Im aktuellen Fall um den Torhüter von Hannover 96, Florian Fromlowitz regen sich gerade viele darüber auf, dass es zwei Spiele Sperre gab. Einige behaupten auch, es hätte nur ein Spiel Sperre geben können, wenn der fällige Strafstoß nicht gehalten worden wäre.
Gibt es tatsächlich eine Regelung, nach der es strafmildernd (eine um ein Spiel kürzere Sperre) sein kann, wenn der Strafstoß nach dem Vergehen, das zur geführt hat, verwandelt wird?
Oder gibt es eine Regelung, nach der es strafverschärfend (eine um ein Spiel längere Sperre) sein kann, wenn der Strafstoß nach dem Vergehen, das zur geführt hat, gehalten wird?
Oder ist das alles wie so oft nur Spekulation oder urbane Legende?