Spielfortsetzung nach Tätlichkeit und Gegentor

  • Nach einem Tor läuft der Torwart der gegnerischen Mannschaft zum Torschützen, der ausserhalb des Spielfeldes steht, und schlägt diesem ins Gesicht.:rote_karte: ist klar aber wie wäre die Spielfortsetzung?

  • :rote_karte:, Tor und Anstoss wenn das Tor Regelgerecht erzielt wurde!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Moderatorenhinweis


    Leute, wählt doch bitte mal eindeutigere Titel aus. Wenn jeder Thementitel hier "Regelfrage" hieße, wäre überhaupt kein Überblick mehr gegeben.
    Ich habe den Thementitel entsprechend mal geändert.

  • Bei einem "Foul" jeglicher Art muss der Ball im Spiel sein für eine Spielstrafe, ansonsten geht es immer so weiter, wie der Ball eben ins Aus gekommen ist. Hier ist das nach dem Tor der Anstoß.

  • Zitat von Ingo;64093

    Moderatorenhinweis


    Leute, wählt doch bitte mal eindeutigere Titel aus. Wenn jeder Thementitel hier "Regelfrage" hieße, wäre überhaupt kein Überblick mehr gegeben.
    Ich habe den Thementitel entsprechend mal geändert.


    Sorry werde mich nächstes mal Bemühen!

  • Wichtig für die Meldung im Spielbericht ist der Hinweis, das die Tätlichkeit NACH einer Torerzielung in einer SpielRUHE erfolgte. Das hat i.d.R. einen Einfluss auf das Strafmaß.

  • Wirklich:confused:? Ich dachte Tätlichkeit ist Tätlichkeit, egal ob in Spielruhe oder nicht!

  • Nein, es kommt auf die Gesamtumstände bei Tätlichkeiten an:


    - Vorherige Provokation ja/nein
    - Wurde durch diese Aktion etwas verhindert (Torerzielung/Angriff etc.)
    - Sonstige Einflüsse, die sich strafmildernd, aber auch straferschwerend auswirken können

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Aber wenn du mich fragst ist es doch egal ob in der Spielruhe passierte oder nicht.Was ist denn schlimmer?

  • In der Spielruhe ist schlimmer. DA Spiel ruht es passiert nix und dann kommt der TW und begeht eine Tätlichkeit (das würde ich so nie in einen SB schreiben, ob es eine Tätlichkeit war entscheidet das Sportgericht). Wenn er nach einem Foul .ä. an ihm diese Tätlichkeit begeht ist es zwar auch rot aber es wwar dann meist eine Handlung im Affekt, was ein niedrigeres Strafmaß zur Folge hat

  • Matze:
    Beides ist schlimm. Eine Tätlichkeit bleibt eine Tätlichkeit. Daran kann und wird auch in diesem Beispiel das erzielte Tor nichts ändern. Der Spieler bekommt seine :rote_karte:und kann dann sich der Körperhygiene widmen.



    Für das Sportgericht und die dort sitzenden Entscheidungsträger ist es wichtig zu wissen, wie es zu dieser Tätlichkeit kommen konnte und welchen Einfluß dies auf das Spiel hatte. Es geht darum alles zusammenzutragen, um ein gerechtes Urteil zu sprechen. Dazu gehören auch strafmildernde Umstände, wie z.B. dass der Torschütze den TW provoziert hat oder straferschwerende Dinge, wie z.B. wenn der TW aus Frust zugeschlagen hat.


    Darum sollte eine rote Karte oder sonstige Vorkommnisse von uns als SR immer so detailliert wie möglich beschrieben werden. Dies sorgt in der Regel für eine angemessene Strafe und wirkt dann hoffentlich abschreckend auf evtl. Nachahmungstäter.