Strafgewalt des SR´s nach Spielschluß in der Halle

  • Im Großfeld hat der SR noch nach dem Spiel die Möglichkeit, einem Spieler eine :rote_karte: zu geben, wenn dieser sich noch auf dem Platz befindet.


    Wie sieht es in der Halle aus ??


    Beispiel:
    Endspiel zwischen Mannschaft A und B
    Nach dem Abpfiff kommt es zur Siegerehrung,
    die Mannschaften A, B, C, D befinden sich ( mit voller Montur ) auf dem Platz.


    Nach der Siegerehrung begeht ein Spieler der Mannschaft A eine Tätlichkeit gegenüber einem Spieler der Mannschaft D, der sich dafür auch revanchiert.


    Welche Strafen können jetzt ausgesprochen werden, bzw.
    endet das Turnier mit der Siegerehrung / Verabschiedung durch Turnierleitung,bzw. mit Abpfiff oder hat der SR weiterhin die Strafgewalt, bis der letzte Spieler das Feld verlassen hat ??


    Wir hatten solch einen Fall bei einem unserer letzten Turnieren in der Halle.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Alles in die Spielberichte eintragen, und den Rest erledigen die Instanzen.

    Daran sind nur die Schiedsrichter Schuld, da bin ich ganz selbstkritisch.
    (Markus Osthoff)

  • Ich denke, wir waren uns in der Vergangenheit einig, dass die Strafgewalt des SR erst endet, wenn ER das Spielfeld verlassen hat, also prinzipiell auch noch besteht, wenn alle Spieler das Spielfeld verlassen haben.
    Während des Turniers würde ich sagen, z.B. wenn auf die Partie A-B die Partie C-D folgt und der SR nicht wechselt, dass die Strafgewalt des SR gegenüber den Spielern von A und B mit dem Anpfiff der Partie C-D endet.


    Im o.g. Fall würde ich als SR dem Spieler von A die :rote_karte: zeigen. Der Spieler von D war ja an der letzten Partie nicht beteiligt, also hat der SR ihm gegenüber keine Strafgewalt mehr. Nach der :rote_karte: würde ich den Vorfall und beide Spieler sofort der Turnierleitung melden, da es in den Hallenregeln unseres Kreises heißt: "Bei Feldverweisen (Rote Karte) entscheidet die Turnierleitung über die weitere Verfahrensweise." Da bei uns in die Turnierleitung wie ein "Sportgericht vor Ort" fungiert, d.h. alle Proteste und Einsprüche sofort bearbeitet, aber auch über eine zusätzliche Abgabe an das Sportgericht entscheidet, gehe ich davon aus, dass es auch der Turnierleitung obliegt, zu entscheiden, ob hier eine Meldung und Sonderberichte an den Spielausschuss erfolgen sollen. Spielberichtsformulare gibt es bei uns bei Hallenturnieren nicht.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Diese Einschätzung teile ich nicht ganz. Spätestens mit dem Anpfiff des folgenden Spieles sehe ich die Strafgewalt des SR für das vorhergehende Spiel als beendet an - es macht sonst auch keinen Sinn, rein theoretisch könnten sonst noch Stunden später persönliche Strafen ausgesprochen werden.

  • Für eine persönliche Strafe sehe ich auch keine Handhabe, aber ich würde dem Satz eines meiner "Ausbilder" folgen: "Melden befreit!"
    Also bericht schreiben und ab an den Spielleiter, der Rest ist dann nicht mehr meine Sache.

  • Bei uns im Kreis können persönliche Strafen solange ausgesprochen werden, bis die Spieler (und natürlich der SR) nach Beendigung des Spieles das Spielfeld verlassen haben. Muss die Mannschaft im Anschluss gleich wieder spielen, endet die Strafgewalt des SR mit Anpfiff des folgenden Spieles.
    Für Tätlichkeiten nach dem Turnier, bspw. Siegerehrung, kann keine persönliche Strafe mehr ausgesprochen werden, hier bleiben nur Sonderbericht und/oder Turnierleitung.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Also n. m. Meinung, selbst wenn ich den Spielern die :rote_karte: nicht mehr zeigen kann (was ich in dem Fall auch nicht getan hätte), würde ich die Spielerpässe einziehen einen Bericht verfassen u. an die zuständige Person weiterleiten, denn dieser soll dann entscheiden ob er dann was macht oder ob die Pässe gleich wieder zurückgehen, nicht mehr mein problem.

  • Das Zeigen der :rote_karte: würde ich auch nur zur Sicherheit vornehmen, da man uns beigebracht hat, im Zweifelsfall lieber die :rote_karte: zu zeigen, anstatt nur einen Sonderbericht zu schreiben. Andernfalls bestünde das Restrisiko, dass das Sportgericht unterstellt, Strafgewalt des SR wäre noch gegeben gewesen, :rote_karte: wurde aber versäumt, so dass es einen Freispruch wegen SR-Fehlers (Zeigen der :rote_karte: versäumt) geben könnte.
    Pässe werden bei uns bei Feldverweisen nicht eingezogen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich würde es vom Feld ableiten.
    Solange ich als SR auf dem Spielfeld bin, stehen die Spieler unter meiner Strafgewalt.
    Diese endet wenn der SR das Spielfeld verlässt und das tut er ja nach jedem Spiel. Siegerehrung etc. können m.E. nicht mehr dazugehören. Hier ist nur noch eine Meldung möglich.


    Im beschriebenen Fall würde ich keine pers. Strafe aussprechen, da die Siegerehrung nich mehr zum Spiel gehört und ich zwischen Spielende und Siegerehrung sicherlich das Feld verlassen habe.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !