Als B-Jugendspieler rauf in die 1. Mannschaft?

  • Hallo


    Ich bin eigendlich B-Jugendspieler, Jungjahrgang...


    Da unser Verein es nicht geschafft hat, eine Bjugend zusammen zu bekommen, musste ich bis jetzt immer nur zu gucken, und den Verein wechseln hab ich erhlich gesagt kB zu.


    Ist es möglich ab der Winterpause, bei der 1. Mannschaft mit zu trainieren und zu Spielen?


    Als Beispiel: Nuri Sahin 15 Jahre BVB Bundesliga

  • Hallo.


    In den meisten Verbänden ist es so, daß nur A-Jugendliche, sofern sie noch keine 18 sind, mit Sondergenehmigung in einer Aktivenmannschaft eingesetzt werden dürfen, ab dem 18. Lebensjahr haben sie generell Spielberechtigung. B-Jugendliche können, sofern sie weiblichen Geschlechts sind (zumindest ist die Regelung so bei uns im Verband) ebenfalls in einer Damen-Mannschaft eingesetzt werden.


    Bei männlichen Jugendlichen ist dies aber normalerweise nicht vorgesehen. Es mag die ein oder andere Sonderausnahme geben, allerdings ist da auf jeden Fall ein ärztliches Attest vonnöten. Und ob dann wirklich die Einwilligung vom Verband kommt ist fraglich. Denn ich teile hier die Meinung von djjayb. Ein Einsatz eines nicht ausgewachsenen Jugendlichen in einer Aktivenmannschaft ist aus meiner Sicht grob fahrlässig bezüglich der Gesundheit des Jugendlichen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Nuri Sahin war 16 und war Auswahlspieler dazu ärztliches Attest und Erlaubniss der Eltern viel Schreibkram gehört auch noch dazu!


    Sehe wenig Hoffnung für dich!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • ... und jetzt kommt der Kasus Knacksus:


    Alles was jemals unter 18 in der Bundesliga, 2. Liga, Amateur- oder Oberligen gespielt haben, waren Vertrags- oder Lizenzspieler (also keine Amateure)


    und §22 der DFB Spielordnung beinhaltet unter anderem:


    ........


    7.
    Verträge können auch mit A-Junioren bzw. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs abgeschlossen werden. Für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs gilt
    dies nur, wenn sie einer DFB-Auswahl oder der Auswahl eines Mitgliedsverbandes angehören oder eine Spielberechtigung für einen Verein bzw. eine Kapitalgesellschaft der Lizenzligen besitzen.
    27
    7.1 Mit A- und B-Junioren im Leistungsbereich der Leistungszentren der
    Lizenzligen, der 3. Liga, der Regionalliga oder der Junioren-Bundesliga
    können Förderverträge abgeschlossen werden. Diese orientieren
    sich an dem Mustervertrag („3+2 Modell“). Spieler der Leistungszentren der Lizenzligen, der 3. Liga, der Regionalliga oder der Junioren-Bundesliga, mit denen Förderverträge abgeschlossen wurden, .........


    usw. usw. usw


    wobei hier wieder nicht zu Ende gedacht oder geschrieben wurde.
    Ein A-Jugendspieler jüngeren Jahrgang muss Auswahlspieler sein - ein B-Jugendspieler aber nicht :rolleyes:


    Nun denn, lange Rede keinen Sinn:


    Du wirst wohl bis zur Vollendung des 18 Lebensjahrs warten müssen.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zumindest im Königreich Bayern gibt es die Möglichlkeit als "Gastspieler" bei einem anderen Verein zu spielen, ohne den Verein wechseln zu müssen. Vielleicht gibt es das in deinem Landesverband auch.

  • Ich würde Dir die 1. Mannschaft nicht empfehlen. Die Altereinstufungen haben schon ihren Sinn. Warum spielst Du nicht in der A-Jugend mit?

  • Hallo.


    Chaotix, wieso mußt Du immer wieder die DFB-Spielordnung mit Beispielen zitieren, die für die Ausgangsfrage nur teilweise oder nicht von Relevanz sind?


    Der von Dir zitierte § 22 regelt den Status als Vertragsspieler, aber nicht die Spielberechtigung. Ein Jugendlicher mit Spielberechtigung in der B-Jugend kann einen Vertragsspielerstatus haben - und dennoch nicht für die Aktivenmannschaften spielberechtigt sein. Für die Spielberechtigung gilt als erstes §9 Punkt 1 der Spielordnung:
    Geltungsumfang der Spielerlaubnis
    1. Amateure und Vertragsspieler können unter Beachtung der für den Erwerb
    und den Umfang der Spielberechtigung maßgebenden Vorschriften der
    Landes- und Regionalverbände
    in allen Mannschaften der Vereine und
    Tochtergesellschaften aller Spielklassen mitwirken.



    Wenn also im entsprechenden Regional- oder Landesverband ein Einsatz eines B-Jugendspielers in einer Aktivenmannschaft nicht vorgesehen ist, darf er auch nicht ohne Sondergenehmigung eingesetzt werden. Und ob er die Sondergenehmigung bekommt ist eigentlich nur dann weniger fraglich, wenn eine absolute Sonderlage vorliegt (z. B. Mannschaft steht vor der Einstellung des Spielbetriebs).


    Shorty, ich denke auch wie gebi, daß eine Gastspielerlaubnis für Dich die beste Lösung sein dürfte, wenn Du weiterhin Fußball spielen willst, dies aber bei Deinem Heimverein mangels Mannschaft nicht tun kannst.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Du bist doch sicher nicht der einzige im Alter der B-Jugend in deinem Verein. Zu Saisonbeginn wäre es vielleicht, wie bei uns gerne gemacht, möglich gewesen, mit einem anderen Verein eine B-Jugend-Spielgemeinschaft einzugehen.