Nun schüttet mal das Kind nicht mit dem Bade aus. Der Verein ist im Wege einer einstweiligen Anordnung suspendiert worden, d.h. aber sehr wohl, dass das ordentliche Verfahren noch folgt - und im Zweifelsfall das Spiel nachgeholt werden wird, was am Sonntag nun ausfällt. Die einstweilige Anordnung durfte sehr wohl ausgesprochen werden, da dies durch die Satzung gedeckt ist und in Anbetracht der Vorereignisse angenommen werden darf, dass es erneut zu Zwischenfällen käme. In diesem Zusammenhang ist durchaus von Bedeutung, dass wir nicht wissen, was der Schiedsrichter in seinem Bericht vermerkt hat und auch sonst die Vereinsaussagen höchst unterschiedlich sind; hat ein Verein aber schon 2 Spieler verloren, so spricht die allgemeine Erfahrung eher dafür, dass dieser an "Unruhen" schuld ist.
Entscheidend ist aber, dass das eigentliche Verfahren ja noch folgt und außer der Gefahr eines Nachholspieles kein weiterer Schaden für den Verein entstehen kann. Hat der Ausschluss nach einem Hauptverfahren aber Bestand, könnte in der Zwischenzeit für Dritte (andere Vereine, Zuschauer, Schiedsrichter) sehr wohl ein Schaden entstehen.