Frage zum Spielbericht

  • Zitat von chaotix;72685

    Das ist falsch Fimpel !


    Der Schiedsrichter kann bereits im Kabinengang rote Karten verteilen, z.B. nach Tätlichkeiten!


    Das ist falsch chaotix!


    "Im Kabinengang" kann der SR :rote_karte: nur während der Halbzeitpause aussprechen. Vor dem Betreten des Spielfeldes vor Spielbeginn sowie nach dem Verlassen des Spielfeldes nach Spielende sind keine persönlichen Strafen, sondern nur Sonderberichte möglich. Falls dies vor dem Spiel passiert, darf der Spieler also am Spiel teilnehmen...fragt sich nur, wie lange.:D

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von Udo;72692

    Richtig, der Schiedsrichter unterschreibt als letztes, aber wenn die anderen schon unterschrieben haben, kann er doch nichts mehr ändern. Seine Eintragungen muss er vorher machen.


    Ich finde das auch schlecht, das ist in einigen Landesverbänden besser geregelt.


    Bin gerade etwas verwirrt. Die Trainer und Spielführer unterschreiben für "ihre" Eintragungen bereits vor dem Spiel. Logisch dass ich auf dem Dokument nach dem Spiel noch was nachtrage (Ergebnis, Spesen etc). Die die Trainer sowieso die Pässe nach dem Spiel abholen, können sie wegen mir gern vorn drauf gucken, was da an Kreuzen gemacht wurde bei den Karten, aber der Rest ist neben dem Ergebnis doch vollkommen uninteressant für die.


    Gibt es Verbände, in denen die Trainer nach dem Spiel den Spielbericht unterschreiben?

  • Ja in Westfalen wird der SB nach dem Spiel von beiden Mannschaften und dem Schiedsrichter unterschrieben. Und da das ein Dokument ist, darf ich dann nichts mehr ändern. Ich halte das für einen Nachteil, gerade wenn es ein schweres Spiel mit Roten Karten war.

  • Auch im FSA gilt: "Beide Mannschaftsverantwortlichen sind verpflichet, die Eintragung des SR unterschriftlich zur Kenntnis zu nehmen."


    Udo
    Also nach schwierigen Spielen müssen die "Unterschreiber" halt manchmal 30 Minuten (außerhalb der SR-Kabine!) warten, bis alles von mir eingetragen und kontrolliert wurde, damit sie dann unterschreiben dürfen.
    Die Sonderberichte kann man ja zu Hause in aller Ruhe schreiben.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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  • Zitat von Udo;72780

    Ja in Westfalen wird der SB nach dem Spiel von beiden Mannschaften und dem Schiedsrichter unterschrieben. Und da das ein Dokument ist, darf ich dann nichts mehr ändern. Ich halte das für einen Nachteil, gerade wenn es ein schweres Spiel mit Roten Karten war.


    Ich finde auch, dass dies ein Nachteil ist. OK, die Karten und Wechsel trage ich (bei meinen immerhin schon 2 Einsätzen :D) vor Ort ein, den Rest, mache ich mit der Spielnotizkarte und meinen sonstigen Notizen in Ruhe zu Hause. Offensichtlich haben wir es hier was das betrifft sehr gut.

  • Das mache ich auch so Almiko, trotzdem würde ich es besser finden, wenn man das in Ruhe zu Hause machen könnte. Ggf. trage ich auch nur ein, dass es einen Sonderbericht gibt, den ich dann in Ruhe zu Hause schreiben kann.

  • Zitat von kraenk;72588


    er hat nicht unseren Spieler mit Gelb- Rot eingetragen sondern den Spieler der gegnerischen Mannschaft der auch die 3 hatte.


    Das ist ja nun eindeutig ein Versehen. Das sollte man im Nachhinein mMn zwar dennoch nicht im unterschriebenen Original verändern (sondern auf einem Zusatzbogen, auf dem man das Versehen erklärt), aber daraus kann man dem SR doch keinen wirklichen Strick drehen. Er hat ja nur die Unwahrheit in die Wahrheit verändert - oder sehe ich das falsch?

  • @ almiko & kuhartm


    Wie so vieles im Leben ist alles eine Art der Interpretation.


    Ich glaube es heißt genau:
    Die Strafgewalt des Schiedsrichters beginnt mit Betreten der Spielfläche und dem Einlaufen der Mannschaft.


    Die Spielfläche habe ich eine Stunde vor Spielbeginn betreten, um den korrekten Platzaufbau und die Tornetze zu kontrollieren.
    Das Einlaufen der Mannschaft beginnt, sobald ich im Kabinentrakt pfeife, um die Mannschaften zu sammeln.


    Ich weiß, dass dieses so nicht gelehrt wird - aber haut einer seinem Gegenspieler im Kabinengang in die Fresse - kann er bei mir gleich umdrehen.


    Die Frage stellt sich ja lediglich, ob die Strafgewalt schon begonnen hatte.
    Hierfür sind 2 Fragen relevant.


    Hatte der SR die Spielfläche schon betreten - JA
    Hatte das Einlaufen schon begonnen - JA


    Wenn man die Regel also so auslegt - wäre alles korrekt.
    In der Quintessenz möchte ich mal die Beugung der Regel in anderen Fällen anschaulich machen:


    Die Regel sagt aus:
    Die Strafgewalt des Schiedsrichters beginnt mit Betreten der Spielfläche und dem Einlaufen der Mannschaft.


    Wie wir ja aus anderen Threads gelernt haben, wird nicht in allen Landesverbänden eingelaufen.
    Da stehen die Mannschaften zu Spielbeginn in ihren Spielhälften rum, wenn der SR mit Ball unterm Arm zum Anpfiff erscheint.


    Strafgewalt des SR :
    Hatte der SR die Spielfläche schon betreten - JA
    Hatte das Einlaufen schon begonnen - NEIN ( die standen ja vorher schon da )


    Dennoch denke ich, dass obwohl die Strafgewalt rein formal rechtlich noch nicht begonnen hatte, kein Sportgericht der Welt - und auch keine Spruchkammer in Köln ;) eine persönliche Strafe aus dem Spiel zurücknehmen würde.


    Warum sollte also im Gegenzug meine Art der Auslegung vor einem Sportgericht oder Spruchkammer keinen Bestand haben?


    Ich weiß, wie bereits gesagt, dass es nicht der allgemeinen Lehrmeinung entspricht - würde es aber jederzeit auf einen Versuch ankommen lassen.
    Sollen sich doch die Herren Sportrichter damit auseinandersetzen.


    Wenn Mannschaften zum Zwangsabstieg verdonnert werden, obwohl die garnicht am relvanten Spiel teilgenommen haben,
    wenn Spieler wegen Lustlosigkeit für 1 Jahr gesperrt werden,
    wenn Spieler auf nationaler Ebene für Vergehen aus Länderspielen bestraft werden - dann glaube ich an alles!

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zitat von chaotix;72910

    @ almiko & kuhartm


    Wie so vieles im Leben ist alles eine Art der Interpretation.


    Ich glaube es heißt genau:
    Die Strafgewalt des Schiedsrichters beginnt mit Betreten der Spielfläche und dem Einlaufen der Mannschaft.


    Nein, chaotix, es heißt genau (6. DFB-Anweisung zu Regel 5):

    Zitat

    Der SR kann Persönliche Strafen...aussprechen, nachdem er und die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten haben.


    Dein früheres Betreten zur Kontrolle des Platzaufbaus und Dein Pfiff im Kabinengang zum Sammeln vor dem Einlaufen sind also völlig irrelevant! Das hat auch angesichts der unzweideutigen Textes nichts mit "der Art der Interpretation" zu tun.


    Wenn Du vor dem Spiel im Kabinengang :rote_karte: verteilst und damit Spieler vom Spiel ausschließt, ist das ein eindeutiger Regelverstoß und wird Dir bei Protest der betroffenen, ggf. nicht siegreichen Mannschaft bei 99% der Sportgerichte um die Ohren fliegen und mit einer Wiederholung des Spiels enden.


    Wenn Du das für Dich so ausprobieren und durchziehen willst, ist das überwiegend Deine Sache, aber ich finde es nicht in Ordnung, wenn Du die Version des Regelbuchs hier im Forum als "falsch" bezeichnest und junge SR dazu anstiftest, Regelverstösse zu begehen bzw. auszuprobieren. :flop:

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Danke, almiko. Die von dir zitierte Stelle habe ich gesucht.


    Hier noch mal die genaue Anweisung des DFB:

    Zitat


    Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber Karte, Feldverweise mit Gelb-Roter oder Roter Karte) gegen Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler aussprechen, nachdem er und die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten haben. Diese Strafbefugnis erstreckt sich auch auf die Halbzeitpause und endet mit dem Verlassen des Spielfeldes. Vor dem Spiel des Feldes verwiesene Spieler können ersetzt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.

  • ich will niemanden animieren - falsch zu entscheiden.


    Ich habe ja auch geschrieben - es widerspricht der Lehrmeinung !


    So - wie diverse Entscheidungen von diversen Spruchammern!

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Jeder vernüftige Trainer würde den Spieler, der im Kabinengang tätlich wurde, nicht mehr spielen lassen. Würde der bei mir auflaufen, und holt nur zu tief Luft, oder Pubst, sieht er Rot. :D

  • Zitat von chaotix;72914

    ich will niemanden animieren - falsch zu entscheiden.


    Ich habe ja auch geschrieben - es widerspricht der Lehrmeinung !


    So - wie diverse Entscheidungen von diversen Spruchammern!


    Der Punkt ist nur, dass Du eine solche Rote Karte von jedem Sportgericht um die Ohren gehauen bekommst.
    Und wenn Du das ein zweites Mal machst vermutlich auch Deinen SR-Ausweis!


    Also bitte ein bisschen vorsichtiger sein mit solchen Aussagen! Vor allem wenn wie bei einem ersten Posting genau eben NICHT als der gültigen Regelauslegung widersprechend gekennzeichnet werden!