Teure Tätlichkeit gegen einen SR-Kameraden
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Gutes Urteil!
Dies rechtfertigt und entschuldigt keinesfalls eine Beleidigung und eine Tätlichkeit gegen den SR, aber wie kann man nach dem Spiel im Kabinengang noch zücken...??? -
Die Rote Karte ist rein regeltechnisch nach Verlassen des Spielfeldes nicht mehr möglich, denn die Strafgewalt des Schiedsrichters endet mit Verlassen des Platzes.
Ich würde mir auch zwei Mal überlegen, ob ich so'nem Spieler noch ne Rote Karte unter die Nase halte, wenn der schon so drauf ist. Da geht meine Verletzungsfreiheit vor. Der Spieler bekommt den Sonderbericht und die dazu passende Strafe. Wobei natürlich 1000€ Schmerzensgeld für ne blutige Lippe schon relativ lukrativ sind...
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Mein Vater meint auch immer, ich solle mich mal schlagen lassen, weil sich das Schmerzensgeld rentieren würde (Ist natürlich nur ein Spaß von ihm!!!)
Das im Kabinengang keine Karte mehr gezeigt werden darf, ist ja bekannt - eventuell ist es aber auch nur ein Teil der Berichterstattung, also eine "Verschönerung" für die Zeitung...
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Alles in einem ein gutes Urteil wobei ich dann die Ausrede er hatte private Probleme einfach nicht mehr hören kann!
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Eigentlich sollte der Spieler dankbar sein für die rote Karte, so wird er ein paar Wochen nicht vor die Entscheidung gestellt, ob er zum Fußball geht oder bei seiner Frau bleibt. Das kann der Beziehung nur gut tun.
Vielleicht befand sich der Spieler ja gerade auf dem Weg zur Kabine und die ganze Sache spielte sich kurz vor Verlassen des Feldes ab. Die Zeitung hat dann möglicherweise der Einfachheit halber das Geschehen in den Kabinengang verlegt.
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Endlich mal ein gutes Urteil, so sollte immer vorgegangen werden. Soetwas darf einfach nicht passieren, egal wo der Schiedsrichter ihm die gezeigt hat.