Einschränkungen auf Kunstrasenplätzen

  • Vielleicht auch für andere ein interessantes Urteil für den NFV...


    Einschränkung von Vereinen mit Kunstrasenplätzen für bestimmtes Schuhwerk.


    Der Verbandsspielausschuss des NFV gibt mit Meldung vom 10.03.08 bekannt, das Einschränkungen für bestimmtes Schuhwerk ( Schraub- und Schlitzstollen) für Kunstrasenplätze, nicht umsetzbar ist.


    Der SCW Göttingen hatte ein Verbot für dieses Schuhwerk auf seinem Kunstrasenplatz erlassen.


    Begründung: Gem. Regel 4 der vom DFB herausgegebenen und für den Spielbetrieb verbindlichen Fußballregeln sind sämtliche Schuhe im offiziellen Spielbetrieb einsetzbar, die keine Gefährdung für andere Spieler darstellen. Unter diese Einschränkung fallen Schraub- und Schlitzstollenschuhe nicht. Eine weitere Einschränkung z.B. zum Wohle und der Erhaltung von Sportplätzen existiert nicht.


    Aus diesem Grund kann eine Einschränkung von dieser Regel durch ein Verbot von Schraub- und Schlitzstollen für Kunstrasenplätze, wie im vorliegenden Fall des SCW Göttingen, vom NFV für seine Vereine nicht akzeptiert werden. Es ist von seiten des Verbandes seinen Vereinen gegenüber nicht zumutbar, nichtvorhandenes kunstrasentaugliches Schuhwerk kaufen zu müssen, wenn der Platzinhaber weitergehende als die vom DFB vorgegebene Einschränkung bezüglich des Schuhwerkes vorgibt.


    Im Fall des SCW Göttingen, erging die Maßnahme einen Ausweichplatz zu benennen, der dann genutzt werden muß, wenn die Gastmannschaft nicht über das geeignete Schuhwerk verfügt.


    Da in der nächsten Zeit, viele Kunstrasenpätze genutzt oder errichtet werden, ist diese Entscheidung für alle wichtig.


    Gruss
    Max

  • Natürlich kann ein Verein als Platzeigentümer das Spielen mit falschen Schuhwerk untersagen. Auch kann man keinem Verein vorschreiben, dass dann auf anderen Plätzen gespielt werden !muss!
    In München ist gerade eine neue Anweisung an die Vereine herausgegangen, dass wenn ein Spiel auf Kunstrasen droht, der Heimverein die Gastmannschaft hierüber informieren muss. Früher reichte hier eine Information im Spielplanheft. Wenn diese Vorabinformation nicht erfolgt und das Spiel deshalb ausfallen muß, wird das Spiel neu angesetzt und der Heimverein wird bestraft.

  • Zitat von MrNice;45984

    Natürlich kann ein Verein als Platzeigentümer das Spielen mit falschen Schuhwerk untersagen. Auch kann man keinem Verein vorschreiben, dass dann auf anderen Plätzen gespielt werden !muss!



    Ist das Deine persönliche Meinung, oder Vorgabe in dem Landesverband?


    Bei uns in Niedersachen ist es offensichtlich sehr wohl so.


    Gruss
    Max

  • Das sehe ich ebenso wie MrNice. Der Träger/Eigentümer des Platzes kann schon festlegen, wie der Platz zu nutzen ist. Das geschieht ja auch bei Hallenspielen oder bei Platzsperren aus witterungsbedingten Gründen.
    Also für mich ein Urteil, das mir problematisch erscheint.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Das kann er ja auch naxch diesem Urteil weiterhin.


    Es muss "nur" ein alternativer Spielort genutzt werden können.


    Ich finde die Begründung, dass Spielern nicht der Kauf von verschiedenen Arten von Schuhwerk zugemutet werden kann (und dies auch im Regelwerk nicht vorgeshen ist) als sinnvoll.


    Gruss
    Max

  • In Bayern muss der Heimverein spätestens am Donnerstag vor dem Spiel dem Gast mitteilen, dass auch auf Kunstrasen gespielt werden könnte und somit geeignetes Schuhwerk mitgebracht werden soll!!!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • In Berlin - dem Vorreiter im Kunstplatzrasenbaus ist es völlig normal, dass die Spieler mehrere Paar Schuhe dabei haben, wenn die Möglichkeit besteht, dass auf Kunstrasen gespielt werden könnte oder muß.


    Im Übrigen untersagen hier dann nicht die Vereine - sondern das Sportamt das Betreten des Platzes mit Alu- oder Schlitzstollen - oder eben die Vereinsvertreter in Handlungsvollmacht des Sportamtes.


    Grundlage hierfür ist das auszuübende Hausrecht.


    Wie der Betreiber eine Diskothek, der Gäste in Jeans und Turnschuhen den Einlass verwehrt, wird hier dem Spieler das Betreten der Spielfläche untersagt.
    Dieses aber nicht vom Verein - sondern vom Platzeigentümer!


    ... und da ist der Spieler mit den falschen Schuhen immer der 2. Sieger!

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Ich hatte einmal ein Spiel, das explizit auch im Ligaprogramm auf Kunstrasen, Straße x, Ort y lautete. Das Spiel wurde aber dann aufgrund des guten Wetters auf einen Rasenplatz in der Straße z im Ort y verlegt. Heimmanschaft gewann und der Gegner beschwerte sich daraufhin nach dem Spiel bei mir, dass sie keine geeigneten Schuhe dabei hatten, sondern nur für Kunstrasen. Sie wollten auch Protest dagegen einlegen (was sie aber dann wohl doch gelassen haben). Ich hatte dann eben einen kurzen Vermerk gemacht, dass das Spiel nicht auf Kunstrasen, sondern auf Rasenplatz in der anderen Sportstätte des Orts gespielt wurde. Damit war die Sache für mich erledigt. Ob sie natürlich mit dem Protest Erfolg gehabt hätten, das ist eine andere Sache.

  • Dem Protest wäre statt gegeben worden!
    Das Spiel hat auf dem angestezten Platz statt zu finden!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat von tillongi;46196

    Dem Protest wäre statt gegeben worden!
    Das Spiel hat auf dem angestezten Platz statt zu finden!


    Vielleicht bei Euch - nicht aber in Berlin


    Spielordnung §12
    5. Ist der vorgesehene Spielplatz für eine 1. oder aufstiegsberechtigte 2.
    Mannschaft unbespielbar, muss auf einen bespielbaren Nebenplatz der
    gleichen Sportanlage ausgewichen werden.
    Das Spiel einer unterklassigen Mannschaft des gleichen Vereins auf
    dem Nebenplatz muss ggf. abgebrochen werden.
    Die Unterklassigkeit regelt der § 17,Ziff.9 dieser Spielordnung.


    Findet sich in den Spielordnungen der gleichen Landesverbände wieder.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Dass es direkt abgebrochen werden muss, finde ich interessant und persönlich nicht nachvollziehbar. Ich fände es sinnvoller, wenn das Spiel dann zuende gespielt wird und dann gehts los.
    Dass ein noch nicht begonnenes Spiel deswegen ausfällt, halte ich andererseits für verständlicher!

    Zu Tillongi: Ich glaube nicht, dass dem Protest stattgegeben worden wäre. Ich denke eher, dass es zu einer Geldstrafe kommen würde, das Spiel aber nach Ausgang gewertet würde. Das sagt mir zumindest mein Rechtsverstand!

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Es ist ja aber auch keine große Aktion für die aktiven Fußballer neben den Alu-Stollen Schuhen ein paar Multinocken oder eben normale Nockenschuhe in die Sporttasche zu packen. Somit ist man auf alles gerüstet. Da ich im Moment noch selbst Fußball spiele, spreche ich aus Erfahrung. Habe meistens auch zwei Paar Schuhe dabei, dann kann mir nichts passieren, außer ich weiß sicher, dass z.B. auf einem Rasen- oder Hartplatz gespielt wird, da kein anderer zur Verfügung steht.

    SR seit 2008; Saison 2009/2010 bestandene Bezirksprüfung
    Es lebe der FCK! :top:


  • Ein Kunstrasenplatz der unbespielbar ist dafür aber der Rasenplatz glaub mir das Spiel wäre sogar verloren gegangen!
    Wenn der Rasenplatz nicht bespielbar ist und auf dem Kunstrasenplatz ausgewichen wird dann ja!


