Auswechslung vollzogen ?

  • Würd ich ganz genau so sehen. Der Spieler weiß schließlich, dass er damit nichts auf dem Platz verloren hat. Wieso sollte der Mannschaft dadurch ein Vorteil verschafft werden, indem der Wechsel rückgängig gemacht wird?

  • Regel 4 , Anweisungen des DFB, ein Spieler mit Schmuck hat kein Spielrecht
    Regel 3 Nicht zum Spieler werden kann, wer als Auswechselspieler
    1.....
    2....
    3.....
    4 oder ohne gültiges Spielrecht
    auf das Spielfeld gekommen ist


    also kann der Auswechselspieler mit Schmuck nicht zum Spieler werden.

  • Dein Post will uns glauben machen, dass Du aus den Spielregeln zitierst...


    Leider stehen die Sachen so nicht in den Regeln! Von einem "Spielrecht" wird in den Regeln nirgendwo gesprochen, also auch nicht von einem fehlenden Spielrecht bei Schmuck.
    Daher steht auch nirgendwo, dass ein Spieler mit Schmuck kein Spielrecht habe. Er hat einen Ausrüstungsmangel, den er beheben muss. Und wenn er dies nicht tut, spielt er eben erstmal nicht mit.


    Ich meine, die Regel 3 sagt uns klar, dass eine Auswechslung vollzogen ist, "wenn der Auswechselspieler das Spielfeld betritt". Weitere Einschränkungen sehe ich nicht!

  • Da muss ich KidRonnie recht geben. Nach machee's Lesart ist ein Spieler mit Schmuck nie spielberechtigt. Wenn ich nach einem Torerfolg feststellen würde, dass ein Spieler Schmuck trägt, müsste ich demnach mit idf + Gelb weiter machen. Dem ist natürlich nicht so.

  • Zitat von KidRonnie;119081

    Dein Post will uns glauben machen, dass Du aus den Spielregeln zitierst...


    Genau so ist es, geht halt auf die Seite des BFV und schau unter Regel 4 Anweisungen des DFB,
    Regel 3 hab ich so abgeschrieben und es müssen alle 4 Punkte erfüllt sein.
    Also nachlesen und dann wieder antworten

  • Zitat von flitzpiepe;119082

    Da muss ich KidRonnie recht geben. Nach machee's Lesart ist ein Spieler mit Schmuck nie spielberechtigt. Wenn ich nach einem Torerfolg feststellen würde, dass ein Spieler Schmuck trägt, müsste ich demnach mit idf + Gelb weiter machen. Dem ist natürlich nicht so.


    Dieses Argument kenne ich, darum ist die Interpretation wichtig. Kein Spielrecht bedeutet in diesem Fall nicht, dass er Paßrechtlich kein Spielrecht hätte sondern das er kein Recht bzw. Anspruch hat Spieler zu werden, denn der Schiedsrichter gibt bzw. darf bezüglich der Auswechslung keine Zustimmung geben, dass der AWS zum Spieler wird.
    Steht der Spieler im laufenden Spiel auf dem Feld, ist er ja durch den Anpfiff auf Zustimmung des SR schon zum Spieler geworden, jetzt kann der SR das erteilte Spielrecht nicht wieder nehmen, denn der Spieler verstößt lediglich gegen die Regel 4. D.h. der Spieler muß den Mangel zwar abstellen, aber Regel 4 sieht nicht vor, dass ein vorher erzieltes Tor nicht anerkannt werden dürfte.
    Kurzes Beispiel Spielrecht
    Neu ist z.B. jetzt, dass sich AWS welche zur Halbzeit kommen beim SR anmelden müssen. Wenn sie es nicht machen, dann zählt das von ihnen erzielte Tor nicht. Auch hier hatte der AWS kein Spielrecht, aber nur weil der Schiedsrichter keine Zustimmung gab.
    Anderes Beispiel
    Erzielt ein Spieler ohne Schienbeinschützer ein Tor, so zählt dieses auch. Will hingegen ein AW-Spieler ohne Schienbeinschützer eingewechselt werden, so hat er kein Spielrecht weil auch hier die Zustimmung des SR fehlt.

  • Zitat von almiko;116829

    Wenn ein Allein-SR aus Gründen der "Ökonomie" zur Durchführung der Auswechslung nicht zur Ausrüstungskontrolle an die Seitenlinie joggt, sondern den einzuwechselnden Spieler dazu zu sich auf das Spielfeld holt, gilt dies selbstverständlich NICHT als Zustimmung zur Auswechslung. Wenn dann wie im o.g. Fall Ausrüstungsmängel vorliegen, geht der Spieler wieder runter und die Auswechslung ist - ggf. bis zu einer erneuten Ausrüstungskontrolle - nicht vollzogen. So lange kann der auszuwechselnde Spieler natürlich wieder mitwirken.


