Beiträge von Manfred

    Zitat von Graf Björn;39992

    Ein meiner Meinung nach großer Vorteil wäre hierbei die von Manfred geforderte Einführung der Schnellgerichte, eventuell nicht nur auf Krawall beim Fußball zugeordnet, sondern auch auf bestimmte andere Sachen an Gewalt.


    Nur zur Klarstellung: Die Schnellgerichte werden stets von Udo gefordert!



    Zum Thema:
    Unabhängig davon, wie man sich entscheidet, sollte man einen derartigen Zettel vorfinden (nebenbei: SR-Umkleiden, die nicht abschließbar sind, finde ich unmöglich, Ausnahmen gibt es allenfalls, wenn ein Vereinsheim gerade umgebaut wird), so befürchte ich, dass hinterher im Sportgericht irgendein Theoretiker die These aufstellt, man hätte den Heimverein darauf aufmerksam machen und zu einer Verstärkung des Ordnungsdienstes auffordern müssen und daher feststellt, ein Nichtanpfiff wäre nicht berechtigt gewesen.


    Für mich steht fest, dass, wenn es möglich ist, einen derartigen Zettel überhaupt in der Kabine zu platzieren, der Heimverein als unzuverlässig einzustufen ist, da nützt auch eine Verstärkung des Ordnungsdienstes nicht, denn so etwas ist nur mit Duldung oder durch sträflichen Leichtsinn von Vereinsfunktionären möglich (abschließbare SR-Kabine vorausgesetzt).

    Im manager-magazin steht ein Artikel über die zunehmende Gewalt gegen Schiedsrichter, deren mögliche Ursachen - und über angedachte Gegenmaßnahmen der Schiedsrichter (SR-Streik): http://www.manager-magazin.de/…all/0,2828,527823,00.html



    In diesem Zusammenhang finde ich einen Satz besonders interessant: "Bei einem Spiel fand der Unparteiische vor dem Anpfiff einen Zettel in seiner Kabine: Entweder er pfeife für die Heimmannschaft, oder er müsse mit körperlicher Gewalt rechnen." Würdet Ihr ein solches Spiel noch anpfeifen bzw. wenn dies in der Halbzeitpause passiert wieder anpfeifen bzw. gleich ausfallen lassen oder abbrechen?

    Zitat von mfs67227;39948

    Das ist wieder so eine Szene, die man erst in der Zeitlupe richtig beurteilen kann.


    Dieser Satz bringt das Problem auf den Punkt. Wir alle wissen doch, dass man ALLE Spielsituationen nur nach dem einmaligen kurzen Augenblick bewerten muss, in dem sie geschehen sind - keine Wiederholung, schon gar keine Zeitlupe und auch keine anderen Blickwinkel. Und genau dieser Umstand kann selbstverständlich auch zu fehlerhaften Einschätzungen führen - Pech gehabt. Wir sollten daher - gerade bei knappen Sachen - etwas mehr Verständnis zeigen und Zurückhaltung üben.

    Nimm' doch mal den Original-Regeltext der Regel 12 - es ist eines der 4 Vergehen eines Torwartes, die zu einem idF führen:
    "Er berührt den Ball mit der Hand, nachdem er ihn direkt von einem Einwurf eines Mitspielers erhalten hat."

    Stopp! Eine kurze Lektion Geschichte:


    Auch damals hatte der Linienrichter nicht die Kompetenz, eigenständig und verbindlich auf Tor zu entscheiden. Richtig ist, dass der damalige SR seinen Linienrichter befragt und nach dessen Auskunft auf Tor entschieden hatte.

    Muss wirklich nachgebessert werden oder gibt die bayerische Variante nicht die sinnhafte Lösung vor (die m.E. auch durchaus in Niedersachsen Gültigkeit haben könnte):


    Kann der Strafstoß verwandelt werden, darf sich die Mannschaft wieder vervollständigen - der betroffene Spieler aber erst nach Ablauf der 2 Minuten wieder eingesetzt werden. Dies erscheint mir logisch und auch umsetzbar.

