Verletzungsbehandlung, Verwarnung

  • Ein Spieler wird vor der Trainerbank an der Seitenauslinie im Feld behandelt (Eisspray). Die Behandlung dauert ca. 30 Sekunden. Nach Ende der Behandlung macht der Spieler "erste Schritte" und wird unmittelbar danach vom SR verwarnt. Der Spieler befand sich zu keinem Zeitpunkt, auch nicht teilweise, ausserhalb des Feldes. Frage: Verwarnung regelkonform oder nicht?


    Abwandlung/Ergänzung: Der SR ist der Meinung, daß der Spieler außerhalb behandelt wurde. Eine Zustimmung zum Verlassen des Spielfeldes gab es nicht [1]. Fehlt unter dieser Vorrausetzung eine zweite Verwarnung fürs unerlaubte Verlassen? Hätten SR und SRA (der SRA reagierte gar nicht) die Situation anders oder gar besser lösen können?


    Mich interessiert primär, ob regeltechnisch eine Verwarnung für eine Verletzungsbehandlung *auf* dem Feld korrekt ist/sein kann.


    Danke,
    Klaus


    [1] Da der Spieler ja im Feld blieb sah er es als nicht notwendig an, sich abzumelden.

  • Der Spieler darf nicht auf dem Feld behandelt werden. Daher ist die :gelbe_karte: regelkonform.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • :gelbe_karte: ist richtig, in der Variante 2 (Unterlaubtes Verlassen+unerlaubtes Betreten) sogar :gelbe_karte:+:gelbe_karte::rote_karte:


    Zumindet in unserem Kreis klarer Fall von Theorie und Praxis, da es bei uns toleriert wird, wenn Spieler sich auf der Seitenlinie kurz behandeln lassen oder dort etwas trinken. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass sie nicht während der Behandlung/des Trinkens plötzlich wieder ins Spiel eingreifen, womöglich noch mit der Flasche in der Hand, dann gibt es auch bei uns :gelbe_karte:.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich behaupte mal, dass ein definitiv verletzter Spieler - der zur Behandlung das Spielfeld verläßt - nicht den Tatbestand des unerlaubten Verlassens erfüllt.


    In allen Fernseh-Übertragungen egal ob national oder international habe ich noch nie gesehen, dass ein Spieler der über die Toraus- oder Seitenauslinie den Platz verlassen hat - sich dort hinlegt um behandelt zu werden - im Anschluß eine gelbe Karte kassiert hätte.


    .... und das passiert mindestens 20 - 30 mal im Jahr.


    Nun bleibt die Frage, ob ein Spieler, der nur seinen einen Fuß aus dem Spielfeld rausstreckt damit das Spielfeld verläßt.


    Ich meine nein - und man sieht es auch jede Woche in den Bundesligaübertragungen.


    Selbst der SRA 1 oder der 4. Offizielle gehen gegen soetwas nicht vor.


    Warum sollte ich das dann tun ?

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Wenn der SR glaubt dass die Behandlung sich ausser der Seitauslinie stattfindet dann hat er dem Spieler kein Erlaubnis gegeben, den Platz zu verlassen. Also, regelkonform :gelbe_karte:. Dann ist er aufgestanden und nocheinmal den Platz ohne Erlaubnis betreten also, regelkonform:gelbe_karte: = :rote_karte:.


    Aber, ich sehe diese Entscheidung für dumm. Wenn es mein Speil wäre, würde ich die Behandlung ausführen erlauben werden, wenn es nur 30 Sekunden dauert dann machts nichts-weiter spielen. Wenn länger dann weg mit ihm mit meiner Erlaubnis. Aber dann muss er sich anmelden wenn er nocheinmal bereit ist.

  • Ich denke, den Spielern ist theoretisch klar, dass eine Behandlung nur ausserhalb des Spielfeldes stattfinden kann - vor allem wenn das Spiel nicht unterbrochen ist. Ergo muss er sich wieder anmelden, wenn er mitspielen will.
    Ich schließe nur aus dem Text, dass der Spieler eigentlich noch testet ob er einsatzbereit ist. Ich würde anstelle ner gelben Karte - die ja in ner Spielunterbrechung gezeigt wird - eher dafür sorgen, dass die ganze Aktion nun ausserhalb des Spielfeldes erfolgt.
    Nur darf sich eben ein Spierler auch nicht wundern, wenn er für so ne Aktion den gelben Karton sieht. Ich halte ihn durchaus für regelkonform, aber nicht für zwingend.
    Anders sehe ich das im Wiederholungsfalle, da sollte eine sogenannte "Stützungshilfe" den Lernprozess beschleunigen. :D

  • Zitat von chaotix;96126


    Ich meine nein - und man sieht es auch jede Woche in den Bundesligaübertragungen.


    Man sieht in den Nachrichten auch Gewaltverbrechen oä....sind die dann auch erlaubt?


    Es geht hier um die Beantwortung einer Regelfrage.
    Nicht um die mögliche Handhabung in der Praxis.

  • Dein Vergleich hinkt - aber mächtig !


    Wenn ein Diego verletzt vom Feld humpelt - und ein Dr. Drews ihn nicht verwarnt,
    wenn ein Ribery verletzt vom Feld schleicht - und ein Kempter ihn nicht verwarnt,
    wenn ein Tinga verletzt hinter der Taosauslinie liegen bleibt und ein Fleischer ihn nicht verwarnt .....


    dann werde ich das in vergleichbaren Situationen auch nicht tun.


    Alles andere ist Müll - es sei denn man hat es nötig sich auf den Platz in den Vordergrund spielen zu wollen.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zitat von chaotix;96134

    Dein Vergleich hinkt - aber mächtig !


    Richtig, aber er verdeutlicht es doch perfekt.
    Es ist einfach ein Vergehen, ob es angeklagt und bestraft wird ist eine andere Sache.


    Zitat von chaotix;96134


    dann werde ich das in vergleichbaren Situationen auch nicht tun.


    das ist ja auch okay.


    Aber halt einfach nicht die richtige Antwort auf eine Regelfrage.

  • Zitat von gebi;96131

    Ich denke, den Spielern ist theoretisch klar, dass eine Behandlung nur ausserhalb des Spielfeldes stattfinden kann - vor allem wenn das Spiel nicht unterbrochen ist.


    Eben. Der Spieler hatte einen "Pferdekuss" abbekommen und sich (stehend) an der Seitenlinie mit etwas Eiswasser behandeln lassen. Da der Spieler *wußte*, dass er sich nach Verlassen [1] anmelden müsste und blieb deswegen auf dem Feld. Äquivalent zum kurzen "Trinkstopp" an der Seitenlinie, der mW [2] nicht strafbar ist. Das Spiel lief und in der nächsten Unterbrechung gabs den Karton.


    Ich habe dem Kollektiv gesagt, daß ein "proaktives" Eingreifen des SRA in Form einer Anmerkung "Behandeln Sie den Spieler bitte außerhalb des Feldes und melden sich vor Wiedereintritt an" alle Irritationen (die GK war die erste in einem bis dahin sehr fairen Spiel) vermeiden hätte. Alternativ hätte der SR (der die Szene rechtzeitig wahrnahm) kurz entsprechend rausrufen können. Zumindest wäre dann die GK moralisch "berechtigter" gewesen.


    Das haben die Brüder nun aber nicht gemacht und ich [3] steh jetzt vor der Frage ob die GK (wenngleich der Situationsverlauf/Zeitpunkt/Vergabe etc. unglücklich) wenigstens regeltechnisch richtig/vertretbar/korrekt war. Wo in den Regeln finde ich, dass die VW bei einer solchen "Behandlung" *auf* dem Feld berechtigt ist? Es geht mir auch nicht darum ob und wie man das "eigentlich" oder wie ein Herr Dr. Fleischer das regelt, mich interessiert die rein regeltechnische Lösung.


    lg,
    Klaus


    [1] Setzen wir das (ggf. stillschweigende) Einverständnis des SR mal voraus und sparen uns so die Diskussion um Gelb/Gelb-Rot.


    [2] Nicht-Eingreifen ins unmittelbare Spielgeschehen und die Verwendung zugelassener Trinkgefäße mal vorausgesetzt


    [3] Ja, ich war als Beobachter vor Ort und ja, ich bin mir bei dieser Regelauslegungssache unsicher, weswegen ich hier die "Hosen runterlasse" :)

  • Zitat von tarzun;96141


    ...... Es geht mir auch nicht darum ob und wie man das "eigentlich" oder wie ein Herr Dr. Fleischer das regelt, mich interessiert die rein regeltechnische Lösung.


    ...


    Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass wenn diese Herren das ungestraft durchgehen lassen - es im Regelwerk wohl offensichtlich nicht vorgesehen ist.


    Sonst wären die BL-SR die ersten die hier Karten verteilen.

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  • Meiner Meinung nach ist die Verwarnung regelgerecht.


    Begründung:


    In den "Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter" als Anhang zur Regel 5 "Der Schiedsrichter" finden sich unter dem Punkt "Verletzte Spieler" unter anderem folgende Anweisungen:


    - Das Spiel kann ohne Unterbrechung weiterlaufen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn ein Spieler seiner Ansicht nach nur leicht verletzt ist.


    - Die Behandlung eines verletzten Spielers auf dem Spielfeld ist nicht erlaubt.


    - Wenn sich der Ball im Spiel befindet, darf der Spieler nach der Behandlung nur über die Seitenlinie auf das Feld zurückkehren. Wenn der Ball nicht im Spiel ist, ist dies auch an den Torlinien erlaubt.


    - In beiden Fällen darf der Spieler jedoch erst nach einem Zeichen des Schiedsrichters auf das Spielfeld zurückkehren.



    Durch die (verbotene) Behandlung auf dem Spielfeld möchte der Spieler sich die Möglichkeit offen halten, auch ohne Zeichen des SR in das Spiel eingreifen zu können. Er versucht also, sich unter Umgehung der bestehenden Regel einen Vorteil zu verschaffen. Dies kann man durchaus als Unsportlichkeit werten und entsprechend bestrafen.

  • Zitat von tarzun;96141

    Das haben die Brüder nun aber nicht gemacht und ich [3] steh jetzt vor der Frage ob die GK (wenngleich der Situationsverlauf/Zeitpunkt/Vergabe etc. unglücklich) wenigstens regeltechnisch richtig/vertretbar/korrekt war. Wo in den Regeln finde ich, dass die VW bei einer solchen "Behandlung" *auf* dem Feld berechtigt ist?


    Eine Behandlung muss, wie bereits beschrieben, stets außerhalb des Spielfeldes stattfinden. Durch die Missachtung dieses Gebotes verschafft sich der Spieler in einer unsportlichen Art und Weise einen Vorteil oder versucht dies zumindest, da er die "Wartezeit" zwischen dem Ende der Behandlung und der Erlaubnis zum Wiedereintritt in das Spiel "sparen" will. Und genau diese Unsportlichkeit ist mit einer Verwarnung zu ahnden.



    Tante Edit sagt: A_Kappi war schneller bei tippen und klicken.

  • chaotix. Regeltechnisch muss sich auch ein verletzter Spieler zur Behandlung abmelden. Ein Spieler der unerlaubt runter geht, nen Schluck aus der Pulle nimmt und ebenso unerlaubt wieder ins Spiel kommt muss regeltechnisch Gelb und dann Gelb-Rot sehen. In real kriegt kein Spieler deswegen den Platzverweis.


    Regeltechnisch müssen sich auch die TW-Trikots untereinander und von den SR-Klamotten unterscheiden (man also 5 verschiedene Farben aufm Feld haben). Es macht auch bloß keiner, auch nicht in der BL, selbst der Seeadler sagt wohl "Anweisung gibts, wird aber nicht mehr soo beachtet".


    Nur interessiert das (mich :) ) hier nicht. Es geht *nicht* darum, wie man es letztlich auf dem Platz regelt. Mir gehts wirklich rein um die "Buchstaben des Gesetzes". Und da bin ich mir eben nicht sicher, denn die Regeln (grob überflogen) sprechen halt nur vom Verlassen/Betreten, aber nicht von so nem "Boxenstopp"...


    Edith: Zu langsam. Danke für A_Kappi und Manfred für die plausiblen Begründungen. Ein Trost für den SR, dern wenngleich unglücklich, wenigstens regelkonform gehandelt hat.

  • Ein Spieler, der offensichtlich verletzt das Spielfeld verletzt, handelt nicht unsportlich, im Gegenteil, man darf hier durchaus eine implizite Zustimmung des SR unterstellen, schließlich handelt es sich nicht um ein taktisches Manöver - spätestens wenn ein Spieler bewusstlos sein sollte, kann er nicht mehr fragen, aber deswegen dürfte er auch nicht verwarnt werden. Hat der SR keinen Grund anzunehmen, dass der Spieler sich verletzt hat, so tut der Spieler gut daran, sich abzumelden, sonst muss er eine Verwarnung bekommen.


    Ein Spieler, der den Platz ohne Abmeldung verlässt um zu trinken, verdient eigentlich eine Verwarnung wegen Dummheit, bekommt sie aber für das unerlaubte Verlassen des Feldes. Ist er dann doppelt dumm und kommt ohne Zustimmung wieder auf das Feld, wird er genügend Zeit haben um weiter zu trinken, da dann Gelb-Rot fällig ist.


    Wohlgemerkt, das ist alles rein regeltechnisch. Ob ich im praktischen Betrieb immer alles sehen muss, das ist eine andere Frage.



    Tante Edit meint: Irgendwie bin ich heute zu langsam und A_Kappi war schon wieder schneller ...

  • Zitat von Manfred;96154

    spätestens wenn ein Spieler bewusstlos sein sollte, kann er nicht mehr fragen


    naja, er wird dann aber auch Probleme beim Verlassen des Platzes haben...oder?

  • Hallo Zusammen,
    natürlich darf sich ein Spieler am Spielfeldrand kurz ohne Konsequenzen behandeln lassen. Wie lange, liegt im Ermessen des SR. Ansonsten gibt es vom SRA oder SR eine Anweisung an den Spieler, dass Spielfeld zu verlassen. Zu beachten ist allerdings, wenn das Spiel in Spielnähe kommt und der Spieler sich umdreht und einfach eingreift, dann gibt es einen idF und eine Verwarnung.
    Ich glaube wichtig ist für einige, dass für das Verlassen des Spielfeldes wegen Verletzung keine Verwarnung vergeben wird, weil die Zustimmung des SR in solchen Fällen nicht benötigt wird. Der SR kann nämlich nicht beurteilen ob jemand eine Verletzung hat oder nicht. Der Spieler muß sich nur wieder anmelden.


    Ich nehme jetzt einfach mal einen ähnlichen Fall. Wie würdet ihr hier entscheiden:


    Ein Torwart hat seine Handschuhe ausgezogen und läßt sich im laufenden Spiel (das Spiel läuft in der anderen Hälfte) an der Torauslinie seine Hand durch einen Betreuer behandeln. Er hat das Spielfeld nicht
    verlassen. Plötzlich kommt ein Weitschuß von der Mittellinie auf das Tor. Der Torwart dreht sich um und fängt ohne Handschuhe (die hält der Betreuer noch in der Hand) den Ball. Entscheidung ?

  • Erstmal willkommen.


    Zitat von machee;96197


    Ich glaube wichtig ist für einige, dass für das Verlassen des Spielfeldes wegen Verletzung keine Verwarnung vergeben wird, weil die Zustimmung des SR in solchen Fällen nicht benötigt wird.


    Das ist einfach nicht richtig.
    Jemand der ohne Zustimmung des SR den Platz verlässt ist regeltechnisch zu verwarnen. Hier geht es ausschliesslich um die Regeln, nicht um die wöchentliche Handhabung.

  • Ich zitiere mal die ÖFB Erläuterungen zur Regel 3 - Zahl der Spieler:


    Zitat

    10.5
    Ein Verlassen des Spielfeldes ohne vorherige Genehmigung ist nur gestattet:
    a)Bei einer klar ersichtlichen Verletzung.
    b)wenn es nur deshalb geschieht, um dem Schiedsrichter zu zeigen, dass ein in Abseitsposition geratener Angreifer nicht in das Spiel eingreifen will.
    c)um einen Freistoß, Abstoß, Eckstoß oder Einwurf durchzuführen.
    d)wenn es geschieht, um einen Gegner zu umspielen und um einen Ball, der die Spielfeldumgrenzung überschritten hat, zu holen.


    Das lass ich mal so stehen :p

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~



    "Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen." - Winston Churchill

  • Zitat von Collina;96211

    Erstmal willkommen.




    Das ist einfach nicht richtig.
    Jemand der ohne Zustimmung des SR den Platz verlässt ist regeltechnisch zu verwarnen. Hier geht es ausschliesslich um die Regeln, nicht um die wöchentliche Handhabung.


    Erstmal danke nach Österreich, genau so ist auch in Deutschland die Umsetzung. Zur weiteren Erklärung, mit dem Platz verlassen ist gemeint, dass der Spieler z.B. den Platz verläßt und nicht mehr mitspielen will oder andere Unsportlichkeiten begeht. Aus diesem Platz verlassen ist z.B. die gelbe Karte für das Besteigen von Zäunen beim Torjubel abgeleitet oder sonstige Aktionen außerhalb des Feldes.