Beiträge von Manfred

    Eine sehr spannende Frage - mit einer verblüffend einfachen Lösung.


    Ich habe mir auf die Frage hin einmal ganz bewusst noch einmal die Jugendordnung meines Verbandes (Hessen) durchgelesen, dort heißt es im § 40: "Junioren/Juniorinnen können von einem Schiedsrichter aus erzieherischen Gründen bei einem geringfügigen unsportlichen Verhalten, wenn die Witterungsverhältnisse es erlauben und die Gesundheit des Jugendlichen dadurch nicht gefährdet wird, einmalig für fünf Minuten des Feldes verwiesen werden. Der Feldverweis ist im Spielbericht zu vermerken. Gelbe und rote Karten sind bei C-, D-, E-, F- und G-Junioren nicht gestattet. Verweigert der/die Juni-or/Juniorin nach Ablauf der Zeit das Weiterspielen, gilt dies als Feldverweis und ist als solcher auf dem Spielbericht zu vermerken."


    Was heißt das aber im Detail? Gelbe und Rote Karten sind nicht zulässig, d.h. aber nicht, dass Verwarnungen und Feldverweise unzulässig wären, denn gerade der letzte Satz macht dies überdeutlich; diese werden eben nicht über die Karten signalisiert, sondern explizit ausgesprochen. Daneben gibt es noch die Zeitstrafe, die zwischen der Verwarnung und dem Feldverweis angesiedelt ist, d.h. nach einer Zeitstrafe kann keine Verwarnung mehr folgen. Auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt ist, so schließt dies die Variante Gelb-Rot aber de facto aus, obwohl es in der Regelung nicht ausdrücklich erläutert ist.


    Du hast geschrieben, dass der die Unsportlichkeit (wegschlagen des Balles) nach dem Abpfiff begeht. Du zitierst korrekt die DFB-Anweisung, nach der nach Spielende (auf dem Platz) nur noch persönliche Strafen verhängt werden dürfen. Im konkreten Fall zählt hier eben - wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt (den Begriff Zeitstrafe gibt es aber auch nur in der Jugendordnung und nicht im DFB-Regelwerk) - die Zeitstrafe auch noch zu den persönlichen Strafen, ergo kann sie auch nach dem Abpfiff noch verhängt werden. Die Unwirksamkeit dieser Maßnahme ist auch nicht anders als die einer Ampelkarte nach Spielschluss (es sei denn, dieser folgt in Deinem Verband eine Sperre), je nach Verband ist sie aber im Spielbericht zu vermerken (und zieht evtl. auch Konsequenzen nach sich).

    Zitat von Destop;10739

    Bei einem C-Jugend-Spiel letzte Woche standen gar keine Kabinen zur Verfügung! Die Heimmannschaft kam schon fertig angezogen zum Spielort und die Gäste und ich mussten uns in unseren Autos umziehen!


    Ich habe mich auch schon einmal in der Kabine der Heimmannschaft (im Container) umgezogen - aber das war eine besondere Situation, da das alte Funktionsgebäude abgerissen worden war und das neue noch im Bau war. Aber ohne eine solche besondere Situation finde ich das was Destop beschrieben hat schon heftig - nicht nur gegenüber dem SR, sondern auch der Gastmannschaft gegenüber, so dass hier eine Meldung im Spielbericht erfolgen sollte.

    Max


    Die Linien gehören zu dem Raum, den sie begrenzen. Aber es kommt auch auf die Sichtweise an, denn die Strafraumgrenze trennt eben den Strafraum vom Nicht-Strafraum.


    Unabhängig davon war das Foul klar außerhalb des Strafraumes --> direkter Freistoß und ggf. persönliche Strafe (ob und welche gibt die Schilderung nicht her).

    Ich nehme hier niemanden in Schutz - nur eindeutig war die Sache wohl nicht, sonst gäbe es nicht solche Diskussionen. Und an Bewertungen beteilige ich mich grundsätzlich nicht, dazu hatte ich nichts gesagt und werde ich auch nichts sagen - wir sind hier doch nicht beim kicker.

    Ich habe das Spiel nicht gesehen, entnehme aber der Diskussion die Bestätigung einer schon lange von mir gehegten Vermutung: Auch Fernsehbilder sind nicht immer zur Klärung einer Situation geeignet. Gerade in so knappen Situationen, wie sie hier offenbar vorliegen, können schon Sekundenbruchteile (wann ist die Ballabgabe?) und das bekannte Problem, wo ein Spieler steht (er ist nun einmal nicht nur ein dünner Strich), zu unterschiedlichen Einschätzungen (und auch Linieneinblendungen im Fernsehbild) führen. Machen wir uns bitte bewusst, dass hier auch bei der Abseitsentscheidung ein gewisser Spielraum besteht und es auch nicht immer möglich ist, den Zeitpunkt der Ballabgabe und den Standort eines Spielers gleichzeitig im Auge zu haben.


    Wir sollten froh sein, dass niemand von uns diese Entscheidung zu treffen hatte, sie als Tatsachenentscheidung akzeptieren und zur Tagesordnung übergehen. Welche Entscheidung nun wirklich richtig gewesen wäre, werden wir wohl nicht mehr klären können.


    Christoph:
    Ich glaube Dir gerne, dass Du es anders gesehen hast. Du bist sicher erfahren genug, um dies auch beurteilen zu können. Deine Erfahrung sollte aber auch besagen, dass Fehler gemacht werden können - und entweder hat der SRA oder Du hier einen solchen gemacht.

    Moderatoren-Hinweis


    Auch wenn ich nicht verhehlen kann, dass mich viele Fehler in einem Beitrag stören und selbigen auch bis zur Unleserlichkeit bringen können, so sollten wir hier jetzt aber nicht über das Studium von Germanisten und deren Fähigkeiten reden, sondern daran denken, dass das Thema eigentlich "Schiedsrichter ab 14?" heißt.

    Ich kenne weder aus dem EStG noch aus der AO einen Verweis auf die Spielklasse. Die Steuerpflicht hängt tatsächlich mit der Höhe der Einkünfte zusammen, die ein "normaler" SR wegen der sehr üppigen :ironie: Spesen aber nur sehr selten überschreiten dürfte.

    Das von MrNice genannte Urteil ist hier nicht anwendbar, da die Sachverhalte nicht vergleichbar sind. Für den weiteren Spielverlauf war es in dem ausgeurteilten Fall zweifelsfrei unerheblich, ob der Feldverweis nur auf der Basis von Gelb-Rot oder nur Rot erfolgte und der zweite (angebliche) Regelverstoß des SR nicht beweisbar war.


    In dem von Toboss geschilderten Fall hat der SR die Regel (nach den ergänzenden Angaben und der Entschuldigung des SR) m.E. falsch ausgelegt. Ob ein Sportgericht diese Fehlauslegung als Regelverstoß oder als Tatsachenentscheidung einstuft wird abzuwarten sein.

    Ich sehe 2 Möglichkeiten, weshalb der SR den Freistoß verhängt haben könnte:


    Möglichkeit 1 ist das unsportliche Verhalten, wobei dies hier eine sehr dünne Basis wäre, schließlich steht es dem Gegner frei, den Torwart anzugreifen. Ein Zeitspiel im Spiel an sich gibt es im Regelwerk nicht, lediglich die Kontrolle des Balles mit der Hand ist limitiert, während sich alle Aussagen zum schinden von Zeit auf die Verzögerung von Spielfortsetzungen beziehen.


    Möglichkeit 2 ist das verbotene Handspiel des Torwartes nach der Ballkontrolle. Zwar sagt die IFAB-Entscheidung 2 zur Regel 12, dass es als Kontrolle des Balles gilt, wenn dieser ihn mit Arm oder Hand nur berührt, was hier nicht gegeben ist. Dem Buchstaben der Regel nach darf sich der Torwart also so verhalten, wie er es getan hat. Allerdings halte ich es für möglich, dass der Schiedsrichter das Verhalten des Torwartes als Umgehung der Regel eingestuft hat. Allerdings hätte er dann konsequenterweise auch :gelbe_karte: zeigen müssen, wobei ich jetzt bewusst offen lasse, ob ein Torwart die Rückpassregel überhaupt und auf diesem Weg umgehen kann.


    Ein Einspruch ist natürlich immer möglich und erscheint nach Deiner Schilderung auch nicht aussichtslos, spannend wäre aber zu wissen, wie der SR den Freistoß begründet. Vielleicht hat er etwas bemerkt oder gehört, was Dir als Zuschauer entgangen ist (z.B. Frotzelei des Torwartes gegenüber dem angreifenden Spieler)?

    Ich wäre für Liechtenstein und Andorra gewesen - wenigstens 2 Verbände, die nicht durch Skandale belastet sind.


    Sicher hatte die UEFA es nicht leicht, da bei den verbliebenen Aspiranten tatsächlich die Wahl zwischen Pest und Cholera bestand, ein ungutes Gefühl bleibt aber doch, da die Versuchung nun wieder sehr groß wird, die schon bekannt gewordenen Vorwürfe zu vertuschen statt endlich einmal aufzuklären und zu bereinigen. Neben den Hooligans erweisen sich die Funktionäre langsam aber sicher als die Leute, die es früher oder später schaffen werden, den Fußball als Sport auszurotten.

    Zitat von Hallenser;9792

    Schadenersatz wegen Verdienstausfall


    Wie wäre es anders herum - von seinem Arbeitgeber wegen Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten auf Schadenersatz verklagt wird?


    Gerade in diesem Fall, wo zumindest der strafverschärfende persönliche Angriff sicher nicht mehr mit spielerischer Hektik entschuldbar ist, sondern Vorsatz unterstellt werden muss, erschiene mir dies gar nicht so abwegig.

    Moderatoren-Hinweis


    So interessant das Thema über die Gepflogenheiten einer Ansprache vor Spielbeginn auch ist, so erscheint es mir doch so weitreichend zu sein, dass es m.E. in einem eigenen Thread diskutiert werden sollte.

    Stellen wir doch zunächst einmal klar, dass im Ausgangsfall der Schiedsrichter selbst der Auslöser des Problems ist, da er sich nicht regelkonform verhält. Das Regelwerk beschreibt eindeutig, dass der Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen (und dann mit SR-Ball fortzusetzen) hat, wenn er einen Spieler für ernsthaft verletzt hält. Hält er die Verletzung des Spieler für nicht so gravierend, dass eine sofortige Unterbrechung geboten ist, so ist er eben auf das freiwillige Fairplay angewiesen, einfordern darf er es nicht - aber genau dies tut er, wenn auch indirekt.


    Sicher ist das überzogene wegdreschen des Balles durchaus eine Unsportlichkeit, die aber wiederum die Konsequenz aus einer nicht gerechtfertigten Weisung des SR ist, ergo sollte man hier dann auch die Suppe auslöffeln und auf die - an sich fällige - Verwarnung verzichten.


    Grundsätzlich darf ein Schiedsrichter nur solche Weisungen erteilen (und deren Nichtbeachtung ahnden), die vom Regelwerk abgedeckt sind bzw. dessen Intention entsprechen. Ich stelle mir sonst gerade den (sicher übertriebenen) Fall vor, dass ein SR die Weisung gibt, ein Torwart solle den Ball ins Tor lassen und diesen bei Nichtbeachtung der Weisung verwarnt - das kann ja wohl nicht sein, wäre aber in letzter Konsequenz das Ergebnis, wenn dem SR ein unbegrenztes Weisungsrecht zustände.

    Nichts. Die schnelle Ausführung eines Freistoßes ist zuzulassen, es stünde Spieler B frei, den Abstand einzufordern. Das Verhalten von Spieler C ist nicht zu beanstanden, schließlich entfernt er sich vom Ball, mehr als weglaufen kann er aber auch nicht. Und die Aussage, dass Spieler C angeschossen wird impliziert auch, dass er sich nicht aktiv um den Ball bemüht und damit ausgeschlossen ist, dass es sich eventuell einen Versuch einer Regelumgehung handeln könnte.

