Schiri in Mannheim verprügelt

  • 11 Vorsperren, aber dann wird nur 1 verurteilt, gegen 2 wird noch ermittelt und 8 bekommen Freisprüche "aus Mangel an Beweisen"?! :flop:
    Armes Deutschland, der SR hat glaubhaft berichtet, dass ihn praktisch die gesamte Mannschaft (ich glaube außer dem Torwart) gejagt hat, wie kann es da 8 Freisprüche geben???
    Wie schon in Superpfeifes B-Jugend-Verhandlung wurde auch hier dem SR zu wenig Glauben geschenkt und das bei einem Mann, der mit ärztlichem Attest belegt, dass er ernsthaft verletzt wurde. Wenn er es nicht schon aufgrund der Vorfälle vorhatte, wird er jetzt wahrscheinlich seine Pfeife an den Nagel hängen, denn nach dem Urteil würde ich als betroffener SR den Glauben an die Sportgerichts-Gerechtigkeit verlieren. :mad::(

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zumal es müsste eigentlich genug Zeugen geben, denn die Gegnerische Mannschaft stand nach eigener Aussage ja noch komplett auf dem Feld und hat aus Angst nur zugeguckt...:flop:

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Und merken wir was? Genau das selbe Muster, wie bei Superpfeife. Nur bei ihm war eine andere Aktion gewesen. Trotzdem, genau das selbe Bild: Freispruch wegen angeblich fehlender Beweislage.

  • Nicht mehr als ein WITZ für mich :flop:.Die die das Urteil ausgesprochen haben sollen sich mal Sonntags aufs Feld stellen und pfeiffen.
    Danach vielleicht wundern das es immer weniger gibt die den Job machen wollen

  • In Deutschland muss halt eben die Schuld bewiesen werden. Wenn dies nicht eintrifft, dann muss mit folgendem Urteil gerechnet werden:"Freispruch, im Zweifel für den Angeklagten/Antragsgegner."


    Man kann ja schließlich nicht andere Spieler verurteilen, wenn der objektive Tatbestand nicht genau gegeben ist. D.h., wir haben zwar glaubhaft erfahren, dass der SR von mehreren Spieler durch Schläge und Tritte gejagt wurde. Jedoch konnte nicht genau nachgewiesen werden, inwelcher Art sämtliche Spieler dem SR tätlich waren. Das kann der SR auch sehr schlecht beurteilen, wenn er auf dem Boden lag und nicht genau identifizieren kann, welche Spieler ihm was angetan haben. Das reicht halt eben nicht zu einer Verurteilung an die einzelnen Spieler.


    Das Urteil vom Sportgericht halte ich für angemessen.

  • Das ist so nicht korrekt, vor einem Sportgericht reicht normalerweise die glaubhafte Aussage des SR, denn SR haben halt nicht immer Zeugen oder sagen wir es extremer, es gibt fasr nie Zeugen die dem SR unterstützen, daher ist deine Aussage zwar für ein ziviles Gericht korrekt, aber eben nicht für ein Sportgericht...
    Das Urteile ist nicht angemessen, sondern ein schlechter Witz!!!

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Zumindest wäre es mal positiv, wenn man dem Schiri geglaubt hätte und anhand seine Aussagen die Sprachen ausspricht, denn wenn dem Schiri nicht mal mehr geglaubt wird, nur weil es keine Zeugen gibt, dann sind solchen Szenen Tür und Tor geöffnet!!!

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Zitat von fussirichter;76219

    In Deutschland muss halt eben die Schuld bewiesen werden. Wenn dies nicht eintrifft, dann muss mit folgendem Urteil gerechnet werden:"Freispruch, im Zweifel für den Angeklagten/Antragsgegner."


    Dieser Grundsatz ist gut und richtig. Für meine Begriffe verkennt das Sportgericht hier aber, dass man sich auch gemeinschaftlich einer Tat bzw. sogar durch Unterlassung schuldig machen kann; eines individuellen Schuldnachweises bedarf es hierbei nicht unbedingt, die Teilnahme kann ausreichend sein. Was im Strafrecht möglich ist, sollte auch im Sportrecht möglich sein. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil schwer nachvollziehbar - und sollte es tatsächlich formal korrekt sein, wäre dringend das Recht zu überarbeiten.

  • Es muss eben der volle Nachweis der Schuld geführt werden. Auch im Sportgericht gilt der Grundsatz der Unschuldigkeit bis das Gegenteil bewiesen ist. Wenn die Spieler mit Rechtsanwälten agieren, dann sind natürlich die Chancen für die Spieler besser sich herauszuschlagen.

  • "Acht weitere TSV-Spieler wurden hingegen freigesprochen. Befragte Zeugen hatten zwar die Schilderung des Schiedsrichters weitgehend bestätigt, denen zufolge es zu einer Treibjagd mit weiteren Tätlichkeiten gekommen war. Doch die individuelle Schuld konnte nicht nachgewiesen werden."


    Jeder Mittäter hätte bestraft werden müssen, die Höhe des Tatbeitrags muß hierbei nebensächlich sein, sonst bräuchten wir auf Kreisebene den Videobeweis, das ist m.E. einfach nur lächerlich. :flop:


    "Wir hoffen, dass von diesem Urteilsspruch ein klares Signal ausgeht", betont Bernd Maier von der Spruchkammer des Mannheimer Fußballkreises.


    JA, aber ein klares negatives Signal! :mad:

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Mich überrascht langsam garnichts mehr. Es macht einfach keinen Spaß. Selbst mir nicht. Und das sage ich selber als (ehrmaliger) Sportrichter.


    Es wird immer schlimmer, aber die Strafen bleiben niedrig oder fallen sogar weg. Das kann nicht sein. Da muss was passieren. Hier muss nochmal eine Intensive Schulung für die Sportrichter stattfinden, sonst kann man dass Sportgericht auflösen.

  • Ich denke, dass hier keine Kreis-Sportrichter am Werke waren, zumal die Verhandlung nationales Interesse erregt hatte. Der Landesverband wird die Verhandlung an sich gezogen haben.
    Es ist nun einmal so, dass jeder Fall individuell einzeln betrachtet werden muss. Eine Pauschalstrafe für die ganze Mannschaft wäre zwar wünschenswert, widerspricht aber unseren verfassungsrechtlichen Grundzügen.
    Der SR konnte sich mit Sicherheit nur an die verurteilten Haupttäter erinnern und diese auch zuordnen. Annonyme Mittäter / Mitläufer hätten von den SRA (waren aber offensichtlich nicht vorhanden) beobachtet werden müssen. Da sich die Anklage offenbar nur auf die SR - Beobachtungen stüzt, überrascht mich das Urteil nicht, so ungerecht man als SR das auch empfinden mag :mad:

    Viele Grüße


    Thomas!


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel , aber nicht jeder hat den selben Horizont:rolleyes:


    :bsc:

  • Ich hatte gestern ein Spiel in dieser besagten Mannheimer A-Klasse,
    verschiedene Funktionäre und Vereinsangehörige beider Mannschaften fragten nach dem derzeitigen Sachverhalt ( manche kannten das Urteil noch nicht ).
    Aus den Gesprächen ging hervor, dass hier ein offensichtlicher "Kuhhandel" betrieben wurde,
    alle bisherigen Gesprächspartner konnten dieses Urteil nicht verstehen.


    Die Frage die mir persönlich gestellt wurde:
    "Wie verhalten sich künftig die Schiedsrichter, gehen diese jetzt voreingenommen in die Spielleitungen des besagten Vereins ?"
    Von meiner persönlichen Sicht aus NEIN, aber ich kann nicht für andere Personen sprechen

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Update:


    Habe soeben im Radio Regenbogen gehört,
    das der Verein Schönau eine Klage gegen den Schiedsrichter wegen Rufschädigung einreichen will.


    Zudem ist eine Pressemitteilung von dem Vorstand des Vereines erstellt worden.


    Leider habe ich keine weitere Gegendarstellung lesen können,
    auch die Seite der SRVGG Ludwigshafen ist derzeit nicht verfügbar.


    Wird jetzt das Opfer zum Täter gemacht, oder nimmt die ganze Sache eine plötzliche Wende ??

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Ich denke mal auch, dass hier aus dem Täter ein Opfer gemacht werden soll. Aber ich frage mich, warum der SR nicht zum Arzt geht und sich eine Bestätigung bescheinigen lässt. Nun ja, ich bin mal gespannt wie es weitergehen wird.

  • Wie und vor allem wozu lässt man sich denn eine "Bestätigung bescheinigen"?:confused:

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Ich weiß nun natürlich nicht, ob der SR deswegen im Krankenhaus behandelt werden musste. Ich denke mal, er musste behandelt werden. Es gibt nämlich so einen lilanen Zettel, der sich "Verordnung von Krankenhausbehandlungen" nennt.


    Da drauf steht dann die Diagnose des Arztes, die Untersuchungsergebnisse, bisherige Maßnahmen, Fragestellung und die Mitgegebenen Befunde vom Krankenhaus. Den kann man dann als Dokument vorlegen.

  • Ich denke, die meisten hier verkennen, dass Gerichte nicht Gerechtigkeit, sondern Recht sprechen. Bei 3 Spielern war dem SG erwiesen, dass sie an der Aktion nicht beteiligt waren. Die restlichen 5 könnten dabei gewesen sein, es hätte aber noch ein weiterer Spieler sich rausgehalten haben. Und da gilt eben in dubio pro reo. Lieber 4 Schuldige freisprechen als einen zu verurteilen.
    Des weiteren möchte ich zu bedenken geben, dass man in einer Menge nicht erkennt, wer schlagen will und wer womöglich schlichten will. In jeder Mannschaft gibt es auch vernünftige Spieler.