Berichterstattung eines Regelexperten, Andichtung einer Attacke des SR´s ggü. Spieler

  • Zitat von Newbie;67485

    ... diese diskussion und was ich bisher von meinen schirikollegen gehört habe ist es wohl so, dass ich meine Entscheidung revidieren kann und somit ja "Rot" ziehen kann. was is denn nun richtig?


    Solange das Spiel nicht fortgesetzt ist, kannst Du jede Entscheidung revidieren - dies solltest Du beiden Spielführern mitteilen. Nach der Spielfortsetzung darfst Du nur noch in wenigen Ausnahmefällen ("Fall Zidane") aktiv werden, da dies aber großen Ausnahmecharakter hat, will ich jetzt hier nicht darauf eingehen.


    Es kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, die :gelbe_karte::rote_karte: zurückzunehmen und durch :rote_karte: zu ersetzen, da es Verbände gibt, bei denen mit einem FaD eine Vorsperre verbunden ist, d.h. der Spieler darf ab sofort bis zur Entscheidung des Sportgerichtes nicht mehr spielen. Allerdings kommt jetzt das große ABER: Du darfst natürlich nur Entscheidungen revidieren, bei denen Du bemerkt hast, dass sie unzutreffend waren - genau dies war im beschriebenen Fall aber nicht gegeben, da war Gelb-Rot schon richtig und die anschließende Rote bezog sich auf das, was danach geschah; hier darfst Du nicht revidieren, weil die ursprüngliche Entscheidung ja korrekt war, ergo bleibt nur der Eintrag im Spielbericht.

  • vielen Dank für die Erklärung, ist ja wichtig zu wissen wie und was und unter welchen umständen, muss ich dann die Revision meiner Entscheidung im SB begründen?

  • Die Rücknahme einer falschen SR-Entscheidung während des Spiels würde ich im Spielbericht nicht erwähnen - man muß sich ja nicht selbst belasten. ;)
    Wenn allerdings eine Mannschaft diese Rücknahme als Regelverstoß sieht und daher nach dem Spiel Protest einlegt, ist ein Sonderbericht sicher unumgänglich.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)