Wechsel des verletzten TW vor Elfmeterschießen möglich?

  • Manfred, das sehe ich etwas anders.


    Der beim Schlußpfiff auf dem Platz befindliche TW gibt an, daß er verletzt ist. Gemäß unserer Anweisung darf ich ihn also nicht zwingen, am Schießen teilzunehmen.
    Das Auswechselkontingent ist noch nicht erschöpft, also darf ein TW-Wechsel vorgenommen werden.
    Da ein TW am Schießen teilnehmen muß und ein Wechsel des TW im Rahmen der Regel möglich ist, darf ich aus meiner Sicht den Wechsel vor dem Schießen nicht verweigern.


    Es geht in der von mir geschilderten Anweisung eben auch um die Tatsache, ob ich einen Spieler zur Teilnahme am Schießen in irgend einer Form zwingen kann oder nicht. Und dies wird verneint. Einen Positionstausch von einem Feldspieler gegen den verletzten TW kann ich ebenfalls nciht erzwingen. Bestehe ich aber darauf, daß er den ersten Schuß´abzuwarten hat, zwinge ich ihn zur Teilnahme - und habe damit im Endeffekt einen verbandsinternen Regelverstoß begangen, der zur Neuansetzung des Spieles führen kann.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Darf ich zitieren?

    Zitat

    Dieser Spieler muss nicht am Elfmeterschießen teilnehmen. Da das Elfmeterschießen noch nicht begonnen hat, kann sich die andere Mannschaft um einen Spieler reduzieren.


    Da steht eindeutig nur reduzieren, nicht auswechseln. Wenn eine Auswechslung möglich wäre, käme diese Bestimmung nur zur Anwendung, wenn die betroffene Mannschaft das Auswechselkontingent erschöpft hätte.


    Also noch einmal:
    Es geht in der verbandsinternen Anweisung nicht um eine Auswechslung!

  • Wir haben zwei unterschiedliche Aspekte im Blick. Du siehst den Schwerpunkt bei der Zulässigkeit des Wechsels.


    Ich sehe ihn dagegen biem Zwang zur Teilnahme. Und ich sehe es nun mal so, daß ich, wenn der Wechsel möglich ist, ich durch die Verweigerung des selben vor dem ersten Schuß den TW zur Teilnahme am Schießen zwinge. Wenn seine Mannschaft anfängt zu schießen, wird dieser Zwang nicht ins Gewicht fallen, da er ja nicht als erster schießen muß und mit seiner Verletzung dann im direkten Anschluß ja ausgewechselt werden darf, ohne daß diese Verletzung Einfluß auf den Verlauf des Schießens hatte.
    Nur wenn er zuerst ins Tor müsste, wäre es aus meiner Sicht ein klarer Regelverstoß - eben weil ich ihn hierzu gezwungen habe und somit diese Mannschaft aufgrund der Verletzung benachteiligt war.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Es besteht aber gar kein Widerspruch zwischen dem "Nichtzulassen der Auswechslung" und dem "Zulassen des Ausscheidens vom Elfmeterschießen". Schließlich kann der TW wie jeder andere Spieler auch verletzungsbedingt auf die Teilnahme verzichten und die andere Mannschaft reduziert sich entsprechend. Er wird dann aber nicht ausgewechselt, sondern durch einen Feldspieler ersetzt, was zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich ist.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Hallo.


    Da ich jetzt Antwort von unserem Lehrwart bekommen habe, muß ich meine Meinung korrigieren.


    Bei nicht ausgeschöpftem Wechselkontingent darf der TW erst nach dem ersten ausgeführten Schuß ausgewechselt werden, nicht davor. Mal wieder ein Fall von Komisch, ist aber so...

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles