Gegen eine Tatsachenentscheidung des SR, ist die Einschaltung eines Sportgerichts möglich?
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Die Einschaltung ja, aber das wird nicht viel bringen.
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Wenn es eine Tatsachenentscheidung ist, die Regelkonform getroffen wurde, wird die Einschaltung des Sportgerichtes -wie Stefan bereits bemerkt hat- wenig nutzen, denn gemäß Regel sind Tatsachenentscheidungen des SR nicht anfechtbar.
Die Frage ist also, ob sich der SR Regelgerecht verhalten hat. Die Frage, ob die getroffene Entscheidung richtig oder falsch war ist dabei ohne Belang.
Das Sportgericht wird also nur prüfen, ob die Entscheidung des SR einen Regelverstoß darstellt oder nicht.
Fragst Du nur so, oder gibt es einen konkreten Anlass?
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Zitat von A_Kappi;1997
Wenn es eine Tatsachenentscheidung ist, die Regelkonform getroffen wurde, wird die Einschaltung des Sportgerichtes -wie Stefan bereits bemerkt hat- wenig nutzen, denn gemäß Regel sind Tatsachenentscheidungen des SR nicht anfechtbar.
Die Frage ist also, ob sich der SR Regelgerecht verhalten hat. Die Frage, ob die getroffene Entscheidung richtig oder falsch war ist dabei ohne Belang.
Das Sportgericht wird also nur prüfen, ob die Entscheidung des SR einen Regelverstoß darstellt oder nicht.
Fragst Du nur so, oder gibt es einen konkreten Anlass?
Bezieht sich auf die Spieldauer, Verlängerung in einem Pokalspiel.
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Nur wenn ein Regelverstoß vom SR klae nachzuweisen ist, kann das Sportgericht tätig werden und das Spiel annullieren. Asonsten heißt es in der Rechts und Verfahrensordnung und der Schiedsrichterordnung:
ZitatDie Entscheidungen von Schiedsrichtern sind Tatsachenentscheidungen. Die Rechtsinstanzen dürfen nür die Entscheidungen ändern, wenn es sich um einen klaren Regelverstoß handelt. Ansonsten haben die Sportgerichte Anfechtungen gegen Entscheidungen der Schiedsrichter abzuweisen.
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und im Regelheft steht: Die Feststellung der Spielzeit ist eine Tatsachenentscheidung
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Zitat von utzeee;2037
und im Regelheft steht: Die Feststellung der Spielzeit ist eine Tatsachenentscheidung
Ist mir bekannt, die Vereine sind doch oft anderer Meinung
schönes Wochendende
sr helmut
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Zitat von Daniel;2031
Nur wenn ein Regelverstoß vom SR klae nachzuweisen ist, kann das Sportgericht tätig werden und das Spiel annullieren. Asonsten heißt es in der Rechts und Verfahrensordnung und der Schiedsrichterordnung:
Wo ist der Nachweis?
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Die Schiri-, Wettkampf- und Rechts-/Verfahrensordnungen sind in jedem Landesverband einzeln geregelt.
Auf welchen Landesverband bezieht es sich, Helmut?
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Zitat von sr helmut;2040
Wo ist der Nachweis?
Zeugenaussagen zum Beispiel.
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Hallo.
Außerdem wird der SR im Falle eines Einspruches um eine Stellungnahme gebeten, die aus dessen Sicht die Gründe für die Entscheidung schildert. Dies und die Aussagen von Beteiligten beider Seiten, und sofern vorhanden, von unbeteiligten Dritten dient der Spruchkammer dann als Grundlage, um einen Regelverstoß festzustellen oder zu verneinen.
Und was die Vereine denken, was richtig ist oder nicht, sollte vor der Spruchkammer keine Rolle spielen, bindend sind hier allein die geltende Rechtsnorm des Verbandes.