegen gibt, die offenkundig sehr unterschiedliche Erfahrung mit der Spielweise im Jugendbereich haben. Weiterhin gibt es unterschiedliche Ansätze, wie den Kindern und Jugendlichen die Regeln nahe gebracht werden - ob diese immer regelkonform sind, möge bitte jeder selbst beurteilen.

    Niggo: Meine Rede.


    Toboss: Sicher nicht der Regelfall, aber ich habe selbst bei Bambinis (G-Jugend) schon Notbremsen gesehen - und offenkundig keine der Gattung Versehen, sondern volle Absicht. Darüber kann man einfach nicht hinwegsehen, sehr wohl aber erklären, dass es so nicht geht. Was nichts daran ändert, dass jemand die angemessene Strafe dafür erhält ... Je älter die Spieler, desto häufiger kommt es dann vor - auch wenn es glücklicherweise trotzdem selten ist.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Die richtige Lösung heißt: "Das Eine tun ohne das Andere zu lassen." Natürlich wird dem Spieler einer F-Jugend erklärt, was er falsch gemacht hat (wenn er es denn nicht selbst weiß, so unwissend sind die oft gar nicht) - aber eine Pflichtverwarnung bleibt eine Pflichtverwarnung und wird ausgesprochen. Aber bei uns in Hessen wird sie in diesen Altersklassen ohnehin ausgesprochen und nicht per Karte signalisiert.


    Natürlich müssen die Kinder lernen, dafür gibt es bei uns auch noch die Zeitstrafe. Aber manche Kinder lernen nur durch fühlen, so dass mir gelegentlich der Karton lieber wäre.


    Im übrigen bin ich in der Jugend bisher noch ohne Platzverweis ausgekommen, ein paar Zeitstrafen waren aber schon dabei. Und ich sehe nicht ein die Regel zu beugen, nur weil die Kinder noch jung sind - die sind vielleicht jung, aber nicht blöd! Mit "Karten um sich werfen" hat dies aber nichts zu tun ...

    Ein offizielles Zeichen für den Abbruch gibt es nicht, so wie es ohnehin nur ganz wenige regeltechnisch vorgeschriebene Zeichen gibt. Wie man einen Abbruch bekannt gibt, dies hängt sicher vom Einzelfall ab, die Information der Spielführer ist sicher regelmäßig richtig, für einen Schlusspfiff sehe ich aber keine Veranlassung.

    Geht das schon wieder los?


    Leute, die Regeln gelten für alle - egal in welcher Altersklasse! Und wir haben nach Regel 5 genau diesen Regeln Geltung zu verschaffen!


    Natürlich gibt es die Möglichkeit, manchmal Dinge mit Worten besser zu klären - aber wenn es eine Pflichtverwarnung ist, kann ich doch das eine tun ohne das andere zu lassen!? Und wenn ich es für ein Ergebnis spielerischen Unvermögens halte, so ist es eben kein vorsätzliches Foul, was sich ja im Strafmaß der persönlichen Strafe ebenfalls auswirkt!


    Wie war das noch? Was Hänschen nicht lernt ... Morgen beschwert Ihr Euch dann wieder über mangelnde Regelkenntnis und fehlende Disziplin. In der Schule bleibt 1 + 1 = 2, egal ob in der 1. oder der 13. Klasse. Warum nicht auch auf dem Fußballplatz? Der Unterschied liegt doch wohl nur darin, einen vorhandenen Spielraum (aber eben keinen nicht vorhandenen Spielraum schaffen!!!) zu nutzen bzw. Maßnahmen zu erklären, aber nicht, selbige zu unterlassen.

    Nein, über die Schulter schmeißen nicht. Aber es steht nirgend, dass ich warten muss, bis die Spieler bei mir sind ...;) Aber ernsthaft: Im Sinne einer zügigen Spielfortsetzung habe ich mir angewöhnt, auch den SR-Ball - so er denn vorkommt - zügig auszuführen. Liegt die Ursache für den SR-Ball in einem Fehler von mir, so achte ich darauf, dass von der "benachteiligten" Mannschaft ein Spieler in der Nähe ist, rufen tue ich aber niemanden. Der auf dem ausgestreckten Arm liegende Ball muss als Zeichen eigentlich deutlich genug sein ...

