FCN-Tickets: Vom Schwarzmarkt hinter Gittern

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil!


    Der Typ ist Wiederholungstäter, er hat vorher schon Tickets auf dem Schwarzmarkt und durfte gar keine Karten mehr bei Nürnberg verkaufen!
    Deswegen wohl auch die hohe Strafe von 11 Monaten!
    Schon ist es auch das sich jemand hier mit dem Strafrecht auskennt!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Mein lieber Freund aus Hamburg, ich kann lesen, ohne zweifel, wenn aber sich ein Erwachsener an einem Kind vergeht und nur 6 Mon. auf Bewährung bekommt, dann hakt mein Rechtsverständnis aus!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Was hat es den damit zu tun?

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Dem Artikel kann ich alles andere als einen Glauben schenken. Ein Anton R. soll wegen Betrieb eines Schwarzmarkthandels für 11 Monate in den Knast wandern?!! Hallo?!


    Nach welchem Straftatbestand wurde denn der Herr verurteilt?! Im StGB gibt es keine Rechtsnorm, die den Tatbestands eines Schwarzmarkthandels sanktioniert.


    Der Mann hat lediglich gegen die Vertragsbedingen des 1.FCN Marketing GmbH verstossen. Damit liegt eine Vertragsverletzung vor, von dem der 1.FCN Marketing GmbH (Gläubiger) nach § 324 BGB zurücktreten kann.


    Die 1.300 EUR erscheinen mir genauso rätselhaft, da es hierfür keine Anspruchsgrundlage gibt, die diese Anordnung entsprechen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Gläubiger sind mir ebenfalls keine ersichtlich.


    Dieser Artikel ist mir daher zu unseriös.

  • Die Frage stellt sich, was macht der Schwarzhändler mit dem eingenommenen Geld. Normalerweise muss er ja dann das Geld dem Verein geben. Dann stellt sich die Frage, wie kommt er an die Karten ran. Sind die richtig? Wenn der nämlich gefälschte Karten verkauft und damit Gewinn macht, begeht er Betrug und da sagt § 263 StGB:

    Zitat

    § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Ist nur eine Vermutung, aber wäre eine Möglichkeit für die Verurteilung.


    Übrigens stimmt es nicht, dass Schwarzmarkt hier geduldet wird. Bei der WM 2006 wurden Schwarzhändler auch festgenommen.

  • Aus dem Sachverhalt ging doch hervor, dass der Bengel die Karten zunächst rechtmäßig erworben hat. D.h. es kam zwischen ihm und dem Verein ein Vertrag zustande, das ihm den rechtmäßigen Erwerb dieser Karten ermöglichte.


    Die Kohle hat der Verein auch zu seinen angebotenen Preisen bekommen.


    Durch den Weiterverkauf dieser Karten ist der Tatbestand des § 263 StGB "Verschaffen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils" nicht erfüllt, da er eine gültige Karte anbot, die mit seiner Willenserklärung objektiv übereinstimmte.


    Zitat

    Übrigens stimmt es nicht, dass Schwarzmarkt hier geduldet wird. Bei der WM 2006 wurden Schwarzhändler auch festgenommen.


    Geduldet werden die zwar nicht. Aber straffrei bleiben die nach wie vor schon. Schau mal hier nach.


    Nach Art. 2 GG hat jeder Bürger in Deutschland eine Handlungsfreiheit. Dazu gehört auch die Vertragsfreiheit. D.h, dass jeder mit jedem einen Vertrag schließen kann oder dies unterlassen darf, sofern er die Rechte Dritter nicht verletzt.


    Insofern, darf der Schwarzmarkthändler über seine rechtmäßige erworbene Sache einen Vertrag mit einer anderen Person darüber schließen.

  • Korrekt!


    und wenn er dann eine gültige Reisegewerbekarte hat - und seine Gewinne ordnungsgemäß versteuert - kann ihm keiner was.


    Er könnte sogar seine Verluste geltend machen, wenn er mal auf ein paar Karten sitzenbleibt.


    Da er aber wahrscheinlich kéin Gewerbe angemeldet hatte, das ihm sein Handeln erlaubt hätte - und er wahrscheinlich keine Steuern auf die Gewinne abgeführt hat - wird die Bestrafung vielleicht damit einher gehen.


    Aber ich muß kanarien3 hier nochmals vollends zustimmen!


    Da wird heute in Berlin ein Polizist verurteilt, der sich an einem 11-jährigen Jungen vergangen hat, dieses filmte und ins Internet stellte. Bei der Hausdurchsuchung wurden zahlreiche Kinderpornos sichergestellt.


    Urteil: 2 Jahre auf Bewährung :kotz


    In diesem Staat stimmt was nicht !

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Das ist in diesem Land so, wer irgendwas mit Geld macht, wird härter bestraft. Beispiele dafür gibt es zahlreiche.


    Übrigens wenn er zu 11 Monaten verurteilt wurde, heißt das nicht unbedingt, dass er auch einsitzen muss. Urteile unter 2 Jahren werden i. d. R. zur Bewährung ausgesetzt.

  • Es ist doch kein Betrug, aber hier wurde er wohl wegen Steuerhinterziehung oder Nichtabführung von Steuern angeklagt, da bei dem Verkäufer ein Gewerbe vorliegt, aber er natürlich dies ohne Versteuerung macht. Daher die strafrechtliche Anklage. Strafbar nach § 370 AO.

  • Ich finde wir sollten nicht über das deutsche Rechtsystem streiten das nicht alles stimmt und das es viele für uns unverständliche Urteile gibt darüber nicht reden!


    Nochmal zum Artikel die 1300€ wurde gepfändet aus einem vorigen Urteil gegen ihn wahrscheinlich wegen Schwarzmarkthandels und es werden wahrscheinlich die Anwaltskosten die Nürnberg ausgelegt hat ! (Deswegen habe ich geschrieben wer lesen kann ist klar im Vorteil)
    Das die 11 Monate nicht zur Bewährung ausgesetzt sind liegt wahrscheinlich daran das er Wiederholungstäter ist!
    Wer was wo und wie sollte uns jetzt egal sein wahrscheinlich hat er sogar Einspruch dagegen eingelegt und so ist es alles noch nicht rechtskräftig!


    chaotix dein Polizist ist seinen Job los weil er mehr als 12 Monate bekommen hat ausserdem verfallen seine Pensionsansprüche usw. noch eine härtere Strafe als "nur" die 24 Monate auf B.!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat von tillongi;81882

    ......


    chaotix dein Polizist ist seinen Job los weil er mehr als 12 Monate bekommen hat ausserdem verfallen seine Pensionsansprüche usw. noch eine härtere Strafe als "nur" die 24 Monate auf B.!


    Na und?


    Meinst Du ein pädophiler Arbeiter bei Opel oder Siemens, der 3 Jahre in den Knast geht - hat seinen Job und seine Wohnung noch wenn er wieder rauskommt?


    Und entschulde meine Meinung, aber Pensionsansprüche von Polizisten, Finanzbeamten, verbeamteten Lehrern - die alle dafür nichts einzahlen gehören sowie abgeschafft.


    In 15 Jahren gibbet sowieso nur eine Einheitsrente - wenn überhaupt.


    Was er aufs Spiel setzt, wenn er einem 11jährigem an die Wäsche geht muss er selber wissen.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können