Mir fällt zu diesen ganzen Meldungen echt nichts mehr ein, laufen nur noch kranke Leute auf den Sportplätzen herum oder was???
Die SR-Zunft in ganz Deutschland sollte mal ein Zeichen setzen und bis zur Winterpause in den unteren Klassen keine Spiele mehr pfeifen...
Ich könnte jetzt nochwas sagen, aber idas verkneife ich mir jetzt lieber, nicht dass das wieder jemand in den falschen Hals bekommt...
Schiri niedergstreckt in Bayern
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Zitat von Thomas G.;75264
Derartige Vorfälle passieren leider öfter in sog. Migrationsmannschaften wie offensichtlich auch in München, wo sich ehem. Jugolslawen zu einer Spielgemeinschaft zusammengeschlossen haben.
Wir haben in Berlin seinerzeit auch öfter Vorfälle von Manschaften mit gemeinsamen Migrationshintergrund zu verzeichnen gehabt. Es geht eben nicht nur um Fußball, sondern meist auch um die Ehre der alten Heimat ...und da geht es eben besonders emotional zu.Ich hatte vor 6 Jahren meinen einzigen erwähnenswerten Spielabbruch in der Bezirksliga in einem Spiel 2ter - 14ter, beide mußten gewinnen, um die Relegation zu erreichen bzw. nicht abzusteigen. Gegen den 14ten, ein kroatisches Team, mußte ich in der 81. Minute beim Stand von 1:0 einen Handelfmeter verhängen, der dann nicht mehr ausgeführt werden konnte ...
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Der Spielertrainer wurde mittlerweile im Wege der einstweiligen Verfügung vom Sportgericht mit einem Sportplatzverbot für alle Spiele seines Vereins belegt und außerdem bis zum endgültigen Urteil mit einer Sperre bis dahin belegt. Mal sehen was das Urteil letztendlich bringen wird.
Jedoch widersprechen sich auch hier schon einige Aussagen wie ich von Augenzeugen mittlerweile gehört habe.
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Gute Einstellung das er weiter pfeifen möchte.
Und er ist ehrlich mit der Aussage, dass er ein "ungutes Gefühl" hätte bei ausländischen Mannschaften.
Hoffentlich wird der Täter lange gesperrt.
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Das war der Zwischenstand von Ende Januar:
"Es liegt ein besonders schwerer Fall i.S.v. § 67 II Satz 2 RVO vor. Das Strafmaß des Bezirks-Sportgericht Oberbayern gegen den Spielertrainer ....., SK Srbija München, reicht aufgrund des ermittelten Sachverhalts in der Beweisaufnahme am 14.01.2008 nicht aus. Das Verfahren war deshalb zuständigkeitshalber an das Verbands-Sportgericht abzugeben." -
ist jetzt schon ein Urteil herausen oder nicht?
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Ja, es ist ein Urteil draußen.
ZitatProtokoll Nr.: 24 vom 03.03.2009
Besetzung: B., F., H.
Fall: 47
Urteil i. S. X
Urteil:
I. Der Betroffene X wird mit sofortiger Wirkung aus dem Bayer. Fußball-Verband ausgeschlossen. Ihm wird
das Recht aberkannt, einem Verbandsverein als Mitglied anzugehören.
II. Der Spielerpass des X ist unverzüglich an den BFV einzusenden.
III. Die Kosten des Verfahrens i. H. v. € 50,00 trägt der Betroffene unter Mithaftung seines Vereins.
Gründe:
1. Die Zuständigkeit des Verbandssportgerichts ergibt sich aus § 20 Abs.1 lit. a RVO.
2. Der Betroffene X war Spielertrainer von Verein A. Beim Verbandsspiel Verein A und Verein B am 26.10.2008 wurde X in der 59. Spielminute vom Schiedsrichter wegen Schiedsrichterbeleidigung auf Dauer des Feldes verwiesen. Nach Erhalt der roten Karte machte X zunächst Anstalten das Spielfeld zu verlassen, drehte sich jedoch unvermittelt um, und versetzte dem aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlosen Schiedsrichter wortlos und völlig unerwartet von schräg hinten mit Wissen und Wollen und damit vorsätzlich einen wuchtigen Faustschlag gegen den Unterkiefer. Durch diesen Faustschlag ging der Schiedsrichter zu Boden und war vorübergehend bewusstlos. Das Spiel wurde durch den ersten Schiedsrichterassistenten umgehend abgebrochen. Der Schiedsrichter erlitt durch den Faustschlag eine Kieferprellung und befand sich vom 26.10. 2008 bis 27.10.2008 in stationärer und im Anschluss daran in ambulanter ärztlicher Behandlung.
3. Dieser Sachverhalt steht fest aufgrund rechtskräftigen Urteils des Bezirkssportgerichts vom 27.01.2009.
4. Das Verhalten des Betroffenen X erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung gem. § 223 StGB. Unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelumstände (Vortatverhalten, Tatausführung, Folgen der Tat) ist hier von einem besonders schweren Fall einer Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter auszugehen. Dies hat gem. § 68 Abs. 2 S. 2 RVO zwingend einen Ausschluss aus dem Bayer. Fußball-Verband zur Folge.
5. Die Kostenentscheidung beruht auf § 33 Abs. 1 RVO. Die verschuldensunabhängige Mithaftung des Vereins ergibt sich aus § 50 Abs.2 RVO. -
ist zivilrechtlich auch schon was raus, weil ist ja schwere Körperverletzung? Und Daniel woher hast du des Urteil?
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Vom BFV direkt, ich komm da auch ran.
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Der arme Schiri
Richtig gemacht, sofort abgebrochen
Erstmal den Gegnern die Punkte zuschreiben,
dann den Trainer ne saftige Strafe aufdrücken und dann noch Anzeige erstatten
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Danke Daniel, ich habs das Urteil so schnell nicht gefunden.
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Danke für diesen tollen Post.
Völlig richtige Entscheidung. Was mit dem Schiedsrichter passiert ist. Permanenter Ausschluss.
Wird der jetzt auch rechtlich bestraft? Wegen schwerer Körperverletzung?