Tor nach eindribbeln

  • Könnt Ihr mir weiterhelfen?


    Bei einem Hallenturnier dribbelt der Spieler ein und schießt ein Tor ohne, dass ein zweiter Spieler den Ball berührt.
    Der Schiri (in diesem Fall ein Betreuer) kennt die Regel nicht und gibt das Tor. Von der Turnierleitung kommen auch keine Einwände. Das Spiel geht weiter und die Mannschaft verliert 0:1.


    Nach dem Spiel reklamiert die unterlegene Mannschaft unter Vorlage der Hallenrichtlinien.


    Wie sollte entschieden werden?
    Wiederholung wg. Regelverstoß (meine Meinung)
    Turnierleitung berief sich auf Tatsachenentscheidung des Schiris.


    Bin auf die Antwort gespannt.


    Jens

    Schiri zeigt gelb und sagt: "Ich verwarne Ihnen!"
    Willi: "Ich danke Sie!"
    Schiri zeigt rot.


    Zitat: Willi 'Ente' Lippens am 02.05.65 zu Schiedsrichter Udo Zuchantke im Spiel Rot-Weiss-Essen gegen Westfalia Herne

  • Hallo.


    @ kimsp: Statt den Ball einzurollen, spielt ein Spieler den Ball mit dem Fuß ein. Um ein korrektes Tor zu erzielen, muß er zuvor eigentlich von einem anderen Spieler berührt worden sein (simultan zum Einwurf, der ja auch nicht zum Tor verwandelt werden kann).



    Grundsätzlich gebe ich Dir aber recht, es ist ein Regelverstoß. Da in diesem Falle die Turnierleitung die Entscheidungsgewalt über den Einspruch hat und das Tor anerkennt, steht diese Entscheidung. Ob diese, wie man so schön sagt, im Sinne des Sports ist, ist eine andere Frage. Hatte das umstrittene Tor eigentlich Auswirkungen auf den Ausgang des Turniers?

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • @ jambala


    Wenn es sich um ein Einladungsturnier handelt, bei dem festgelegt wurde, dass die Turnierleitung/Schiedsgericht das letzte Wort hat, ist das nachzuvollziehen.


    Es handelt sich hierbei aber um eine BFV-Hallenrunde. Die Hallenrichtlinien beinhalten aber nicht, dass die Turnierleitung berechtigt ist, sich über geltende Regeln hinwegzusetzen, sondern nur zuständig ist für die Spielberichte, die Zeitnahme und die Unterstützung des Schiris beim Siebenmeterschießen. Vielmehr ist aber explizit in den Hallenrichtlinien festgelegt, dass nach geltenden Regeln gespielt werden muß.


    Also doch Regelverstoß - Ergo Wiederholung???


    Wäre das Tor nicht anerkannt worden, wäre die andere Mannschaft zweiter statt dritter geworden.


    Jens

    Schiri zeigt gelb und sagt: "Ich verwarne Ihnen!"
    Willi: "Ich danke Sie!"
    Schiri zeigt rot.


    Zitat: Willi 'Ente' Lippens am 02.05.65 zu Schiedsrichter Udo Zuchantke im Spiel Rot-Weiss-Essen gegen Westfalia Herne

  • In Eurer Hallenordnung ist aber auch die Möglichkeit eines Schiedsgerichtes vorgesehen;


    Bei Turnieren kann für die Entscheidung von Streitfragen ein Schiedsgericht gebildet werden, dem 3 Personen angehören sollten.


    Wenn die Turnierleitung eben diese Funktion mit übernimmt (was eigentlich in den Turnierbestimmungen für dieses Turnier festgehalten sein müsste), ist sie sehr wohl zu solch einer Entscheidung berechtigt. Worauf sich dann die Entscheidung stützt - das ist wieder eine Frage, die von den Entscheidungsträgern zu beantworten ist. Nur frage ich mich, weshalb die Mannschaftsvertreter nicht sofort gehandelt haben und eine Fortsetzung des Spieles versucht haben, zu verhindern.


    Einen ähnlichen Fall hatten wir bei einem Hallenturnier im Dezember, bei dem beim Entscheidungsschießen zum Einzug ins Finale ein Regelverstoß begangen wurde (TW hat nciht geschossen, obwohl es mehr als fünf Schüsse je Mannschaft gab) und die Turnierleitung hat die Entscheidung auch nciht umgestoßen. Das sind leider Vorgänge, mit denen man leben muß, die aber mit der Tätigkeit als SR nur am Rande zu tun und auf die wir erfahrungsgemäß nur wenig Einfluß haben.


    Noch einmal: Aus meiner Sicht ist es, wenn es so war, ein Regelverstoß. Und da wäre, wenn der Turnierplan eine volle Austragung eines Wiederholungsspieles nicht zulässt, ein 7m-Schießen zur Ermittlung des Siegers die gerechtere Lösung gewesen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • In Berlin hat der mit der Durchführung der Hallenrunde beauftragte Verein keine Möglichkeiten einzugreifen!


    Vielmehr muss der benachteiligte Verein unter Einhaltung der in der Spielordnung vorgegebenen Frist einen Einspruch gegen die Wertung einlegen.


    Hier ist der benachteiligte Verein in der Pflicht einer "Beweisführung" wegen eines Regelverstoßes durch den Schiedsrichter.


    Sollte der Fall dann vor dem Sportgericht verhandelt werden, werden entsprechend Zeugen gehöhrt (durchführender Verein, Spielgegener, SR), wonach dann das Sportgericht feststellt, ob es sich um einen Regelverstoß oder eine Tatsachenentscheidung handelt!

  • Also, ganz ehrlich: Ihr macht Euch in Berlin viele Probleme selbst.


    Bin ich froh, daß bei uns solche Fälle klar geregelt sind, weil bei jedem Turnier, speziell auch im Jugendbereich, ein Vertreter des Verbandes (zumeist einer der Klassenleiter) anwesend ist, der in Streitfällen eine Entscheidung vor Ort fällt.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat von uli;86911

    In Berlin hat der mit der Durchführung der Hallenrunde beauftragte Verein keine Möglichkeiten einzugreifen!


    ....


    Uli hier irrst Du !


    Bei der BFV-Hallenrunde stellt der vom Verband mit der Ausrichtung beauftragte Verein das Kampfgericht. (Schei... Name)


    Das Kampfgericht hat nach den Hallenrichtlinien den Schiedsrichter zu unterstützen, Zeitstrafen zu überwachen, etc. etc.


    Hierzu gehört - und ich habe selbst als Kampfrichter - des beauftragten Vereins bereits 2 mal einen angesetzten Jungschiedsrichter daran gehindert einen Regelverstoß zu begehen.


    Dazu ist das Kampfgericht nicht nur berechtigt - sondern sogar verpflichtet.


    Entscheidend hierbei ist, dass noch keine Spielfortsetzung stattgefunden hat, welches ggf. durch unterbrechen der Uhr (Zeitnahme) zu verhindern ist. (Solange die Uhr nicht läuft - kann der SR das Spiel auch garnicht fortsetzen, da kann er pfeifen so viel und so oft er will)
    Der Schiedsrichter ist auf seinen Regelverstoß aufmerksam zu machen - und das Spiel regelkonform fortzusetzen.


    .... schon aus diesem einfachen Grunde sollte jedes Kampfgericht die Hallenrichtlinien und die ergänzenden Verwaltungsanordnungen - aber auch die Regeln des NOFV und des DFB dabei haben.


    Zum vorliegenden Fall:
    Handelt es sich um ein Einladungsturnier - shit happens.


    Handelt es sich um eine BFV - Hallenrunde, womöglich mir weiteren Qualifikationen zur BFV-Endrunde/NOFV-Endrunde bleibt nur der Gang vors Sportgericht - aber bei diesen vorentscheidenen Turnieren dürfte wohl kaum ein Betreuer die Chance haben zu pfeifen, denn diese Turniere werden i.d.R. von Mitgliedern des JLK gepfiffen - und die kommen immer (fast immer, wenn nicht sorgen die selbst für Ersatz)


    p.s. hab Dich in Rudow winken sehen - Du solltest mal was gegen den Winterspeck tun :D

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zitat von chaotix;86915

    Handelt es sich um eine BFV - Hallenrunde, womöglich mir weiteren Qualifikationen zur BFV-Endrunde/NOFV-Endrunde bleibt nur der Gang vors Sportgericht - aber bei diesen vorentscheidenen Turnieren dürfte wohl kaum ein Betreuer die Chance haben zu pfeifen, denn diese Turniere werden i.d.R. von Mitgliedern des JLK gepfiffen - und die kommen immer (fast immer, wenn nicht sorgen die selbst für Ersatz)


    Es handelt sich um ein vom BFV angesetztes Turnier im 2. E-Juniorenbereich.
    Keine Schiedsrichter, alle Spiele werden von Trainern/Betreuern gepfiffen.
    Eine Mannschaft wird vom BFV als Organisator bestimmt und stellt die Turnierleitung. In der Regel ist das ein Betreuer oder Elternteil, der lediglich die Zeit nimmt und keine besondere Regelkunde besitzt.
    Bei besagtem Turnier war es so, dass außer dem benachteiligen Trainer keiner reklamiert hat, der SR das Tor anerkannt hat und das Spiel weiterging.
    Erst nach dem Spiel konnte der benachteiligte Trainer unter Vorlage der Hallenrichtlinen belegen, dass das Tor irregulär war, was alle dann auch eingesehen haben. Da aber mittlerweile weitere Spiele stattgefunden haben, wurde der Einspruch mit der Begründung einer Tatsachenentscheidung des SR abgelehnt.


    Meiner Meinung nach ein Regelverstoß und das Spiel hätte im Anschluß des Turnieres wiederholt werden müssen.


    Es wird keinen Einspruch beim Verband geben, das ist Quatsch.
    Es ging lediglich um die richtige Vorgehensweise. Ist das eine Tatsachenentscheidung oder ein Regelverstoß? Wäre ein Wiederholungsspiel im Anschluß an die regulären Spiele nicht dir richtige Entscheidung gewesen.


    Gruß
    Jens

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    Zitat: Willi 'Ente' Lippens am 02.05.65 zu Schiedsrichter Udo Zuchantke im Spiel Rot-Weiss-Essen gegen Westfalia Herne

  • Wenn der SR den tatsächlichen Verlauf des Geschehens wahrgenommen hat, handelt es sich klar um einen Regelverstoß. Wenn er angibt, er habe wahrgenommen, dass noch ein anderer Spieler den Ball berührt habe oder er habe nicht wahrgenommen, dass der Torschütze zuvor eingedribbelt hatte, handelt es sich um eine Tatsachenentscheidung.
    Bei meinem Ex-Verein gab es vorletztes Wochenende ein C-Junioren-Hallenturnier, da gab es auch einen klar irregulären Siegtreffer, da hat der (geprüfte!) SR sich hinterher herausgeredet: "Das habe ich nicht gesehen!"
    War offensichtlich unwahr, aber nicht zu widerlegen, d.h. Tatsachenentscheidung.


    Im angefragten Fall wäre mein Lösungsansatz gewesen, dass das Kampfgericht entscheidet, dass das Spiel mit 0:0 gewertet wird. Eine Spielwiederholung bei einem Hallenturnier erscheint mir eher unrealistisch.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von almiko;86919


    Im angefragten Fall wäre mein Lösungsansatz gewesen, dass das Kampfgericht entscheidet, dass das Spiel mit 0:0 gewertet wird. Eine Spielwiederholung bei einem Hallenturnier erscheint mir eher unrealistisch.


    Eine Spielwiederholung wäre kein Problem gewesen, da jeder gegen jeden spielt und es keine Entscheidungsspiele gibt. Spieldauer 12min. Da wäre zeitlich locker drin gewesen ein Spiel anzuhängen.


    Es gibt bei der BFV-Hallenrunde kein Schiedsgericht. Es gibt lediglich eine Turnierleitung, deren Aufgaben in den Hallenrichtlinien klar definiert sind. Entscheidungen zu fällen gehört nicht dazu. Vielmehr ist in den Hallenrichtlinien auch festgelegt, dass man nach den Regeln des DFB, NOFV und des BFV zu spielen hat.
    Folglich kann die Turnierleitung doch nicht nach eigenem Ermessen die Regeln aufheben und das Spiel mal eben 0:0 werten.


    Zumindest sind wir uns einig, dass es keine Tatsachenentscheidung ist.


    Jens

    Schiri zeigt gelb und sagt: "Ich verwarne Ihnen!"
    Willi: "Ich danke Sie!"
    Schiri zeigt rot.


    Zitat: Willi 'Ente' Lippens am 02.05.65 zu Schiedsrichter Udo Zuchantke im Spiel Rot-Weiss-Essen gegen Westfalia Herne

  • So, nun habe ich mal in die Berliner Hallenrichtlinien geschaut. Dort steht:

    Zitat

    Bei Turnieren kann für die Entscheidung von Streitfragen ein Schiedsgericht gebildet werden, dem 3 Personen angehören sollten.


    Im o.g. Fall war die Anerkennung des Tores und dementsprechend die Spielwertung eine Streitfrage, die von einem Schiedsgericht sofort hätte entschieden werden können. Wenn es kein Schiedsgericht gab, ist das ein organisatorisches Problem, dass sich - wie man sieht - in der Praxis rächen kann.
    Bei uns ist es so, dass es sowohl bei Vereinshallenturnieren als auch bei offiziellen Hallenmeisterschaften eine Turnierleitung gibt, die gleichzeitig als Schiedsgericht fungiert. Beim letzten Vereinshallenturnier, bei dem ich gepfiffen habe (C-Junioren), wurde z.B. ein Spiel nachträglich von der Turnierleitung (=Schiedsgericht) mit 0:3 gewertet, nachdem sich während des weiteren Turnierverlaufs herausgestellt hatte, dass die in dem Spiel siegreiche Mannschaft einen B-Junioren-Spieler eingesetzt hatte.
    Analog dazu sehe ich es als zulässig an, wenn das o.g. Spiel mit 0:0 gewertet worde wäre.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von BSC-Socceroos;86917

    ......
    Erst nach dem Spiel konnte der benachteiligte Trainer unter Vorlage der Hallenrichtlinen belegen, dass das Tor irregulär war, was alle dann auch eingesehen haben. .....


    Da war ja dann wenigstens einer in der Halle, der Ahnung hatte - und sogar richtig ausgerüstet war :top:


    Nun gut, es ist in dem Fall ärgerlich - für die Kinder.


    Wie Almiko schon schreibt, gibt es nur 2 Möglichkeiten.


    SR ist der Meinung es hätte ein weiterer Spieler den Ball berührt = Tatsachenentscheidung
    SR hat eine weitere Berührung bewußt nicht wahrgenommen = Regelverstoß.


    Wenn die Turnierleitung letzteres vom SR bestätigt bekommt, kann die Entscheidung nur lauten - Spielwiederholung am Ende des Turniers, sofern die Zeit dazu da ist. Eine Wertung, als ob es da Tor nicht gegeben hätte - wäre zwar auch "gerecht" - aber rechtlich nicht abgesichert.


    Ich hätte dann auf den Turnierlisten das entsprechende Spiel mit einem Sternchen versehen, Punkte und Tore nicht in die Tabelle mit eingerechnet, den Sachverhalt geschildert - dann hätte der Staffelleiter den Bonbon an der Backe.


    Weil es aber bei der 2.E-Jugend keine weiterführende Auswirkungen hat (Berliner Meisterschaft, etc.), sondern es lediglich um einen Staffelsieg geht -
    wird das auch nicht vorm Sportgericht landen.


    ... nicht umsonst heißt dieses ja auch im allgemeinen Beschäftigungrunde, damit die Kinder im Winter nicht einrosten.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • eigentlich klare Sache. Einwurf ist und bleibt ein Einwurf, egal ob als "Wurf", "Schuss" etc. d.h., dass daraus kein direktes Tor erzielt werden kann. Es MUSS also min. ein weiterer Spieler den Ball zuvor berührt haben. Anderenfalls gibt es einen Abstoß. Reden wir von dribbeln, also dass er einfach losläuft von außen und auf das Tor zugeht ist beim 2. Kontakt abzupfeifen (doppeltes Spiel) und das Spiel mit idR (in der Halle sowieso) für die gegnerische Mannschaft fortzusetzen. Eine persönliche Strafe ist hierbei NICHT auszusprechen.

  • Vorsicht, bitte keine überregionalen Verallgemeinerungen!
    Eindribbeln heißt zumindest bei uns, dass der ausführende Spieler den Ball so oft spielen darf, wie er will, er kann lediglich kein Tor erzielen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Alles klar, dann gibt es auch hier wieder Ausnahmen, wobei ich hier sagen muss, dass ich das nun wirklich mehr als schwachsinnig ansehe. Aber das ist ja auch nur meine Meinung, fördert sicherlich aber Geschwindigkeit des Spiels. ;)