Tore nicht gesichert - Spielausfall

  • Der SR pfiff das Spiel nicht an weil ihm die Tore nicht genug gesichert waren gegen Umfallen!
    Wird sicherlich noch ein Nachspiel insbesondere weil die beiden Mannschaften noch ein Freundschaftsspiel gegeneinander gemacht haben!
    Ausserdem sollen sich 2 Kollegen bereit erklärt haben das Spiel zu leiten!
    Was ich mir nicht vorstellen kann! Regelkunde wie immer 0 bei den zuständigen!


    http://www.sport-nord.de/SNforum/reading.php?id=20203&S=0&news_id=10748

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Hier der Link zu der ganzen Story:
    http://www.sport-nord.de/news/index.php?news_id=10748


    Die Problematik hatte ich diese Saison schon mehrfach, allerdings immer auf Kleinfeld. Ich pfeife notfalls ein Spiel ohne Linien, Fahnen und Tornetze, aber nicht mit Toren, die entgegen unseren Kleinfeld-Regeln nicht gegen Umstürzen gesichert sind, das ist ggf. lebensgefährlich. Mehrere Mannschaften (bei uns Spielen auch die Frauen auf Kleinfeld) haben die Tore erst auf mehrfache Aufforderung und nach einem Hinweis, dass sonst das Spiel ausfällt, die Tore verankert, so dass der Spielbeginn sich bis zu 20 Minuten verzögerte. Das musste ich natürlich im Spielbericht vermerken, was dann vom Staffelleiter mit Geldstrafen geahndet wurde. Den Vogel hat vor 1 Woche eine Mannschaft abgeschossen, bei der ich schon in der Hinrunde das Thema inkl. Geldstrafe hatte. Die kannten aus der Zeitung die SR-Ansetzung und hatten erneut die Tore nicht verankert: Wieder Spielbeginn 20 Minuten verspätet und wieder Eintrag im Spielbericht...

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Als ich noch selber Spieler war im Jugendbereich war ich einmal dabei, wo so ein Tor auf einen meiner Kollegen gefallen ist.


    Das war eine ganz schlimme Sache! Der Bursche hatte mit einem Schädelbasisbruch noch Glück und wir waren alle total geschockt und werden das nie mehr vergessen!


    Ich habe es aber in meiner Schirikarriere nie erlebt, dass der Verein die Tore nicht gesichert hat, wenn ich das beanstandete. Wenn man da ein bisschen an die Vernunft und die diesbezüglichen Vorschriften verweist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Klar steht die Sicherheit der Spieler an oberster Stelle!
    Es ist schwer, aus der Entfernung so etwas zu kommentieren, aber ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier jemand zu genau genommen hat.
    Spätestens als die Sicherung mit den Sandsäcken (wurde bei uns in der Halle bei den Kreismeisterschaften auch gemacht) erfolgte, kann man zwar nicht von Erdbebensicherheit, aber von genügender Standfestigkeit (der Kollege sollte sich mal an seinen Pysikunterricht mit dem Thema Drehmoment erinnern :D) ausgehen.

  • Sicherheit hat oberste Priorität - und daran gibt es kein Jota Abstrich.


    Im konkreten Fall sind die Aussagen derart widersprüchlich, dass eine Beurteilung schwerfällt: Der Verein sagt, der Schiedsrichter habe die Tore nach der Auflage der Sandsäcke nicht nochmals geprüft, der Schiedsrichter sagt das genaue Gegenteil. Leider war kein Forenteilnehmer vor Ort, so dass wir keine neutrale Stellungnahme haben. Da ich davon ausgehe, dass es hier ein sportgerichtliches Nachspiel geben wird, sollten wir das Ergebnis desselbigen abwarten.

  • Ich frage moch die ganze Zeit, kann der Schiedsrichter denn im Nachhinein dafür bestraft werden, wenn er auf die Sicherung nicht geachtet hat???

    Samstags Mittags, geht es los, ins Stadion zum Bökelberg.
    Im Auto ist die Stimmung groß und alle singen los!


    Ja wir schwören Stein und Bein
    auf die Elf vom Niederrhein,
    Borussia unser Dream-Team,
    denn Du bist unser Verein !

  • Die Frage ist absolut berechtigt.


    Es gab ja mal Fälle, wo das Tor gekippt und ein Jugendspieler verletzt wurde.
    Kennt jemand die Urteile ggü. Vereinen / Schiedsrichtern ??