    Wenn ich die bisherige Diskussion betrachte, so behandeln wir 2 Themen, die aber beide einer Erörterung wert sind:


    Zunächst die Frage, ob eine Regelung analog zum Handball nützlich wäre, dass das Fehlverhalten eines Vereinsoffiziellen sich durch eine "Zeitstrafe" für die Mannschaft auswirkt. Ich fände das gut, bevorzuge aber noch eine etwas härtere Gangart: Bei der ersten Verfehlung eine :gelbe_karte:, bei der zweiten Verfehlung muss ein beliebiger Spieler für 5 Minuten vom Platz, bei der dritten Verfehlung für 10 Minuten und herrscht danach noch keine Ruhe, so ist das Spiel abzubrechen. Der Clou dabei wäre, dass es egal ist, ob immer derselbe Vereinsverantwortliche Stunk macht oder ob es sich um unterschiedliche Leute handelt, aber spätestens wenn es der Mannschaft schadet oder der Abbruch droht greift die Selbstdisziplinierung meist besser.


    Nun zur Frage zur Zeitstrafe:
    Sowohl die Zeitstrafe als auch :gelbe_karte::rote_karte: haben ihre Vor- und Nachteile. Der größte Nachteil der Zeitstrafe ist, dass danach nur noch :rote_karte: folgen kann, auch wenn das Vergehen eigentlich nur :gelbe_karte: ist. Gerade wenn es sich nicht um eine Pflichtverwarnung handelt, kann dies dazu führen, dass manch Schiedsrichter eine nur fakultative Verwarnung unterlässt, da ihm die Folgen zu gravierend erscheinen. Ich präferiere daher eine Zweigleisigkeit, die alternativ möglich sein müsste:
    :gelbe_karte: -> danach dann abhängig vom Vergehen :gelbe_karte::rote_karte: oder :rote_karte:
    alternativ
    Zeitstrafe -> danach abhängig vom Vergehen :gelbe_karte::rote_karte: oder :rote_karte:


    Bei "harmlosen" Erstvergehen könnte es bei einer Verwarnung bleiben, der weitere Ablauf wäre wie bekannt. Ist das Erstvergehen härter oder bedarf eines deutlichen Signales, ohne aber gleich eines FaD zu bedürfen, wäre der Einstieg die Zeitstrafe, wonach dann aber weiterhin Gelb-Rot oder Rot möglich wäre, letztlich hätte ich also in Abhängigkeit von der Spielsituation die Wahlmöglichkeit :gelbe_karte: oder Zeitstrafe als "Einstiegsstrafe" zu benutzen (wenn nicht FaD ohnehin angezeigt ist).

    Genau! Ich bin dafür, dass die Vereine künftig im Vorfeld so genannte Abrüstungsverträge schließen, die regeln, wer wie viele und welche Waffen mit zum Spiel bringen darf. Das Abschreckungssystem hat zwischen Warschauer Pakt und NATO ja auch funktioniert. :ironie:

    Leute, habt Ihr das Urteil vollständig gelesen? Und auch verstanden? Ich bezweifle dies, denn das Berufungsurteil wird man wohl erst verstehen können, wenn auch das erstinstanzliche Urteil bekannt wäre, auf das mehrfach Bezug genommen wird.


    Offensichtlich wurde dem SR zur Last gelegt, seinen Sonderbericht unvollständig und teilweise auch (bewusst?) falsch abgefasst zu haben. Ich vermute, dass dieser Teil (für mich auch berechtigterweise) zur Sperre geführt hatte. Im Berufungsverfahren war dann wohl nicht zu beweisen, dass dies wirklich geschehen ist und daher wurde nicht nur die Sperre, sondern auch die Kostenentscheidung (gegen den SR) aufgehoben. Aber die Gründe bleiben letztlich mangels unvollständiger Kenntnis im spekulativen Bereich.


    Kennt jemand das erste Urteil? Dann her damit, nur so können wir uns ein wirkliches Bild machen und das zweite Urteil verstehen.

    Hallo Blinder! :p


    Der Abstand Seitenlinie - Einwurfsort befindet sich im aktuellen Regelheft auf Seite 107 unter DFB-Anweisung 1 zur Regel 15: "Zur Ausführung eines Einwurfs darf ein Spieler höchstens einen Meter von der Seitenlinie entfernt stehen (anderenfalls Wiederholung durch die gleiche Mannschaft)." Aber das hatte A_Kappi auch schon zitiert, welches Regelheft MrNice benutzt hat, nun, das muss er selbst wissen.


