Unfreiwillige Täuschung beim Strafstoß

  • Das reale Leben stellt manchmal die spannendsten Regelfragen. Folgendes ist gestern im Training passiert:


    Ein Spieler läuft zum Strafstoß an, kommt wegen einer Bodenunebenheit ganz nahe des Strafstoßpunktes aus dem Gleichgewicht und stoppt daher den Anlauf direkt vor dem Punkt, der Torwart fliegt schon und der Spieler schießt aus dem Stand ein Tor.


    Wäre der Anlauf absichtlich unterbrochen worden, hätte ich dies sofort als unsportlich gewertet, so dass eine Verwarnung und eine Wiederholung die Folge gewesen wären. Hier aber fehlt die Absicht - und so bleibt eigentlich nur, das Tor anzuerkennen, was ich aber auch nicht wirklich gerecht finde.

  • Ich denke die (salomonische) Lösung lautet: Wiederholung, keine persönliche Strafe.
    Für eine Verwarnung fehlt es an der Unsportlichkeit, eine (unsportliche) Finte setzt ja Absicht voraus. Allerdings sagt Satz 1 der 3. DFB-Anweisung zu Regel 14 uneingeschränkt:

    Zitat

    Der Schütze muss den Strafstoß in einem Zug ausführen.


    Im Sinne dieses Satzes hat der Schütze gegen die Regeln verstoßen, so dass es zu einer Wiederholung kommen muß.
    Satz 2 dieser DFB-Anweisung spricht zwar von "um dadurch den Torwart zu täuschen", aber dieses absichtliche Täuschen ist nur ein mögliches Beispiel, wie die Einleitung "z.B." deutlich macht.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich sehe es genau so wie almiko.
    Es liegt kein Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung vor, somit würde ich es auch nur bei einer Wiederholung belassen.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Jungs, ich habe ein Problem: Rein praktisch hätte ich auch so gehandelt, es ist aber m.E. regeltechnisch nicht korrekt. Und wir haben hier widersprüchliche Aussagen, da einerseits die DFB-Anweisung eine Unterbrechung des Anlaufes verbietet, andererseits aber von unsportlichem Verhalten spricht, was hier ja nun eindeutig nicht vorliegt.

  • Nein, Manfred, Du siehst m.E. mehr Widersprüche als es gibt, denn in der DFB-Anweisung kommt der Begriff des unsportlichen Verhaltens überhaupt nicht vor!


    M.E. ist die Lösung letztlich eindeutig:
    1. Der Schütze muss den Strafstoß in einem Zuge ausführen (DFB-Anweisung). Tut er dies nicht, gibt es bei "Tor" Wiederholung und bei "kein Tor" indirekten Freistoß für die verteidigende Mannschaft, da auch ein unabsichtliches Vergehen ein Vergehen ist.
    2. Würde der SR das Täuschen als absichtliche und unsportliche Finte beurteilen - was es in Deinem Beispiel nicht ist - gäbe es zusätzlich :gelbe_karte: für den Schützen (FIFA-Richtlinie).

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich sehe das genau so, wie almiko: Wiederholung des Strafstoßes auf Grund der Unterbrechung des Anlaufes und des anschließenden Torerfolges; keine persönliche Strafe, da keine unsportliche Täuschung erfolgte.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Ich bin auch dafür. Für mich war das keine Absicht.Und ohne Absicht kann man keine persönliche Strafe geben. (Mit Absicht meine ich Absicht des Vergehen)