Ich bin auch der Meinung, dass genug ist. Aber hier fehlt mir mal wieder das Verhältnis, da ist Diegos Aktion 07/08 vs. Frankfurt (fiel mir nur als Beispiel ein) auch nur .
Robben
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Das ist halt eine Situation, die der eine Schiedsrichter mit ahndet, der andere wiederum mit .
Ich akzeptiere beide Entscheidungen, allerdings muss ich für mich persönlich sprechen und für den SR...eine Kopfnuss von Arjen Robben z.B. hätte man als Tätlichkeit ansehen MÜSSEN, aber in diesem Fall kann man auch die geben und das hätte ich selbst auch getan.
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Also eine Tätlichkeit war es nicht, wenn dann eine grobe Unsportlichkeit. Wenn man sich das Gesamtpaket anschaut, war die Entscheidung richtig. Meyer hatte auch danach die Partie im Griff.
Ich hätte auch nur gezogen, weil der Schalker den sterbenden Schwan spielte und ich Schauspielerei nicht honoriere, es sei den mir bleibt keine andere Wahl. -
Zitat von MrNice;116828
Also eine Tätlichkeit war es nicht, wenn dann eine grobe Unsportlichkeit.
Verbessere mich wenn ich mich irre, aber grobe Unsportlichkeiten werden nach Regel 12 ebenfalls mit geahndet.
Was mich am meisten an der Sache stört ist die Tatsache, dass SR Meyer den Amateurspielern durch sein Interview sagt, dass es ok ist seinen Gegenspieler in einer Spielpause mit einem Bodycheck umzustoßen, solange es die Rache für ein zuvor begangenes Foulspiel ist.
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"Es kommt drauf an wo man den Spieler trifft."
Der Aussage von Meyer kann ich mich nur anschließen.Ein Bodycheck ist denke ich in dieser Art und Weise von Robben mit in Ordnung zu ahnden.
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In der Jugend kann man da schön 5 Minuten geben. Guter Kompromiss in dieser Situation!
Aber bei den Herren scheiden sich die Geister, wie man an diesem Thread sieht.
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Wenn es eine Tätlichkeit ist, soll/muß man laut DFB auch bei den Junioren ziehen, ein Ausweichen auf die Zeitstrafe ist ausdrücklich unerwünscht.
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Aber wer sagt mir denn, dass die Aktion von Robben wirklich eine Tätlichkeit war? Wie man sieht, kann man das bisher nicht 100%ig sagen.
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Das entscheidest Du in vergleichbaren Fällen als SR des Spiels. Wenn Du dann auf Tätlichkeit erkennst, kannst Du gem. DFB nicht mehr auf Zeitstrafe entscheiden.
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Die Aktion von Robben war ein direkter Angriff auf den Gegenspeieler, wo der Ball nicht mehr Spielobjekt war, daher kann es nur geben!
meiner Ansicht nach nicht mehr vertretbar, haben wir gestern auf dem Lehrabend explizit vor allen diskutiert, und schließe mich der Meinung an!
Bayernbonus?
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Ich kann das Gelaber vom Bayernbonus nicht mehr hören Man sollte eine Entscheidung des SR-Kollege auch mal akzeptieren - auch wenn ich selbst auch anders entschieden hätte (s. Post in diesem Thema).
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Und wie gehofft, war nun heute die Szene tatsächlich in der neuen SR-Zeitung 6/09 drin. Eugen Striegel sagte dazu:
Bei den Diskussionen über diese Szene wunderte mich, dass es nur um die Gelbe Karte gegen Robben ging. Viele Fußball-Fachleute forderten „Rot“ wegen einer Tätlichkeit. Auch im „Kicker“ gab es diese Forderung, allerdings war dort die Rede von einer groben Unsportlichkeit.
Für mich ging die Gelbe Karte gegen Robben in Ordnung. Der Niederländer stieß seinen Gegenspieler weder mit den Händen um, noch trat er ihn mit den Füßen. Deshalb sah ich in dieser Aktion keine Tätlichkeit, für mich fiel das Verhalten noch in den Bereich der Unsportlichkeit. Auch mit der Gelben Karte für Schmitz konnte man noch einverstanden sein, die Aktion bewegte sich aber am Rand zum groben Foulspiel.
Wichtig war in dieser Situation, dass beide Spieler mit der gleichen Strafe belegt wurden. Hätte ein Spieler für sein Vergehen die Rote Karte bekommen (was man rein regeltechnisch auch hätte vertreten können), dann musste auch sein Kontrahent „Rot“ sehen. Denn wenn wie in dieser Szene zwei Foulspiele im Hinblick auf die Persönliche Strafe gleichwertig sind, dann müssen sie auch gleichwertig bestraft werden. Und genau das hat Florian Meyer hier innerhalb seines Ermessensspielraums getan.