Regelfrage Halle Zeitstrafe

  • So gestern habe ich einen Fehler den ich den gleich mal ins Forum stelle als Regelfrage!


    Qualispiel zum Halbfinale :
    Spielzeit 12 Minuten
    In der Spielminute 10:06 bekommt der Tw von Mannschaft E. eine 2 minutige Zeitstrafe!
    In der Spielminute 11:36 bekommt der Spieler mit der Nr. 8 von der MAnnschaft V.W. eine 2 minutige Zeitstrafe!
    Nach Ablauf der 12 Minuten steht es 2:2 es kommt zum Penaltyschiessen!
    Dürfen die Spieler daran teilnehmen?


    Meine falsche Entscheidung teile nach einer gewissen Zeit mit!:top:

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Im FLVW dürfen sie nicht teilnehmen.
    Hatten den Fall letzte Woche bei uns im Finale der Hallenkreismeisterschaft-der betroffene Spieler durfte nicht teilnehmen.

  • In Bayern dürfen nur die Spieler als Schützen genannt werden, die beim Schlusspfiff am Platz standen.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Bei uns im Kreis dürfen alle Spieler teilnehmen, die beim Schlußpfiff spielberechtigt waren, d.h. auch die AW-Spieler, aber nicht Spieler mit :rote_karte: oder einer Zeitstrafe, die beim Schlußpfiff noch nicht verbüßt war.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Hallo.


    Auch bei uns im Saarland wären die Spieler nicht berechtigt, am Entscheidungsschießen teilzunehmen.


    Wenn ich aber die HFV-Spielordnung richtig interpretiere, hätten beide teilnehmen dürfen...

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • zu kanarien3:
    das ist der emtsprechende Passus aus den bayerischen Hallenrichtlinien:


    Zum Siebenmeterschießen benennt jeder Verein 6 Spieler, von denen einer der Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur Verfügung, so tritt auch der Gegner mit fünf an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein Siebenmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft während des Siebenmeterschießens auf weniger als fünf Spieler, so wird die Entscheidung fortgeführt.


    Demzufolge muss zwangsläufig ein Spieler auf mitmachen können, der zuletzt nicht auf dem Feld stand, da beim Schlusspfiff in der Regel ja höchstens fünf Spieler auf dem Platz sind.

  • Hier in Berlin ist es explizit in den Hallenrichtlinien unter 4.19 festgelegt:


    Findet das Entscheidungsschiessen direkt im Anschluß an ein Spiel statt, um den Sieger dieser Begegnung zu ermitteln, so dürfen am Entscheidungssschiessen nicht teilnehmen
    - Spieler deren Zeitstrafe bei Spielende noch nicht abgelaufen war
    - Spieler die während dieses Spieles auf Dauer des Feldes verwiesen wurden

    Schiri zeigt gelb und sagt: "Ich verwarne Ihnen!"
    Willi: "Ich danke Sie!"
    Schiri zeigt rot.


    Zitat: Willi 'Ente' Lippens am 02.05.65 zu Schiedsrichter Udo Zuchantke im Spiel Rot-Weiss-Essen gegen Westfalia Herne

  • Zitat von schiri-h03;83697

    Ich hätte die beiden Spieler teilnehmen lassen. Die "regulären 12 Minuten" des Spiels sind abgepfiffen und damit verschwinden für mich auch die beiden Zeitstrafen.

    Das wäre dann ein Regelverstoß gewesen.

  • Vorsicht Leute!


    Für Berlin gibt es zwei! Möglichkeiten:



    Findet das Entscheidungsschießen direkt im Anschluss an ein Spiel statt, um den Sieger dieser Begegnung zu ermitteln, so dürfen am Entscheidungsschießen nicht teilnehmen
    - Spieler, deren Zeitstrafe bei Spielende noch nicht abgelaufen war,
    - Spieler, die während dieses Spieles auf Dauer des Feldes verwiesen wurden.


    1. Handelt es sich um ein Viertel-, Halb-, oder Finalspiel, bei dem es einen Sieger geben muss - so dürfen auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler nicht mitwirken.


    2. Findet das Entscheidungsschießen z.B. zum Abschluß einer Vorrunde statt, um über die Platzierung zu entscheiden, so dürfen Spieler deren Zeitstrafe noch nicht abgelaufen auch mitwirken.
    Das gilt auch dann, wenn es genau zwischen diesen beiden Mannschaften zum Entscheidungsschießen käme.


    Die Ursache liegt in dem Satz, .... um den Sieger dieser Begegnung zu ermitteln.


    Da es in einem Vorrundenspiel jedoch auch ein Unentschieden geben kann, wären Spieler mit einer noch nicht abgelaufenen Zeitstrafe berechtigt am Entscheidungsschießen teilzunehemen.


    Es wird nämlich kein Sieger einer Begegnung ermittelt - sondern lediglich eine Platzierung.


    Ein im Verlaufe des Turniers auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler - darf natürlich nicht mitmachen - der ist ja auch schon umgezogen :D

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können