Wie war das noch mit dem Sinn der Regel und dem Geist des Fußballs? Des Feldes verwiesene Spieler dürfen nicht teilnehmen, das gilt daher auch für Spieler, deren Feldverweis auf Zeit noch nicht abgelaufen ist - und wer beim Abpfiff nicht auf dem Feld hätte sein dürfen, der muss eben zuschauen, alles andere müsste das IFAB explizit anders regeln - übrigens ist das nicht meine private Auslegung, da gibt es auch Regelungen für die Wettbewerbe, in denen es zu Elfmeterschießen kommen kann ...
Beiträge von Manfred
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Äh, wir haben das seit eineinhalb Jahren im Herrenbereich, im benachbarten Südwestdeutschen FV gibt es den FaZ seit diesem Jahr auch im Herrenbereich, das ist durchaus zulässig. Und noch einmal: Für mich sind die Verbandsvorgaben verbindlich, sollten jene dem IFAB-Reglement widersprechen, müsste sich der betroffene Verein sportgerichtlich wehren, darüber mache ich mir keine Gedanken.
Und die meisten Fragen, die auftreten, lassen sich "im Sinn und Geist" des Fußballs und der Regeln problemlos auflösen. Ein Spieler, dessen Zeitstrafe abgelaufen ist, darf auf Zeichen des Schiedsrichters wieder in das Feld eintreten - analog eines verletzten Spielers -, das Zeichen sollte man aber nur geben, wenn dadurch das Spiel nicht unmittelbar beeinflusst wird. Solange der nicht wieder auf das Feld durfte, darf der eben auch nicht am Elfmeterschießen teilnehmen, weil er nicht spielberechtigt gewesen wäre - aber das passiert nicht, weil man im Zweifel den Spieler hereinwinkt, ganz egal wo das Spielgeschehen gerade stattfindet, und unmittelbar abpfeift, so denn die Zeitstrafe tatsächlich abgesessen ist.
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Leute, es ist doch ganz einfach:
Ob das IFAB das bewilligt hat oder nicht - ist für uns an der Basis schlicht irrelevant, wir haben die Spielordnungen unseres Landesverbände sowie die Wettbewerbsbestimmungen zu beachten; sollten diese mit den Regeln des IFAB nicht übereinstimmen, ist das am Ende eine sportgerichtliche Frage, die uns auf dem Platz nicht zu interessieren braucht.Unabhängig davon ist doch davon auszugehen, dass sich hier etwas bewegen wird, da das IFAB selbst ja laut über die Zeitstrafe nachdenkt - nur wissen wir alle aus diversen Diskussionen, dass manchmal nicht alle möglichen Fälle bedacht werden und dann auch eine Auslegung im Sinne der Regel nicht immer eindeutig ist; aber das werden wir abwarten müssen.
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Oder anders formuliert:
Am Elfmeterschießen dürfen nur die Spieler teilnehmen, die beim Abpfiff am Spiel teilgenommen haben oder hätten teilnehmen dürfen (z.B. Verletzte, die gerade draußen behandelt werden) - und wer eine Zeitstrafe absitzt, hätte eben genau das nicht gedurft. -
Natürlich ist es keine am Ende praktikable Lösung, wenn man den Nachwuchs komplett selbst ausbilden soll - aber wer Talente "kauft" muss eben dafür bezahlen, die Jammerei über diesen Umstand kann ich nicht nachvollziehen; genau darum ging es mir.
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Richtig, sie bilden aus - aber eben nicht im erforderlichen Umfang ...
Wenn ich, um Dein Argument aufzugreifen, davon ausgehe, dass nur einer von 100 Spielern gut genug ist, muss ich im Zweifel eben zusehen, dass ich in jedem Jugendjahrgang 100 Mannschaften habe - oder zumindest bei den jüngeren Jahrgängen, später hat ja schon eine gewisse Verdichtung eingesetzt; nur macht das keiner der großen Vereine, das wäre eben schlicht zu teuer, es ist eben noch immer billiger, die besseren Spieler zu kaufen, nur darf man dann eben nicht jammern, dass der Kauf so teuer ist, denn entweder reden wir über Amateursport oder doch schon über Vorstufen zu bezahltem Fußball.
Übrigens fallen oft ja nicht nur die Ausbildungsentschädigungen an, es ist keineswegs selten, dass auch - wie bereits erwähnt - die Spieler mit "Leistungen" geködert werden; soll übrigens auch bei Vereinen vorkommen, die sich so die vorgeschriebene Jugendabteilung verschaffen, ohne dies es für die 1. Mannschaft Punktabzüge oder Aufstiegsverbote gäbe, da müssen das gar nicht unbedingt wirklich gute Spieler sein.
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Knapp daneben amfa ...
Natürlich könnten die höherklassigen Vereine diese Ausbildung leisten, es ist eben alles eine Frage des Aufwandes - und offenkundig ist es eben billiger die Ablösen zu bezahlen als in großem Umfang selbst auszubilden, nur darf man sich dann auch nicht über die Ablösen beschweren ...
Davon abgesehen:
Es ist ein, hier nicht einmal angesprochenes, offenes Geheimnis, dass etliche Vereine auch den Jugendlichen "Ablösen" zahlen, beispielsweise in Form neuer Smartphones o.ä. ... -
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Auch wenn das nur indirekt mit der Schiedsrichterei zu tun hat (wir müssen das letztlich nur via Spielberechtigung überwachen), finde ich den Beitrag der Sportschau zum Thema Ablösen und Sperren im Jugendfußball durchaus lesenswert. Allerdings irritiert mich auch folgende Aussage:
ZitatDer BAK spielt in Berlin zumeist in den höchsten Spielklassen - und sei deshalb auf Zugänge angewiesen.
Eigentlich ist genau das der Beweis dafür, dass das System richtig und notwendig ist, kein Verein ist auf solche Zugänge angewiesen, man könnte ja auch selbst entsprechend ausbilden (bei adäquat gutem Ruf kommen die Spieler schon in jüngster Jugend von alleine) bzw. sich damit abfinden, dass man eben nicht immer in den höchsten Spielklassen unterwegs ist, weil andere Vereine eben auch talentierte Spieler haben. -
Referee_Sebastian Klarer Widerspruch: Das wäre nicht eine, sondern ganz klar die Möglichkeit - wo sonst bekommt man, wenn man will, derart viel fachkundiges Feedback ...
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Wir haben die Zeitstrafe im Jugendbereich schon sehr lange und sind auch bei den Senioren in der zweiten Saison, in der das praktiziert wird. Die Bemessung der Zeit ist selten ein Problem und ich bin ganz froh, dass es keine näheren Anweisungen gibt, so dass der Zeitraum der Strafe am Ende nur das Mindestmaß vorgibt und ich einen gewissen Spielraum habe - beispielsweise würde ich nie einen Spieler in Spielnähe wieder eintreten lassen, auch wenn nominal die Zeit abgelaufen ist; letztlich trifft hier der Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung und die Betroffenen samt Trainer sind ohnehin regelmäßig nach der Hälfte der verbüßten Zeit schon der Auffassung, dass die Zeit abgelaufen sei ...
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Und das ist halt nicht klar durch Worte zu definieren.
Aber genau das versuchen wir dann beim Handkontakt ... Wobei beim aussichtsreichen Angriff das Problem besteht, dass der während des Ablaufes des Öfteren anders beurteilt werden wird als nach dem Abschluss, sprich wenn ich mittendrin bin, komme ich womöglich zu ganz anderen Ergebnissen als bei nachträglicher Betrachtung der gesamten Szene - und der VAR wie auch ein Beobachter haben wieder eigene Vorstellungen und betrachten das oft auch rückblickend ...
Gleichwohl ließe sich auch in Worten durchaus einiges definieren, in meinem konkreten Fall mindestens bezogen auf den Umstand, ob der in dem Moment beginnt, in dem die Flanke geschlagen wird oder selbige auch angenommen wird, wobei man eben auch den in Rede stehenden Querpass mit meinem Kontakt einbeziehen könnte, zumindest weil daraus der aussichtsreiche Angriff entstanden ist (oder eben nicht, daher ja auch meine Zweifel).
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Es müssen ja nur midesten 7 sein und ein kurzer Blick zu den Toren sollte genügen.
Zu kurz gedacht, denn es dürfen ja auch nicht mehr als 11 pro Mannschaft sein - und da müsste ich zwangsläufig zählen. Ein Blick zu den Torwarten, gleichzeitig die Mauerabstände - bewusst im Plural, da einmal der zum Ball, aber eben auch der vom Angreifer zur Mauer - im Blick behalten, darauf achten, dass sich der Freistoßort nicht verändert und dabei Abseits nicht vergessen, sorry, selbst im Gespann nicht leistbar, m.E. nach den Regeln aber auch nicht erforderlich (ich verweise auf die Regelauszüge im Eingangspost).
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Zwingend vor jeder Spielfortsetzung die Vollzählichkeit und Vollständigkeit der Spieler überprüfen.
Aber das geht schlicht nicht - ich kann doch nicht bei jedem Einwurf, Eckstoß, Abstoß, ... die Spieler durchzählen und die Anwesenheit beider Torwarte kontrollieren, von einer schnellen Ausführung eines Freistoßes ganz abgesehen.
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Warum er das tun sollte? Nicht alles ist rational zu erklären - und wenn er nur seine Getränkeflasche blöd geworfen hat, dass die durch das Netz hinter das Tor geflogen ist und er die schnell holen will ...
Übrigens gibt es keine Regelgrundlage für eine Spielunterbrechung, wenn der TW nicht im Tor ist. Regel 03.1 fordert nur die Existenz eines Torwartes und DFB-Anweisung Nr. 1 zur Regel 8 bestimmt nur, dass der SR vor Anpfiff sich davon zu überzeugen hat - wenn der also im Zeitraum zwischen "SR überzeugt sich" und "SR pfeift an" wieder vom Feld geht, liegt m.E. gar kein Regelverstoß vor. Noch deutlicher wird das, wenn man sich vorstellt, dass der TW bei einem Abwehrversuch über die Torlinie aus dem Feld schlittert - willst Du dann abpfeifen?
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Angeregt durch diese Frage habe ich mal weiter gedacht:
Hat nicht theoretisch jeder TW die Möglichkeit, eine Torerzielung oder auch nur einen Angriff dadurch zu verhindern, dass er das Spielfeld verlässt? Das wäre an sich nur ein unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes und mit indirektem Freistoß zu bestrafen, dazu eine Verwarnung, im Einzelfall könnte das aber besser sein als ...Aber:
Was steht dazu eigentlich in den Regeln?Zitat
Regel 03.1Das Spiel wird von zwei Teams mit jeweils höchstens elf Spielern bestritten, von denen einer der Torhüter ist. Das Spiel darf nicht begonnen oder fortgesetzt werden, wenn ein Team weniger als sieben Spieler aufweist.
DFB-Anweisung 1 zur Regel 8
Der Schiedsrichter überprüft bei Spielbeginn und nach der Pause vor dem Anstoß die Zahl der Spieler beider Mannschaften! Ebenso die Anwesenheit der beiden Torhüter.
Streng genommen steht da also nirgendwo, dass der TW zwingend auf dem Feld sein muss, lediglich bei den Regeln zum Strafstoß wird das explizit verlangt. Andererseits entspricht es aber zweifelsfrei dem Sinn und Geist der Regel, dass der TW auf dem Feld sein muss, es ist aber keineswegs zwingend erforderlich, das Spiel zu unterbrechen, wenn dem nicht so ist, insbesondere wenn der das Feld freiwillig oder gar in unsportlicher Absicht verlassen hat. Meines Erachtens könnte damit ein gültiges Tor erzielt werden und der SR müsste lediglich vor der Spielfortsetzung dafür sorgen, dass der TW wieder anwesend ist - andere Meinungen?
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Doch, durch den SRB. Bei Tor dann halt mit dem dann anwesenden TW in dessen Strafraum.
Wobei ich das für Regelbeugung halte, soweit es nicht wirklich ganz unmittelbar nach der Torerzielung erfolgt - einen Regelverstoß zu begehen ist keine Schande, Hauptsache, man berichtet ordnungsgemäß darüber.
Beim Anstoß zu Beginn einer Halbzeit eigentlich ausgeschlossen, da man sich unmittelbar vor dem Pfiff vergewissert, dass die TH im Tor und bereit sind.
Nur bedingt richtig - ich schaue zu einem TW und dann zum anderen TW; was aber passiert, wenn der erste TW danach das Feld, warum auch immer, verlässt? Ob des breiten Winkels kann ich als Alleinpfeifer nie abschließend garantierenm, dass der TW da ist und die Spielerzahl stimmt, aller Durchzählerei und Vergewisserung zum Trotz.
Wobei mir da gerade eine Frage in den Sinn kommt, die ich gleich bewusst in einem eigenen Thema stellen werde.
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Richtig, dennoch ist der "wirksam" - eben der Klassiker eines Regelverstoßes des SR, daher ja auch der Bericht, am Ende Sache des Sportgerichtes; aber eben auf dem Feld nicht (unbedingt) heilbar.