    Zitat von Alcunha;7342


    Und jetzt, auch wenn ich mich bei einigen "unbeliebt" mache. Es würde vollkommen reichen ein schwarzes SR-Trikot herzustellen und den Teams die Farbe schwarz sowie alles dunkel-grün/grau/blau/... zu verbieten. Und zusätzlich wäre es noch viel Konstengünstiger...


    * Donnernder Applaus *

    Zitat von Niggo;7303

    Beispiele sind verständlich.


    Aber mit Polizei, dass ist wieder ein Thema für sich. Du hast viele möglichkeiten als Maßnahmen wenn du Polizist bist.
    Nicht nur verhafen kannst du.


    Im genannten Beispiel der Vergewaltigung hast Du - auch als Polizist - nur die Möglichkeit der Festnahme. Eine Verhaftung ist nur möglich, wenn bereits ein Haftbefehl wegen dieser (oder einer anderen) Tat vorläge.


    Das mag jetzt kleinkariert klingen, muss zur Klarstellung aber mal sein.


    Zitat von Niggo;7303


    Dieses Thread hat ja den Titel "Strafstoß HSV gegen Leverkusen", wo es um einen Handelfmeter ging. ...


    Stimmt. Und trotzdem verweise ich hier noch einmal auf die Bundespolizei und das Beispiel von der Vergewaltigung. Auch auf dem Platz hast Du die Regeln zu beachten und umzusetzen, ebenso wie Du es nicht zulassen darfst, dass das Opfer den Vergewaltiger - um nur ein Beispiel zu nennen - bei der Festnahme verprügelt, so menschlich verständlich dies auch wäre. Alleine schon die Annahme, dass Du bereit sein könntest, die geltenden Gesetze nicht konsequent anzuwenden, würden Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung zum Beamten begründen und zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. dem Nichtbestehen der Probezeit nach der Laufbahnprüfung führen. Auch auf dem Platz hast Du die geltenden Regeln konsequent umzusetzen, unabhängig davon, ob Du die Reaktion der Spieler verstehen kannst oder nicht - ansonsten solltest Du ernsthaft darüber nachdenken, den Schiri-Schein wieder abzugeben.


    Niemand kann immer 100 % nach den Regeln pfeifen - das stimmt. Aber die Abweichungen resultieren aus Unkenntnis oder Fehlern, die nun einmal nie ganz auszuschließen sind. Aber von den Regeln vorsätzlich abweichen ...:confused:


    Ach ja, zurück zum Fall:
    Wenn der Ball eben gegen den normal gehaltenen Arm prallt, so ist es kein Handspiel, auch wenn dies für den Angeschossenen vorteilhaft ist. Habe ich als Schiri den Eindruck, dass der Arm zwar von der Haltung her prinzipiell nicht abnormal gehalten wird, aber zielgerichtet genutzt wird, um den Ball zu spielen, so kann ich die Normalität der Haltung anzweifeln und entsprechend reagieren.

    Gut, ergänzen wir die Liste der Positionen also (als Konsequenz) weiter:


    - Meldung aller Verwarnungen im Spielbericht
    - Meldung aller Gelb-Roten Karten bzw. Zeitstrafen im Spielbericht


    - Namentliche Meldung (vor Spielbeginn) der Ordner (persönliche Vorstellung?)

    Sei Dir bitte bewusst, was Du eben geschrieben hast!


    Wir haben ein Regelheft - und eine der elementaren Regeln ist es, eben selbigen Geltung zu verschaffen. Ich versichere Dir, dass mir auch nicht jede Regel gefällt, aber zu einer Missachtung auffordern kann auch nicht der Weg sein. Um Dein Grundgesetz-Zitat aufzugreifen: Der Staat hat normierte Wege der Rechtsbildung und der Rechtsauslegung, diese darf man auch nicht einfach verlassen und beispielsweise Selbstjustiz üben, auch wenn man mit Urteilen oder Rechtslagen nicht einverstanden ist.


    Inhaltlich stehen hier beide Standpunkte fest, daher gehe ich darauf jetzt nicht ein.