    Wobei wir jetzt trefflich weiter diskutieren könnten, denn ich kenne keinen Spieler, der so kleine Füße hat, dass die Linie breit genug dafür wäre ...:D


    Spaß beiseite, ich versuche mal eine Klarstellung: Eine Linie gehört immer zu dem Raum, den sie beschreibt. Die Mittellinie gehört eben mal so der einen, mal zu der anderen Hälfte - hier ist im Zweifelsfall die Vorteilsbestimmung sinngemäß anzuwenden.

    Ist schon urig, die Regel 4 (Ausrüstung) regelt jedes Detail der Ausrüstung bis einschließlich der Schmuckbestimmungen, sogar einen Gipsarm dürfen wir beurteilen - aber nicht, ob ein Spieler spielfähig ist und für sich selbst oder andere wegen seines Zustandes eine Gefahr darstellt. Die Regel 5 erlaubt es uns auch, einen Spieler, den wir für verletzt halten, vom Spiel auszuschließen.
    Aber für alkoholisierte oder anderweitig berauschte Spieler brauchen wir Hilfskrücken, so die Spielordnung des jeweiligen Verbandes nichts hergibt.


    Regel 5 beinhaltet die Kompetenz "Maßnahmen gegen Mannschaftsverantwortliche zu ergreifen, die sich nicht verantwortungsbewusst benehmen, ...", was zwar regelmäßig nur den Verweis vom Spielfeldrand erlaubt, bei der bekannten Regelkompetenz der Trainer aber - andeutungsweise genutzt - zumindest für Verunsicherung sorgen dürfte, ob man einen solchen Spieler denn einsetzen darf. Die eigentliche Wirksamkeit beruht aber darauf, dass man - regeltechnisch korrekt - den Zustand dieses Spielers (so er eingesetzt wird) im Spielbericht erwähnen wird. Die andere Möglichkeit (Unsportliches Verhalten) bringt nicht wirklich viel, da dies eben höchstens für eine Verwarnung ausreichend wäre - und hat sicher nicht vor jedem Rechtsazsschuss Bestand. Da gibt es offensichtlich ein Loch im Regelwerk ...

    Bewegen wir uns jetzt wieder in den landesspezifischen Bereichen? DFB-Anweisung 12 zur Regel 5 schreibt die Wartezeit von 45 Minuten vor, wenn eine Mannschaft nicht (oder verspätet) antritt, dies bezieht sich aber nicht auf fehlende Spielberichtsbögen o.ä. Aber womöglich beinhaltet da wieder jede Spielordnung ihr "Schmankerl". Allerdings halte ich die Aussage "Schiri, Sie wissen doch ..." für unsportlich und einer Meldung wert, allemal in diesem Zusammenhang.

    DFB-Anweisung 6 zur Regel 5 klärt alle Fragen:


    "... Der Eintritt kann von irgendeiner Stelle der beiden Seitenlinien erfolgen, wenn der Ball im Spiel ist, bzw. von irgendeiner Begrenzungslinie, wenn der Ball nicht im Spiel ist. Der Schiedsrichter kann die Rückkehr des Spielers erst nach Wiederaufnahme des Spiels erlauben. Dabei hat er darauf zu achten, dass sich das Spielgeschehen nicht in unmittelbarer Nähe des eintretenden Spielers befindet. ..."


    Also:
    Das Spiel war zwischenzeitlich fortgesetzt. Der Ball ist nicht im Spiel, also genügt eine beliebige Begrenzungslinie (Außenlinie). Da der Eckball erst noch ausgeführt werden muss, gibt es kein aktuelles Spielgeschehen, das beeinflusst werden könnte - ergo hat der SR vollkommen korrekt gehandelt und der Trainer offenbart mit der Reklamation sein Unwissen.

    Zitat von MrNice;4060

    Lobenswerte Aktion oder Kalkül?


    Selbst wenn! Rein marktwirtschaftlich wäre es schlau, besser eine solche Einnahme als gar keine, zudem binde ich den "Nachwuchs" an meinen Verein. Für mich ein Klassiker des "Nützliches mit dem Praktischen verbunden". Und welcher Zweitligist hat schon immer ein ausverkauftes Haus?


    Unabhängig davon waren in dem Artikel ja auch ein paar bissige, leider aber sehr zutreffende weitere Bemerkungen enthalten.

    Irgendwie bleiben bei mir da Fragen offen, denn der SR warf den Ball wohl mit Absicht und dennoch soll es keine Tätlichkeit sein?!? Also entweder warf er ihn mit Absicht und wenn es dann keine Tätlichkeit sein soll, so war es wohl der missglückte Versuch einer Rückgabe des Spielballes - dann darf es aber keine Bestrafung geben. Oder es war eben doch etwas anderes - aber dann bleibt eigentlich nur etwas, was bei Spielern Wurfvergehen heißt und eine klare Tätlichkeit wäre ... :confused:

    Zitat von Ingo;4008

    Ob die 1. Aktion eine klare Tätlichkeit war, wage ich zu bezweifeln. Erst war es ein "Überrennen". Danach kam zwar der Schubser, aber ob dieser absichtlich war?


    Sorry Ingo, aber m.E. geht es kaum noch klarer. Selbst wenn ich annehme, dass es sich tatsächlich um ein versehentliches auflaufen gehandelt haben könnte, so wäre ich in diesem Moment irritiert und würde eher selber stolpern als beide Hände - und das auch noch in Schulterhöhe!!! - auszustrecken. Vor diesem Hintergrund hätte auch ich eindeutig auf Tätlichkeit entschieden.


    Ob der Kollege ansonsten glücklich agiert hat ist eine andere Baustelle.

    Schuldig - unschuldig: Stell Dir vor, Du wartest auf Deinen Einsatz und der SR-Kollege, der vor Dir pfeift, macht wirklich grandiosen Mist. Plötzlich wirst Du dafür angepöbelt, schließlich bist Du ja auch ein SR - Du kannst nichts dafür, bist nicht beteiligt und wirst trotzdem verantwortlich gemacht. Sicher - der Vergleich hinkt zwangsläufig, aber mir geht es ja auch nur darum, dass ich mir sicher bin, dass nicht alle Spieler beteiligt waren und wegen der Umgebungsgeräusche (Dusche) und der räumlichen Entfernung und der Mehrzahl der Rufer auch nicht zweifelsfrei sagen konnten, wer denn nun die fraglichen Rufe getan hat.


    Aber ich wiederhole noch einmal, dass mich am meisten stört, dass die involvierten Vereinsoberen ungeschoren blieben, obwohl ich gerade selbige in der Verantwortung sehe, als Erste angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Und auf die Variante Abwahl zu setzen - da habe nicht nur ich Zweifel, ob dies wirklich hilft.

    Der Lupfer an sich ist erlaubt. Der Rückpass per Kopfball zum Torwart auch. Aber die Benutzung der Hände nach diesem "Kopfball" ist ein klarer Fall der Umgehung der Rückpassregel. Ergo ein eindeutiger Fall für einen indirekten Freistoß.


    Beim Ort sind jetzt 2 Varianten möglich, da das Regelwerk hier leider nicht eindeutig ist. Die IFAB-Entscheidung Nr. 3 zur Regel 12 besagt: "Unter diesen Umständen ist es unerheblich, ob der Torwart anschließend den Ball mit den Händen berührt oder nicht.". Demnach begeht zunächst einmal der Spieler die Regelwidirgkeit und demnach wäre der idF am Ort des Spielers zu verhängen. Nach den hier beschriebenen Umständen ist der Torwart aber am Versuch der Regelumgehung beteiligt, so dass ich auch sein Verhalten ahnden und damit den idF an seinem Standort verhängen kann.


    Gleiches gilt für die Verwarnung. Nach der IFAB-Entscheidung ist auf jeden Fall der Spieler zu verwarnen. Sehe ich den Torwart als ebenfalls beteiligt, so bekommen beide einen gelben Karton.


    Ich lege hier so viel wert auf den Eindruck, den der Torwart macht, da die Beschreibung ein absichtliches Fehlverhalten zwar naheliegend erscheinen lässt, dies aber nicht als zwangsläufig erscheint. Der kleine Unterschied führt aber eben - wie oben dargelegt - zu weiteren Unterschieden.