Also Leute, hier werden Behauptungen in den Raum gestellt, die schlicht falsch sind.
Ein Kopftuch per se ist weder religiöse Botschaft noch Schmuck im Sinne der Fußballregeln. Wenn also, was ich im Jugendbereich durchaus erlebe, ein Kind mit einem im Piratenstil gebundenen Kopftuch (welches oft nur bei genauem Hinsehen als solches zu erkennen ist, es könnte sich auch um eine Mütze handeln) als Sonnenschutz auf den Platz läuft, ist daran nichts, aber auch gar nichts, was beanstandet werden darf.
Auch ein Kopftuch, welches im Nacken gebunden ist (soll z.B. nach Krebserkrankungen gerne getragen werden, weil noch keine/nicht viel Haare auf dem Kopf sind), so dass keine Verletzungsgefahr besteht, ist kein Schmuck sondern Funktionsgegenstand, so dass ich auch hier keinen Grund sehe, wesbalb man einer Spielerin dies verbieten sollte.
Mützen sind ebenso erlaubt, solange aus ihrer "Konstruktion" oder Trageweise keine Gefährdung resultiert, also kein Schmuck.
Bei den persönlichen Botschaften wäre ich sehr vorsichtig, das ist immer eine Einzelfallentscheidung, alleine schon deshalb, weil es ein sehr unbestimmter Begriff ist. Beispielsweise sähe ich keine Veranlassung einem Spieler die Benutzung einer Mütze zu verbieten, die das Wappen eines BL-Vereines zeigt, obwohl dies eine klare persönliche Botschaft seiner individuellen Präferenz ist.
So ganz nebenbei: Die Regel 4 ist da gar nicht so eindeutig, wie es zunächst scheint. Was steht denn da genau: "Spieler dürfen keine Unterleibchen mit Slogans oder Werbeaufschriften zur Schau tragen. Die vorgeschriebene Grundausrüstung darf keine politischen,religiösen oder persönlichen Botschaften aufweisen."
Also: Die Unterleibchen dürfen keine Werbung etc. tragen - die Trikots beispielsweise sehr wohl, was ja wohl auch allen bekannt ist.
Die Grundausrüstung - also Trikot, Hose, Stutzen - darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Botschaften aufweisen. Mützen etc. gehören nicht zur Grundausrüstung, ergo befinden wir uns hier mit den Botschaften in einer Grauzone, gleiches gilt für nicht-funktionale Kopftücher.
Ich weiß, dass das jetzt nicht allen passt, aber so ist zunächst die Regellage. Die Auflösung ist hier nur über die Schmuckregel bzw. über die Gefährdung möglich (für Mützen wie Kopftücher): Liegt der Schwerpunkt eindeutig nicht in der Funktionalität sondern in der Botschaft (bzw. dem "schmückenden Effekt"), so handelt es sich eben nicht mehr primär um einen zulässigen Funktionsgegenstand, sondern um (verbotenen) Schmuck. Soweit eine Gefährdung nicht auszuschließen ist, ist ein Verbot ohnehin unstrittig.