    Wobei es beim Einwurf noch eine nette Besonderheit gibt:
    Ist der Werfer nämlich so geschickt, dass der Ball direkt im Seitenaus landet (der Ball war also nicht auf dem Spielfeld (auch nicht in dessen Luftraum) und damit nicht im Spiel), so wird nach den Zusatzbestimmungen der FIFA für Schiedsrichter der Einwurf von derselben Mannschaft wiederholt, siehe hier: "Landet ein korrekt ausgeführter Einwurf direkt im Seitenaus, wird der Einwurf durch das gleiche Team von der gleichen Stelle wiederholt. Wurde der Einwurf nicht korrekt ausgeführt, wird er durch das gegnerische Team wiederholt."

    Zitat von Nepumuk;39714

    an dem Lehrgang in Kreis GG (an dem auch ich teilnehme) nehmen dieses Jahr über 50 Leute teil, die allermeisten davon sind allerdings Jungschiedsrichter und "nur" 6 oder 7 Aktive. Wie ich gehört habe, sind das im Vergleich ernom viele. Scheinbar haben die Vereine richtig Werbung gemacht.


    Wobei die Teilnehmerzahl leider nicht wirklich aussagefähig ist. Neben der entscheidenden Frage, wie viele die Prüfung am Ende bestehen werden, ein Punkt, der in den letzten Jahren oft sehr problematisch war, fallen zusätzlich noch die Teilnehmenden aus, die den Lehrgang nur besuchen, weil sie die Bescheinigung auf dem Weg zum Trainerschein brauchen.



    Um aber die vorherige Diskussion noch einmal aufzugreifen:
    Lehrgänge, die über 10 Tage an 8 Abenden (gut, am Wochende ist wohl frei) andauern, sind nicht sehr teilnehmerfreundlich sondern erfordern schon zu Beginn einer SR-Karriere von Nicht-Alleinstehenden spürbare Opfer. Auch später ist der Umgang mit den SR nicht wirklich gut, teilweise nehmen die Ansetzer zu wenig Rücksicht, teilweise fehlt ihnen auch schlicht das Problembewusstsein, dass beispielsweise Minderjährige oder Leute ohne Auto massive Schwierigkeiten haben, bestimmte Spielorte überhaupt erreichen zu können; vom oft nicht gerade netten Umgang seitens der Vereine und noch weniger dem vieler Zuschauer einmal ganz zu schweigen.


    Wie sagte doch unser Alt-Bundespräsident einmal? Es müsse ein Ruck durch Deutschland gehen! Dies gilt auch für die Fußballvereine - und die Zuschauer!

    Wobei ich das als nicht gerecht empfunden hätte. Was kann der Spieler, der den Sachverhalt angibt, dafür, dass der Arzt die Meldung vergisst? Anders sähe der Fall aus, wenn der Spieler selbst für die Meldung zuständig wäre, aber er hat doch gar nicht versucht, den Sachverhalt zu vertuschen sondern selbigen offen zu Protokoll gegeben.

    Zitat von MrNice;39669

    Für mich Tor, es steht nirgendwo, dass der Ball nicht den Strafraum verlassen hat.


    Das ist auch belanglos. Nach Regel 16 ist der Ball erst im Spiel, "wenn er mit dem Fuß direkt aus dem Strafraum heraus gestoßen wurde". Direkt im Folgesatz steht auch die Konsequenz, wenn so nicht agiert wurde: "Der Ball wurde nicht direkt aus dem Strafraum ins Spiel gebracht: der Abstoß wird wiederholt.".


    Die Fallbeschreibung sagt eindeutig, dass ein Mitspieler des den Abstoß ausführenden Spielers den Ball noch im Strafraum berührt. Damit ist der Abstoß zu wiederholen und kann auch vorher nicht mehr ordnungsgemäß ins Spiel kommen, ergo kann das Tor nicht zählen.

    Die Unterlassung der Blockade des Balles ist ein SR-Fehler, der sich aber nicht zu Lasten der angreifenden Mannschaft auswirken darf. Ergo ist die Verwarnung zwar nicht mehr möglich, dafür ist das Tor aber anzuerkennen, hier stimme ich Stefan zu.


    Es kann sehr wohl davon ausgegangen werden, dass ein Tor der größere Vorteil ist als eine Verwarnung, denn selbst bei einem FaD gab es schon genug Spiele, bei denen auch eine lange Überzahlsituation nicht zu Toren geführt hat (lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach).


