Zu allererst .. ich hoffe ich bin hier richtig , aber es handelt sich ja schließlich um einen Sportgerichtsfall
Zum Thema :
Ich habe am 17.12.08 mein letztes reguläres Spiel (A Jugend) gepfiffen und musste in der 22. Minute einen Spieler mit der vom Platz fegen, weil er seinen Gegenspieler nach einem vermeintlichem Foul als "Bastard" beschimpfte. Das Spiel verlief ansonsten recht fair und nach dem Spiel dachte ich mir nichts weiteres bei dem .
Nun habe ich aber heute ein Einschreiben der Kreisjugendspruchkammer erhalten, mit welchem ich am 14.01.09 (mal wieder ) zur Verhandlung vorgeladen bin. Mein Staffelleiter meint, dass der Begriff "Bastard" immer zur Spruchkammer geht, im Gegensatz zu Ausdrücken wie "Wichser", "Arschloch", "Penner" oder "Hurensohn".
Ist das bei euch auch so ? Ich mein, ich find es etwas sehr übertrieben wenn eine Verhandlung eingeleitet wird, nur wegen einer simplen Beleidigung ... dafür haben die Staffelleiter doch ihre Befugnisse und sprechen fast immer 4 Wochen aus.
Gruß Patric
P.S.: EUCH ALLEN EINEN GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR 2009 !!