Wegen simpler Beleidigung zur Spruchkammer ??

  • Zu allererst .. ich hoffe ich bin hier richtig , aber es handelt sich ja schließlich um einen Sportgerichtsfall :D



    Zum Thema :


    Ich habe am 17.12.08 mein letztes reguläres Spiel (A Jugend) gepfiffen und musste in der 22. Minute einen Spieler mit der :rote_karte: vom Platz fegen, weil er seinen Gegenspieler nach einem vermeintlichem Foul als "Bastard" beschimpfte. Das Spiel verlief ansonsten recht fair und nach dem Spiel dachte ich mir nichts weiteres bei dem :rote_karte:.


    Nun habe ich aber heute ein Einschreiben der Kreisjugendspruchkammer erhalten, mit welchem ich am 14.01.09 (mal wieder :rolleyes:) zur Verhandlung vorgeladen bin. Mein Staffelleiter meint, dass der Begriff "Bastard" immer zur Spruchkammer geht, im Gegensatz zu Ausdrücken wie "Wichser", "Arschloch", "Penner" oder "Hurensohn".


    Ist das bei euch auch so ? Ich mein, ich find es etwas sehr übertrieben wenn eine Verhandlung eingeleitet wird, nur wegen einer simplen Beleidigung ... dafür haben die Staffelleiter doch ihre Befugnisse und sprechen fast immer 4 Wochen aus.


    Gruß Patric


    P.S.: EUCH ALLEN EINEN GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR 2009 !!

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  • Finde ich ehrlich gesagt ganz schön lächerlich, wenn man bedenkt mit welchem Aufwand eine Verhandlung verbunden ist. Es kostet wirklich vielen Zeit (Freizeit), Geld und Nerven. Gut, das Geld wird ja sowieso alles vom verursachtem Verein zurückerstattet. Aber es entspricht nicht den wahren Spesensätzen, den man zb für den Sprit verbraucht.


    Ich weiß zwar nicht, was sich euer Staffelleiter/Verband dabei gedacht hat, aber es wegen einer kurzen verbalen Attacke zu einer Verhandlung kommen zu lassen, die eigentlich oftmals aus dem Munde herauskommt, halte ich auf ökonimischer Hinsicht nicht richtig.

  • @ Spesen


    Für diese Verhandlung erhalte ich 20 € inkl. Fahrtkosten. Das ist mehr, als ich bei nem Spiel bekomme und absolut in Ordnung.

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  • Das ist es bei euch wohl etwas anders. Ich erhielt nur 7,50 €. Fahrkosten habe ich keine bekommen, weil die Verhandlung nur zwei Straßen weiter von meiner Bude entfernt ist. Aber ich denke, dass es dafür auch nur 0,30 € pro Kilometer gibt.

  • Eine Verhandlung wäre bei uns (bei einem "nicht-vorbelasteten" Spieler) auch ungewöhnlich.

  • Da wir weder Beweg-, noch Hintergründe der Entscheidung für das Zustandekommen der Verhandlung kennen, finde ich es ziemlich voreilig, die Vorladung als lächerlich zu bezeichnen. Die beteiligten Funktionäre werden sich schon etwas dabei gedacht haben, genau so und nicht anders zu entscheiden, den damit verbundenen Aufwand wird sich kein ehrenamtlicher Kamerad freiwillig und nur zum Spaß aufbürden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es sich die Sportrichter im Regelfall nicht leicht machen, entsprechende Entscheidungen zu fällen. Noch dazu, wo es sich meist um langjährige und erfahrene Sportkameraden handelt.
    Ich finde, ein bisschen mehr Respekt vor diesem nicht einfachen Amt wäre schon angebracht.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • @ Hallenser


    Es geht nicht darum, sich über die Leute, welche diese Ämter ausüben, lustig zu machen, es geht darum, dass es für ein Wort zu einer Verhandlung kommt. Warum geht der Begriff "Bastard" zur Spruchkammer, während :rote_karte: aufgrund anderer Beleidigungen wie "Arschloch", "Hurensohn" etc. "lediglich" mit 4 Wochen bestraft werden ??


    Ich kenne den Vorsitzenden der KJSK sehr sehr gut. Ein kompetenter und symphatischer Sportkollege. Er hat keine Wahl, er muss diese Beldigung verhandeln lassen. Er hat sich das sicherlich nicht ausgedacht,

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  • Zitat von Superpfeife;82651

    "Hurensohn"


    Dieses Wort geht bei uns immer zur Kammer und wird im Jugendbereich, wie ich gehört habe, grundsätzlich mit drei Monaten bestraft. "Bastard" würde bei uns vermutlich auch nicht zur Kammer gehen.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Also der schöne Stadtstaat Hamburg regelt es wie folgt:


    Im Jugendbereich können Spieler bis zu 8 Spielen gesperrt werden, ohne Verhandlung. Diese Strafe hat neben dem Spielrahmen auch eine zeitliche Begrenzung, nach der der Spieler wieder spielen darf, unabhängig davon ob die Anzahl der Spieler verstrichen ist.


    Im Herrenbereich gibt es eine 10-Tagessperre. Die wird in der Regel verhängt, wenn eine Notbremse vorliegt, Hand zur Verhinderung einer Torchance, grobe Foulspiele ohne Verletzung, einfache Beleidigungen (Pfeiffst eine Scheiße zusammen o.ä.). NAtürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Darüber hinaus müssen wir für jede Rote Karte zum Sportgericht.


    DAs Wort Bastard würde in HH u.U. auch zu einer Verhandlung führen. Enstchädigt wird man mit einer Tageskarte vom Sportplatz seines Vereins zum Sportgericht.

  • Zitat von Superpfeife;82639

    ...er seinen Gegenspieler nach einem vermeintlichem Foul


    Bist du damit im Spielbericht vielleicht tiefer ins Detail gegangen? Haste das vermeintliche Foulspiel vielleicht beschrieben?


    Wenn nicht, dann kanns ja sein, dass er mehr über das Foulspiel erfahren will, was den Spieler letztendlich zur Tat veranlasst hat.


    Dass sei ein nachvollziehbarer Grund es zu einer Verhandlung kommen zu lassen.


    Aber das Argument, dass der Begriff "Bastard" gewöhnlicherweise immer zu einer Verhandlung führt, kann ich wirklich nicht verstehen.

  • Ich wollte nur mal vorsichtig anmerken, dass so was im "königlichen" BFV niemand verwundert, denn bei uns herrscht noch die Gewaltenteilung: alle Platzverweise, alle Sonderberichte landen beim Sportgericht.

  • In unserem Kreisverband ist es ebenfalls so: alle Platzverweise werden vor dem Sportgericht verhandelt, allerdings nicht immer öffentlich, sondern meistens in einzelrichterlicher Entscheidung.
    Dies wird jedoch von Kreis zu Kreis unterschiedlich gehandhabt. In meinem alten Kreisverband wurden nur Vorkommnisse, die nach Beurteilung des Staffelleiters nicht mehr in seine Strafkompetenz fallen, ans Sportgericht weitergereicht.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • bei uns im Kreis wird es zu 95% durch den Staffelleiter entschieden, normalerweise auch Beleidigungen (FK-Köln).
    Ich hatte einen B Jugendspieler der seinen Gegner mit Hurensohn titulierte vom Platz geworfen, der hat 6 Wochen bekommen.


    Aber zurück zu diesem Fall...
    Hier ist es vielleicht so das es sich um einen Widerholungstäter handelt oder der Verein/Trainer in der Saison bereit negativ aufgefallen ist, dann kann es gut sein das es zu einer Verhandlung kommt...


    Gruß us Kölle


    Schmiddy

  • fussirichter


    Mit "vermeintlichem Foul" meine ich, dass er fair vom Ball getrennt wurde und der Ball über die Seitenlinie rollte. Direkt danach beleidigte er diesen Gegenspieler und das Spiel wurde mit Einwurf für seine Mannschaft fortgesetzt, nachdem ich ihm die :rote_karte: zeigte. Das habe ich auch so geschrieben.


    Schmiddy


    Ob der Spieler ein Widerholungstäter war, ist mir nicht bekannt. Das ist aber auch eigentlich egal, weil jede Beleidigung mit "Bastard" zur Verhandlung kommt.

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  • Wenn Du weisst, dass jede "Bastard-Beleidigung" verhandelt wird, warum eröffnest Du dann ein Thema mit der Frage danach?

  • Es kann (muss!?) uns doch egal sein, was die spielleitende Stelle nach Eingang unseres Sonderberichts daraus macht. Solange dieser vernünftig das Geschehen wiedergibt, wird schon eine gerechte Strafe rauskommen.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • 1. Ich finde das ganz und gar LÄCHERLICH! Für die Spruchkammer :flop:
    2. Icg pfeife seit 6 Jahren im Kreis WW/Wied und war noch nie vor der Spruchkammer, da alles nach meinem Bericht verhandelt wurde.
    3. Ich würde dem SK-Vorsitzenden mitteilen, dass ich an dem Termin nicht kann und ich meinem Bericht nichts zuzufügen habe.
    Damit wäre der Fall für mich erledigt.

  • Du zäumst das Pferd falsch auf. Schwarzerhund sagt hier - wie ich es verstehe - aus, dass keine Verhandlung nötig ist, da der Bericht des SR alle Fakten enthält und eine Bestrafung ohne Diskussion folgen muss. Man bräuchte also keine Spruchkammersitzung, sondern eine Sanktion kann einfach so folgen. Was ich im übrigen auch so sehe, über was soll denn noch weiter geredet werden?

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina