Beiträge von Manfred

    Nur zwei regeltechnische Klarstellungen:


    Handelte es sich um einen indirekten Freistoß und außer dem Schützen hatte nur der SR berührt, so gibt es keinesfalls ein Tor sondern (je abhängig vom "getroffenen" Tor Ab- oder Eckstoß).


    Ist der Fall sogar so, dass ein Abstoß oder ein Freistoß im eigenen Strafraum vorlag und der Kontakt mit dem Schiedsrichter so war, dass der Ball den Strafraum noch nicht verlassen hatte, so ist der Ab- bzw. Freistoß zu wiederholen.



    Unabhängig davon hat Stefan aber vollkommen Recht: Der Schiri sollte sein Stellungsspiel überprüfen. Andererseits gibt es nichts, was es nicht gibt (und manchmal führen Mannschaften so schnell aus, dass man gar nicht mehr ausweichen kann).

    @ Udo
    Du musst umfassende Kenntnisse haben, denn es gab bisher nur äußerst wenige Gerichtsverfahren zum AGG und dementsprechend alles andere als eine einheitliche Linie der Rechtsprechung. Fakt ist, dass das AGG Diskriminierungen vermeiden soll, sei es bei der Wahl des Arbeitsplatzes oder des Berufes. Für Verurteilungen in einem Strafverfahren ist das AGG definitiv irrelevant, hier greifen die allgemeinen Grundsätze des Strafrechtes, die eine gleiche Bestrafung für gleiche Vergehen gewährleisten (sollen).

    Bei Frage 1 besteht Konsens, die sollte damit erledigt sein.


    Bei Frage 2 ist m.E. der SR selber schuld, wenn er nicht zum Ball blickt. Bei einem Abstand von 8 Metern zum Ball ist ohne Blickkontakt keine Feststellung möglich, ob der "Abschuss" absichtlich erfolgte oder nicht, ergo darf es dafür keine persönliche Strafe und auch keine Spielstrafe geben.


    Bei Frage 3 darfst Du nicht einfach abbrechen. Die Zahl von 6 Spielern und der Rückstand berechtigen den Spielführer der so dezimierten Mannschaft einen Abbruch zu verlangen, der SR darf aber nicht von sich aus abbrechen. Auch eine Rudelbildung ist kein unbedingter Grund für einen Abbruch, aber für eine Beurteilung wären mehr Details nötig.

    @Ronny19


    Es ist egal, ob der FaD durch Karte angezeigt oder mündlich ausgesprochen wird. Ich kenne aber keinen Landesverband, der den FaD in seiner Jugendordnung ausgeschlossen hätte, im Gegenteil, ich kenne eher Aussagen wie "der FaZ ersetzt nicht den FaD".


    @Allgemein


    Ich hatte - nach einer glasklaren Tätlichkeit - auch schon einen FaD bei der E-Jugend (U11).


    Es ist tatsächlich schon interessant, was Ricardo alles schon erlebt hat (oder haben will?). Allerdings gehört das nicht in dieses Thema.

    Sorry Udo, aber da liegst Du falsch.


    Mit dem AGG hat das überhaupt nichts zu tun - und der Polizist, der eine Straftat begeht, wird sehr wohl regelmäßig härter bestraft: Erstens durchaus im normalen Strafverfahren, weil viele Richter - zu recht - im verfügbaren Rahmen dazu neigen härtere Strafen auszusprechen und zweitens, weil sich für den Polizisten nach jeder Straftat ein Disziplinarverfahren anschließt (die Mitteilung an seinen Dienstherrn erfolgt automatisch!), welches regelmäßig zu einer zweiten Strafe führt.

    Ich bleibe dabei, dass das Eis dünn ist - offensichtliche Knochbrüche sind unproblematisch, blutende Wunden lassen sich auch regeltechnisch anders begründen ... aber alles andere ist schwierig, da steht man immer mit einem Bein vor dem Sportgericht (so man mit der Diagnose nicht richtig liegt).

    Frage 1 - auf jeden Fall, mangels praktischer Auswirkung (im Fall der Nichtbefolgung) ist aber auch keine regeltechnische Grundlage erforderlich.


    Frage 2 - sehr schwierig, weil das Eis sehr dünn ist. Wenn ich das zu Ende denke, muss ich dann auch einen Spieler vom Feld weisen (natürlich ohne formalen Feldverweis), wenn dadurch seine Mannschaft in Unterzahl kommt, z.B. weil das Wechselkontingent erschöpft ist oder kein Auswechselspieler mehr zur Verfügung steht. Wie willst Du das regeltechnisch begründen?

    Tja, so wie Du es beschreibst kommen wir in der Kategorie "Eigene Dummheit" recht nahe. Natürlich darf Dir der Gegner nicht absichtlich in den Weg laufen, aber das war nach Deiner Beschreibung auch nicht gegeben; er darf sich - ebenso wie Du - auf dem Platz aufhalten und ist nicht verpflichtet auszuweichen. Wie Du schreibst, konntet Ihr Euch gegenseitig nicht ausweichen, ergo lag auch kein Foulspiel vor. Den indirekten Freistoß wie auch die Verwarnung hast Du also ausschließlich dem misslungenen Vogelflug zu verdanken; eigentlich müsste der Beitrag in die Mannschaftskasse mit einem Aufschlag "wegen ... (siehe oben)" versehen werden ... ;)

    Bis hierher haben wir eine Grundsatzdiskussion geführt, was so auch in Ordnung geht. Für den konkreten Fall ist die Informationslage definitiv zu dünn und bekanntlich kann man auch Presseartikeln leider nicht immer uneingeschränkt vertrauen; wir sollten uns daher vor detaillierten Äußerungen hüten.

    Deine Schilderung lässt Fragen offen: Wer hatte denn nun den Ball bzw. wo war der Ball?


    Unabhängig davon: Es ist kein Spieler verpflichtet, einem anderen Spieler Platz zu machen. Sperren ohne Ball liegt erst dann vor, wenn sich ein Spieler einem anderen Spieler ohne den Ball zu haben oder spielen zu wollen zielstrebig in den Weg stellt.


    Weiterhin: Wenn Du selber einräumst, dass Deine Theatralik überzogen war, dann ist Verwarnung und indirekter Freistoß für den Gegner richtig. Eine Notbremse könnte es nur sein, wenn Du den Gegner regelwidrig vom Ball getrennt hättest, aber die Frage, wo der Ball war, habe ich ja schon eingangs gestellt.

    Zu Frage 1:
    Die wirklich interessante Frage ist, wie es sich mit der Zulässigkeit eines bundesweiten Stadionverbotes verhält. M.E. darf jeder Verein ein Verbot nur für seine Sportstätte aussprechen - und ich gehe davon aus, dass dies auch hier geschehen ist. Offenkundig gibt es aber eine Übereinkunft (zwischen wem auch immer), dass die anderen BL-Vereine dieses Verbot gleichfalls anwenden. Grundsätzlich erscheint mir auch das zulässig, denn wer als gewaltbereit eingestuft wird, wird diese Bereitschaft nicht auf ein Stadion beschränken. Spannender wäre hier die Frage, wie die anderen Vereine "Wind" von dem Stadionverbot bekommen - das ist mehr ein datenschutzrechtliches Problem.


    Zu Frage 2:
    Der BGH stellt in seiner Begründung ausdrücklich darauf ab, dass der Kläger Mitglied dieser Gruppe war/ist und sich von daher nicht nur zufällig in deren Reihen befand. Und an diesem Punkt unterscheidet sich der Fall grundlegend, so dass bei einem rein zufälligen Aufenthalt in einer solchen Gruppe der Prozess wohl anders ausgegangen wäre; spannend bleibt, wer da was beweisen müsste.

    Leute, auch hier gilt: Ball flachhalten.


    Nach meinen Informationen wurde das Ermittlungsverfahren seinerzeit wegen geringer Schuld eingestellt und nicht, weil der Betroffene erwiesenermaßen unbeteiligt war oder man ihm die Beteiligung nicht nachweisen konnte.


    Außerdem - und das hat der BGH betont - steht jedem Verein das Hausrecht zu. Auch wenn es nicht üblich ist, so kann beispielsweise jeder Geschäftsinhaber einen Verkauf verweigern (solange er kein echtes oder faktisches Monopol hat und die Weigerung nicht auf sachfremden Motiven (das AGG lässt grüßen) beruht) - und ebenso kann jeder Verein einen Zuschauer nicht zulassen, bloß weil die Nase nicht passt. Bei Discotheken ist das anerkannt, im Stadion ist das nicht anders ...



    Tante Edit sagt: Arbiter war schneller, aber wir ergänzen uns.

    Ob das Handspiel per se eine Verwarnung rechtfertigt, darüber müsste man m.E. diskutieren, dies würde aber von der Frage ablenken. Meinetwegen ersetze das Handspiel durch irgendeinen beliebigen anderen Regelverstoß, der für sich genommen keine persönliche Strafe nach sich zieht. Die Kernfrage ist:


    Ist der rein theoretisch mögliche aussichtsreiche Angriff ausreichend für eine Verwarnung oder hat die praktische Erfahrung, dass ein Spieler nicht fähig sein wird, diesen auszuführen, Einfluss auf die persönliche Strafe?

    Spiel in der 70. Minute, Pass zu einem Angreifer, der mit Annahme des Balles grundsätzlich in einer Position steht, die zwar keine zwingende Torchance bedeutet, aber doch einen aussichtsreichen Angriff ermöglicht. Der Pass wird durch ein Handspiel verhindert. Bis hierher wäre klar, dass dafür eine Verwarnung auszusprechen wäre. Allerdings hat der Spieler, für den der Pass bestimmt war, bisher entweder den Ball nicht vernünftig annehmen können bzw. wirklich alle Chancen durch Unfähigkeit vertändelt, so dass der aussichtsreiche Angriff nur theoretisch möglich wäre. Hat diese Eigenschaft des Spielers Einfluss auf die persönliche Strafe, da der aussichtsreiche Angriff eben nur theoretisch, aber nicht praktisch verhindert wird?

    Irrtum almiko - sie war bis jetzt ungeschlagen, denn dieses Spiel werden sie wohl am "grünen Tisch" verlieren.


    Dennoch ist es für mich absolut inakzeptabel und jeder, der einen solchen Satz ausspricht, hat auf und um den Platz nichts verloren - hier gilt eindeutig ein "Wehret den Anfängen", denn wer so denkt, wird es möglicherweise irgendwann auch tun.

    Zitat von Euro;115299


    Es hatte von 17 Leuten nur einer über 50 Punkte, da haben die Prüfer gesagt wir gehen auf 40 Punkte runter.


    Und ich dachte immer, wenigstens diese Regelungen seien bundesweit einheitlich. Bei uns bist Du unter 35 Punkten final durchgefallen, mit 35 bis 49 darfst Du einmal zur Nachprüfung und nur mit 50 (bis 60) Punkten hat man bestanden; halbe Punkte gibt es hier ohnehin nicht.


    Also entweder war der Lehrgang schlecht, die potenziellen Schiris Nachtkappen oder der SR-Mangel muss bei Euch eklatant sein - ob man dem Fußball damit aber einen Gefallen tut ... :confused: