Beiträge von Manfred

    Man kann das aber auch ganz gekonnt überhören.

    Klar kann man das (vielleicht), ändert aber zunächst nichts daran, wie das regeltechnisch aufzulösen wäre - eben die Diskrepanz zur pragmatischen Lösung.

    Der Spieler könnte sich von mir nach dem Spiel auch noch mal zwei Sätze anhören, zum Thema Kollegialität und so.

    Gefährliches Pflaster - erstens gibt es durchaus Spiele, bei denen man die Kommunikation mit den Spielern nach Abpfiff besser auf ein unbedingt notwendiges Minimum beschränkt, zweitens muss selbst der Mannschaftskamerad das nicht zwingend als schlimm empfinden, weil es kollegial sein kann, einen Mitspieler so im Spiel zu halten.

    "Hab ich mich verhört oder wollen Sie ihr Foul gerade ihrem Kameraden anhängen?"

    Will ich das? Eher nicht, schließlich muss ich alle Fälle dann so handhaben, womöglich verbaue ich mir damit in anderen Fällen die Chance, mich von einem Spieler direkt zu trennen - und ich halte die Frage auch deshalb für schwierig, weil ich damit bestätige, etwas gehört zu haben, bei dem es irgendwie keinen Interpretationsspielraum gibt.

    Spieler A unterbindet durch ein Foul einen aussichtsreichen Angriff und wäre deshalb zu verwarnen. Als der Schiedsrichter die Verwarnung aussprechen will, behauptet A, dass sein Mitspieler B das Foul begangen habe, der Schiri hat jedoch keinen Zweifel an der Täterschaft des A. Wie ist dieser Verweis auf B zu bewerten? Ist das eine Unsportlichkeit, die dann eine Ampelkarte zur Folge haben müsste?

    Die Regelfrage ist ohnehin Grütze - wenn jemand in den Boden tritt, tritt er in den Boden, alleine schon der Umstand, dass der Ball dennoch rollt, ist nicht besonders logisch, ebenso wie der Umstand, dass der Ball nur wenige Meter rollt, der ausführende Spieler dem Ball aber hinterher rennt, denn bei ein paar Metern wird es mit einem Sprint wohl eher nichts ... Ansonsten ist die Frage insoweit untauglich, als es natürlich auf den konkreten Einzelfall ankäme, beispielsweise auf die Positionen der beiden Spieler, weil der Umstand, welche Farbe die Karte haben wird, maßgeblich davon abhängt.


    Wäre der Verteidiger, der demnach ja zuerst am Ball ist, clever, würde der sich einfach vor den Ball stellen, ohne diesen zu berühren, so dass der Angreifer diesen umdribbeln müsste. Dass er das nicht tut - lassen wir jetzt mal fehlende Regelkunde beiseite -, ist dann aber schon ein klares Indiz, dass eben doch eine klare Torchance bestünde.

    d.h. die Strafgewalt beginnt nicht schon, wenn der SR auf dem Feld ist

    Das ist überholt, die Strafgewalt beginnt bereits mit dem Betreten des Platzes durch den SR zur Platzkontrolle - daher spricht das Regelwerk ja auch davon, dass Spieler schon vor dem Spiel ausgeschlossen werden können. Und auch in der alten Fassung begann die Strafgewalt des SR, wenn der den Platz zum Zweck des Anpfiffs betreten hatte ...

    Na ja, ein wenig dazu steht schon in den Regeln:

    Zitat

    Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber Karte, Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffiziellen aussprechen, nachdem er und die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten haben. Diese Strafbefugnis erstreckt sich auch auf die Halbzeitpause und endet mit dem Verlassen des Spielfeldes. ...


    Dummerweise ist das aber eine Anweisung des DFB (Anweisung Nr. 8 zur Regel 5) und wird damit nicht weiter erläutert. Allerdings entspricht es dem klaren Wortlaut der Regel, dass mit dem Verlassen des Spielfeldes nach dem Schlusspfiff es eben auch mit der Strafgewalt vorbei sein soll - spannend ist eben nur die Frage, ob das bedingt oder unbedingt ist, sprich gilt das, egal warum der SR den Platz verlässt, oder muss er den Platz wirklich verlassen wollen, weil das Spiel zu Ende ist.


    Nach dem Sinn und Geist der Regeln muss der SR m.E. das Feld hier verlassen dürfen ohne die Strafgewalt zu verlieren, bei einer Rudelbildung am Spielfeldrand achtet man ja auch nicht auf den entscheidenden Zentimeter. Allerdings stellt sich im Gegenzug die Frage, ob man die Rote Karte nicht "in die Pampas" zeigen darf, weil es eben genau so wenig vorgeschrieben ist, dass der Spieler das unmittelbar mitbekommen muss. Dem widerspricht aber, dass es nur sinnvoll sein kann, dass der SR etwaige Proteste von anderen Spielern oder Offiziellen nach Mitteilung der Roten Karte noch sanktionieren können muss. Am Ende komme ich aber zu dem Ergebnis, dass der SR das Feld deshalb verlassen dürfte, weil das Spiel eben nicht mit dem Abpfiff zu Ende ist - das geht aus der Anweisung ja noch klar hervor -, sondern tatsächlich erst mit dem Verlassen zum Zweck des Verlassens endet; hier macht es da obige Rudelbeispiel sehr deutlich.


    Ach ja: Es steht übrigens auch nirgendwo explizit in den Regeln, dass der Spieler das mitbekommen oder man das dem Spielführer mitteilen muss.

    Folgende Situation (Teilnehmer des Usertreffens kennen die) harrt auf eine regeltechnisch saubere Auflösung:


    Der Schiedsrichter ist noch auf dem Feld - mithin hat er also noch Strafgewalt - als er wahrnimmt, dass sich je ein Spieler beider Mannschaften - beide Mannschaften haben das Feld schon verlassen - gegenseitig "beharken", so dass Rote Karten auszusprechen wären. Klar ist, dass die Rote Karte auszusprechen ist, aber wie? Muss der SR es irgendwie schaffen, die Spieler zurück zu beordern, muss er irgendwie die Spielführer heranschaffen, darf der die Karte "in die Landschaft" zeigen oder darf er den Platz sogar verlassen, um die Karte zu zeigen?


    Es gilt: Keine pragmatischen Lösungen posten, die lassen sich relativ leicht finden, die regeltechnisch richtige Lösung ist gefragt.

    Mir liegt die Fair-Play-Liga aus einem ganz anderen Grund schwer im Magen: Ausgerechnet die jüngsten und unerfahrendsten Kollegen müssen dann Spielern wie Trainern und Eltern klar machen, dass die Selbstklärung nach irgendwelchen fußballähnlichen Regeln vorbei ist und die SR-Entscheidungen auch nicht diskutabel sind - und damit sind viele - verständlicherweise - überfordert.

    Ich meine mich zu erinnern, dass das genau so in der SR-Zeitung stand. Und der unmittelbare Eingriff, nun ja, rein regeltechnisch braucht der Medizinmann ohnehin meine Zustimmung, um das Feld betreten zu dürfen - und auf "normalen" Sportplätzen beträgt der Unterschied da schlimmstenfalls ein paar Sekunden, weil man unter der Barriere durch/über selbige hinüber muss ...

    Auch nicht richtig - er muss den Innenraum verlassen, ihm ist aber im Bedarfsfall der Zutritt vorübergehend zu erlauben.


    Und beim Spielertrainer haben wir ein Problem: Solange der noch Aw-Spieler ist würde er demnach bestraft, sobald er Spieler ist nicht mehr; irgendetwas passt da nicht ...

    Die gleiche Situation liegt vor, wenn es ein Spielertrainer als Hauptverantwortlicher ist, der grade auf dem Platz ist.

    Das ist allerdings ein sehr spannender Aspekt, denn der Trainer als höchstrangiger Offizieller wäre ja anwesend und damit auch bestrafbar - wo bitte im Regelwerk steht, dass ein Spieler nicht auch Offizieller sein kann, denn solange der Aw-Spieler ist, würden wir ja auch nicht differenzieren?

    Die Verwarnung bekommt immer der Mensch, der sich daneben benommen hat - und zur Not erfrage ich dessen Namen über den Spielführer. Kennt den niemand, so wird auch das im Spielbericht vermerkt, zudem sorge ich dafür, dass diese Person den Innenraum verlässt - und wenn es dabei Probleme gibt, lasse ich den mittels Ordnungsdienst Heimverein sogar ganz von der Anlage weisen, bei Zuschauern, die das Spiel stören, ist das ja problemlos.

    Im Herrenbereich ist es ganz einfach:
    Ein Trainer ist für die Durchführung des Spieles nicht erforderlich, die Regeln sind dabei analog zum einem Feldverweis auf Dauer anzuwenden, alles andere wäre ja auch sinnwidrig.


    Im Jugendbereich wird es etwas schwieriger:
    Auch hier gilt, dass ein Trainer nicht erforderlich ist, kicken können die ganz alleine. Dazu kommt eine Aussage des ehemaligen obersten DFB-Lehrwartes Eugen Strigel, der sich klar dahingehend äußerte, dass man die Aufsichtspflicht auch jenseits der Barriere wahrnehmen könne. Ergänzt wird dies durch die Klarstellung, dass ein des Feldes verwiesener "Medizinmann" den Innenraum bei Bedarf eben noch einmal betreten darf, soweit das im Einzelfall erforderlich ist, was sicher 1:1 auf Trainer im Jugendbereich übertragbar ist.