Vor drei Wochen wurde in unserem Kreis ein Kreisliga B - Spiel abgebrochen. Der amtierende SR (ein Kumpel von mir und ein sehr ruhiger und korrekter SR-Kamerad) wurde nach aussprechen einer gelb-roten Karte (die dritte in diesem Spiel, alle gegen eine Mannschaft) durch einen "Karate-Sprung" zu Boden getreten. Der Sprung war gegen den Brustkorb gerichtet, er hatte sich geistesgegenwärtig weggedreht und wurde deshalb "nur" am Arm getroffen (er trägt den Arm derzeit in Gips - nicht auszudenken was passiert wäre, wenn er tatsächlich am Brustkorb getroffen worden wäre). Anschließend wurde er weiter bedroht und geschubst, die gegnerische Mannschaft verhinderte schlimmeres und schützte den SR-Kamerad, welcher anschließend das Gelände nur unter Polizeischutz verlassen konnte.
Das Urteil unserer Sportgerichtsbarkeit:
600,- Euro Strafe für den Verein plus eine Sperre für die erste Mannschaft vom 01.07.08 bis 30.09.08 für alle Pflichtspiele.
3 Spieler wurden für 4 Pflichtspiele gesperrt, ein Spieler für 9 Pflichtspiele
gesperrt und der Spieler der den Schiedsrichter umgetreten hat wurde vom Verband komplett ausgeschlossen.
Die Sperren für die Spieler treten erst nach Ablauf der Vereinssperre in Kraft.
Mich hat die ganze Sache geschockt, da wir ein sehr kleiner und sehr ruhiger Kreis sind. Das Urteil der Spruchkammer finde ich gut und angemessen - beruhigend, dass der "Treter" in unserem Verband nicht mehr spielt.