Blatter auf Konfrontationskurs

  • Der FIFA Präsident will die Ausländer in der Startelf begrenzen. Das verstößt allerdings gegen EU Recht. Kann man unter Sport.ARD nachlesen.


    Hatten wir das alles nicht schon einmal?

  • Das hatten wir alles schon einmal:


    Sowohl die Begrenzung von Ausländern als auch den Umstand, dass Blatter auf Konfrontationskurs geht (nicht nur dagegen) - und auch die Tatsache, dass ihn bestehendes Recht nicht immer stört (das soll sich gefälligst seinen Vorstellungen anpassen). Diesmal trifft es allerdings vor allem den europäischen Fußball - und damit könnte er sich erstmalig mit einem Gegner "verheben".

  • Er könnte sich nicht verheben, er wird voll gegen die Wand laufen. Paßt mal auf, wie schnell der Europäische Gerichtshof das kippt. Da kann gerade er zun Glück gar nichts dagegen machen.

  • Begrüßenswert wäre dennoch solch eine Regelung. Das wäre im Sinne der Vereinsmannschaften und der Nationalmannschaften.

  • Das steitet ja keiner ab, aber selbst ein FIFA Präsident kann sich nicht über Gesetze hinwegsetzen. Und das es da keine Benachteiligungen geben darf, finde ich gut.

  • Übersitmmt wird er sicher nicht, er ist bei der FIFA der Herrscher aller Reusen. Aber das Gericht wird es kippen. Eine schallende Ohrfeige für ihn.

  • Ach ja, wie so oft the old topic... Blatter changes and saves the world :ironie:

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Zitat von Udo;57481

    Er könnte sich nicht verheben, er wird voll gegen die Wand laufen. Paßt mal auf, wie schnell der Europäische Gerichtshof das kippt. Da kann gerade er zun Glück gar nichts dagegen machen.


    Die Herren des Europäischen Gerichtshofs können sich auf den Kopf stellen - und mit ihren Säcken Fliegen fangen - denn es verstößt nicht gegen europäisches Recht!


    Die Argumentation der freien Arbeitsplatzwahl kann hier nicht greifen!


    Es steht einem FC Bayern München frei - Arbeitnehmer- also Spieler aus aller Herren Länder einzustellen oder vertraglich zu binden.


    Ebenso wie die EU einem McDonalds oder einer Telekom oder sonst einem Unternehmen nicht vorschreiben kann, wo und wann sie ihre Arbeitnehmer einzusetzen haben - können Sie es den Fussballvereinen auch nicht vorschreiben.


    Im allerkrassesten Fall mal dargestellt - haben 8 Ausländer z.B. bei Bayern einen Vertrag.
    5 werden am Samstag eben auf dem Spielfeld zum Einsatz gebracht, Luco Toni verkauft Karten an Kasse 12, 2 machen zu Spielbeginn den Cateringservice für die VIP-Gäste - und halten sich dann für eventuelle Einwechselungen bereit.


    Die 6+5 steht nicht der freien Arbeitsplatzwahl zuwider.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Das stimmt! Keinem Spieler wird eine Lizenz entzogen oder wird vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Ich darf daran erinnern, dass wir bis vor 2 oder 3 Jahren in Deutschland auch noch die Regel hatten, dass nicht mehr als 3 Nicht-EU Ausländer auf dem Platz stehen dürfen.
    Es ist nur die Frage, ob mit dieser 6+5 Regel alles so viel besser wird. Dann wird es nämlich so sein, dass die Top 5-Clubs die heimische Nationalmannschaft unter sich "aufteilen" und der Rest kann dann grad sehen, wo er bleibt; allerdings finde ich die Idee trotzdem sehr gut, denn die Situation kann so, wie sie derzeit ist, definitiv nicht bleiben. Aber die Umsetzung wird mit Sicherheit noch einige Probleme machen. Was auch noch so eine Sache sein wird, ist die Trickserei der Clubs: Wenn z.B. ein Ausländer einen deutschen Pass beantragt, hat er noch die Berechtigung, für sein Land zu spielen, aber zivilrechtlich gesehen ist er dann kein Ausländer mehr.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Chaotix da muss ich Dir leider Widersprechen. Blatter fordert


    Zitat

    zur Begrenzung der ausländischen Spieler in der Startelf eines Teams auf fünf Akteure einzuführen.


    Und das verstößt eindeutig gegen geltende Gesetze, auch bei uns in Deutschland gegen das AGG (Allgemeine Gleichstellungs Gesetz). Von der freien Wahl des Arbeitsplatzes ist hier nicht die Rede.

  • Dieses Gesetz kann nicht greifen - da es in taktische Zwänge eines Vereines eingreift.


    Lukas Podolski könnte sich ja sonst in die Startelf des FC Bayern einklagen, weil er auf Grund seiner Ausbildung zum Stürmer nicht berücksichtigt wird.
    Dieses widerspricht dem Gleichstellungs- und Diskriminierungsgedanken.


    Dann dürfte es im Fußball auch keine U23, Senioren, Ü40, Ü50 geben.


    Hier wird jemand ausschließlich auf Grund seines Alters ausgeschlossen.
    Das verstößt gegen zahlreiche andere Gesetze.


    Die Politik soll sich aus dem Sport raushalten - die überbezahlten ....... in Brüssel sollen sich um die Sachen kümmern die wichtig sind für die Menschen.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Wo kein Kläger, da kein Richter. Ist doch bei den Schiedsrichtern genauso, wenn man z.B. ab 30 Jahren nicht mehr aufsteigen darf. Außerdem ist es immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit und der damit verfolgten Ziele und Zwecke. So kann das durchaus im Einklang mit den Gesetzen stehen. Aber wie gesagt, wenn keiner klagt, dann bleiben Rechtsverletzungen auch bestehen.

  • Zitat von benny_lu;57606

    ...ist die Trickserei der Clubs: Wenn z.B. ein Ausländer einen deutschen Pass beantragt, hat er noch die Berechtigung, für sein Land zu spielen, aber zivilrechtlich gesehen ist er dann kein Ausländer mehr...


    Für die Beantragung reicht meist ein Stammbaum des bereits verstorbenen Deutschen Schäferhundes vom Onkel 3.Grades aus :ironie:

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Zitat

    Lukas Podolski könnte sich ja sonst in die Startelf des FC Bayern einklagen, weil er auf Grund seiner Ausbildung zum Stürmer nicht berücksichtigt wird.


    Du verwechseltst da was. Nicht die Ausbildung ist hier gefragt, sondern das jemand aufgrund seiner Herkunft diskriminiert wird. Und keiner wird sagen, dass man mit 30 nicht mehr aufsteigen kann, da werde dann andere Ausreden gefunden warum nicht.


    Und ich bin überzeugt, dass die Vereine dagegen klagen werden, da z. B. die Bayern ihre guten Ausländer nicht mehr einsetzen könnten. Von Energie Cottbus will ich gar nicht reden.