Nachdem es zu 3 Zwischenfällen der Dresden-Anhänger gekommen ist und auch der Ordnungsdienst von Dynamo Dresden nicht ordentlich funktionierte, wurde der Verein heute vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe von 3.000 € und Ausschluss seiner Fans beim Auswärtsspiel gegen SpVgg Unterhaching bestraft. Am 13. April muss der Gästeblock frei bleiben, die Mannschaft muss eine Entschädigung von 6.000 € an den Verein zahlen.
Bei der Partie Dresden - Erfurt wurden mehrere Knallkörper im Gästezuschauerblock gezündet. Zudem wurden nach Spielende zwei Feuerwerkskörper von Dresdner Anhängern in den Erfurter Zuschauerblock geschossen. Vor der Partie VfL Osnabrück und Dresden kam es bei den Zugangskontrollen in den Gästeblock Handgreiflichkeiten zwischen Dresden-Fans und der Polizei. Bei der Partie FC Erzgebirge Aue und Dresden wurden im Dresdner Zuschauerblock wiederholt Böller und Bengalische Feuer gezündet. Außerdem wurde ein Banner in Brand gesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig. (=22531&tx_dfbnews_pi4[cat]=145"]DFB)