Phantomspiel

  • Doch, hat es! Sollten in einer Spielordnung Dinge stehen, die strafbar wären oder zu strafbaren Handlungen aufriefen, wäre es dem Staatsanwalt - berechtigterweise - vollkommen egal, dass dies darin steht, selbst mit einem Verbotsirrtum wäre wohl kaum ein Durchkommen.


    Die staatlichen Gesetze stehen über den Regeln, die sich Vereine und Verbände selbst geben können. Solange diese den staatlichen Vorgaben nicht widersprechen, akzeptiert der Staat diese eigene "Gesetz"gebung und Gerichtsbarkeit, ein rechtsfreier Raum ist das trotzdem nicht.


    Es kann hier offen bleiben, ob es sich nun um eine Urkundenfälschung, einen Betrug o.ä. gehandelt hat, da es regelmäßig schon am öffentlichen Interesse mangeln dürfte, schließlich geht es aus staatlicher Sicht "um nichts". Und den Zivilgerichten ist es auch relativ egal, da die sportlichen Satzungen dem staatlichen Recht nicht entgegenstehen und man den Vereinen und Verbänden insoweit volle Selbstbestimmung zugesteht.

  • Gut, dass habe ich mir auch verkniffen, da normalerweise sowas nicht passieren sollte. Zumal ja auch die SpO juristisch geprüft werden muss, bevor sie gültig ist.

  • Zitat von Herionedes;58260

    Auch im Rahmen des § 263 I StGB (Betrug) erscheint es mir hier nicht einfach, eine Strafbarkeit zu erreichen. Dafür müssten die Beteiligten das Vermögen eines anderen beschädigt haben. Hier handelt es sich aber um Amateursport, in dem keine Vermögensinteressen tangiert sein sollten. Und zu wessen Lasten sollte die Verschiebung gegangen sein? Es war ja nicht entscheidungserheblich für Auf- oder Abstieg.


    Finde ich sehr interessant was Du da schreibst.


    Auch wenns nur geringfügig ist. Es geht dabei auch um Finanzen. Der Verein A hätte spmit Platz 1 der Staffel belegt, worauf bekanntermaßen Prämien vom Verband gezahlt werden. :confused: Ist das von Bedeutung?

  • Der Verein wäre ja ohnehin auf dem ersten Platz gelandet. Somit kann ein Vermögensschaden für etwa den Zweitplatzierten nicht in Frage kommen. Wenn der Fall aber anders läge, könnte man durchaus einen Betrug andenken. Habe ich aber noch nicht ganz durchdacht.
    Ich finde, dass dies ganz eindeutig eine Sache für die Sportgerichte ist und eben auch nur für diese, obwohl ich sonst auf dem Standpunkt stehe, dass leider im Sport zuviel "eigene" Gerichtsbarkeit herrscht und die ordentlichen Gerichte von Fall zu Fall leider nicht eingeschaltet werden, um ein Zeichen zu setzen.

  • Nein, der Verein A hätte genau durch dieses Spiel den Spitzenreiter überholt. Das ist es ja was ich meine!:confused:

  • Das hat zwar bißchen was von Kaffeesatzleserei, aber der bereits aufgestiegene Verein hätte doch sportlich aller Vorraussicht eh gewonnen und wäre so oder so "vorbeigezogen". Das ist ja (für die anderen) die Idiotie an der Geschicht, die "Schieberei" hat im Prinzip nur den zu erwartenden sportlichen Verlauf "abgekürzt".

  • Achso, das hatte ich übersehen. Es ist dann so, dass der Getäuschte (Staffelleiter) über das Vermögen des dann benachteiligten Vereins verfügt haben muss. Dies scheint mir aber bei einer Tabelle nicht der Fall zu sein. Ferner ist hier i.R.d. sog. Dreiecksbetruges zumindest eine Befugnis des Staffelleiters zu fordern, über das Vermögen des benachteiligten Vereins zu verfügen. Dies kann man auch kaum annehmen, so dass man wieder (leider!?) nicht zu einer Strafbarkeit kommt.


    Aber angesichts auch solcher Fälle wie Hoyzer, in dem für den Schiedsrichter eine Strafbarkeit bzgl. der Schädigung der Zuschauer, der Vereine und des Verbandes kaum herzustellen ist (abgesehen natürlich bei einer Beihilfe zum Betrug des Wettenden), ergibt sich hier m.E. eine Strafbarkeitslücke, die man durch einen neuen § füllen sollte.

  • Als interessierter juristischer Laie um meine Grenzen in dem Fachgebiet wissend hätte hier doch sicher maximal der "geschädigte" Verein zivilrechtlich (Schadensersatz etc.) irgendwas "reißen" können, oder?


    Das fällt aber letztlich auch in sich zusammen, denn entweder der Schwindel fällt nicht auf, dann weiß der Geschädigte auch nix von seiner Schädigung oder es fliegt auf und der Geschädigte ist ja nun gerade keiner mehr.


    Das ist wohl wirklich ein Fall ausschließlich für die Sportgerichte.

  • Zivilrechtlich ist natürlich einiges möglich. Es ist aber zu beachten, dass es viel einfacher ist, vorher "die Strafrechtler" machen zu lassen, damit man dann im Zivilprozess in keine Beweisschwierigkeiten kommt. Hier geht dies ja aber nicht.

  • Das schlimmst ist, dass der "?Schiri?" da auch noch mit gemacht hat. Sojemand gehört direkt gestrichen, das Geld für die Verhandlung kann man sich sparen.


    Mich wundert es, dass Mannschaften so ein Risiko eingehen. Man muß doch immer damit rechenen, das der ein oder andere Zuschauer kommt, sich wundert, dass kein Spiel stattfindet und sich spätestens am nächsten Tag verwundert die Augen reibt, wenn plötzlich ein 7:2 in der Lokalpresse vermeldet wird. :o

  • Bei der Berufungsverhandlung wird es eher noch eine Erweiterung der Strafe geben :top:.


    Und das Urteil von Köln ist denke ich hammerhart. Ein Jahr Sperre für alle 11 Spieler, Zwangsabstieg der Ersten ,12 Punkte Abzug für die neue Saison und 500 € Geldstrafe.


    Mein Kompliment dem Gremium.

  • Da ist das Leipziger Urteil ja geradezu noch "milde". Hoffentlich geht das mit der Berufung nicht tatsächlich nach hinten los...:confused:

  • Hallo
    Suche Berichte/Sportgerichtsurteile/Links die sich auf Phantomspiele
    beziehen.
    Bei uns hat laut Spielbericht ein Spiel stattgefunden ,aber die Mannschaften haben mit dem SR gemeinsamme Sache gemacht und garnicht gespielt.:rote_karte:
    Warum weis bislang keiner,da es für beide auch um nichts mehr ging.


    Darum möchte ich gerne wissen ob es so etwas öfter gibt, und wie die Sportgerichte Urteilen.


    Heiner

  • Lies dir mal dieses Thema genau durch, da sind Beispiele und auch SG-Urteile.

  • Aber im Kreis Oberhavel wird es doch so etwas auch schon gegeben haben, Daniel - oder?;)

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern