Wie ich bereits in diesem Thema ausführlich erläutert habe, hatte ich Gelegenheit, an einer Schulung der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft (VBG) teilzunehmen. Im Rahmen dieser Schulung wurde auch die VBG und deren Aufgaben in einem Kurzvortrag erläutert.
Ich schildere nachfolgend die Möglichkeiten der Absicherung, nicht weil ich Werbung machen will, sondern weil ich bisher noch nie davon gehört habe und glaube, dass es den meisten von Euch genauso geht. Ich bin sogar davon überzeugt, dass auch die meisten Vereine nichts genaues wissen, oder der Thematik nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Ich persönlich halte diese Information aber für ungemein wichtig.
Seit ca. einem halben Jahr zählen auch wir Schiedsrichter zu dem erlauchten Kreis der in der Berufsgenossenschaft absicherungsfähigen ehrenamtlich Tätigen Vereinsmitglieder. Bisher war dieses Privileg vorrangig Trainern/Übungsleitern und Funktionären vorbehalten.
Was bedeutet das?
Als versicherte Schiedsrichter sind wir auf den Wegen zu und von Spielen, Schulungen oder Trainings - und natürlich auch während dieser Zeiten- versichert. Bei körperlichen Schäden infolge eines Unfalles übernimmt die VBG sämtliche erforderliche Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit, zur beruflichen Eingliederung, übernimmt erforderliche Kosten zum Umbau des KFZ oder der Wohnung oder zahlt ggfls eine Rente (die sich am derzeitigen Einkommen orientiert und nicht etwa an den Einnahmen als SR). Im Gegensatz zu den gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherungsträgern gibt es keine Kostenbegrenzung für den Einzelfall.
Der Kostenbeitrag für die Absicherung beträgt derzeit 2,73 € pro versicherter Person - pro Jahr!
Ich persönlich werde meinen Verein drängen, mich -und auch alle anderen, die versicherbar sind- bei der VBG zu versichern. Bei diesem Beitrag sollte darüber keine Diskussion entstehen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich selbst anzumelden, falls der Verein sich weigern sollte.
Wer sich näher informieren will:
.