Wechsel des verletzten TW vor Elfmeterschießen möglich?

  • Nabend KollegInnen;)


    Was sind denn eure Meinungen zu folgender Regelfrage:


    "Elfmeterschießen. Unmittelbar nach der Losentscheidung, welches Team den ersten Schuss ausführen muss, bittet der Spielführer einer Mannschaft den Schiedsrichter, den Torwart wegen einer Verletzung auswechseln zu dürfen. Wie ist zu entscheiden, wenn das Auswechselkontigent dieser Mannschaft noch nicht voll genutzt wurde?"

  • Meiner Meinung nach darf der SR dem Wechsel zu diesem Zeitpunkt nicht zustimmen, sondern erst, nachdem der erste Schuss ausgeführt wurde, d.h. also, während des Schießens.
    Eine eigenartige Regelung, aber so ist es eben meines Wissens.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Die Frage haben wir doch schon mal 7 Seiten lang diskutiert;):
    http://www.fussball-sr.de/showthread.php?t=1527&highlight=torwart+verletzt

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Dort ist das Wechselkontingent aber noch nicht erschöpft. Also nicht der gleiche Fall.
    Ich denke, wenn das Wechselkontingent schon erfüllt ist, muss ein Feldspieler in das Tor oder der verletzte TW stellt sich rein, je nach dem, was ihnen lieber ist.

  • Worin soll bitte der Unterschied zwischen "noch nicht voll genutzt" und "noch nicht erschöpft" sein...? :confused::p

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Die Frage ist von Hallenser richtig beantwortet.
    Klingt verrückt, ist aber so.

  • Ich kann nur frei zitieren:


    "...während der Spielentscheidung durch Schüsse von der Strafstoßmarke...darf ein verletzter Torwart, wenn das Auswechselkontingent noch nicht erschöpft ist..."



    Wichtig ist halt das während.
    Während des Strafstoßschießens und nicht davor.

  • Für mich heißt "während" aber nicht zwangsläufig nach dem ersten Schuss, sondern eben nach der Seitenwahl usw.
    Stellen wir uns mal vor, dass der TW sich das Bein bricht oder sowas in der Art, soll er sich dann noch für einen Schuss ins Tor legen, sicher nicht...

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Lt. derzeitiger Lehrmeinung bedeutet "während" nach dem ersten Schuß!
    Ich gebe Dir inhalt. Recht, Toboss.
    Auf der Lehrwarte Tagung des FLVW wurde jedoch die von Hallenser und mir genannte Auslegung weitergegeben.

  • Ok, dann wird das wohl so richtig sein, aber nicht unbedingt sinnvoll...

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Die Frage stellt sich doch eigentlich nur:


    Wann beginnt das Entscheidungsschießen?


    Hat sich beispielsweise der Torwart der zuerst schießenden Mannschaft verletzt - kann der ausgetauscht werden, nachdem sein Spieler geschossen hat.


    - ich glaube das ist unstrittig.


    Hier sehe ich aber einen klaren Wettbewerbsnachteil für die Mannschaft die den ersten Schuss erwartet - die könnte das nämlich nach einhelliger Lehrmeinung nicht.


    So ist die eigentliche Streitfrage - wann beginnt ein Entscheifungsschießen?


    Nach der Seitenwahll?
    Nach der Wahl der zuerst schießenden Mannschaft?
    Durch die Freigabe per Pfiff?
    Wenn sich der erste Ball nach vorne bewegt?


    Auch hier kann der Schiedsrichter tief in die Trickkiste greifen!


    Ich habe das mal vor ca. 10 - 12 Jahren wie folgt getan:


    Der Torwart war wirklich verletzt - und kein Simulant.
    Einen Wechsel vor dem Entscheidungschießen war nicht möglich.
    Der arme Kerl musste auch noch als erstes ins Tor.


    Ich gab ihm die Empfehlung, unmittelbar nach meinem Pfiff 3 Schritte rauszulaufen.
    In dem Moment wo der Ball gespielt wurde, habe ich zurückgepfiffen - ohne die Wirkung des Schusses anzuwarten.


    Nach meiner Interpretation hat das Entscheidungsschießen damit definitiv begonnen, und der Torwart konnte ausgetauscht werden.
    Leider hatte es der Mannschaft nichts genutzt, denn sie verloren trotzdem.


    Leider aus dem Grund - das ich damals schon gerne eine sportrichterliche Entscheidung gehabt hätte, denn die nicht betroffene Mannschaft hat mir beim Wechsel des Torwartes schon mitgeteilt, dass man dagegen vorgehen würde, sollte man hier verlieren.


    Aber auch die Unterscheidung zu treffen - ob der Torwart wirklich verletzt ist - oder lediglich ein besserer "Elfmetertöter" gebracht werden soll, ist schon nicht einfach.


    Hätte ich damals den Eindruck gehabt, dass dem so wäre - hätte ich wahrscheinlich auch anders gehandelt.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zitat von chaotix;84103

    In dem Moment wo der Ball gespielt wurde, habe ich zurückgepfiffen - ohne die Wirkung des Schusses anzuwarten.


    Aber das ist doch schon ein Regelverstoß oder zumindest Regelbeugung. Wäre der Ball trotz des Vorlaufens ins Tor gegangen, hätte der Schuß ja nicht wiederholt werden dürfen.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Das ist ja wohl definitiv eine Tatsachenentscheidung

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Dann würde ich, wenn der Schütze geschossen hat, sofort abpfeifen, weil der TW sich vor dem Schuss von der Linie nach vorne bewegt hat. Egal ob das Bein gebrochen ist, oder nicht. :totlach:

  • Die einfachste Lösung ist und bleibt immer noch die sportliche Variante - wenn die Mannschaft mit dem verletzten Torwart den ersten Schuss ausführt. Damit ist das Elfmeterschießen begonnen und der Torwart kann ausgewechselt werden, bevor er das erste mal selber in den Kasten muss. Das Elfmeterschießen ermöglicht - im Gegensatz zum Anstoß - die Chance, dass die Mannschaft, welche die Wahl gewinnt, auswählen kann, ob sie zuerst schießen möchte oder nicht.


    Alle anderen Varianten bedürfen Tricks wie beispielsweise die Wimper im Auge, die zwar sportgerichtsfest, aber nicht wirklich fair sind.

  • Hallo.


    Nachdem es vorletzte Saison bei uns im Kreis einen Fall bei einem Pokalspiel gab, wo es um Verletzung eines Spielers und falsche Fortsetzung des Elfmeterschießens ging, wurde vom Verband eine Anweisung "Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers durch Schüsse von der Elfmetermarke" ausgearbeitet und stellt bei uns den akutellen Sachstand als Ausführungsbestimmung dar. Dort ist u. a. folgender Punkt aufgeführt:


    Fall 3: Nach 120 Minuten pfeift der SR die Verlängerung eines Pokalspieles ab, dass nun durch ein Elfmeterschießen entschieden werden muss. Unmittelbar nach dem Abpfiff kommt ein Spieler der Heimelf, der sich beim Abpfiff auf dem Spielfeld befand, zum SR und erklärt diesem, dass er am Elfmeterschießen verletzungsbedingt nicht teilnehmen kann.


    Frage: Kann dieser Spieler auf die Teilnahme verzichten oder muss er am Elfmeterschießen teilnehmen?


    Antwort: Regelheft, S 113; Durchführungsbestimmungen:
    1 „ Es dürfen nur Spieler die Schüsse ausführen, die sich am Ende des Spieles, eine etwaige Verlängerung eingeschlossen, im Spiel befinden.


    Der SR kann nicht beurteilen, ob dieser Spieler verletzt ist oder nicht; er muss daher dem Spieler Glauben schenken. Dieser Spieler muss nicht am Elfmeterschießen teilnehmen. Da das Elfmeterschießen noch nicht begonnen hat, kann sich die andere Mannschaft um einen Spieler reduzieren.


    Das bedeutet im Umkehrschluß zum angegebenen Fall für mich: Der Torwart muß nicht am Schießen teilnehmen. Da das Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist und es sich um den TW handelt, darf er auch schon vor dem Schießen ausgetauscht werden.


    Ich möchte betonen, daß die o. a. Vorgehensweise im SFV gegeben ist. Ob diese Auslegung in anderen Verbänden unterstützt wird, wage ich aber eher zu bezweifeln.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Deine Zweifel scheinen angebracht-da es ja bei uns (spannenderweise) anders gelehrt wird.
    Vielleicht liegt doch der Grund bei Spieler und Torwart? Aber das wäre ja auch Quatsch...
    Naja, einigen wir uns also wohl notgedrungen auf "Verbandsspezifisch".

  • Zitat von jambala;84121

    Ich möchte betonen, daß die o. a. Vorgehensweise im SFV gegeben ist. Ob diese Auslegung in anderen Verbänden unterstützt wird, wage ich aber eher zu bezweifeln.


    Wobei die Antwort nicht zum Problem passt - es geht ja nicht darum, ob ein Spieler verletzt ist und ausgewechselt werden kann oder darf, sondern darum, dass ein Spieler ausscheiden kann und die gegnerische Mannschaft sich auch um einen Spieler reduzieren darf respektive muss (und sie wird wohl den "schlechtesten" Schützen aussondern). Diese Besonderheit kommt regelmäßig ja erst zur Wirkung, wenn für die Entscheidung wirklich alle Spieler als Schützen gebraucht werden, da ein Schütze ja erst dann zum zweiten mal schießen darf, wenn alle zum Zeitpunkt des Spielendes am Spiel beteiligten Spieler bereits geschossen haben.


    Im Kontrast dazu geht es im beschriebenen Fall aber darum, dass ein Spieler - nämlich der Torwart - nicht nur einfach ausscheiden, sondern durch einen anderen, vorher nicht am Spiel beteiligten, Spieler ersetzt werden soll. Es steht hier ja aber gar nicht die Frage zur Diskussion, ob der Torwart nur simuliert, weil er bei Elfmetern schlecht ist, sondern darum, wann eine grundsätzlich mögliche Auswechslung des Torwartes erfolgen darf.