Onlineangebot von öffentl. Rechtlichen eingeschränkt

  • Die Ministerpräsidenten haben entschieden, dass die öffentl. Rechtlichen nur noch eingeschränkt im Internet tätig sein dürfen. Sportliche Großereignisse wie z. B. die Fußballbundesliga dürfen nur noch24 Studen im Netz stehen. Quelle: Tageschau.de.