    Meine o.g. Sicht der Dinge wurde gestern ohne mein Zutun auf die Frage eines SR auf unserem SR-Lehrabend von unserem Kreislehrwart genau so bestätigt. Hintergrund war ein Fall aus der Praxis: In einem C-Junioren-Spiel sollte ein verletzt ausgeschiedener Spieler durch einen Auswechselspieler ersetzt werden. Der Allein-SR ließ den AW-Spieler zu sich auf das Feld kommen, um die Ausrüstungskontrolle durchzuführen. Dabei stellte er einen Ohrring fest, so dass der AW-Spieler wieder runter musste. Da der AW-Spieler den Ohrring nicht raus bekam, wollte der Trainer stattdessen einen anderen Spieler einwechseln. Dies wurde vom SR abgelehnt, da laut SR durch den "Ohrring-Spieler" das Auswechselkontingent erschöpft war. Dies wurde gestern dann vom Lehrwart für FALSCH erklärt, da der SR immer erst die Ausrüstungskontrolle durchführen müsse und erst danach die Zustimmung zum Wechsel erteilen könne. Da diese im o.g. Fall noch nicht erteilt war, war die Auswechslung noch nicht vollzogen.


    Persönlich werde ich aufgrund Eurer Einwände allerdings als Allein-SR künftig alle Auswechslungen an der Seitenlinie durchführen, so dass ein AW-Spieler mit Ausrüstungsmangel bei mir gar nicht mehr auf das Spielfeld kommt. Somit gehe ich allen Streitfragen aus dem Weg.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Die Zustimmung bzw. der Abschluss der Auswechslung ist immer erst dann gegeben, wenn der SR wieder zur Spielfortsetzung anpfeift. Diesbezüglich wurde ja der Pfiff zur Spielaufnahme zur Pflicht. Vorher kann der SR immer noch die Auswechlung stoppen bzw. ihr nicht zustimmen bzw. den Spieler wieder vom Feld schicken bzw. den AWS nicht zum Spieler machen.

  • Den Hinweis mit dem Pflicht-Pfiff finde ich in diesem Zusammenhang sehr gut! :top:

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Am kommenden Montag die KSK-Sitzung angesetzt.


    Ich persönlich gehe , wie viele Referees, von einem Regelverstoß aus.



    :rules:Positive Gesetzeskenntnis erleichert die Rechtsfindung:rules:


    Aber warum gibt es selbst unter Schiedsrichtern verschiedene Aussagen, wenn das Regelwerk so einfach zu sein scheint.



    Ansonsten allen ein farbenfrohes Wochenende


    :bielefeld:

  • machee das er Themenersteller ist, wollte er uns sagen das Montag eine Entscheidung gefällt wird!
    Hoffentlich schreibt er das Urteil auch hier rein!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Die Kreisspruchkammer hat entschieden, dass die Auswechslung vollzogen war.
    Der Spieler, der das Spielfeld verlassen hat, durfte nicht mehr am Spiel teilnehmen.


    Das Spiel wird neu angesetzt.

  • Ich finde die Entscheidung des Rechtsausschusses richtig.


    Aber noch ein Fehler von machee:


    Zitat


    Die Zustimmung bzw. der Abschluss der Auswechslung ist immer erst dann gegeben, wenn der SR wieder zur Spielfortsetzung anpfeift. Diesbezüglich wurde ja der Pfiff zur Spielaufnahme zur Pflicht. Vorher kann der SR immer noch die Auswechlung stoppen bzw. ihr nicht zustimmen bzw. den Spieler wieder vom Feld schicken bzw. den AWS nicht zum Spieler machen.


    Zitat aus dem aktuellen Regelheft:

    Zitat

    Die Auswechslung ist vollzogen, wenn der Auswechselspieler das Spielfeld betritt.


    Der Pfiff zur Spielfortsetzung hat rein garnichts mit der Auswechslung zu tun. Nach deiner lesart wäre es dann ja auch noch Möglich, einen Spieler, der mit zustimmung das Spielfeld betreten hat, wieder runterzuholen und einen anderen zu bringen. Das ist ganz eindeutig nicht der Fall.

  • Nein, wenn der Spieler das Spielfeld betreten hat, hat der Verein nicht mehr die Möglichkeit den Spieler vom Feld zu holen. Für den Verein ist die Auswechslung abgeschlossen. Der Schiedsrichter hat aber bis zum Pfiff die Möglichkeit den Spieler wieder zurück zu schicken weil er z.B. Schmuck trägt oder er mit dem Spielerpass auf das Feld kommt und der Spielerpass z.B. kein Foto hat oder der Spieler keine Schienbeinschützer trägt.


    ...und bitte immer die Regeln vollständig lesen


    Regel 3 Nicht zum Spieler werden kann, wer als Auswechselspieler
    1.....
    2....
    3.....
    4 oder ohne gültiges Spielrecht
    auf das Spielfeld gekommen ist

  • Was Du da zitierst ist nicht der Regeltext der Regel 3!
    Das Zitat stammt aus dem Kommentar zu Regel 3 im Lehrbuch Deines Landesverbandes "Fußballregeln in der Praxis" und ist somit nicht immer bundesweit zu verallgemeinern.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)