Manfred, das sehe ich etwas anders.
Der beim Schlußpfiff auf dem Platz befindliche TW gibt an, daß er verletzt ist. Gemäß unserer Anweisung darf ich ihn also nicht zwingen, am Schießen teilzunehmen.
Das Auswechselkontingent ist noch nicht erschöpft, also darf ein TW-Wechsel vorgenommen werden.
Da ein TW am Schießen teilnehmen muß und ein Wechsel des TW im Rahmen der Regel möglich ist, darf ich aus meiner Sicht den Wechsel vor dem Schießen nicht verweigern.
Es geht in der von mir geschilderten Anweisung eben auch um die Tatsache, ob ich einen Spieler zur Teilnahme am Schießen in irgend einer Form zwingen kann oder nicht. Und dies wird verneint. Einen Positionstausch von einem Feldspieler gegen den verletzten TW kann ich ebenfalls nciht erzwingen. Bestehe ich aber darauf, daß er den ersten Schuß´abzuwarten hat, zwinge ich ihn zur Teilnahme - und habe damit im Endeffekt einen verbandsinternen Regelverstoß begangen, der zur Neuansetzung des Spieles führen kann.