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Zitat von Scania8;91238

    Ich frage moch die ganze Zeit, kann der Schiedsrichter denn im Nachhinein dafür bestraft werden, wenn er auf die Sicherung nicht geachtet hat???


    im Prinzip ja


    die Spiele finden unter Aufsicht des DFB, respektive der untergeordneten Landes- oder Kreisverbände statt.


    Für eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Platzaufbaus ist der SR zuständig - er wird damit zum Erfüllungsgehilfen des jeweiliges Verbandes. der das Spiel ausrichtet.


    Im Falle eines Schadens - würde Klage gegen den jeweiligen Landes- oder Kreisverband erhoben.


    Da diese eine Haftpflichtversicherung haben - übernehmen die Ansprüche - ohne Verhandlung, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.


    Ob die unterlassene Prüfung der Standsicherheit von Kleinfeldtoren nun fahrlässig - oder grob fahrlässig ist - muss man wiederum den Richtern überlassen.


    Im extremstem Fall - es kommt zu einem tödlichen Unfall - und das wäre nicht der erste, könnte es sogar passieren, dass gegen den platzbauenden Verein und den Schiedsrichter ein Verfahren wegen


    fahrlässiger Tötung durch Unterlassung


    eingeleitet wird.


    Der paltzbauende Verein hat es unterlassen die Tore zu sichen.
    Der Schiedsrichter hat es unterlassen, das Spiel in seinem Verantwortungsbereich zu verhindern.


    Inwieweit der Kreis oder der DFB dann einen Anwalt stellt - mag ich nicht zu beurteilen, kann mir aber vorstellen, dass bei grober Fahrlässigkeit man dann ziemlich im Regen stehen gelassen wird.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zitat von chaotix;91241

    im Prinzip ja


    Im extremstem Fall - es kommt zu einem tödlichen Unfall - und das wäre nicht der erste, könnte es sogar passieren, dass gegen den platzbauenden Verein und den Schiedsrichter ein Verfahren wegen



    Ich glaube, wenn es wirklich soweit kommen sollte wird dem SR das Urteil noch relativ egal sein! Immerhin ist er mehr oder weniger Schuld am Tod eines (vermutlich) Kindes!!! Wenn mir soetwas passieren sollte wüsste ich beim besten Willen nicht, ob ich weiterleben wöllte.
    Aber zum Glück überprüfe ich die Tore jedesmal! Aus einem ganz simplen Grund:


    Zitat von redrefer;91230

    Als ich noch selber Spieler war im Jugendbereich war ich einmal dabei, wo so ein Tor auf einen meiner Kollegen gefallen ist.


    Das war zum Glück nicht ich, ich kam damals unverletzt davon. Ich war früher TW... Mein Trainer und mein Vater sagten immer, ich stünde "zu weit draussen". Nun, eines schönen Tages fällt hinter mir das Tor um... ich zum glück ca einen halben Meter vor der Stelle gestanden an der die Querlatte eingeschlagen hat.
    Ich hab einmal als Jugendspieler einen auswärtigen Platzwart angeheissen, dass er doch bitte das Tor verankern solle, weil ich sonst nicht spielen werde. Erst nachdem mein Trainer und der SR auf ihn eingeredet haben hat der die Tore verankert.



    Das ist eine Arbeit von gerade mal 5 Minuten... sollen die mir den Hammer in die Hand drücken, dann mach ich das zur Not selbst -.-

  • Zitat von Scania8;91238

    Ich frage moch die ganze Zeit, kann der Schiedsrichter denn im Nachhinein dafür bestraft werden, wenn er auf die Sicherung nicht geachtet hat???


    Das hängt davon ab, welcher Erfolg eintritt. Kommt dabei ein Spieler deswegen zu Tode kann der von der Staatsanwaltsachaft wegen Fahrlässiger Tötung angeklagt werden.


    Wenn der Glück hat und der Spieler überlebt, bleibt es nur bei einer fahrlässigen Körperverletzung. Mit solchen Dingen ist nicht scherzen. Einfach unverschämt, was die Vereine von sich gegeben haben. Da wird der Staatsanwalt schon hart durchgreifen, wenn sowas geschieht. Das könnt ihr mir glauben.

  • Leute, Leute - habt ihr eigentlich einmal das Regelwerk gelesen? Da steht klar und deutlich, dass der Schiedsrichter für alle Geschehnisse im und rund um das Spiel nicht verantwortlich gemacht werden kann. Durch die Teilnahme am Spiel werden diese Regeln akzeptiert, d.h. zivilrechtlich braucht der Schiedsrichter nie etwas zu befürchten.


    Es ist durchaus zweifelhaft, ob die Fußballregeln auch die staatlichen Strafgesetze außer Kraft setzen können. Hier muss man aber zunächst einmal klar betonen, dass die Verantwortung für den Platzaufbau eindeutig beim Platzverein liegt, der Schuldumfang des Schiedsrichters also immer gering, da nachrangig ist. Hinzu kommt die Zumutbarkeit, was in Anbetracht der vielen verschiedenen Tormodelle durchaus zu beachten ist: Es gibt Modelle, die aufgrund ihrer Konstruktion explizit einer besonderen Befestigung bedürfen, während andere Modelle so konzipiert sind, dass eine weitere Befestigung nicht erforderlich ist. Es ist dem Schiedsrichter nicht zuzumuten, sich von jedem Tortyp die zugehörige Montageanleitung zeigen zu lassen. Mit einer rein optischen Sichtprüfung, ob das Tor befestigt ist, hat der Schiedsrichter seiner Pflicht auf jeden Fall genüge getan, er muss dafür nicht einmal am Tor rütteln. Lediglich wenn er das Tor gar nicht betrachtet haben sollte UND er Grund zu der Annahme hätte haben müssen, dass vorgeschriebene Sicherungen nicht angebracht sind, kommt überhaupt eine strafrechtliche Schuld des SR in Betracht. Also bitte keine falsche Panik.


    Der gravierendste Punkt ist sicher die moralische Konponente, da jeder ein solches Ereignis verarbeiten muss - aber das entzieht sich der rechtlichen Beurteilung.

  • Zu Ansgar:
    Das Urteil damals lautete auf 4.000 DM Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung,(der damailige Bundestrainer Hans-Hubert Vogts hat sich sogar öffentlich über das juristisch einwandfrei urteil aufgeregt) nur war der Sachverhalt ein ganz anderer, die Kinder turnten nämlich an dem Tor ohne Aufsicht herum.
    Zu Manfred: ich kann dir da nur zustimmen und gehe mal davon aus, wenn die zivilrechtliche Seite gesichert ist, ist es auch die strafrechtliche, denn meistens ist es ja so, dass zivilrechtlich auch da noch etwas zu holen ist, wo strafrechtlich auch noch nicht eingeschritten wird.

  • Zitat von gebi;91256

    .....
    Zu Manfred: ich kann dir da nur zustimmen und gehe mal davon aus, wenn die zivilrechtliche Seite gesichert ist, ist es auch die strafrechtliche, denn meistens ist es ja so, dass zivilrechtlich auch da noch etwas zu holen ist, wo strafrechtlich auch noch nicht eingeschritten wird.


    Ihr könnt Euch sicher sein, dass wenn ein Versicherer für einen Unfall Schmerzengeld, etvtl. Renten und dauernde Leistungen löhnen muss,
    dass die alles versuchen werden jede Person mit ins Boot zu nehmen, von dem sie auch nur annährend was wieder kriegen könnten.


    Ob die sich ggf. mit der Versicherung des Kreises außergerichtlich einigen - steht auf einem anderen Blatt.


    Ich bezweifle auch, dass ein Staatsanwalt den Schiedsrichter außen vor läßt, nur weil er sich ja den Platzwart - und/oder Vereinsverantwortlichen vorknöpft.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zitat von chaotix;91262

    Ich bezweifle auch, dass ein Staatsanwalt den Schiedsrichter außen vor läßt, nur weil er sich ja den Platzwart - und/oder Vereinsverantwortlichen vorknöpft.


    Wobei Du verkennst, dass der Platzwart der eigentliche Täter ist, durch dessen Handlung es zu dem Unfall kommt. Der Schiedsrichter handelt ja allenfalls durch Unterlassung, so dass im Regelfall ein Verfahren - so es überhaupt eröffnet wird - ohne Ergebnis oder wegen geringer Schuld eingestellt werden wird. Zivilrechtlich ist der Schiedsrichter durch die Fußballregeln immer aus dem Schneider.


    Die eigentlich problematische Komponente bleibt aber der Umstand, dass jeder Betroffene mit dem Umstand leben muss, dass durch sein Verhalten ein solches Geschehen womöglich begünstigt oder sogar erst möglich geworden ist - dagegen hilft weder Straf- noch Zivilrecht.

  • Aber laut den Regelanweisungen muss der SR sich vergewissern, dass die Tore vor das Einstürzen gesichert ist. Er allein hat die Machtbefugnis dazu das Spiel durchführen zu lassen oder es eben wegen mangelnder Sicherung bleiben zu lassen.


    Diese Machtbefugnis unterliegt bei Meisterschaftsspielen nicht bei dem Platzverein.


    Da der SR es unbedingt zu prüfen hat, kann man von dieser Anordnung von einer Sorgfaltspflicht sprechen. Und wenn er dieser Sorgfaltspflicht nicht nachgeht und es zu einem Unfall kommt, dann hat der SR schlichtweg fahrlässig gehandelt. Denn sein Sorgfaltspflichtverletzung wäre demnach ursächlich für den Tod/Körperverletzung eines anderen Menschen.


    Daher müsste er in jedem Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

  • Gut das du es ansprichst, fussirichter.


    Denn wir sind solange nicht haftbar, solange wir unsere Entscheidungen auch im Einklang der Regeln bringen. Und dass tun wir nicht, wenn wir eine Anweisung nicht befolgen. So auch, wenn wir nicht das Spielfeld und die Tore kontrollieren.

  • Finde die Reaktion des Vereins wirklich unverschämt. :rote_karte:! Wie kann man denken, man kann etwas mit einer Fußballmannschaft zu tun haben, wenn man nicht mal diese Regel kennt? Auch wenn es dann etwas scheiße rüberkommt, wenn man sich im Vereinsheim ein Fußballspiel ansieht - der Schiedsrichter hat vollkommen richtig entschieden. Und das einzige Arrogante ist das Auftreten des Vereins.

  • Zitat von Daniel;91321

    Gut das du es ansprichst, fussirichter.


    Denn wir sind solange nicht haftbar, solange wir unsere Entscheidungen auch im Einklang der Regeln bringen. Und dass tun wir nicht, wenn wir eine Anweisung nicht befolgen. So auch, wenn wir nicht das Spielfeld und die Tore kontrollieren.


    Aber wenn der Schiedsrichter eine Kontrolle durchführt, keine Gefahr erkennt und dann dennoch etwas passiert dann ist dem SR mit Sicherheit keine Schuld vorzuwerfen von rechtlicher Seite. Und da keine genauen Vorgaben über Art und Vorgehensweise der Platzkontrolle existieren ist der Schiedsrichter nur dann nicht aus dem Schneider, wenn er offen zugibt gar keine Kontrolle durchgeführt zu haben oder glaubwürdige Zeugenaussagen ihm genau diese bewusste Fahrlässigkeit unterstellen. Und wer beobachtet schon den Schiedsrichter in der gesamten Zeit vor dem Spiel ununterbrochen und merkt sich auch noch, was in dieser Zeit alles passiert?

    Spieler nach Schlusspfiff: "Danke Schiri, fast hätte ich gesagt "Gut gepfiffen!", aber jetzt haben wir doch noch verloren." :confused:

  • Zitat von Regel 5

    Entscheidungen des
    International Football Association Board


    1. Ein Schiedsrichter (oder, wo ebenfalls aufgeboten, ein Schiedsrichter-Assistent oder Vierter Offizieller) kann für eine von einem Spieler, Offiziellen oder Zuschauer erlittene Verletzung, [...], der/die aufgrund eines im Einklang mit den Spielregeln oder dem normalen Vorgehen bei der Leitung und Kontrolle eines Spiels getroffenen Entscheids entstanden ist oder entstanden sein kann, nicht haftbar gemacht werden.


    Dies kann die Entscheidung einschließen, [...] ob die auf dem Feld während des Spiels benutzten Ausrüstungsgegenstände oder der Ball spieltauglich sind[...]


    Der SR kann nicht haftbar gemacht werden. Er ist Kein Sicherheitsbeauftragter oder sonst was.

    Daran sind nur die Schiedsrichter Schuld, da bin ich ganz selbstkritisch.
    (Markus Osthoff)

  • Nochmal, solange der Schiedsrichter eine Entscheidung fällt, die in Einklang der Regeln steht, ist er nicht haftbar. Ein Spiel anzupfeifen, ohne vorher das Spielfeld und die Tore zu kontrollieren ist nicht in Einklang der Regeln, denn:

    Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist.

    Da kann es schon passieren, dass der SR dann gerade stehen muss. Wenn kontrolliert wird, haben wir ja eine Entscheidung in Einklang der Regeln getroffen.