    Ein Schiedsrichter hat immer die Möglichkeit ein Spiel zu blockieren, egal wie weit er entfernt ist - wofür hat er schließlich seine Pfeife. Wenn der SR nicht möchte, dass das Spiel fortgesetzt wird, kann er selbige unmittelbar nach der unerwünschten Freistoßausführung nochmals benutzen, womit dann endgültig klar sein dürfte, dass eine Spielfortsetzung nicht gewünscht ist. Gleiches ist doch auch üblich, wenn ein Freistoß, ein Einwurf etc. zu weit entfernt vom richtigen Ort ausgeführt werden soll.

    Wenn ich jetzt einmal unterstelle, dass die damalige Entscheidung tatsächlich eine Fehlentscheidung war, wissen wir jetzt, dass es eine Fehlentscheidung war. Ob Deutschland damals wirklich den Titel errungen hätte, wäre schon die nächste Frage, denn schließlich verlor man nicht mit 3:2 sondern mit 4:2. Die ganz Schlauen kommen jetzt mit Psychologie etc.


    Fakt ist, die Entscheidung auf Tor war eine Tatsachenentscheidung und damit sollte es auch gut sein. Die viel spannendere Frage, ob der SRA sich hier wirklich getäuscht oder absichtlich falsch entschieden hatte, wird sich nicht mehr klären lassen, da der Herr bereits verstorben ist. Bereits früh stand der Verdacht im Raum, dass hier äußere Faktoren dessen Entscheidung beeinflusst haben könnten - und das ist das eigentlich bedenkliche am Wembley-Tor. Sport und Politik bzw. eigene Befindlichkeiten sind in einer so prädestinierten Stellung wie der Tätigkeit als SR bzw. SRA in einem Spiel unvereinbar, das ist die eigentliche Konsequenz aus Wembley und sollte von jedem SR(A) in jedem Spiel beachtet werden. Wer Zweifel hat, ein Spiel unvoreingenommen leiten zu können, sollte das Spiel daher immer an seinen Ansetzer zurückgeben.

    Schiedsrichter, die ohne Assistenten pfeifen dürfen/müssen/sollen, haben nun einmal nur 2 Augen - und die müssen mit dem normalen Spielgeschehen sowie der Einhaltung der Abseitsregel wahrlich schon genug leisten. Gerade in hektischen Spielen wir der SR immer gut beraten sein, seine Konzentration darauf zu richten und sich eben nur selten umzudrehen.


    Bei Spielen mit Assistenten sieht die Welt schon anders aus, aber auch die Assistenten haben zunächst darauf zu achten, ob eine zu ahndende Abseitsstellung vorliegt bzw. der Ball im Aus ist. Von daher haben auch diese nur eingeschränkte Möglichkeiten, ihr Augenmerk auf derartige Situationen zu richten.


    Nur bei den Spielen mit viertem Offiziellen sehe ich da eine echte Möglichkeit, denn außer der Überwachung der Spielzeit und der Kontrolle bei Auswechselvorgängen besteht da am ehesten die Möglichkeit, eben nicht dem Spielverlauf zu folgen sondern den Teil des Spielfeldes zu beobachten, der im Rücken des SR liegt.

    Ich finde es weniger traurig als vielmehr unsportlich. Aber wahrscheinlich ist es der Offenbarungseid, dass Profifußball eben etwas ist, was nach seinen Wurzeln zwar noch als Sport bezeichnet wird, mit Sport im eigentlichen Sinn (faires Messen der Kräfte) nur noch wenig zu tun hat.


    Was aber wird die Konsequenz sein? Gibt es künftig dann vermehrt Attacken der Mannschaft, den Ball zu erreichen um selbigen aus dem Spiel zu befördern? Oder neue taktische Fouls, damit es zu einer Spielunterbrechung kommt? ... Mir schwant nichts Gutes, denn letztlich ist das Verhalten wieder Vorbild für den Breitensport - und auszubaden haben es die Schiedsrichter.

    Moderatorenhinweis


    So, mir scheint, als sei zu diesem Thema alles gesagt, was relevant sein könnte. Wir sind uns sicher einig, dass die Aktion des Auswechselspielers unsportlich ist, aber im Sinne des Regelwerkes es als zumindest problematisch anzusehen ist, diese Unsportlichkeit (über die unstrittige Verwarnung für das unerlaubte Betreten des Feldes und den idF hinaus) zu ahnden, ein entsprechender Vermerk aber in den Spielbericht gehört.


    Die Lösung ist sicher nicht wirklich befriedigend, aber das ist eine andere Baustelle. Weitere Beiträge, wer nun wen hätte zitieren können/sollen etc. bringen uns nicht weiter, sondern lassen das Thema nur unübersichtlich werden.