Tätlichkeit gegen den SRA

  • Ich finde, hier wird immer zu schnell Abbruch als Muss-Entscheidung gefordert. Es sollte davon abhängen, wie der SR/SRA die Situation empfinden. Ist der SRA verletzt oder deutlich geschockt? Dann ist Abbruch natürlich zwingend. Ist Bedrohung/Wiederholungsgefahr gegeben, weil der schuldige Spieler oder seine Mitspieler oder Zuschauer "ausrasten"? Wenn ja, ab in die Kabine. Letztlich ist es oft eine Ermessenssache.
    Beantwortet das Gespann diese o.g. Fragen aber klar mit Nein, kann eine Spielfortsetzung durchaus zumutbar sein. Der Abbruch ist schließlich keine Strafe, die ich ausspreche wie einen Feldverweis. Sondern ich beurteile im Falle eines Abbruchs, dass regelgerechte Fortführung unmöglich ist. Aussagen wie "selbst schuld" finde ich deshalb in diesem Zusammenhang unpassend. Für die Feststellung der Gründe, der Schuld und für die Bestrafung des Spielers/Vereins ist das Sportgericht zuständig. Dem vorzugreifen, nur weil ich das Verhalten empörend finde, ist nicht ok. Ich bin als SR dazu da, wenn es möglich ist, ein Spiel sauber über die Bühne zu bringen. Abbruch sollte da immer nur das letzte Mittel sein.

  • Hier muss ich noch einmal ganz energisch widersprechen. Bei einer Tätlichkeit gegen einen SR/SRA sollte man das Spiel abbrechen. Einzig, wenn man es noch als grobe Unsportlichkeit gewertet werden kann, ist eine Spielfortsetzung denkbar.
    Der SRA wird hier heftig angeworfen, dass ist eine Tätlichkeit.
    Klar wäre oft für viele SR eine Spielfortsetzung möglich. Aber es muss für alle Spieler, Offiziellen und Zuschauer klar sein, dass so ein Verhalten zumindest eine Spielwertung gegen seinen Verein zu Folge hat. Nur dies schreckt diese davon ab, sich solch ein Verhalten raus zu nehmen. Und dadurch werden auch die Fälle verringert, in denen der SR ernstlich verletzt wird.

  • Im NOFV-Spielbetrieb gab es vor einigen Wochen eine Tätlichkeit gegen einen SRA, der junge SR-Kamerad entschloss sich, nachdem der betroffene SRA und der anwesende NOFV-Beobachter für eine Spielfortführung plädierten,, für die Fortsetzung des Spieles. Im Endergebnis bekam er in einem sehr schwierigen Spiel eine 8,2 als Note (völlig
    unakzeptabel in meinen Augen). In der Auswertung druch den SR-Ausschuss des NOFV wurde nochmals ausdrücklich festgelegt, dass bei Tätlichkeiten gegen ein Mitglied des SR-Teams der Spielabbruch unabdingbar ist.
    Das hilft dem Kameraden zwar auch nicht mehr, sorgt aber nun für Handlungssicherheit. (Den SRA hätte ich als SR übrigens nicht mehr in meinem Team haben wollen - aber das nur am Rande.)

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Da fragt sich für mich aber schon wieso der Beobachter hier mit hereinredet?! Das ist doch alleine Aufgabe des Schiedsrichters und seines Gespannes. Wie dann noch dazu in einem sehr schweren Spiel eine 8.2 stehen kann, das ist mehr als fraglich - außer es wurden massive Fehler gemacht.
    Aber ich denke hier hat der Beobachter klar seine Kompetenz überschritten.

  • Ich habe gehört, dass ein SR-Beobachter (es könnte der aus diesem Spiel sein, bin mir aber nicht sicher), der nach Tätlichkeit gegen einen SRA erfolgreich für die Fortsetzung des Spiels plädierte, daraufhin seiner Funktion als Beobachter enthoben wurde.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • wenn das Spiel weitergeht, dann gibt es Einwurf, da der Ball ja korrekt das Spielfeld verlassen hat, ansosnten ind freistos für das Gegnerische Team, an der Stelle, wo der Ball den SRA trifft!!