Ui, jetzt kommen wir in gefährliches Fahrwasser ...
Vorab: Die Tat des Kollegen war vorbildlich und eine entsprechende Auszeichnung ist eigentlich das Mindeste, was ihm zukommt - Ehre wem Ehre gebührt!
Aber: Natürlich ist der Schiedsrichter wie jede andere Person auf dem Sportplatz (gleich ob Spieler, Trainer, Zuschauer ...) zur Hilfeleistung im Rahmen der eigenen Möglichkeiten verpflichtet - moralisch wie juristisch (§ 323c StGB). Dennoch betrachte ich es primär als Aufgabe des jeweiligen Trainers/Betreuers, sich um Verletzungen zu kümmern. Ich sehe sonst durchaus die Gefahr, dass hier ein weiteres Aufgabengebiet beim Schiedsrichter abgeladen werden könnte - und das fände ich nicht gut, denn erstens ist das durchaus geeignet, den Spielfluss nachhaltig zu stören, zweitens könnte das die Neutralität des Schiedsrichters in Zweifel ziehen (hier gibt er sich vermeintlich mehr Mühe als dort) und drittens sollten wir uns nicht zum Affen respektive Verantwortlichen machen, denn selbst die fundierteste Erste-Hilfe-Ausbildung versetzt uns nicht in die Lage, wirklich medizinisch zu wirken - oder wollen wir künftig etwa ernsthaft beurteilen, wie eine Verletzung zu werten ist (Schwäche oder echt etc.)?
Um nicht falsch verstanden zu werden:
Eine gute Erste-Hilfe-Ausbildung ist generell nicht von Schaden - auch für Schiedsrichter nicht. Ich muss zu meiner Schande zugeben, dass ich sicher auch nicht mehr in allen Details wirklich fit bin, auch wenn es - toi, toi, toi - bisher noch immer ausreichend war. Gegen jede Form zur Verpflichtung wehre ich mich aber, wenn es eine Verpflichtung geben soll, dann muss sie sich an die Trainer/Betreuer wenden - obgleich ich auch dies aus verschiedenen Gründen für nicht unkritisch halte.