Der VfB Stuttgart darf nicht mehr bis auf weiteres für private Sportwetten, wie bwin, werben. Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Clubs gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württenberg abgewiesen.
Das höchste Verwaltungsgericht des Landes hatte Ende Oktober 2007 dem Verein untersagt, für private Sportwetten zu werben. Das Verbot ist solange gültig, bis der Europäische Gerichtshof über die Klage des seit diesem Jahr gültigen Glücksspielstaatsvertrag entschieden hat.
(Az: 4 K 456/08)