Noch zwei Regelfragen

  • Hallo Leuts!!!


    Ich lerne gerade für eine Leistungsprüfung und nachdem ich jetzt bei einem Fragebogen gelost habe,aber mir sicher bin,dass die Antworten darin falsch sind,möchte ich unbedingt eure Bestätigung,ob ich spinne oder ich die Fragebögen nicht aktuell sind!


    Folgende Fragen bereiten mir Kopfzerbrechen:


    Frage1:Ein Spieler hat sein Schuhwerk außerhalb des Spielfeldes in Ordnung gebracht.Nach der Kontrolle durch den SRA gibt dieser dem SR in der nächsten Unterbrechung ein Zeichen,dass alles in Ordnung ist.


    a)Der SR muß die Kontrolle selbst vornehmen
    b)Die Kontrolle durch den Assistenten reicht aus,der SR gibt das Zeichen zum Wiedereintritt
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    Ich habe a genommen,weil ich gelernt habe,dass der SR das selbst tun muss,aber die Lösung ist mit b angegeben
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    Frage2:Außerhalb des Blickfeldes des SRs tritt ein Angreifer im Strafraum einen Verteidiger,ohne dass der Ball in der Nähe ist.Der SRA zeigt das Vergehen an;unmittelbar danach geht der Ball ins Seitenaus.Nun erkennt der SR das SRA-Zeichen.Entscheidungen?


    a)Feldverweis,direkter Freistoß
    b)Feldverweis,Einwurf
    c)Feldverweis,Strafstoß
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ich habe b genommen aber die Antwort ist mit a angegeben!Hier bin ich mir nicht ganz sicher:-)


    Danke für die Antworten:-)
    Baba

  • zu 1)
    Die Schuhkontrolle kann an den SRA delegiert werden. Somit ist b korrekt.
    Wichtig ist aber, dass der SRA ein neutraler ist und nicht von einem Verein gestellt wurde.


    zu 2)
    Das Vergehen fand statt, als der Ball noch im Spiel war. Da das Spiel noch nicht wieder fortgesetzt wurde, kann die Spielstrafe noch verhängt werden. Somit ist a richtig

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ok zu der zweiten Frage habe ich die Antwort verstanden und bedanke mich herzlich,aber zu der ersten Frage möchte ich anmerken dass auch im Regelheft 2009/10 steht:


    1.darf ein Spieler,der vom Feld geschickt wurde,um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen,nur mit Erlaubnis des SR zurückkehren


    2.hat der SR zu prüfen,ob die Ausrüstung nun in Ordnung ist,bevor er die Rückkehr auf das Spielfeld erlaubt


    Natürlich weiß ich auch von mir selbst,dass das der SRA macht,aber ich möchte halt die richtige Antwort für den Fragebogen und nicht was in der BL oder sonst wo gemacht wird!Muss doch klar definiert sein,oder ist beides richtig?

  • Ist ein SRA kein SR :p Falls sich der SR verletztspringt doch der SRA ein :D
    Nein, Spaß beiseite. Falls es einen neutralen SRA gibt kann der die Ausrüstung überprüfen. Genau wie bei Auswechslungen. Falls nicht, dann muss das der SR halt selber machen.

  • Denkfehler!


    In der Fragestellung zu 1 steht nirgends, dass der Spieler wegen einem Ausrüstungsmangel vom Feld geschickt wurde. Er kann theoretisch sein Schuhwerk sogar auf dem Feld in Ordnung bringen. Die Kontrolle durch den SR ist hier also gar nicht notwendig. Der Passus, dass der SRA die Schuhe kontrolliert hat ist somit irrelevant und dient nur Deiner Verwirrung ;) Der Spieler hätte nach Anmeldung auch ohne Kontrolle das Spielfeld betreten dürfen, von daher ist die (nicht zwingende) Kontrolle des SRA natürlich ausreichend

  • MODERATORENHINWEIS


    Bitte bei der Themenerstellung darauf achten, dass der Titel auch etwas mit
    dem Thema zu tun hat. Mit "ich benötige dringend Hilfe" kann man nur sehr
    wenig Zusammenhang auf Regelfragen erkennen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Denkfehler?! Der Spieler hat seine Ausrüstung außerhalb des Spielfeldes in Ordnung gebracht...


    1. Wieso außerhalb des Spielfeldes? Wenn er das aus eigenen Stücken tut, wäre er ja dumm, das Spielfeld zu verlassen- so muss er sich ja ab- und wieder anmelden und darf erst nach Zustimmung des SR wieder mitwirken. Macht keiner freiwillig.


    2. Kein Spieler bringt freiwillig seine Ausrüstung "in Ordnung". Die meisten Spieler spielen so, wie sie auflaufen- es sei denn, sie werden zum "in Ordnung bringen" angehalten. Und wenn ein Spieler selbst etwas korrigiert, tut er es wenn irgend möglich auf dem Spielfeld- siehe 1.


    Ich finde die Frage eindeutig dahingehend, was an den (neutralen) SRA deligiert werden darf und was nicht.
    Ich frage mich gerade, ob der (neutrale) SRA nicht nur die Kontrolle vornehmen, sondern auch dem Spieler eigenmächtig das Betreten des Spielfeldes erlauben darf (soweit mit dem SR vor dem Spiel so abgesprochen)- z. B. nach Behandlung während des laufenden Spiels.

  • Zum beitrag von A_kappi: Jetzt müssen wir "In Ordnung bringen" definieren.


    Ich verstehe darunter, dass der Spieler die Schuhe wechselt. Für diesen Fall muss der SR oder der SRA die Schuhe kontrollieren. Das kann sowohl vor dem betreten des Spielfeldes (SRA), als auch in der nächsten Spielunterbrechung erfolgen. Irrelevant, ob die Schuhe auf oder neben dem Spielfeld gewechselt wurden. Wenn es neben dem Spielfeld war, muss der SR ihm lediglich während des laufenden Spiels die Erlaubnis geben, wieder teilzunehmen. (Schuhkontrolle kann dann in der nächsten Spielunterbrechung passieren).


    Wenn du unter "In Ordnung bringen" verstehst, dass er sich den Schuh anzieht oder die Schnürsenkel richtig knotet, dann hast du recht, dass weder SR noch SRA das kontrollieren müssen. Er hat ja nichts an seiner Ausrüstung verändert.


    Zitat von BestRefinTown;130423


    Ich frage mich gerade, ob der (neutrale) SRA nicht nur die Kontrolle vornehmen, sondern auch dem Spieler eigenmächtig das Betreten des Spielfeldes erlauben darf (soweit mit dem SR vor dem Spiel so abgesprochen)- z. B. nach Behandlung während des laufenden Spiels.



    Nein!! Alleine der SR hat das Recht, einem Spieler den Eintritt oder Wiedereintritt auf das Spielfeld zu genehmigen. Dabei ist es egal, aus welchen Gründen der Spieler ausserhalb des Spielfeldes ist.


    Bei einer Einwechslung darf der einzuwechselnde Spieler das Spielfeld auch nur mit Zustimmung des SR betreten. Was der SRA will und denkt ist vollkommen egal.

  • BestRefinTown


    Bei Regelfragen bitte nichts hinein interpretieren, was da nicht steht. Ist mir auch häufig passiert, meistens geht es dann aber in die Hose ;)


    @flitzepipe


    Wir sind auf einer Linie ;)
    Meiner Erfahrung nach würde bei einer entsprechenden Regelfrage dann aber stehen: "Der Spieler wechselte ausserhalb des Platzes seine Schuhe"

  • Zitat von Baba;130412

    1.darf ein Spieler,der vom Feld geschickt wurde,um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen,nur mit Erlaubnis des SR zurückkehren


    Abgesehen davon, wie die Frage nun gemeint ist: Nur der SR (und der SRA ist SRA und nicht SR) darf die Zustimmung zum Wiedereintritt geben. So steht es in den Regeln. Aber darum geht es ja auch gar nicht, sondern es geht um die Kontrolle. Und die Ausrüstungskontrolle macht der SRA - schließlich macht er das ja auch bei einer Einwechslung. Den Wiedereintritt gibt aber dennoch der SR.

  • Der SR kann die Ausrüstungskontrolle an der SRA delegieren (macht bei Schuhwechsel Sinn). Wenn ich (als SR) aber nen Spieler rausschicke wegen einer unkorrekten Ausrüstung, macht es Sinn, dass ich diese auch kontrolliere, weil ich ja nur weiß, warum ich ihn rausgeschickt habe.

  • Zitat von BestRefinTown;130423

    Ich frage mich gerade, ob der (neutrale) SRA nicht nur die Kontrolle vornehmen, sondern auch dem Spieler eigenmächtig das Betreten des Spielfeldes erlauben darf (soweit mit dem SR vor dem Spiel so abgesprochen)- z. B. nach Behandlung während des laufenden Spiels.



    Das Betreten des Spielfeldes darf ausschließlich durch den SR genehmigt werden. Ein Gespann aus meinem Kreis hatte vor einigen Jahren den Fall in der LL, als ein übermotivierter SRA dem Spieler den Wiedereintritt eigenmächtig genehmigt hatte. Der Spieler war wohl danach direkt an einer Torerzielung beteiligt, das Tor wurde anerkannt, der Gegner legte Protest ein. Das Spiel wurde nach dem Urteil des Sportgerichtes wiederholt ...