    :umleitung:


    Zitat von djjayb;46108

    Ich hatte einmal ein Spiel, das explizit auch im Ligaprogramm auf Kunstrasen, Straße x, Ort y lautete. Das Spiel wurde aber dann aufgrund des guten Wetters auf einen Rasenplatz in der Straße z im Ort y verlegt. Heimmanschaft gewann und der Gegner beschwerte sich daraufhin nach dem Spiel bei mir, dass sie keine geeigneten Schuhe dabei hatten, sondern nur für Kunstrasen. Sie wollten auch Protest dagegen einlegen (was sie aber dann wohl doch gelassen haben). Ich hatte dann eben einen kurzen Vermerk gemacht, dass das Spiel nicht auf Kunstrasen, sondern auf Rasenplatz in der anderen Sportstätte des Orts gespielt wurde. Damit war die Sache für mich erledigt. Ob sie natürlich mit dem Protest Erfolg gehabt hätten, das ist eine andere Sache.


    Darauf geht mein Post! Der Kunstrasenplatz und es wird ausgewichen auf dem Rasen ! Der Protest geht durch wenn nicht sogar darauf das das Spiel verloren wird!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat von tillongi;46325

    Ein Kunstrasenplatz der unbespielbar ist dafür aber der Rasenplatz glaub mir das Spiel wäre sogar verloren gegangen!
    Wenn der Rasenplatz nicht bespielbar ist und auf dem Kunstrasenplatz ausgewichen wird dann ja!


    Es ist völlig wurscht, welche Art von Platz nicht bespielbar ist und auf welche Art von Platz dann ausgewichen wird! Es ist einzig und allein der Spielordnung zu folgen und entsprechend zu handeln.
    .... und in der Spielordnung steht nichts von Schotter, Rasen oder Kunstrasen!
    Einzig und allein die Tatsache der Bespielbarkeit ist hier relevant.

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    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Ich denke das jeder Spieler und jeder SR weiss das man auf Kunstrasenplätze nicht mit Spitz-schraubstollen spielen darf....So steht es auf jeder Anlage gross auf einem Schild!! Und ich denke das die Spieler auch wissen wenn man ein Auswätsspiel hat bei einem Gast Verein wo ein Kunstrasenplatz hat. Die Vereine kennen sich untereinander und liegen ja auch meistens nicht weit auseinander. Wenn ich Platzeigentümer wäre wäre ein spiel mit Schraubstollen nicht erlaubt

    [SIGPIC][/SIGPIC]Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr!!:D

  • Bei uns sind im Münchener Raum auch im Internet extra auf den Seiten des BFV alle Plätze dargestellt, die über einen Kunstrasenplatz verfügen und auch der Hinweis, dass dort nicht mit Stollen gespielt werden darf. Denke dieser Hinweis ist dann deutlich genug. Wobei man sich mit Stollen wohl selbst am meisten weh tut auf solch einem Platz.

  • Hallo.
    Also Leutz, jetzt mal etwas sachlicher. Grade unter Schiedsrichtern sollte solch ein Umgangston nicht üblich sein.


    Entscheidend ist schlußendlich, welchen Platz der Verein als Spielort bei Saisonbeginn angiebt. Ist dieser Platz bespielbar, ist das Spiel dort auszutragen. Andernfalls geht es auf den als Ausweichplatz angegebenen Paltz oder, sofern keiner vorhanden ist, fällt das Spiel aus. Wenn also der Rasen als eigentlicher Spielort gemeldet ist und eine Sperre entgegen der eigentlichen Erwartung doch nicht notwendig ist, wird eben dort gespielt.


    Und zur Ausgangsfrage: Jeder, der auf einem Kunstrasen Schraubstollen anziehen möchte (oder equivalente Schuhe mit fest integrierten Metallstollen), verhält sich aus meiner Sicht grob fahrlässig (wegen erhöhter Verletzungsgefahr sowohl für den Gegenspieler als auch sich selbst) und darf diese Schuhe bei mir als SR ausziehen. Alle Sohlen mit PU oder Gummistollen schaden dem Kunstrasen normalerweise nicht und können somit auch auf Kunstrasen getragen werden.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles