Höhere Sperre, weil ein Strafstoß gehaltenen wurde?

  • Im aktuellen Fall um den Torhüter von Hannover 96, Florian Fromlowitz regen sich gerade viele darüber auf, dass es zwei Spiele Sperre gab. Einige behaupten auch, es hätte nur ein Spiel Sperre geben können, wenn der fällige Strafstoß nicht gehalten worden wäre.


    Gibt es tatsächlich eine Regelung, nach der es strafmildernd (eine um ein Spiel kürzere Sperre) sein kann, wenn der Strafstoß nach dem Vergehen, das zur :rote_karte: geführt hat, verwandelt wird?
    Oder gibt es eine Regelung, nach der es strafverschärfend (eine um ein Spiel längere Sperre) sein kann, wenn der Strafstoß nach dem Vergehen, das zur :rote_karte: geführt hat, gehalten wird?
    Oder ist das alles wie so oft nur Spekulation oder urbane Legende?:feedback:

  • ehrlich gesagt hab ich sowas noch nie gehört :D


    Meine Meinung:
    Ich würd aber sagen das NUR das Foul bewertet werden darf

  • Also ich habe schon von anderen Kameraden gehört, dass es eine Rolle spielt, da wir auch auch noch rK einen Bericht schreiben müssen.
    Wenn dann eine :rote_karte: wegen Notbremse oder Handspiel auf Torlinie etc. begangen wird, müssen wir noch dazuschreiben, ob ein Tor gefallen ist oder nicht, also schätze ich, dass es schon eine Rolle spielt.
    Ich bin im WfV falls das hier eine Rolle spielt.

  • Interessanter Einstieg hier: Drei Antworten 2½ Meinungen. ;)


    Es ist natürlich von Bedeutung, ob diese Regelung, die es ja wohl doch zu geben scheint, Verbandsangelegenheit ist. Der von mir angeführte Fall stammt aber aus der Bundesliga (und betrifft "meinen" Verein), so dass es für mich schon wichtig wäre, ob es diesbezüglich eine Vorgabe des DFB gibt oder ob hier die Verbände oder andere Organisationseinheiten das selbstständig so handhaben dürfen.


    Ich könnte eine solche Regelung sogar nachvollziehen - auch wenn ich damit offensichtlich ziemlich alleine dastehe, wenn man alle anderen Äußerungen hierzu in unserem Forum so liest. Was meine Bewertung des Vorfalls an sich angeht, verweise ich auf meinen Beitrag in der SZD der inhaltlich weitestgehend identisch ist, mit meinem Beitrag hierzu im Hannover 96 Forum.

  • Also soweit ich weiß ist es so, dass es ein Spiel Sperre zusätzlich gibt, wenn nach einer "Notbremse" kein Tor entsteht, denn dann hat der Verteidiger mit seiner regelwidrigen Aktion sein Ziel nämlich die Torverhinderung erreicht.

  • Ich hab mal gehört ,dass wenn aus der darauf folgende Spielstrafe ein Tor geschossen ,gibts bei einmaliger Notbremse "nur" eine Geldstrafe.Wenn nicht ,dann gib es bis zu 2 Spielen Sperre.Es kommt auch ein wenig auf die Härte des Fouls an.Aber ganz sicher bin ich mir nicht.


    Tja Fimpel war schneller.:des_nemma:

  • Zitat von Fimpel;81175

    Also soweit ich weiß ist es so, dass es ein Spiel Sperre zusätzlich gibt, wenn nach einer "Notbremse" kein Tor entsteht, denn dann hat der Verteidiger mit seiner regelwidrigen Aktion sein Ziel nämlich die Torverhinderung erreicht.


    Genau das wäre auch meine Vermutung gewesen, warum solch eine Regelung bestehen könnte.


    Matze: Dass die Schwere des Vergehens bei der Strafzumessung ein Rolle spielt ist ohnehin klar (Halten am Trikot oder "Blutgrätsche" von hinten wird man sicher verschieden bewerten). Mit geht es nur um die Frage ob die ansonsten auszusprechende Strafe erhöht wird, wenn der anschließende Strafstoß nicht verwandelt wird.

  • Hallo.


    Ich mache jetzt einfach mal einen Vorschlag zur Regeländerung.


    Wir zeigen die Rote Karte - wie die gegen Fromlowitz - doch, weil der Spieler damit eine "glasklare" Torchance verhindert.


    Führt die "Notbremse" zu einem Strafstoß, könnte man doch die Regel dahingehend ändern, dass man sagt:


    "Wird der nach einer Notbremse verhängte Strafstoß verwandelt, so ist der Spieler, der die Notbremse beging, zu verwarnen, und das Spiel mit Anstoß fortzusetzen. Wird der Strafstoß jedoch nicht verwandelt und geht der Ball in dessen Zuge ins Aus, so wird der Spieler, der die Notbremse begangen hat, mit der Roten Karte des Feldes verwiesen. Das Spiel wird gemäß der Unterbrechung fortgesetzt. Hält der Torwart den Ball und bleibt somit der Ball im Spiel, so ist das Spiel - unter Berücksichtigung der Vorteilsauslegung - zu unterbrechen und der Spieler, der die Notbremse begangen hat, mit der Roten Karte des Feldes zu verweisen. Das Spiel wird mit einem indirekten Freißstoß für die verteidigende Mannschaft dort fortgesetzt, wo der Ball sich bei der Unterbrechung befand."


    In Wahrheit hat - wenn der Strafstoß verwandelt wurde - der Spieler das Tor ja gar nicht verhindert.


    Was meint ihr?


    Gruß
    -ae-

    "Denn wir schwören Stein und Bein - auf die Elf vom Niederrhein."

  • "In Wahrheit hat - wenn der Strafstoß verwandelt wurde - der Spieler das Tor ja gar nicht verhindert."


    Genau deswegen fällt die Sperre dann ja auch geringer aus als wenn das Tor erzielt wird.


    Deinen Vorschlag halte ich für gar nicht schlecht, bezeifel aber dass sowas ungesetzt werden kann.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Zitat von -ae-;81185

    Vorschlag zur Regeländerung.
    [...]
    "Wird der nach einer Notbremse verhängte Strafstoß verwandelt, so ist der Spieler, der die Notbremse beging, zu verwarnen, und das Spiel mit Anstoß fortzusetzen. Wird der Strafstoß jedoch nicht verwandelt und geht der Ball in dessen Zuge ins Aus, so wird der Spieler, der die Notbremse begangen hat, mit der Roten Karte des Feldes verwiesen. Das Spiel wird gemäß der Unterbrechung fortgesetzt. Hält der Torwart den Ball und bleibt somit der Ball im Spiel, so ist das Spiel - unter Berücksichtigung der Vorteilsauslegung - zu unterbrechen und der Spieler, der die Notbremse begangen hat, mit der Roten Karte des Feldes zu verweisen. Das Spiel wird mit einem indirekten Freißstoß für die verteidigende Mannschaft dort fortgesetzt, wo der Ball sich bei der Unterbrechung befand."


    Ein interessanter Ansatz (wenn auch ein wenig OT), aber ich schließe mich Falkao an, dass das nicht praktikabel ist. Was sollte denn geschehen wenn der Spieler, der den Strafstoß ausführt, verfehlt? Besteht nicht die Gefahr, dass der Schütze absichtlich kein Tor erzielt, damit der Spieler, der das Foul begangen hat, vom Platz gestellt wird? Oder umgekehrt der Torhüter den Ball absichtlich ins Tor lässt, um den Spieler, der das Foul begangen hat, im Spiel zu behalten?


    Lass uns doch bitte erst einmal abschließend klären, wie die aktuelle Regelung nun aussieht. Gibt es eine Regelung zur Strafzumessung, die berücksichtigt ob der fällige Strafstoß bei einer Notbremse verwandelt wurde?

  • Das wäre absoluter Quatsch! Dann dürften Würger-Diego und Pizarro nur 2 Spiele Sperre kriegen, weil Werder ja verloren hat... :ironie:

    "Verlasst euch nicht auf alles , was euch das Fernsehen zeigt. Auch die Reporter sind nicht fehlerfrei. Doch die Zuschauer, die nicht regelkundig sind , nehmen es ihnen ab - zum Nachteil des Schiedsrichters."
    (TV-Reporter Legende Rudi Michel)

  • Das ist ja wohl Schwachsinn, da es sich um Tätlichkeiten handelt !


    Im SWFV ist es so, dass bei einer :rote_karte: wegen Torverhinderung im Spielbericht vermerkt werden muss, ob die Spielstrafe zum Erfolg führte oder nicht.


    Soviel ich weis, kann das beim Strafmaß berücksichtigt werden, muß aber nicht. Wenn zum Bsp das Foul durch einen Tritt in die Beine erfolgte, wird es im Gegensatz zu einem Handspiel auf der Torlinie unerheblich sein, ob der Strafstoß verwandelt wurde oder nicht.


    Die Urteile sind bei uns manchmal eh nicht nachvollziehbar, wir hatten da auf den letzten Lehrgängen heftige Debatten. Das Strafmaß sollte dem SR auch egal sein. Fakt ist, dass der mit :rote_karte: des Feldes verwiesene Spieler in dem von uns geleiteten Spiel nicht mehr mitwirkt, alles was danach kommt, sollte uns als SR egal sein.


    @Fimpel: Die Strafordnung des SWFV sieht bei :rote_karte: teilweise nur Geldstrafen vor, das mag in anderen Verbänden anders sein.

  • Also, auch bei uns im Kreis wird zumindest gefragt, ob ein Strafstoss verhängt wurde und ob diese drin war oder nicht, scheint also ne Rolle für die rote Karte zu spielen.

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Bei uns im Kreis war es unter unserem alten KSO bis 31.12.07 ausdrücklich VERBOTEN, im Sonderbericht anzugeben, ob die Spielstrafe zu einer Torerzielung führte.
    Unter unserem neuen KSO sollen wir seit 01.01.08 angeben, ob die Spielstrafe zu einer Torerzielung führte.


    Soviel zum Thema einheitliche Handhabung...;)

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Das ist ja wohl nicht die Sache des KSOs :mad:, sondern eine Vorgabe der Klassenleiter, die zumindest innerhalb eines Verbandes einheitlich geregelt sein muss.


    Bei uns gibt einen Verbandsspielausschuss, der sowas regelt.

  • Nochmals vielen Dank für das Feedback. :top:


    Es ist schon eigenartig, dass die Regelungen für die Strafen nicht nur unterschiedlich - ja, fast gegensätzlich - sind (oder wenigstens waren). Wenn ich einige Beiträge richtig interpretiere, sind die Schiedsrichter auch gar nicht wirklich informiert, wie diese Problematik gehandhabt wird. Einerseits ist das nachvollziehbar, weil die Schiedsrichter nur für die Entscheidungen selbst, aber nicht für die Strafzumessung verantwortlich sind; Polizisten müssen wohl auch nicht wissen, wie die Strafzumessung ausfallen wird, wenn sie eine Verhaftung durchführen. Andererseits ist das für mich ein Zeichen dafür, dass die Regelungen intransparent sind. Fehlende Transparenz erzeugt immer auch Missstimmung bei den Zuschauern, denn wenn sie keine Möglichkeit haben nachzuvollziehen, auf welcher Grundlage die Strafen der Sportgerichte beschlossen werden, wird immer auch eine Restunsicherheit bleiben, ob nicht vielleicht mit zweierlei Maß gemessen wird.


    Ich würde mich wirklich freuen, vielleicht doch noch zu erfahren, ob es zu meiner gestellten Frage, feste Regelungen gibt.

  • Ich hab da ehrlich gesagt keine Ahnung, und es interessiert mich auch nicht. Ich bin für die Sache auf dem Platz zutändig.
    Ich habe aber bei den beiden Feldverweisen mit roten Karten wegen "Notbremsen" (bei der dritten gabs nen Spielabbruch und damit auch keine Fortsetzung) nie dazu geschrieben was aus der Spielfortsetzung wurde, und es hat mich auch kein Sportrichter danach gefragt.