Schlag ins Gesicht - Urteil vom LG

  • Eine Zusammenfassung wäre nicht schlecht.


    Es geht hier darum, dass ein 19 Jahre alter Schiedsrichter ins Gesicht geschlagen wurde und der 53 Jahre alte Täter nun zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.


    Der Täter hatte den SR an den Schulter gepackt und mit den Handballen ins Gesicht geschlagen, bevor er von den Spielern des Heimvereins weggezogen wurde.


    Besonders schlimm daran ist, dass der Auswärtsverein den Angreifer kannte. Er ist nämlich dort Mitglied. Sein Neffe war Spielführer der Gastmannschaft und weigerte sich den Namen zu sagen. Daraufhin ermittelte der Fußballverband.

  • Daniel, ich finde es super, dass Du nochmal darauf hinweist, dass nicht nur einfach Links gepostet werden sollen (das machen hier indem Forum viel zu viele ;) ), sondern dass man diese mit eigenen Worten zusammenfassen soll. :top:

  • Traurig ist einfach das man sich im dem Alter noch daneben kann und das man dann noch hinter dem Namen hinterher laufen muss!


    Welche Strafe hat er den vom zuständigen Fussballverband bekommen!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat von SR-Manni;66067

    Und was bitte soll das Thema hier im Forum?


    Wenn der Verband das geklärt hat ist doch gut!


    Im Forum sind etliche Themen, die sich auch mit diesen Themen befassen.
    Es gibt bestimmt auch hier User, die darüber evtl. aus Erfahrungen schreiben können ( bei eig. Vorfällen ) oder einfach mal Ihre Meinung dazu äußern wollen.


    Solche Themen gehören auch in ein Schiedsrichterforum. Schließlich kann sich dann jeder hier auch über solch Themen beliebig austauschen.

  • Moderatorenhinweis


    Der Artikel befasst sich mit einem Fußballschiedsrichter - ergo ist es selbstverständlich legitim, selbigen im Forum bekannt zu machen. Der Unterschied sollte daran liegen, dass wir derartige Vorfälle mit mehr Kompetenz und Niveau besprechen, als dies in einigen Medien der Fall ist. Natürlich sind wir nicht verpflichtet, jeden derartigen - und traurigen - Vorfall hier zu melden oder zu erörtern, aber bekanntlich ist auch niemand verpflichtet, sich zu einem Thema zu äußern.

  • @Fimpel


    Du vermischt hier etwas:
    Sportrechtlich werden Meldungen des Schiedsrichters regelmäßig behandelt. Diese Verhandlungen finden vor dem Sportgericht statt, welche Einrichtungen der Fußballverbände sind.


    Zivilrechtlich bedarf es einer aktiven Klage des Schiedsrichters oder eines indirekt Geschädigten (z.B. Krankenkasse), an den der SR die Ansprüche abgetreten hat. Verhandlungsort ist - abhängig von der Schadenshöhe - das staatliche Amts- oder Landgericht.


    Strafrechtlich (Haft oder Bußgeld) muss erst die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse feststellen und der Vorfall darf aus deren Sicht nicht nur geringfügig sein. Dort kommt dann auch ein Strafbefehl oder eine Hauptverhandlung vor dem (staatlichen) Amts- bzw. Landgericht (je nach zu erwartendem Strafrahmen) in Frage.