Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffes

  • Spiel in der 70. Minute, Pass zu einem Angreifer, der mit Annahme des Balles grundsätzlich in einer Position steht, die zwar keine zwingende Torchance bedeutet, aber doch einen aussichtsreichen Angriff ermöglicht. Der Pass wird durch ein Handspiel verhindert. Bis hierher wäre klar, dass dafür eine Verwarnung auszusprechen wäre. Allerdings hat der Spieler, für den der Pass bestimmt war, bisher entweder den Ball nicht vernünftig annehmen können bzw. wirklich alle Chancen durch Unfähigkeit vertändelt, so dass der aussichtsreiche Angriff nur theoretisch möglich wäre. Hat diese Eigenschaft des Spielers Einfluss auf die persönliche Strafe, da der aussichtsreiche Angriff eben nur theoretisch, aber nicht praktisch verhindert wird?

  • Die Verwarnung wird wegen der Unsportlichkeit des Handspiels ausgesprochen. Der Verteidiger spielt absichtlich den Ball mit der Hand, damit der Ball nicht zu einem Angreifer gerät. Wie die Fähigkeiten des Angreifers bei der Ballannahme etc. sind, ist natürlich theoretisch, da der Ball ja erst gar nicht bei ihm ankommt.


    Grundsätzlich muss nicht eine solche Angriffssituation vorliegen, um einen Spieler wegen Handspiel zu verwarnen. Ich habe schon mal einen Angreifer verwarnt, weil er einen über ihn gelupften Ball aus Verärgerung weggeschlagen hat. Dies ist ebenfalls eine Unsportlichkeit. Es gibt noch weitere Beispiele für Unsportlichkeiten bei Handspielen (Angreifer faustet Ball ins Tor)

  • Ob das Handspiel per se eine Verwarnung rechtfertigt, darüber müsste man m.E. diskutieren, dies würde aber von der Frage ablenken. Meinetwegen ersetze das Handspiel durch irgendeinen beliebigen anderen Regelverstoß, der für sich genommen keine persönliche Strafe nach sich zieht. Die Kernfrage ist:


    Ist der rein theoretisch mögliche aussichtsreiche Angriff ausreichend für eine Verwarnung oder hat die praktische Erfahrung, dass ein Spieler nicht fähig sein wird, diesen auszuführen, Einfluss auf die persönliche Strafe?

  • Hallo.


    Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn...


    Als Grundlage für eine Verwehrung der persönlichen Strafe reicht eine bis dato schlechte Chancenverwertung für mich nicht aus. Es ist in dem Falle ja eine Benachteiligung der Mannschaft und nicht des einzelnen Spielers.


    Auch wenn es wahrscheinlich ist, daß er wieder versemmeln würde - die Chance das zu zeigen muß man ihm trotzdem zugestehen... :D

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Die tatsächlichen Fähigkeiten des Pass-Empfängers dürfen bei der Verhängung der persönlichen Strafe keine Rolle spielen, sondern die Entscheidung muß allein anhand der Spielsituation getroffen werden, ergo :gelbe_karte:.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Die Fähigkeiten des Angreifers können und dürfen keinerlei Rolle spielen. Das ist absolut gegen den Sinn und den Geist der Regel, der die Unsportlichkeit in der Aktion bestrafen will. Und der unsportliche Grundgedanke dieser Angriffsunterbindung wird durch die evtl. nicht vorhandenen Fähigkeiten des Angreifers nicht außer Kraft gesetzt.
    Ich spinne den Gedanken einmal weiter und triebe ihn sarkastisch auf die Spitze: Dann dürfte im DFB-Pokal Viertelfinale, egal welcher Bundesligist gegen den Drittligisten Osnabrück spielt, der Budnesligist alle Angriffe per Hand oder Trikotziehen unterbinden, weil der Gegner zwei Klassen tiefer spielend, eh technisch "unterbelichtet" ist. Kann das gewollt sein?
    Und dann sei noch die Frage gestattet: welcher SR versteht schon soviel vom Fussball, dass er die technischen Fähigkeiten der Spieler beurteilen kann;)

  • Bei der Bestrafung von Spielern diese abhängig von der fußballerischen Qualität zu machen ist nicht machbar, wenn wir eine einheitliche Regelauslegung haben wollen. Außerdem ist das ja schwer zu beurteilen, z.B. wenn die Szene in der 1.Min stattfindet, wie willst du da die Fähigkeiten eines Spielers beurteilen? Zweitens: Was machst du wenn diese Szene zwei Mal auftaucht und du diese beide Szenen unterschiedlich bestrafst. Damit macht man sich ja unberechenbar.