Sperre für eine Schwalbe?

  • Die UEFA ermittelt gegen den Angreifer Eduardo vom FC Arsenal wegen "Irreführung des SR". Er hatte einen Strafstoß "herausgeholt", der sich als Schwalbe herausstellte.


    zum Bericht


    Was meint ihr, sollte die Sportgerichtsbarkeit wegen "Schwalben" ermitteln und entsprechende Strafen aussprechen? Wie ist das zu begründen? Gilt hier nicht die Tatsachenentscheidung des SR? Eure Meinung ist gefragt.

  • Erinnere dich doch mal an unsere "Heulsuse" Andi Möller. Er wurde auch wegen Schwalbe bestraft und gesperrt. Und da die UEFA es genauso sieht, wie damals der DFB wird der Spieler nun wegen Unsportlichkeit gesperrt. Man will damit den Spieler bestrafen, da er den SR irritiert hatte, das hat mit der Tatsachenentscheidung nichts zu tun. Es geht hier nur um das Irritieren, was unsportlich ist.

  • Finde ich richtig. Wer das in England macht, wird vom eigenen Publikum ausgepfiffen. Fair Play ist für viele mittlerweile ein Fremdwort.

  • Ich finde auch, dass der Spieler eine Sperre erhalten sollte, allerdings müssen wir auch aufpassen, dass nicht alle Tatsachentscheidungen des SR angefochten bzw. hinterfragt werden, es muss eine klare Linie geben, wo es zu diesen Sperren kommt und halt nicht!

    "Ein J.R. Ewing hat keine Magengeschwüre! Ein J.R. Ewing verursacht sie!"
    J.R. lebt! In memorarum an Larry Hagman (1931 bis 2012). Danke für die tolle Zeit bei DALLAS!!!

  • Es ist immer noch eine Tatsachenentscheidung des SR und diese ist unantastbar!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Ja Kanarien, das ist mir auch klar, nur je nachdem kann es wieder erneute Diskussionen geben, so meinte ich das!

    "Ein J.R. Ewing hat keine Magengeschwüre! Ein J.R. Ewing verursacht sie!"
    J.R. lebt! In memorarum an Larry Hagman (1931 bis 2012). Danke für die tolle Zeit bei DALLAS!!!

  • Daniel
    Sperre wegen Irritation des SR? Abenteuerliche Interpretation... :rolleyes:



    Sicherlich ist eine Schwalbe unsportlich (ich verurteile das genauso und bin ein Verfechter des Feldverweises bei eindeutiger Schwalbe), dennoch kann eine nachträgliche Bestrafung anhand der Fernsehbilder nur erfolgen, wenn der SR die Situation nicht wahrgenommen hat. Dies ist bei einer Schwalbe ja grundsätzlich ausgeschlossen.


    Meiner Meinung nach ist es falsch, mal so und mal so zu entscheiden.

  • Es gibt aber tatsächlich diesen Strafbestand, der sich in § 5 und 10 der UEFA-Rechtsordnung findet.


    Zitat von Artikel 5 Verhaltensgrundsätze


    2 Gegen diese Grundsätze verstösst insbesondere, wer:
    [...]
    j) in einer den UEFA-Statuten zuwiderlaufenden Weise handelt, die darauf abzielt, den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Spiels zu beeinflussen, um sich oder einem anderen einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen; [...]


    Entscheidend ist dabei § 10, denn:


    Zitat von =Artikel 10 Unkorrektes Verhalten von Spielern


    1 Bei Wettbewerbsspielen gelten für Spieler folgende Strafen:


    [...]
    c) Sperre für zwei Wettbewerbsspiele oder für bestimmte Zeit für Täuschung oder Irreführung der Spieloffiziellen, die bei letzteren eine offensichtlich falsche Entscheidung bewirkt; [...]

    Also nix da mit Interpretation. Man sollte sich schon mit den Regularien befassen. Ob es aber überhaupt eine Strafe geben wird, ist die andere Sache.

  • Ich denke, darum ging es ja auch gerade allen: Sind diese Bereich genau abgegrenzt und wo kann trotz der einer vorliegenden Tatsachenentscheidung eine nachträgliche Untersuchung angeordnet werden.
    Normalerweise ist eine solche Entscheidung des Schiedsrichters unanfechtbar. Hier macht es meiner Meinung nach aber Sinn, denn die Tatsachenentscheidung ist nicht zu 100 % gegeben, da der SR die Täuschung nicht als solche erkennen konnte.
    Wichtig ist aber auch, dass alle Eventualitäten damit klar definiert sind. Als negatives Beispiel ist da die Lehmann-Subotic-Geschichte zu nennen: Der DFB hat fast eine Woche Ermittlungszeit gebraucht um festzustellen, dass er gar nicht ermitteln kann.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Zitat von Daniel;109703

    Also nix da mit Interpretation. Man sollte sich schon mit den Regularien befassen.


    Danke für Deine Belehrung, ich werde sie ignorieren.
    Irritation und Irreführung haben völlig unterschiedliche Bedeutungen. Man sollte sich schon mit der Sprache und der Bedeutung der Worte befassen.


    BTT:


    Bleiben wir beim Beispiel mit Lehmann: der SR hat zwar irgendetwas wahrgenommen, aber nicht die Schläge mit den Ellbogen. Das reicht, um sich auf Tatsachenentscheidung festzulegen.


    Bei einer Schwalbe hat der SR ein Foulspiel wahrgenommen. Wenn nun mit zweierlei Maß gemessen wird, finde ich dass nicht richtig. Wo fangen wir dann an?

  • Warten wir doch einfach erstmal ab, was die UEFA heute dazu sagt. Vielleicht wird ja die Anklage auch fallen gelassen. Wie bei Lehmanns Fall.


    Bei Lehmanns Fall, hat das Sportgericht durch TV-Beweis festgestellt, das der SR die Situation bewertet hat und deshalb eine Tatsachenentscheidung getroffen hat. Dr. Fleischers Auslegungen wurden also widerlegt.


    Zum UEFA-Fall: Es mag jetzt vielleicht komisch klingen, aber hier wurde nicht gegen die Tatsachenentscheidung des SR vorgegangen. Denn die Entscheidung des SR wurde nicht nachträglich korrigiert. Würde man einem Spieler das Tor nachträglich aberkennen, einem Spieler die :gelbe_karte: oder :rote_karte: aberkennen, dann geht man gegen die Tatsachenentscheidung des SR vor.


    Ich habe übrigens hier die Szene gefunden.

  • Zitat von Daniel;109730

    Warten wir doch einfach erstmal ab, was die UEFA heute dazu sagt.


    Ich wollte Meinungen wissen. Und zwar die Meinungen der User, und nicht die Meinung der UEFA. Eine Meinung ist ja unabhängig vom Urteil (zumindest bei den meisten Usern).


    Zitat von Daniel;109730


    Bei Lehmanns Fall, hat das Sportgericht durch TV-Beweis festgestellt, das der SR die Situation bewertet hat und deshalb eine Tatsachenentscheidung getroffen hat. Dr. Fleischers Auslegungen wurden also widerlegt.


    Was genau ist bei einer Schwalbe da anders? Der SR bewertet eine Situation und fällt eine Entscheidung, die sich durch Kamerabeweis als falsch herausstellt.


    Zitat von Daniel;109730


    Zum UEFA-Fall: Es mag jetzt vielleicht komisch klingen, aber hier wurde nicht gegen die Tatsachenentscheidung des SR vorgegangen. Denn die Entscheidung des SR wurde nicht nachträglich korrigiert. Würde man einem Spieler das Tor nachträglich aberkennen, einem Spieler die :gelbe_karte: oder :rote_karte: aberkennen, dann geht man gegen die Tatsachenentscheidung des SR vor.


    Da hast Du Recht: das klingt sogar sehr komisch :D
    Es gibt keine Tatsachenentscheidung des SR, gegen die vorgegangen wird. Gab es auch meines Wissens nach noch nie. Kann es m.E. nach auch gar nicht geben. Was genau willst Du also mit Deinem Erklärungsversuch sagen?



    Nochmal zur Klarstellung:
    Bei einer Tätlichkeit, die der SR nicht wahrgenommen hat, wird der Spieler aufgrund von TV-Bildern nachträglich bestraft. Nimmt der SR die Situation wahr, bewertet sie aber nicht als Tätlichkeit, kann der Spieler im Nachhinein nicht bestraft werden, auch wenn die Bewertung des SR nachweislich falsch war.


    Bei einer Schwalbe nimmt der SR die Situation wahr und bewertet sie. Meiner Meinung nach kann deshalb auch hier keine nachträgliche Bestrafung stattfinden.


    Hierzu wollte ich Meinungen: Sollte man die nachträgliche Bestrafung von Schwalben durchführen? Greift man damit nicht in die Souveränität des SR ein? Geht man damit nicht immer mehr in die Richtung "Fernsehbeweis"?

  • Gab es sehr wohl. EInmal hier und ich weiß auch, dass es in Spanien mal vielen Annullierungen von Gelben Karten an einem Spieltag in der Premiera Division gegeben hat. Weil die SR Unsportlichkeit geschrieben haben. Aber das ist ein anderes Thema. Nochmal, warten wir doch mal ab, ob es überhaupt zu einem Schuldspruch kommt.

  • Der Möller wurde meiner Erinnerung nach auch nachträglich gesperrt, nach dem er einen Strafstoß geschunden hatte. Es wird beim DFB/UEFA also im Regelwerk einen Passus geben, der nachträgliche Sperren bei solchen Vergehen erlaubt, obwohl der SR in seiner Tatsachenentscheidung anders entschieden hat.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Daniel
    Da vergleichst Du aber Äpfel mit Birnen. Bei Deinem Link geht es um einen offensichtlichen Irrtum des SR (falscher Spieler verwarnt), nicht um die Beurteilung einer Situation. Und selbst da konnte der schuldige Spieler nachträglich nicht mehr bestraft werden.


    UND NOCHMAL:


    Die User dürfen Ihre Meinung sehr wohl auch vor dem Bekanntwerden des Urteils äußern, auch wenn Dir das nicht passt :mad:

  • Nachtrag :


    Ich finds auch richtig so. Kann ja nicht sein, dass der Spieler (grob) unsportlich handelt, womöglich dadurch das Spiel / Weiterkommen entscheidet und dann nicht belangt werden kann.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Bleib locker, Andi.


    Das hast ja recht, hier darf jeder die Meinung sagen. Was ich damit meine ist, wir reiten uns vielleicht hier rein und am Ende ist es dann doch nicht so, wie befürchtet. Ich habe eine Idee, warum fragen wir nicht einfach den jenigen, der auch damals Andi Möller gesperrt hat: Dr. Rainer Koch. Er muss es doch wissen.

  • Falko


    Richtig fände ich dass ja grundsätzlich auch (ich hasse Schwalben und Schauspieler ;) ), ich frage mich eben nur, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Eine Schwalbe kann bestraft werden, die Tätlichkeit von Lehmann nicht. Wo ist die Grenze und warum? Wie wird die unterschiedliche Handhabung begründet?


    Zitat von Daniel;109739

    Bleib locker, Andi.


    Du machst es mir nicht leicht ... :p


    Zitat von Daniel;109739

    Ich habe eine Idee, warum fragen wir nicht einfach den jenigen, der auch damals Andi Möller gesperrt hat: Dr. Rainer Koch. Er muss es doch wissen.


    Das ist dieeee Idee. Der Rainer... da hätte ich auch gleich drauf kommen können. Wo ich doch täglich mit ihm die Urteile bespreche, und er ja nix weiter zu tun hat, als auf unsere Fragen zu warten...
    Wir warten dann ab, was er sagt und stellen dass als allgemeingültige MEINUNG zur Verfügung. :top: :ironie:

  • Ich bin ganz klar dagegen, solche Sperren nachträglich auszusprechen.
    Wie Andreas richtig geschrieben hat, stellt sich die Frage wo man anfängt und wo man aufhört.
    Das Einzige was dies m.E. stoppen könnte, wäre ein Selbstreinigungsprozess durch Einflüsse von "vernünftigen" Spielern oder dem Druck der Fans.
    Das dürfte aber eher Wunschdenken sein.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !